Hans Lobmeyer, Omnibus- und Mietautounternehmen, Inhaber Rodinger Verkehrsbetriebe GmbH
Selbe AdresseBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Richard Fischer seit 28.10.2022 | Geschäftsführer |
Manfred Janker seit 18.1.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
KUR Kommunalunternehmen der Stadt Roding A.d.ö.R. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BR Betriebsgesellschaft mbH RodingRodingJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
AnhangI. Allgemeine Angaben Die BR Betriebsgesellschaft mbH Roding hat ihren Firmensitz in Roding und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg unter der Nummer HRB 7618. Die Tätigkeit der Gesellschaft umfasst die Erbringung kommunaler Aufgaben freiwilliger und pflichtmäßiger Art einschließlich der Errichtung bzw. dem Erwerb dafür erforderlicher oder nützlicher Grundstücke und Baulichkeiten sowie die Erbringung von Dienstleistungen, die zur Vorbereitung kommunaler Aufgaben, deren Durchführung, Betreibung und Verwaltung zweckmäßig sind, insbesondere Sanierung, Bau und Betrieb von Wasser- und Abwasseranlagen, sowie sonstige Bau- und Erschließungsvorhaben. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes (GmbHG) und des Gesellschaftsvertrags zu beachten. Die BR Betriebsgesellschaft mbH Roding ist nach den in § 267 Abs. 2 HGB bezeichneten Größenmerkmalen als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Der Jahresabschluss ist jedoch gem. Art. 94 GO nach den Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften aufzustellen. Der Jahresabschluss umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und den Anhang. Der Jahresabschluss wird in Euro (EUR) aufgestellt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ("Going Concern") erstellt. Die Gesellschaft macht von ihrem Ansatzwahlrecht für aktive latente Steuern keinen Gebrauch. Latente Steuern gemäß § 274 HGB werden nicht gebildet. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1 Grundlagen des Jahresabschlusses Im Jahresabschluss müssen in einem begrenzten Umfang Schätzungen vorgenommen und Annahmen getroffen werden, die Auswirkungen auf Höhe und Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten haben. Dabei werden sämtliche aktuell verfügbaren Erkenntnisse berücksichtigt. Schätzungen und Annahmen wurden insbesondere bei der Bestimmung von Nutzungsdauern von Gegenständen des Anlagevermögens und der Bildung von Rückstellungen vorgenommen. Die tatsächlichen Werte können von den Schätzungen abweichen. Änderungen von Schätzungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis erfolgswirksam berücksichtigt. Bei den vorstehend genannten Schätzungen und Annahmen wurden auch die möglichen Auswirkungen des Russland-Ukraine Krieges berücksichtigt. Die im Vorjahr angewandten Bewertungsvorschriften und Abschreibungsmethoden wurden unverändert beibehalten. Im Einzelnen wurden folgende Grundsätze und Methoden angewandt. 2.2 Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene immaterielle Anlagewerte wurden bei Zugang zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben, sofern sie der Abnutzung unterlagen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. 2.3 Sachanlagen Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte zu den historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die kumulierten, planmäßigen Abschreibungen. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Bei der Bemessung der Nutzungsdauer wird auf die betrieblichen Erfahrungen zurückgegriffen, die sich weitgehend mit den Angaben in den steuerlichen AfA-Tabellen decken. Die Abschreibung der Gebäude erfolgt über eine Nutzungsdauer von 15 bis 50 Jahren. Die Nutzungsdauer beträgt bei technischen Anlagen und Maschinen sowie bei Betriebs- und Geschäftsausstattung 1 bis 33 Jahre. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbständig nutzbar sind und deren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zwischen 250 EUR und 1.000 EUR netto liegen, wurde ein Sammelposten gemäß § 6 Abs. 2a EStG gebildet. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgen bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. 2.4 Vorräte Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Beim Vorratsvermögen wurde von den Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 256 HGB (Verbrauchsfolgeverfahren) und § 240 Abs. 3 (Festwert) oder Abs. 4 HGB (Gruppenbewertung) kein Gebrauch gemacht. 2.5 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. 2.6 Liquide Mittel Die flüssigen Mittel werden zum Nennwert ausgewiesen. 2.7 Aktive Rechnungsabgrenzung Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert bilanziert. Ausgewiesen werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. 2.8 Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert. 2.9 Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit über einem Jahr wurden nach § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Für die Bewertung der sonstigen Rückstellungen werden, soweit handelsrechtlich zulässig, im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften stehende Berechnungsverfahren verwendet. Bei Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Kosten und Preissteigerungen berücksichtigt. Ferner werden Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mit einem der Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Jahre, welcher von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht wird, abgezinst. 2.10 Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag angesetzt. Abzinsungen waren nicht erforderlich. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. III. Angaben zur Bilanz 3.1 Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist durch ein Anlageverzeichnis nachgewiesen.
