Sparkasse Uckermark

Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRA 931
Eingetragen
4.4.2005
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenKreditinstitute des Genossenschaftssektors
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne der Sparkassenverordnung des Landes Brandenburg

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Steffen Glatz
seit 11.8.2020
Vorstandsmitglied
Thorsten Wessels
seit 13.10.2016
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Uckermark

Prenzlau

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023

der Sparkasse Uckermark
Sitz Prenzlau
eingetragen beim Amtsgericht Neuruppin
Handelsregister-Nr. HRA 931 NP

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 16.066.297,97 16.511
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 145.492.971,88 213.162
161.559.269,85 229.674
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 21.742.051,75 19.356
b) andere Forderungen 254.520.572,44 241.728
276.262.624,19 261.084
4. Forderungen an Kunden 515.627.824,73 525.276
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 138.556.433,58 EUR (131.979)
Kommunalkredite 67.179.289,65 EUR (68.220)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 118.540.221,15 75.102
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 118.540.221,15 EUR (75.102)
bb) von anderen Emittenten 68.850.877,29 67.695
darunter: beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 68.850.877,29 EUR (67.695)
187.391.098,44 142.797
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
187.391.098,44 142.797
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 189.063.008,30 178.060
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 1.815.465,23 1.788
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 0,00 0
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 2.832.778,50 3.677
darunter:
Treuhandkredite 2.832.778,50 EUR (3.677)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschließlich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 27
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
0,00 27
12. Sachanlagen 3.128.345,92 3.304
13. Sonstige Vermögensgegenstände 1.535.208,44 2.788
14. Rechnungsabgrenzungsposten 1.855.048,14 2.117
Summe der Aktiva 1.341.070.671,74 1.350.591

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 9.052,07 2
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 38.672.155,36 42.434
38.681.207,43 42.436
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 259.958.507,88 277.469
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 11.159,36 50
259.969.667,24 277.519
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 908.829.634,67 907.986
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 3.300.673,97 517
912.130.308,64 908.502
1.172.099.975,88 1.186.021
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 2.832.778,50 3.677
darunter:
Treuhandkredite 2.832.778,50 EUR (3.677)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 277.293,67 279
6. Rechnungsabgrenzungsposten 637.683,90 727
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 14.336.667,00 13.342
b) Steuerrückstellungen 2.284.623,08 271
c) andere Rückstellungen 2.049.762,72 2.308
18.671.052,80 15.920
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 50
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter: vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 50.500.000,00 45.000
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 56.481.162,05 55.863
56.481.162,05 55.863
d) Bilanzgewinn 889.517,51 619
57.370.679,56 56.481
Summe der Passiva 1.341.070.671,74 1.350.591
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 4.444.593,59 4.196
Über weitere, nicht quantifizierbare Eventualverbindlichkeit wird im Anhang berichtet.
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
4.444.593,59 4.196
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 16.803.706,13 28.588
16.803.706,13 28.588

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2022
TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 21.504.077,14 14.739
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (138)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,01 EUR (0)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 2.408.850,38 1.443
darunter: abgesetzte negative Zinsen 0,00 EUR (0)
23.912.927,52 16.182
2. Zinsaufwendungen 1.469.812,91 277
darunter: abgesetzte positive Zinsen 425,88 EUR (360)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 0,20 EUR (0)
22.443.114,61 15.905
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 4.696.496,01 3.594
b) Beteiligungen 260.392,40 188
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
4.956.888,41 3.782
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 0,00 0
5. Provisionserträge 10.133.996,24 9.057
6. Provisionsaufwendungen 289.855,06 410
9.844.141,18 8.647
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
darunter: Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 0,00 EUR (0)
8. Sonstige betriebliche Erträge 558.579,10 737
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR (0)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 0,00 EUR (0)
9. (weggefallen)
37.802.723,30 29.071
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 10.421.920,90 9.732
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 3.651.831,65 2.561
darunter: für Altersversorgung 1.753.576,94 EUR (713)
14.073.752,55 12.292
b) andere Verwaltungsaufwendungen 6.761.104,51 6.396
20.834.857,06 18.688
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 408.066,93 391
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 378.971,93 958
darunter: aus der Fremdwährungsumrechnung 0,00 EUR (0)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 156.978,12 EUR (416)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 7.830.136,21 0
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 962
7.830.136,21 962
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 0,00 9.550
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 3.526.900,00 0
3.526.900,00 9.550
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 0,00 0
18. Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken 5.500.000,00 0
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 6.377.591,17 446
20. Außerordentliche Erträge 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR (0)
21. Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0
darunter: Übergangseffekte aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes 0,00 EUR (0)
22. Außerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 5.462.420,18 197
darunter:
Veränderung der Steuerabgrenzung nach § 274 HGB 0,00 EUR (0)
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 25.653,48 25
5.488.073,66 172
25. Jahresüberschuss 889.517,51 619
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
889.517,51 619
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
889.517,51 619
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
29. Bilanzgewinn 889.517,51 619

Anhang

0. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Sparkasse Uckermark wurde nach den für Kreditinstitute geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute (RechKredV) aufgestellt.

I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden entspricht den allgemeinen Bewertungsvorschriften der §§ 252 ff. HGB unter Berücksichtigung der für Kreditinstitute geltenden ergänzenden Vorschriften (§§ 340 ff. HGB).

Forderungen

Forderungen an Kreditinstitute und Kunden wurden mit dem Nennwert bilanziert.

Bei Darlehen wird der Differenzbetrag zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag in die Rechnungsabgrenzungsposten der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt grundsätzlich laufzeit- und kapitalanteilig. Im Fall von Festzinsvereinbarungen erfolgt die Verteilung auf die Dauer der Festzinsbindung.

Von Dritten erworbene Schuldscheinforderungen und Namensschuldverschreibungen wurden mit dem Nennwert angesetzt. Ist der Nennwert höher als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten, wird der Unterschiedsbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Passivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt planmäßig. Ist der Nennwert niedriger als der Auszahlungsbetrag oder die Anschaffungskosten, wird der Differenzbetrag in den Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite aufgenommen. Die erfolgswirksame Auflösung erfolgt planmäßig.

