Getränkemarkt Warendorf GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Getränken
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Frank Strohbücker seit 12.11.2004 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Strohbücker GmbHEverswinkelJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023der Strohbücker GmbH, 48351 EverswinkelGeschäfts- und Rahmenbedingungen Unternehmensstruktur Die Strohbücker GmbH wurde am 12.03.1999 gegründet und hat ihren Sitz in Everswinkel. Die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister erfolgte am 13.06.2000 unter dem Aktenzeichen HRB 8953 beim Amtsgericht Münster. Alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer ist Herr Frank Strohbücker. Die Strohbücker GmbH betreibt im Wesentlichen fünf Getränkeeinzelhandelsmärkte: • Grothues 3, 48351 Everswinkel • Borsigstr. 11, 48324 Sendenhorst • Südstraße 18, 48231 Warendorf • Carl-Benz-Straße 4, 48336 Sassenberg • Römerstraße 24, 59075 Hamm. Neben dem Betreiben von Getränkeeinzelhandelsmärkten führt die Strohbücker GmbH Veranstaltungen jeder Art durch und ist im Bereich Partyservice tätig. Die Gesellschaft bezieht die Getränke im Wesentlichen von der EDEKA Rhein-Ruhr. Gesamtwirtschaftliches Umfeld und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in 2023 war weiterhin geprägt von verschiedenen globalen Krisen und ihren Folgen. Der anhaltende Krieg in der Ukraine führte zu extremen Preissteigerungen in den Sektoren Energie und Nahrungsmittel. Als im Herbst 2023 der Nahostkonflikt für neue Unsicherheiten sorgte, verschärfte sich die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung. In diesem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld ist die deutsche Wirtschaft 2023 in eine Rezension gerutscht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes verzeichnete das Bruttoinlandsprodukt (BIP) preisbereinigt einen Rückgang um 0,3 % (Vorjahr: Anstieg 1,8 %). Im Jahr 2023 ging der Umsatz des deutschen Einzelhandels, inflationsbereinigt im Vergleich zum Vorjahr, um 3,3 Prozent zurück. Bei den Lebensmitteln bewegten sich die realen Umsätze auf einem niedrigen Niveau der Vor-Corona-Zeiten; hier wird das Jahr 2015 zum Vergleich herangezogen. Im Vorjahr stieg die Inflationsrate mit 7,9 Prozent auf den höchsten Stand seit über 70 Jahren. Für diesen hohen Anstieg waren vor allem die deutlich höheren Preise für Energieprodukte (Anstieg um 34.7 Prozent) und Nahrungsmittel (Anstieg um 13,4 Prozent) ursächlich. Umsatz- und Ertragslage Im Vergleich zum Vorjahr 2022 sind die Umsatzerlöse in 2023 um 1,1 Mio. EUR von 17,5 Mio. EUR auf 18,6 Mio. EUR angestiegen. Das ist ein prozentualer Anstieg von 6,3 %. Der Umsatzanstieg ist inflationsbedingt. Die Umsätze der Getränkemärkte Sassenberg und Hamm sind dabei überproportional gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Personalkosten von 2.902 TEUR um 8,4 % auf 3.146 TEUR gestiegen. Dieser Anstieg ist auf die Personalknappheit sowie die Erhöhungen des Mindestlohns zurückzuführen. Der Umsatz pro Mitarbeiter erhöhte sich dabei von 96 TEUR (durchschnittliche Mitarbeiteranzahl 2022: 181) um 1,04 % auf 97 TEUR (durchschnittliche Mitarbeiteranzahl 2023: 192). Das Geschäftsjahr 2023 schließt mit einem Jahresergebnis von 866 TEUR (VJ: 690 TEUR). Die Geschäftsführung der Strohbücker GmbH war mit der Geschäftsentwicklung in 2023 sehr zufrieden. Finanzlage Unsere Finanzlage ist als stabil zu bezeichnen. Unser Finanzmanagement ist darauf ausgerichtet, Verbindlichkeiten stets innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen und Forderungen innerhalb der Zahlungsziele zu vereinnahmen. Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist als gut zu beurteilen. Im Geschäftsjahr 2023 war die Zahlungsfähigkeit jederzeit sichergestellt. Die Investitionen im Berichtsjahr 2023 konnten ohne die Aufnahme von Fremdmitteln finanziert werden. Vermögenslage Die Bilanzsumme von Strohbücker GmbH belief sich zum Bilanzstichtag auf 6.374 TEUR. Sie hat sich gegenüber dem Vorjahr 2022 (5.285 TEUR) um 20,6 % erhöht. Der Anstieg resultiert insbesondere aus den gestiegenen liquiden Mitteln aufgrund der guten Ergebnislage. Die Vermögensstruktur ist durch einen Anteil vom Anlagevermögen an der Bilanzsumme von 19,14 % gekennzeichnet. Die liquiden Mittel umfassen 31,08 % der Bilanzsumme. Die Kapitalstruktur ist durch einen Anteil vom Eigenkapital an der Bilanzsumme von 72,09 % gekennzeichnet. Die Gesellschaft ist somit - bis auf die Verbindlichkeiten aus dem laufenden Geschäftsbetrieb - vollständig eigenfinanziert. Das Eigenkapital erhöhte sich um 310 TEUR auf 4.595 TEUR und somit um 7,23 % gegenüber dem Vorjahr. Mit einer geordneten Vermögenslage sehen wir eine wesentliche Voraussetzung erfüllt, um auch künftig erfolgreich arbeiten zu können. Prognosebericht Die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland im Jahr 2023 kam nach wie vor im krisengeprägten Umfeld ins Stocken. Aus diesem Grund erwartet die Bundesregierung in ihrem Jahreswirtschaftsbericht ein minimales Wachstum um 0,2 Prozent. Auch die Wirtschaftsforschungsinstitute erwarten für das Jahr 2024 keine nachhaltige Erholung und prognostizieren ein Wachstum von weniger als einem Prozent. Der Handelsverband Deutschland (HDE) erwartet für 2024 leicht verbesserte Einzelhandelsumsätze und prognostiziert einen um 3,5% gestiegenen Gesamtumsatz. Für 2024 wird eine leichte gesamtwirtschaftliche Erholung bei einem anhaltend hohen Preisniveau erwartet. Der Konsum werde deshalb voraussichtlich nur moderat wachsen. Die Planung für das Geschäftsjahr 2023 sieht Nettoerlöse von 18,07 Mio. EUR (+2,0%) vor. In den ersten acht Monaten des Jahres 2023 lag der tatsächliche Umsatz um 700 TEUR (+6,08%) höher als das Vorjahr. Die Ergebnisschätzung für das Geschäftsjahr 2023 geht von einem Ergebnis vor Steuern und Zinsen (EBIT) auf Vorjahresniveau aus. Die Liquiditätsplanung für das Geschäftsjahr 2023 geht davon aus, dass die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft aus dem eigenen operativen Geschäft auch weiterhin sichergestellt ist. Risikomanagementsystem | Chancen- und Risikobericht Das Risikomanagement ist wesentlicher Bestandteil der Unternehmensführung. Eine zeitnahe und permanente Kontrolle der Warenbestände und Roherträge und eine kontinuierliche Überwachung und Optimierung der Abschriften führen zu einer gesicherten Datenbasis aus der laufenden Finanzbuchhaltung. Zur weiteren Verbesserung der Zahlenbasis wird in 2024 das neue Warenwirtschaftssystem "ELSA" der EDEKA Rhein-Ruhr eingeführt, dass unter anderen eine genauere Bestandsfortschreibung ermöglicht. Die Geschäftsführung steuert den Betrieb durch eine laufende Auswertung vielfältiger betriebswirtschaftlicher personal- und flächenbezogener Kennziffern und stellt somit sicher, dass mögliche Fehlentwicklungen frühzeitig erkannt werden und durch geeignete Gegenmaßnahmen gegengesteuert wird. Weitere Bestandteile des Risikomanagementsystems sind der Einsatz von geschulten Mitarbeitern, um den Anforderungen der Nachfrageseite angemessen und erfolgreich begegnen zu können. Mögliche Risiken der künftigen Entwicklung bestehen in beschaffungsseitigen Preisänderungen. Diese Risiken werden allerdings durch die vertragliche Zugehörigkeit zum genossenschaftlichen Verbund der EDEKA deutlich abgemildert. Weitere Risiken ergeben sich lediglich durch die angespannte Personalsituation auf dem Arbeitsmarkt. Mögliche Chancen der künftigen Entwicklung sieht die Geschäftsführung in der weiterhin steigenden Akzeptanz bei den Kunden und dem wachsenden Bedürfnis nach qualitativ hochwertigen und vielfältigen Getränken. Kundenbindung und Kundenneugewinnung stehen im Fokus der Aktivitäten. Bestandsgefährdende Risiken bestehen - auch vor dem Hintergrund der derzeitigen Inflations- und Energiekrise - nach Auffassung der Geschäftsführung aktuell nicht.
