RFD
electronic gmbh
Gaukönigshofen OT. Acholshausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
27.876,00 |
78.683,46 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.342,00 |
6.029,00 |
| II.
Sachanlagen |
24.534,00 |
72.654,46 |
| B.
Umlaufvermögen |
365.130,23 |
336.529,04 |
| I.
Vorräte |
29.798,96 |
61.311,48 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
198.330,78 |
71.150,75 |
| davon
gegen Gesellschafter |
151.125,00 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
137.000,49 |
204.066,81 |
| Aktiva |
393.006,23 |
415.212,50 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
295.197,81 |
346.283,14 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
320.718,55 |
343.650,29 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
51.085,33 |
22.931,74 |
| B.
Rückstellungen |
23.182,60 |
31.770,53 |
| C.
Verbindlichkeiten |
74.625,82 |
37.158,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
74.625,82 |
37.158,83 |
| Passiva |
393.006,23 |
415.212,50 |
Anhang
der RFD electronic GmbH
97253 Gaukönigshofen-Acholshausen
für das Geschäftsjahr 2021
A. Allgemeines
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in
Gaukönigshofen-Acholshausen und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Würzburg unter der
Register-Nr. HRB 4197.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG), sowie des
GmbH-Gesetzes.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. §§ 264, 267 Abs. 1 HGB
einzustufen. Der Jahresabschluss umfasst somit die Bilanz,
die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr liegen nicht vor.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellungen am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Jahr.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Für die gebildeten
Investitionsabzugsbeträge, sowie Differenzen beim
Ansatz des Anlagevermögens wurde eine
Rückstellung für latente Steuern gebildet.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.564,59 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Angabe zu Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit bis zu einem Jahr
|
74.625,82 Euro
|
Verbindlichkeiten mit
Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
|
0,00 Euro
|
Einzelheiten ergeben sich aus der Bilanz.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
Ausleihungen
|
0,00 Euro
|
Forderungen
|
151.125,00 Euro
|
Verbindlichkeiten
|
0,00 Euro
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen u. Leistungen
|
0,00 Euro
|
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr.
3a HGB
Es besteht eine Restzahlungsverpflichtung aus einem
Leasingvertrag in Höhe von insgesamt 1.125 €.
Aus drei Mietverträgen über Drucker
bestehen insgesamt bis zum Erreichen der Endlaufzeit
Verpflichtungen in Höhe von 1.678,54 €.
Der Mietvertrag über die Halle und die
Bürogebäude ist fest bis 30.06.2026. Daraus
resultieren finanzielle Verpflichtungen in Höhe von
151.200 €.
E. Sonstige Angaben
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Als Geschäftsführer waren im
Geschäftsjahr bestellt:
Herr John Briggs
Frau Beate Reifschneider
Anzahl der Arbeitnehmer
Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen
Geschäftsjahr im Durchschnitt 9 Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter
Acholshausen, den 07.06.2022
gez. John Briggs
gez. Beate Reifschneider
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 07.06.2022 festgestellt.
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