Bei den Forderungen an Kunden wurde dem akuten Ausfallrisiko durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Der Umfang der Einzelwertberichtigungen ist abhängig vom Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit).

Sofern keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, wurde eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die Höhe der Einzelwertberichtigung wurde durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken bei den Forderungen an Kunden und Kreditinstituten wurden Pauschalwertberichtigungen nach IDW RS BFA 7 in Höhe des erwarteten Verlustes über einen Zeitraum von 12 Monaten (12-Monats Expected Loss) ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie gebildet (Bewertungsvereinfachungsverfahren), der sich im Wesentlichen an dem auch für Zwecke des internen Risikomanagements ermittelten und verwendeten Wert orientiert. Grundlage für die Ermittlung mittels eines Kreditrisikomodells sind insbesondere die auf Basis der eingesetzten Risikoklassifizierungsverfahren bestimmten statistischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Für die Eventualverbindlichkeiten und offenen Kreditzusagen, die ebenfalls einem latenten Adressenausfallrisiko unterliegen, wurden auf der Basis von IDW RS BFA 7 pauschale Rückstellungen nach dem vorgenannten Verfahren gebildet.

Die bei der Berechnung der Pauschalwertberichtigungen verwendeten Modelle und deren Parameter spiegeln basierend auf den durchgeführten Betrachtungen die Risikosituation zum Abschlussstichtag wider.

Die Ausgeglichenheit von erwarteten Verlusten und Bonitätsprämien wurde im Zeitpunkt der Kreditausreichung durch eine Konditionenvereinbarung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert, sichergestellt. Diese Ausgeglichenheitsannahme wurde zum Bilanzstichtag zur Entwicklung des mittels eines Kreditrisikomodells für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) und anhand von Daten zur Entwicklung des Adressenausfallrisikos des betreffenden Kreditbestandes nach Kreditausreichung analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Soweit die Gründe für eine Wertberichtigung nicht mehr bestehen, sind Zuschreibungen (Wertaufholungen) bis zu den Zeit- bzw. Nominalwerten vorgenommen worden.

Wertpapiere

Die Ermittlung der Anschaffungskosten der Wertpapiere erfolgte nach der Durchschnittsmethode. Die Wertpapiere der Liquiditätsreserve und des Anlagevermögens wurden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Bei den Wertpapieren des Anlagevermögens haben wir Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen, soweit dieser voraussichtlich dauerhaft unter den Anschaffungskosten bzw. dem fortgeführten Buchwert lag.

Wertaufholungen wurden durch Zuschreibungen insoweit berücksichtigt, als der Wert des Wertpapiers, der sich aus dem Börsen- oder Marktpreis (bei einem aktiven Markt) bzw. aus dem gerechneten Kurs (bei einem inaktiven Markt) zum Bilanzstichtag ergibt, gegenüber dessen letztem Buchwert wieder gestiegen ist, maximal aber bis zu den Anschaffungskosten.

Bei der Bewertung von Wertpapieren wird der beizulegende Wert aus einem Börsen- oder Marktpreis bestimmt, soweit dieser auf einem aktiven Markt ermittelbar war. Für die Abgrenzung aktiver und inaktiver Märkte wurden die Kriterien zur Marktliquidität der MiFID II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) herangezogen. Aufgrund der Einstufung als illiquides Wertpapier im Sinne der MiFID II wurden die festverzinslichen Wertpapiere zum Bilanzstichtag dem inaktiven Markt zugeordnet. In diesen Fällen wurde der beizulegende Wert anhand von gerechneten Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv bestimmt, denen unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze ein Discounted-Cashflow-Modell zugrunde liegt.

Die Ermittlung des niedrigeren beizulegenden Werts erfolgte bei den Anteilen an SpezialInvestmentfonds im Rahmen einer Durchschau auf die im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände. Dabei wurde die Zusammensetzung und das Risikoprofil des Fonds am Abschlussstichtag sowie mögliche Ausgleichseffekte berücksichtigt.

Bei im Bestand gehaltenen Spezialfonds und den Anteilen an Investmentvermögen ist für die Bewertung grundsätzlich der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich. Bei Anteilen an offenen Immobilienfonds, die dem Anlagevermögen zugeordnet wurden, sind vertraglich geregelte Rückgabefristen zu beachten. Bei Nichtbeachtung dieser Fristen wird durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft ein Rückgabeabschlag erhoben. Dieser Rückgabeabschlag wurde bei der Bewertung dann berücksichtigt, wenn eine vorfristige Rückgabe der Anteile beabsichtigt ist.

Beteiligungen

Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert sind wegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung beibehalten worden.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagevermögen

Entgeltlich erworbene Software und standardisierte Anwendungs-Software wurden nach den Vorgaben des IDW-Rechnungslegungsstandards "Bilanzierung von Software beim Anwender" (IDW RS HFA 11) unter dem Bilanzposten "Immaterielle Anlagewerte" ausgewiesen. Immaterielle Anlagewerte sind mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt worden, wobei eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde gelegt wurde.

Die planmäßigen Abschreibungen für Gebäude des Anlagevermögens wurden linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Bei Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen des Anlagevermögens erfolgten die planmäßigen Abschreibungen linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Bei Mieterein- und -umbauten erfolgte die Abschreibung nach den für Gebäude maßgeblichen Grundsätzen bzw. nach der kürzeren betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Geringwertige Wirtschaftsgüter und Software mit Anschaffungskosten bis 800,00 EUR sind im Erwerbsjahr voll abgeschrieben worden.

Erneut erfolgte eine Vereinfachung bei der Verwaltung des Sachanlagevermögens. Dabei wurden geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht mehr als 3.000 EUR betrugen und die über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben wurden, im Jahr ihrer vollständigen Abschreibung in der Anlagenbuchhaltung als (fiktiver) Abgang erfasst. Damit kann im Ergebnis bei diesen Vermögensgegenständen auf eine Einbeziehung in eine körperliche Bestandsaufnahme verzichtet werden.