3.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen gegenüber der Stadt Roding bestanden in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr: 9 TEUR). In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen gegenüber der Rodinger Verkehrsbetriebe GmbH in Höhe von 1 TEUR enthalten In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Steuerforderungen und Debitorische Kreditoren enthalten. In der Position "Sonstige Vermögensgegenstände" sind keine Beträge größeren Umfangs enthalten, die erst nach dem Abschlussstichtag rechtlich entstanden sind. 3.3 Eigenkapital Das Stammkapital beträgt 256 TEUR (Vorjahr 256 TEUR) und entspricht dem Gesellschaftsvertrag. Im Bilanzgewinn ist ein Ergebnisvortrag in Höhe von 1.009 TEUR enthalten. 3.4 Rückstellungen Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren zukünftigen Zahlungsverpflichtungen, Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten des Unternehmens. Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere ausstehende Rechnungen sowie Rückstellungen für Resturlaubstage und Überstunden. Rückstellungsspiegel
3.5 Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind nachfolgend dargestellt:
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Roding bestanden in Höhe von 0 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR). Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 138 TEUR (Vorjahr: 120 TEUR). In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten gegenüber der Rodinger Verkehrsbetriebe GmbH in Höhe von 6 TEUR enthalten. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00) IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 4.1 Sachverhalte von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung Im Jahresabschluss sind keine Erträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung enthalten. 4.2 Periodenfremde Erträge und Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind keine periodenfremden Erträge enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind keine periodenfremden Aufwendungen enthalten. 4.3 Erträge und Aufwendungen aus Währungsumrechnung In der Gewinn- und Verlustrechnung sind keine Erträge aufgrund von Währungsumrechnung enthalten. 4.4 Angaben zum Finanzergebnis Aus der Abzinsung von Rückstellungen sind in der Gewinn- und Verlustrechnung weder Erträge noch Aufwendungen enthalten. 4.5 Außerplanmäßige Abschreibungen und Wertaufholung Im Geschäftsjahr waren keine außerplanmäßigen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen aufgrund voraussichtlich dauerhafter Wertminderung erforderlich. Im Geschäftsjahr sind keine Zuschreibungen für außerplanmäßige Wertberichtigungen in Vorjahren aufgrund des Wertaufholungsgebots erfolgt. V. Sonstige Angaben 5.1 Angaben zur Geschäftsführung Geschäftsführer: Manfred Janker (Geprüfter Bilanzbuchhalter) Richard Fischer (Dipl. Ing. FH) Den Mitgliedern der Geschäftsführung wurden im Berichtszeitraum keine Vorschüsse und Kredite gewährt und es bestehen auch keine Haftungsverhältnisse. Bezüglich der Angabe der Geschäftsführerbezüge wird von der Schutzklausel gem. § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. 5.2 Nahestehende Personen Sämtliche Geschäfte der Gesellschaft mit verbundenen und nahestehenden Unternehmen erfolgen zu marktüblichen Bedingungen. 5.3 Angabe zu Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Die Gesamtzahl der durchschnittlich Mitarbeitenden beträgt im Geschäftsjahr 3 (Vorjahr: 3). 5.4 Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind die folgenden finanziellen Verpflichtungen zu vermerken:
Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu vermerken. 5.5 Honorar des Abschlussprüfers Das auf das Geschäftsjahr entfallende Honorar des Abschlussprüfers beträgt:
5.6 ErgebnisverwendungsvorschlagDer Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr 2023 beträgt 177.709,90 EUR. Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss zum 31.12.2023 auf neue Rechnung vorzutragen. VI. Nachtragsbericht Die Auswirkungen aus dem Krieg in der Ukraine sind aktuell noch nicht absehbar. Darüber hinaus haben sich nach Schluss des Geschäftsjahrs auf Ebene des Unternehmens keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben. VII. Versicherung der gesetzlichen Vertreter und Unterzeichnung Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.
Roding, im März 2025 Richard Fischer, Geschäftsführer Manfred Janker, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025 festgestellt. |
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