Everswinkel, den 12. Dezember 2024 Frank Strohbücker, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023der Strohbücker GmbH, Everswinkel, Amtsgericht Münster, HRB 8953Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang - wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie der einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für mittelgroße Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB. Die größenabhängigen Erleichterungen des § 288 wurden teilweise in Anspruch genommen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. "Davon-Vermerke" zu Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung haben wir in den Anhang aufgenommen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die entgeltlich von Dritten erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um die planmäßige lineare Abschreibung, unter Zugrundelegung der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den dauerhaft niedrigeren beizulegenden Wert werden, sofern notwendig, vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert erfolgen bei voraussichtlicher dauernder Wertminderung. Die Bandbreite der Nutzungsdauern beläuft sich auf:
Die Vornahme der planmäßigen Abschreibungen erfolgt unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei Zugängen von abnutzbaren Vermögenswerten wird die Abschreibung pro rata temporis ermittelt. Geringwertige Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungswert von bis zu 800,00 € werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben, soweit sie nicht wegen Unwesentlichkeit (bei Anschaffungskosten bis 250,00 €) in den Aufwendungen ausgewiesen werden. Ein Abgang wird nicht unterstellt. Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich, werden bei dauernden Wertminderungen am Bilanzstichtag außerplanmäßige Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Umlaufvermögen Handelswaren werden mit den zum gleitenden Durchschnitt bewerteten Anschaffungskosten angesetzt. Ist der beizulegende Wert am Bilanzstichtag niedriger, erfolgt aufgrund des strengen Niederstwertprinzips eine Abschreibung auf den beizulegenden Wert. Alle Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren beizulegenden Werten ausgewiesen. Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten werden zu Anschaffungskosten (in der Regel dem Nennwert) bewertet. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die anteiligen Ausgaben aus der Zeit vor dem Abschlussstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, werden unter dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Eigenkapital Das Eigenkapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen Alle Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank ermittelten und veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Das Wahlrecht zum Ausweis des Zinseffektes aus der Änderung des Zinssatzes wurde dahingehend ausgeübt, dass dieser im Zinsergebnis ausgewiesen wird und die Änderung des Zinssatzes zum Jahresende eintritt. Archivierungsrückstellungen sind hiervon aufgrund von Unwesentlichkeit nicht betroffen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Angaben und Erläuterungen zu den einzelnen Posten Posten der Bilanz Einzelposten des Anlagevermögens Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres für die Einzelposten des Anlagevermögens ergeben sich aus dem nachfolgenden Anlagenspiegel. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten im Folgejahr abziehbare Vorsteuern in Höhe von 0,00 € (Vorjahr: 0,00 €). Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten In dem Rechnungsabgrenzungsposten werden im Wesentlichen Mietzahlungen für Januar 2024 und Leasingsonderzahlungen ausgewiesen. Eigenkapital Das Stammkapital beträgt 26.000,00 €. Das Eigenkapital enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von 3.693.587,79 € (Vorjahr: 3.558.935,93 €). Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen für Personalkosten, Prüfungskosten, Energiekosten und Aufbewahrungskosten enthalten. Verbindlichkeiten
In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 114.627,65 € (Vorjahr: 25.047,03 €) enthalten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit geschäftsüblichen Eigentumsvorbehalten besichert. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 10.158,40 € (Vorjahr: 12.040,21 €) enthalten. In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind enthalten:
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Personalaufwand Im Gesamtbetrag der Aufwendungen sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von 15.346,82 € (Vorjahr: 18.160,53 €). Sonstige Angaben Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz enthalten sind, beträgt 1.236 T€:
Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt
Organe der Gesellschaft und Gesamtbezüge Als Geschäftsführer ist bestellt: Frank Strohbücker, Everswinkel - Einzelhandelskaufmann - Gesamtbezüge der Organe Die Angaben zu den Bezügen des Geschäftsführers entfallen unter Heranziehung der Befreiungsvorschrift nach § 286 Abs. 4 HGB i.V.m. § 285 Nr. 9b HGB. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss 2023 und den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr auf neue Rechnung vorzutragen.
Everswinkel, den 12. Dezember 2024 Strohbücker GmbH Frank Strohbücker, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Strohbücker GmbH, Everswinkel Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Strohbücker GmbH, Everswinkel, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Strohbücker GmbH, Everswinkel, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Der Jahresabschluss und Lagebericht der Strohbücker GmbH für das vorherige, am 31. Dezember 2022 endende Geschäftsjahr wurden von einem anderen Abschlussprüfer geprüft, der mitDatum vom 15. Dezember 2023 nicht modifizierte Prüfungsurteile zu diesem Jahresabschluss und Lagebericht abgegeben hat. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorintierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanungder Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internene Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Lünen, den 12. Dezember 2024 ANT Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Anna Trillmann, Wirtschaftsprüferin |
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