Bei Gebäuden in Vorjahren vorgenommene Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften (z. B. Sonderabschreibungen nach dem FördG) wurden gemäß Art. 67 Abs. 4 Satz 1 EGHGB unter Anwendung der für sie bis zum Inkrafttreten des BilMoG geltenden Vorschriften fortgeführt.

Die in früheren Geschäftsjahren vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen auf das Sachanlagevermögen wirken sich - unter Inanspruchnahme der Übergangsregelung des Artikels 67 Abs. 4 EGHGB - im vorliegenden Jahresabschluss in niedrigeren laufenden Abschreibungen aus; dies hat zu einem entsprechend geringfügig höheren Steueraufwand geführt.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu den Anschaffungskosten (Nennwert) bewertet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Rückstellungen

Rückstellungen wurden in Höhe des Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Künftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem Rechnungszins der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Von dem Abzinsungswahlrecht, bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger abzuzinsen, wurde kein Gebrauch gemacht.

Rückstellungen für Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln RT 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck abweichend vom Vorjahr entsprechend dem Anwartschaftsbarverfahren (projected unit credit method) unter Berücksichtigung der zukünftig erwarteten Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,59 % sowie Rentensteigerungen von 2,59 % ermittelt.

Die Änderung der Bewertungsmethode wurde vorgenommen, da das degressiv-ratierliche Anwartschaftsbarwertverfahren gemäß herrschender Meinung in jedem Fall zu einem angemessenen Bewertungsergebnis führt. Die Verfahrensänderung hat gemäß Aktuar auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage keine Auswirkung gehabt.

Die Rückstellungen für Pensionen wurden mit einem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen mit einem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Der Rechnungszinssatz für Pensionen beträgt 1,82 %; der Rechnungszinssatz für pensionsähnliche Verpflichtungen beträgt 1,74 %.

Bei der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen wurde unterstellt, dass sich der Verpflichtungsumfang sowie der Rechnungszinssatz erst zum Ende der Periode ändern.

Aufwendungen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellungen und Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen wurden im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.

Rückstellungen wegen der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Zinsänderungsklauseln in S-Prämiensparverträgen (Aktenzeichen: XI ZR 234/20) und zum AGB-Änderungsmechanismus (Aktenzeichen: XI ZR 26/20) wurden anhand von individuellen Merkmalen der bestehenden Verpflichtungen ermittelt und unter Berücksichtigung bisheriger und erwarteter Kundenreaktionen die Wahrscheinlichkeit beurteilt, dass Ansprüche geltend gemacht werden. Den für die Ermittlung etwaiger Zinsansprüche der Kunden zugrunde gelegten Referenzzinssatz haben wir aufgrund der ungeklärten Rechtslage für Zwecke der Bewertung der Rückstellungen unter Berücksichtigung des handelsrechtlichen Vorsichtsprinzips festgelegt. Dabei wurden die vom BGH vorgegebenen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Die Rückstellungshöhe entspricht damit der bestmöglichen Schätzung des Erfüllungsbetrags der Verpflichtungen zum Bilanzstichtag. Die von der BGH-Rechtsprechung zum AGB-Änderungsmechanismus erfassten Gebühren wurden seit der Verkündung des Urteils nicht ertragswirksam in der GuV vereinnahmt und als Verbindlichkeit gegenüber Kunden ausgewiesen, sofern der Kunde nicht bereits den Gebühren zugestimmt hat. Die bilanziellen Folgen beider Urteile wurden bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im aktuellen Geschäftsjahr erforderliche Anpassungen wurden im laufenden Ergebnis erfasst. Die Rückstellungen wurden fortgeschrieben, Veränderungen ergaben sich im Wesentlichen nur im Zusammenhang mit einer zweckentsprechenden Verwendung.

Bei Restlaufzeiten zwischen 2 und 10 Jahren ergaben sich Zinssätze zwischen 1,03 % und 1,51 %. Bei der Ermittlung der im Zusammenhang mit der Rückstellungsbewertung entstehenden Aufwendungen und Erträge wurde davon ausgegangen, dass eine Änderung des Abzinsungszinssatzes erst zum Ende der Periode eintritt, sodass der Buchwert der Verpflichtungen mit dem Zinssatz zum Ende der Periode aufgezinst wurde. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs; bei einem teilweisen Verbrauch der Rückstellung vor Ablauf der Restlaufzeit gilt die Annahme, dass dieser Verbrauch erst zum Ende der jeweiligen Periode in voller Höhe erfolgt.

Aufwendungen aus der Aufzinsung der anderen Rückstellungen wurden im Zinsergebnis bzw. im sonstigen betrieblichen Aufwand erfasst.

Für die unwiderrufliche Verpflichtung, neben den jährlichen Beitragszahlungen zusätzliche Beiträge in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes gemäß den Grundsätzen der risikoorientierten Beitragsbemessung des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu leisten, wurden Rückstellungen in Höhe von 474 TEUR gebildet. Auf die weiteren Ausführungen unter Abschnitt "Sonstige finanzielle Verpflichtungen" (§ 285 Nr. 3a HGB) wird verwiesen.

Angaben zu nicht passivierten pensionsähnlichen Verpflichtungen

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Uckermark Mitglied in der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbandes Brandenburg (ZVK Brandenburg).

Die ZVK Brandenburg finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlage- und Kapitaldeckungsverfahren (Hybridfinanzierung). Hierbei werden im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz und ein Zusatzbeitrag bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Aus den Zusatzbeiträgen wird gemäß § 64 ZVK-Satzung innerhalb des Vermögens der ZVK ein separater Kapitalstock aufgebaut.

Der Umlagesatz betrug im Geschäftsjahr 2023 1,1 % der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte. Der Zusatzbeitrag betrug im Geschäftsjahr 2023 vom 01.01. bis zum 31.12. 4,8 %. Davon beträgt der Arbeitnehmeranteil 2,4 %. Dadurch vermindert sich der Gesamtbeitrag zur Kapitaldeckung um 2,4 %. Der Umlagesatz bleibt in 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die ZVK Brandenburg, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der ZVK Brandenburg im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 9.028 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 320 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der ZVK handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die ZVK hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelndem Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 7.787 TEUR.

