World
System GmbH
Bopfingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
196.438,00 |
28.897,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
3,00 |
| II.
Sachanlagen |
196.436,00 |
28.894,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
514.996,09 |
607.134,70 |
| I.
Vorräte |
16.100,00 |
7.600,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
129.074,62 |
131.718,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
3.900,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
369.821,47 |
467.816,45 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.804,35 |
1.760,00 |
| Aktiva |
721.238,44 |
637.792,20 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
34.947,98 |
43.174,51 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
18.174,51 |
-4.060,90 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
8.226,53 |
-22.235,41 |
| B.
Rückstellungen |
5.700,00 |
7.650,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
679.632,46 |
584.349,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
679.632,46 |
584.349,69 |
| D.
Passive latente Steuern |
958,00 |
2.618,00 |
| Summe
Passiva |
721.238,44 |
637.792,20 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Fa. World System GmbH hat ihren Sitz in Bopfingen
und ist eingetragen beim Amtsgericht Ulm/Registergericht
unter der Nummer HRB 661569.
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HRB)
in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
(BilRUG) gem. §§ 242 ff. und den §§ 263
ff. HGB aufgestellt. Ergänzend zu den Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 HGB.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Gliederung der Bilanz erfolgt gemäß
§ 266 HGB, die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgt gemäß § 275 Abs. 2
HGB (Gesamtkostenverfahren).
Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht des §
264 Abs. 1 Satz HGB Gebrauch und stellt keinen Lagebericht
auf.
Im Rahmen der Offenlegung des Jahresabschlusses
gemäß § 325 HGB wurden die
Erleichterungsvorschriften für kleine Gesellschaften
gemäß §§ 326, 288, 274a HGB in
Anspruch genommen.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bilanzierungshilfen und ansatzwahlrechte wurden im
Berichtsjahr nicht in Anspruch genommen.
Die Bewertung wurde entsprechend unter der Annahme
der Fortführung der Unternehmertätigkeit gem.
§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB vorgenommen.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit
abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear
vorgenommen.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Das gezeichnete Kapital beträgt 25.000 €
und ist voll erbracht.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Der sich nach der Steuerbilanz ergebene Steueraufwand
entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Die
Bewertung der latenten Steuern erfolgt mit einem Steuersatz
in Höhe von 30%.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Weitere rückstellungebegründete Sachverhalte sind
nicht bekannt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Verbindlichkeiten mir einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren bestehen nicht. Bei der Bestimmung der
Restlaufzeit wird aus Gründen der Vorsicht auf die
vertraglich festgelegten Fälligkeitstermine abestellt.
Unbefristete Kontokorrentkredite werden grundsätzlich
in die Restlaufzeit bis zu einem Jahr einbezogen.
Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB bestehen
nicht.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurde die Geschäftsführung durch Herrn Santo
Sapia wahrgenommen. Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Vorschriften des
§ 181 BGB befreit.
Gegenüber dem Gesellschafter bestehen
Forderungen in Höhe von 56.147,78 €.
Bopfingen, den 27. März
2025
gez.
Santo Sapia
Der Jahresabschluss wurde mit Beschluss der
Gesellschafterversammlung vom 27. März 2025
festgestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2025
festgestellt.
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