Einzelhandel mit Fleisch und Fleischwaren
Herdes GmbH
Vredener Straße 43, 48703 Stadtlohn, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karin Herdes seit 13.6.2014 | Prokura |
Heinz-Bernd Herdes seit 28.10.2003 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Herdes GmbHStadtlohnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
I. allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss der Herdes GmbH ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Soweit im Interesse einer übersichtlichen und klaren Darstellung in der Bilanz einzelne Posten zusammengefasst wurden, werden sie nachfolgend erläutert. Es liegt nur ein Geschäftszweig vor. Dementsprechend entfällt eine Erweiterung der Gliederungsvorschriften. Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 HGB). Bei den immateriellen Vermögensgenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden ebenfalls linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800,00 Euro werden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die unfertigen Erzeugnisse werden entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu produktionsbezogenen Vollkosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Niedrigere beizulegende Werte werden durch Abschreibungen berücksichtigt. Die Vorräte an fertigen Erzeugnissen und Waren werden zu Anschaffungskosten bewertet. In den Fällen, in denen der Marktpreis am Bilanzstichtag niedriger ist, kommt dieser Wert zum Ansatz. Allgemeine Verwaltungskosten im Sinne des § 255 Abs. 2 HGB werden nicht in die Bewertung einbezogen. Das Niederstwertprinzip gemäß § 253 Abs. 3 HGB wird beachtet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt und um die individuellen Risiken abgewertet. Das allgemeine Kreditrisiko der Forderungen wird durch eine Pauschalwertberichtigung abgedeckt. Die Berechnungsgrundsätze bei der Pauschalwertberichtigung wurden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert. Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). III. Angaben zur Bilanz In den Verbindlichkeiten sind erhaltene Anzahlungen in Höhe von 390.574,23 Euro (VJ: 315.238,30 Euro) enthalten. Die Besicherung der Verbindlichkeiten stellt sich wie folgt dar: Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind besichert durch die üblichen Eigentumsvorbehalte. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB Mietverpflichtungen aus längerfristigen Mietvertragen per anno 52.959,84 EUR. IV. sonstige Angaben Die Angabe der Geschäftsführerbezüge gemäß § 285 Nr. 9a HGB entfällt nach § 288 Satz 1 HGB. Die Geschäfte wurden während des Berichtsjahres geführt von Herrn Heinz-Bernd Herdes, Stadtlohn. Herr Herdes ist alleinvertretungsberechtigt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Angaben zum Bilanzergebnisverwendungsvorschlag unterbleiben gemäß § 325 Abs. 1 HGB. Versicherung des gesetzlichen Vertreters Ich versichere nach bestem Wissen und Gewissen, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft vermittelt.
Stadtlohn, 21. November 2024
gez. Heinz-Bernd Herdes sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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