Die quantitative Ermittlung erfolgte nach einer bundesweit einheitlichen Methodik, die der Rechtsauffassung des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) entspricht. Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde danach in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der ZVK unterstellten jährlichen Rentensteigung von 1 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2005 G ermittelt. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein entgeltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebende Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die ZVK Brandenburg die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der Verantwortliche Aktuar der ZVK Brandenburg in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips, dass die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus der Pflichtversicherung gewährleistet ist.

Fonds für allgemeine Bankrisiken

Es besteht ein Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB.

Strukturierte Produkte

Produkte im Sinne des IDW RS HFA 22 in Form von Darlehen mit Sondertilgungsrechten, variabel verzinslichen Schuldscheindarlehen mit vereinbarter Zinsuntergrenze sowie Schuldscheindarlehen und Spareinlagen mit Kündigungsrechten der Kunden wurden einheitlich (ohne Abspaltung der Nebenrechte) bilanziert und bewertet.

Verlustfreie Bewertung der zinsbezogenen Geschäfte des Bankbuchs (Zinsbuchs)

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Berechnungsmethode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus institutsindividuellen Daten und Annahmen abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss.

II. Erläuterungen zur Jahresbilanz

Aktivseite:

Posten 3: Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:
Forderungen an die eigene Girozentrale 39.270.926,77 EUR
Forderungen mit Nachrangabrede sind enthalten in:
Posten 3 b) Andere Forderungen 25.500.000,00 EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 25.500.000,00 EUR

Posten 4: Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Bestand am Bilanzstichtag 4.823.960,82 EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 3.423.714,82 EUR

Posten 5: Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

In diesem Posten sind enthalten:
Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind
börsennotiert 172.715.485,78 EUR
nicht börsennotiert 14.675.612,66 EUR

Posten 6: Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind nicht börsennotiert 4.999.964,24 EUR

Die Sparkasse hält an folgendem Investmentvermögen mehr als 10 % der Anteile:

Klassifizierung nach Anlagezielen Buchwert Marktwert/ Anteilswert Differenz zwischen Marktwert und Buchwert (Ertrags-) Ausschüttungen in 2023
TEUR
Rentenfonds Uckermarkfonds 184.063 184.063 0 4.629

Das dargestellte Investmentvermögen unterlag zum Bilanzstichtag keiner Beschränkung in der Möglichkeit der täglichen Rückgabe.

Posten 7: Beteiligungen

Name und Sitz Eigenkapital
TEUR
Beteiligungsquote
%
Ergebnis 2022
TEUR
Ostdeutscher Sparkassenverband, Berlin 180.212 0,883 -3.058
Beteiligungsgesellschaft des Landes Brandenburg mbH & Co. KG, Potsdam 8.877 4,010 1
Beteiligungsgesellschaft der Sparkassen des Landes Brandenburg mbH, Potsdam 32 4,231 0
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft der Sparkassen des Landes Brandenburg mbH, Potsdam 1.882 9,326 -6

Die Sparkasse ist unbeschränkt haftende Gesellschafterin der DKE-GbR, Berlin. Die getätigte Einlage von 500 EUR wird vor dem Hintergrund des eng begrenzten Gesellschaftszwecks und der fehlenden dauerhaften Beteiligungsabsicht unter dem Aktivposten 13 "Sonstige Vermögensgegenstände" ausgewiesen.

Posten 9: Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft jeweils in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Posten 12: Sachanlagen

Die für sparkassenbetriebliche Zwecke genutzten Grundstücke
und Bauten haben einen Bilanzwert in Höhe von 1.959.424,92 EUR
Der Bilanzwert der Betriebs- und Geschäftsausstattung beträgt 854.078,00 EUR

Posten 13: Sonstige Vermögensgegenstände

Als wichtige Einzelbeträge sind zu nennen:
Steuererstattungsansprüche 1.338.460,36 EUR

Posten 14: Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:
Unterschiedsbetrag zwischen dem Nennbetrag und dem höheren Auszahlungsbetrag von Forderungen
Bestand am Bilanzstichtag 1.855.048,14 EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 2.117.075,56 EUR

Posten 15: Aktive latente Steuern

Aufgrund abweichender Ansatz- und Bewertungsvorschriften zwischen Handels- und Steuerbilanz bestehen zum 31. Dezember 2023 Steuerlatenzen. Dabei wird der Gesamtbetrag der künftigen Steuerbelastungen durch absehbare Steuerentlastungen überdeckt. Die Steuerbelastungen resultieren im Wesentlichen aus bilanziellen Ansatzunterschieden bei den Sachanlagen, dem Wertpapiervermögen und einzelnen Rückstellungen. Die Steuerentlastungen resultieren insbesondere aus bilanziellen Ansatzunterschieden bei der Forderungsbewertung von Kunden. Eine passive Steuerabgrenzung war demzufolge nicht erforderlich, auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde verzichtet. Die Ermittlung der Differenzen erfolgte bilanzpostenbezogen unter Zugrundelegung eines Steuersatzes von 28,84 % (Körperschaft- und Gewerbesteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag).

Anlagenspiegel

Entwicklung der Anschaffungs-/Herstellungskosten Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 1.1. des Geschäftsjahres
Netto-Veränderung +/-
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 53.031
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0
Beteiligungen 27
Sachanlagen 33.170 214 407 0 32.976 29.866
Immaterielle Anlagewerte 136 0 0 0 136 110
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Abschreibungen im Geschäftsjahr Zuschreibungen im Geschäftsjahr Änderungen der gesamten Abschreibungen im Zusammenhang mit Stand am 31.12. des Geschäftsjahres
Zugängen Abgängen Umbuchungen
Netto-Veränderung +/-
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 53.031
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0
Beteiligungen 27
Sachanlagen 381 0 0 399 0 29.848
Immaterielle Anlagewerte 27 0 0 0 0 136
Buchwerte
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres Stand am 31.12. des Vorjahres
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 185.186 132.155
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 5.000 5.000
Beteiligungen 1.815 1.788
Sachanlagen 3.128 3.304
Immaterielle Anlagewerte 0 27

Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht. Die Fortführung der Spalte Anschaffungskosten ist wegen der Anwendung von § 34 Abs. 3 Satz 2 RechKredV nicht möglich.

Passivseite:

Posten 1: Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Der Gesamtbetrag der als Sicherheit für Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

übertragenen Vermögensgegenstände beläuft sich auf 38.333.239,73 EUR

Posten 2: Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
Bestand am Bilanzstichtag 799.707,52 EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 799.909,32 EUR

Posten 4: Treuhandverbindlichkeiten

Die Treuhandverbindlichkeiten betreffen jeweils in voller Höhe die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Posten 6: Rechnungsabgrenzungsposten

Unterschiedsbeträge zwischen dem Auszahlungsbetrag bzw. den Anschaffungskosten von Forderungen gegenüber dem höheren Nominalwert sind enthalten in Höhe von 629.812,85 EUR
Bestand am 31.12. des Vorjahres 682.607,87 EUR

Posten 7: Rückstellungen

Der bilanzielle Ansatz der Pensionsrückstellungen in Höhe von 14.214 TEUR wurde nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren ermittelt. Auf Basis des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt der Erfüllungsbetrag der Pensionsrückstellungen 14.381 TEUR. Zum Bilanzstichtag ergibt sich hieraus ein Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB in Höhe von 166 TEUR. Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da in Vorjahren bereits in entsprechender Höhe die Sicherheitsrücklage dotiert wurde. Der Jahresüberschuss kann somit voll ausgeschüttet werden.

Passiva unter dem Strich:

1. Eventualverbindlichkeiten

Im Zusammenhang mit der Unterbeteiligung des Ostdeutschen Sparkassenverbands an einer Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG hat der Hauptbeteiligte gegenüber dem Unterbeteiligten Anspruch auf Ersatz seiner Finanzierungskosten, sofern die von der Erwerbsgesellschaft mbH & Co. KG erzielten Erträge nicht ausreichen, die Finanzierungskosten zu begleichen. In einem solchen Fall hat die Sparkasse die Verpflichtung übernommen, anteilig für den anfallenden Aufwendungsersatz (Zinsen und Darlehensverbindlichkeiten) einzustehen. Die Sparkasse hat darüber hinaus die Verpflichtung übernommen, für anfallende Zinsen aus einer Darlehensschuld des Ostdeutschen Sparkassenverbands (Unterbeteiligter) einzustehen. Ein Betrag, zu dem die Inanspruchnahme aus dem Haftungsverhältnis künftig greifen kann, ist nicht quantifizierbar.

2. Andere Verpflichtungen

Durch die künftige Inanspruchnahme der unter den anderen Verpflichtungen ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen entstehen nach den Erkenntnissen des Bilanzstichtages werthaltige Forderungen. Es sind keine Anhaltspunkte für wirtschaftliche Belastungen der Sparkasse aus den unwiderruflichen Kreditzusagen erkennbar.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Sparkasse gehört dem institutsbezogenen Sicherungssystem der Deutschen Sparkassen-Finanzgruppe (Sicherungssystem) an, das elf regionale Sparkassenstützungsfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft (freiwillige Institutssicherung). Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung. Das Sicherungssystem basiert auf dem Prinzip der Institutssicherung.

Ziel dabei ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen, die drohenden oder bestehenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise schützt die Institutssicherung auch sämtliche Einlagen der Kunden.

Das Sicherungssystem ist als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt (gesetzliche Einlagensicherung). Unabhängig von der Institutssicherung hat der Kunde gegen das Sicherungssystem jedenfalls einen Anspruch auf Erstattung seiner Einlagen i. S. v. § 2 Absätze 3 bis 5 EinSiG bis zu den Obergrenzen gemäß § 8 EinSiG (derzeit 100.000 EUR pro Person).

Die Sparkassen-Finanzgruppe hat das bisherige System der freiwilligen Institutssicherung für alle deutschen Sparkassen, Landesbanken und Landesbausparkassen beibehalten. Zusätzlich erfüllt das Sicherungssystem auch die Anforderungen des EinSiG.

Im Bedarfsfall entscheiden die Gremien der zuständigen Sicherungseinrichtungen darüber, ob und in welchem Umfang Stützungsleistungen im Rahmen der freiwilligen Institutssicherung zugunsten eines Instituts erbracht und an welche Auflagen diese gegebenenfalls geknüpft werden. Der Einlagensicherungsfall hingegen würde von der BaFin festgestellt. In diesem Fall hat das Sicherungssystem die Funktion der Auszahlungsstelle.

Das Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation besitzt ein effizientes Risikomonitoringsystem zur Früherkennung von Risiken sowie eine risikoorientierte Beitragsbemessung bei gleichzeitiger Ausweitung des Volumens der verfügbaren Mittel (Barmittel und Nachschusspflichten).

Zusätzlich wird das Sicherungssystem ab 2025 einen weiteren Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe im Sinne von Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") nach Maßgabe der durch die Mitgliederversammlung des DSGV am 26. Juni 2023 beschlossenen Grundsätze der Beitragsbemessung für den Zusatzfonds des Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe aufbauen.

Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen in ein nach § 2 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. § 43 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) als Einlagensicherungssystem anerkanntes institutsbezogenes Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ("Sicherungssystem") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 737 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2024 sind jährliche Beiträge zu entrichten.

Der Jahresbeitrag wurde in 2023 in Höhe von 30 % als unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung, die mit Schuldsicherheiten (Guthaben bei der Deutschen Bundesbank) unterlegt ist, erbracht. Dem Sicherungssystem wurden die Auszahlungsansprüche der Sparkasse gegen die Deutsche Bundesbank aus dem Geldkonto verpfändet. Die noch ausstehenden Barzahlungsverpflichtungen gegenüber dem Sicherungssystem betragen am Bilanzstichtag insgesamt 516 TEUR. Für einen Betrag in Höhe von 737 TEUR (nominal) wurden aufgrund einer im Geschäftsjahr 2023 erteilten unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zur Zahlung von zusätzlichen Beiträgen in den Sparkassenstützungsfonds des Ostdeutschen Sparkassenverbandes Rückstellungen unter Berücksichtigung der Erbringung eines Teilbetrages als unwiderrufliche Zahlungsverpflichtung, die mit Schuldsicherheiten (Guthaben bei der Deutschen Bundesbank) zu unterlegen sind, ausgewiesen. Auf die Ausführungen unter I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden/Posten: Rückstellungen wird verwiesen.

Die künftigen Einzahlungsverpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen in den ab 2025 zu bildenden zusätzlichen Fonds zur Sicherung der Solvenz und Liquidität der CRR-Kreditinstitute der Sparkassen-Finanzgruppe i. S. v. Art. 113 Abs. 7 CRR ("Zusatzfonds") belaufen sich am Bilanzstichtag auf insgesamt 2.535 TEUR. Bis zum Erreichen des individuellen Zielvolumens in 2032 sind ab 2025 jährliche Beiträge zu entrichten.

Restlaufzeitengliederung

Die gemäß § 9 RechKredV geforderte Gliederung der Forderungen und Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten ergibt sich für die folgenden Posten:

Posten der Bilanz Restlaufzeiten
bis zu 3 Monaten mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren mehr als 5 Jahre
EUR
Aktiva 3 b)
Andere Forderungen an Kreditinstitute 0,00 0,00 124.000.000,00 127.487.868,72
Aktiva 4
Forderungen an Kunden 10.300.022,92 33.270.352,52 177.271.328,84 280.275.294,38
Passiva 1 b)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 1.097.609,30 2.596.249,73 12.483.213,26 22.422.339,93
Passiva 2 a ab)
Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 0,00 11.159,36 0,00 0,00
Passiva 2 b bb)
Andere Verbindlichkeiten gegenüber Kunden mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 280.173,97 5.000,00 2.058.000,00 957.500,00

Anteilige Zinsen der jeweiligen Aktiv- und Passivposten werden gemäß § 11 RechKredV nicht nach Restlaufzeiten aufgegliedert.

Angabe der Beträge, die in dem auf den Bilanzstichtag folgenden Jahr fällig werden (ohne anteilige Zinsen):

EUR
Posten Aktiva 5
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 29.613.050,00

Im Posten Aktiva 4, Forderungen an Kunden, sind Forderungen in Höhe von 14.107.276,69 EUR mit unbestimmter Laufzeit enthalten.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Posten 5: Provisionserträge

Die wesentlichen Provisionserträge für die für Dritte erbrachten Dienstleistungen für Verwaltung und Vermittlung entfallen auf die Vermittlung von Produkten der Verbundpartner (Versicherung, Bausparverträge, Immobilien, Investmentzertifikate/ Fondsanteile).

Posten 29: Bilanzgewinn

Der Vorstand wird dem Verwaltungsrat vorschlagen, den Bilanzgewinn in voller Höhe der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

IV. Sonstige Angaben

Den Organen der Sparkasse gehören an:

Verwaltungsrat:

Vorsitzende

Dörk, Karina

Landrätin

Stellvertretender Vorsitzender

Menke, Josef

Landwirt (selbstständig)

Mittelstädt, Hanka

Landwirtin (selbstständig)

Mitglieder

Koschel, Mirko Unternehmer (selbstständig)
Büttner, Andreas Unternehmer (selbstständig)
Karstädt, Bianca stellv. Geschäftsführerin, IG Frauen und Familie e.V., Prenzlau
Zimdars, Bernd Sachverständiger Immobilienbewertung (selbstständig)
Haga, Maik Unternehmer (selbstständig)
Bolle, Ines Gruppenleiterin Kreditsachbearbeitung Sparkasse
Sanft, Katrin Baufinanzierungsspezialistin Sparkasse
Lötzke, Angelika Sachbearbeiterin Sparkasse
Gohlke, Hagen Freiberuflerberater Sparkasse

Vorstand:

Vorsitzender

Weßels, Thorsten

Mitglied

Glatz, Steffen

Die Mitglieder des Verwaltungsrats erhielten für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 63 TEUR.

An frühere Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene wurden im Geschäftsjahr Versorgungsbezüge in Höhe von 542 TEUR gezahlt. Am 31.12.2023 betragen die Pensionsrückstellungen für die früheren Mitglieder des Vorstands und für ihre Hinterbliebenen 14.214 TEUR und die Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen für die früheren Mitglieder des Vorstandes 122 TEUR.

Den Mitgliedern des Vorstands wurden Kredite in Höhe von 309 TEUR und den Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 1.625 TEUR gewährt.

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

Vollzeitkräfte 104
Teilzeitkräfte 81
Insgesamt 185
nachrichtlich: Auszubildende: 13

Im Geschäftsjahr wurde von dem Abschlussprüfer folgendes Gesamthonorar berechnet:

• für die Abschlussprüfungsleistungen 310,4 TEUR
• für andere Bestätigungsleistungen 2,7 TEUR
darunter:
Prüfung des Reduzierungsantrags nach § 16j Abs. 2 FinDAG 0,5 TEUR
Prüfung des EinSiG 2,2 TEUR

 

Prenzlau, den 20.06.2024

Der Vorstand

Weßels

Glatz

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023 ("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Uckermark hat keine Niederlassungen im Ausland.

Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland.

Die Tätigkeit der Sparkasse Uckermark besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Uckermark definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen (Erträge/Aufwendungen saldiert) und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 37.803 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 170,20.

Der Gewinn vor Steuern beträgt 6.378 TEUR.

Die Steuern auf den Gewinn betragen 5.488 TEUR. Die Steuern betreffen im wesentlichen laufende Steuern. Es handelt sich um Aufwand aus Steuern auf den Gewinn.

Die Sparkasse Uckermark hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

Lagebericht

1 Grundlagen des Unternehmens / Geschäftsmodell

Die Sparkasse Uckermark ist als Anstalt des öffentlichen Rechts ein selbstständiges Wirtschaftsunternehmen in Trägerschaft des Landkreises Uckermark. Sie ist Mitglied im Ostdeutschen Sparkassenverband (OSV) und gehört dem institutsbezogenen Einlagensicherungssystem der S-Finanzgruppe an. Sie ist beim Amtsgericht Neuruppin unter der Nummer HR A 931 im Handelsregister eingetragen.

Aufgrund der gesetzlichen Regelung des Regionalprinzips beschränkt sich die Tätigkeit der Sparkasse Uckermark im Wesentlichen auf ihr Geschäftsgebiet.

Die Sparkasse Uckermark unterliegt den gesetzlichen Vorschriften des Kreditwesengesetzes sowie den weiteren aufsichtsrechtlichen Bestimmungen. Für die Sparkasse Uckermark gelten zudem die Vorschriften des Brandenburgischen Sparkassengesetzes.

Im Sinne ihres öffentlichen Auftrages soll die Sparkasse die regionale Versorgung mit Finanzdienstleistungen dauerhaft sicherstellen. Wichtigste Aufgabe der Sparkasse ist daher die flächendeckende Bereitstellung von Finanzdienstleistungen für die Einwohnerinnen und Einwohner des Geschäftsgebietes. Auch die Versorgung der Wirtschaft, insbesondere des Mittelstands und der öffentlichen Hand mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen, ist wesentlicher Bestandteil ihres öffentlichen Auftrags. Die Grundlage hierfür ist eine stabile Ertragslage. Die Kundeneinlagen aus der Region werden möglichst regional investiert. Kundengelder, die aufgrund des wirtschaftlichen Umfeldes nicht regional investiert werden können, werden im Wesentlichen in Form von Sparbriefen, Schuldscheindarlehen und Pfandbriefen angelegt.

Das Geschäftsmodell der Sparkasse Uckermark fokussiert die Beratungsleistung im Kredit- und Einlagengeschäft. Den Großteil an nachgefragten einfachen Produkten und Dienstleistungen bietet die Sparkasse selbst an. Dienstleistungen des Bauspar-, Wertpapier-, Versicherungs- und Leasinggeschäfts bieten wir unseren Kunden in Zusammenarbeit mit den Verbundpartnern der S-Finanzgruppe an. Neben der Kundenzufriedenheit ist der oberste Maßstab der Geschäftspolitik eine nachhaltige Geschäftsentwicklung sowie das Erbringen eines wesentlichen Beitrages zur Steigerung der Attraktivität der Uckermark und damit die Erfüllung des öffentlichen Auftrages. 1

Die Sparkasse Uckermark verfügt zum Beginn des Jahres 2023 über 13 Geschäftsstellen und weitere 5 Selbstbedienungsstandorte. Seit dem 1.Oktober 2023 unterhält sie 8 Geschäftsstellen und 7 Selbstbedienungsstandorte.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche Lage und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die Weltwirtschaft war im Jahr 2023 erneut von hoher Inflation betroffen. In den meisten Ländern war die Preissteigerungsrate im zweiten Jahr des Ukrainekriegs niedriger als zu den Spitzenzeiten im Herbst 2022. Die Kaufkraft der Einkommen stand dennoch unter starker Belastung, was vor allem den Konsum bremste. Die Nachfrage und der Verbrauch, insbesondere bei Investitionen, wurden durch die erweiterten Zinssteigerungen in vielen Währungsräumen geschwächt. 2

Der Internationale Währungsfonds beziffert das Wachstum der Weltwirtschaft 2023 auf insgesamt 3,0 Prozent beziehungsweise auf 1,5 Prozent für die Gruppe der fortgeschrittenen Volkswirtschaften. Diese Werte entsprechen zwar annähernd den langjährigen Durchschnitten, doch für die Spätphase der weitgehend überwundenen Corona-Pandemie war eine stärkere Erholung von den gedrückten Wertschöpfungsniveaus aus erwartet worden. Der avisierte Aufholprozess blieb jedoch tatsächlich im Angesicht der hohen Inflation stecken. 2

Die konjunkturelle Dynamik der Weltwirtschaft ist trotz stärkender Impulse, wie der kräftigen Binnennachfrage in den USA, im Verlauf der Jahres 2023 gesunken. Das Wachstum der Entwicklungs- sowie Schwellenländer wurde durch die abgeschwächte Nachfrage und den angeschlagenen Immobiliensektor in China belastet. 3

Der Euroraum, der sich 2022 noch sehr gut erholt hatte, verlor 2023 dagegen stärker an Wachstumsdynamik. Er erreichte gemäß der Schätzung des IWF nur noch 0,7 Prozent realen Zuwachs. Dabei überzeichnen die Jahresraten für den Euroraum insgesamt und für die meisten seiner Länder sogar noch die Entwicklung innerhalb des Jahres. Denn das im Jahresdurchschnitt ausgewiesene Wachstum stammt fast vollständig aus dem statistischen Überhang vom guten Jahresende 2022. Danach stagnierte das Euro-Währungsgebiet im Jahresverlauf 2023 weitgehend. Deutschland ist am Ende des europäischen Länderfeldes einzuordnen. Hierzulande ist die Stagnation schon länger offenkundig. Die deutsche Jahreswachstumsrate profitierte 2023 anders als der Euroraum insgesamt auch nicht von einem Überhang aus dem Vorjahr. Im Gegenteil: Das Schlussquartal 2022 lieferte in Deutschland bereits eine sehr schlechte Ausgangsbasis. 2

Per Dezember 2023 lag die Inflationsrate in Deutschland bei 3,7 % 4 und im Euroraum bei 2,9%. 5 Die Jahresinflation in Deutschland betrug 5,9 % und sank damit im Vergleich zum vorherigen Jahr um 1 % (Vorjahr: 6,9 %). Nicht nur infolge der globalen Krisen hat sich die deutsche Wirtschaftslage verschlechtert, dass Bruttoinlandprodukt sank um 0,3 % gegenüber dem Vorjahr. 6

1 vgl. Sparkasse Uckermark (2022): Geschäftsstrategie 2023
2 vgl. Dr. Schulz (2024): Gesamtwirtschaftlicher Jahresrückblick und -ausblick 2023/2024, Rundschreiben Nr. 2024/058, Deutscher Sparkassen- und Giroverband
3 vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2023): Wachstumsschwäche überwinden - In die Zukunft investieren, S. 19
4 vgl. Bundesamt für Statistik (2024)
5 vgl. Eurostat (2024) Jährliche Inflationsrate im Euroraum auf 2,9% gestiegen
6 vgl. Bundesamt für Statistik (2024)

Regionale Rahmenbedingungen im Geschäftsgebiet

Der Landkreis Uckermark ist eine dünn besiedelte Region, kleine Unternehmen prägen die Wirtschaftsstruktur des Landkreises.

Die regionale Unternehmenslandschaft ist in weiten Teilen kleinteilig strukturiert, es gibt wenige bedeutsame mittelständische Arbeitgeber. Die regionalökonomische Leistungsfähigkeit und Dynamik im Landkreis Uckermark hängt sehr stark von einzelnen Wirtschaftszweigen und den in diesen tätigen Großunternehmen ab. Insbesondere die beiden Unternehmen PCK Raffinerie GmbH und LEIPA GmbH erwirtschaften zusammen den Großteil des regionalen Umsatzes. Im Landkreis ist der Spezialisierungsgrad in der Landwirtschaft im Vergleich zum Bundesdurchschnitt besonders hoch. Der Beschäftigtenanteil in der Landwirtschaft ist in der Region sechs Mal höher als im Durchschnitt der Bundesrepublik. Neben der konventionellen Landwirtschaft wird auch zunehmend ökologischer Landbau betrieben.

Die Einwohnerzahl in der Uckermark ist aufgrund hoher Wanderungsverluste und eines anhaltenden Sterbeüberschusses stetig gesunken. Zuzüge aus dem Umland, insbesondere aus Polen und Berlin, wirkten sich positiv auf die Einwohnerzahl aus, dennoch ist längerfristig mit einem weiteren Absinken der Einwohnerzahl und damit unserer potenziellen Kundenzahl zu rechnen. 7

Auf dem Immobilienmarkt in Brandenburg ist das durchschnittliche Preisniveau für bebaute und unbebaute Grundstücke in den letzten Jahren stetig gestiegen. Nachdem die regionale Bautätigkeit in den vorherigen Jahren sehr deutlich zunahm, zeigte sich im Jahresverlauf 2023 eine leicht rückläufige Tendenz. 8 Die Anzahl der abgeschlossenen Verträge sowie der Geldumsatz sind im Bereich der bebauten Grundstücke in der Uckermark gesunken. Demgegenüber wurden Acker- und Grünland sowie forstwirtschaftliche Flächen im Vergleich zum Vorjahr vermehrt nachgefragt, bei leicht gesunkenem Preisniveau. 9

Die Arbeitslosenquote im Landkreis lag im Dezember 2023 bei 11,2 % (Vorjahr: 10,0 %) 10 weiterhin sehr deutlich über der Arbeitslosenquote des Bundes, welche 5,7 % betrug (Vorjahr: 5,4 %). 11 Der Anteil der strukturellen Arbeitslosigkeit in der Region ist hoch, die Fachkräfteengpässe nehmen zu. 12

Neben der Sparkasse gibt es einen weiteren regionalen Wettbewerber; überregionale Banken sind nur noch in größeren Städten mit Filialen vertreten. Sie haben sich in den letzten Jahren sukzessive aus dem Geschäftsgebiet der Sparkasse Uckermark zurückgezogen. Zusätzliche Wettbewerber sind die überregional agierenden Direktbanken.

7 vgl. IW Consult GmbH (2019): Recode Uckermark 2030 - Struktur-, Standort- und Potenzialstudie, S. 21-31
8 vgl. Metzner (2023): Brandenburgs Immobilienmarkt bricht ein, Tagesspiegel
9 vgl. Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Uckermark (2023): Bericht zum III. Quartal 2023
10 vgl. Bundesagentur für Arbeit (2024)
11 vgl. Bundesagentur für Arbeit (2023)
12 vgl. Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH (2019): Grenzüberschreitende Arbeitsmarktanalyse für den Landkreis Uckermark - Blick nach Nordost, S. 35-36

Geldpolitische Maßnahmen der Europäische Zentralbank (EZB)

Aufgrund der außerordentlich hohen Inflationsraten führte die EZB die Erhöhung der drei Leitzinssätze aus dem vorherigen Jahr in 2023 fort. Der Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte sowie die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität mit Stand Dezember 2022 von 2,50 %, 2,75 % bzw. 2,00 % wurden sukzessive auf 4,5 %, 4,75 % und 4,0 % angehoben.

Die Tilgungsbeträge des "Pandemic Emergency Purchase Programme", sollen bis zur Jahresmitte 2024 bei Fälligkeit vollumfänglich wieder angelegt werden. In der zweiten Jahreshälfte wird beabsichtigt, das Portfolio zu verringern und die Wiederanlage zum Ende 2024 abzustellen. Fälligkeiten im Rahmen des "Asset Purchase Programm" wurden hingegen nur noch bis zum Februar 2023 verlängert. Anschließend wurde das APP-Portfolio im Durchschnitt um 15 Mrd. € pro Monat abgebaut und seit Juli wurden keine Reinvestitionen in Vermögenswerte getätigt.

Jedoch ermächtigt das am 21. Juli 2022 einstimmig vom EZB-Rat verabschiedete "Transmission Protection Instrument" die EZB zukünftig, gezielt und unbegrenzt Wertpapiere einzelner Euro-Länder aufzukaufen, um ein Auseinanderdriften der Zinsniveaus der einzelnen EU-Staatsanleihen zu verhindern. 13

13 vgl. EZB (2022): Das Instrument zur Absicherung der Transmission

2.2 Geschäftsverlauf

Aufgrund des leicht über den Erwartungen liegenden Zinsanstieges weicht der tatsächliche Geschäftsverlauf von der ursprünglichen Unternehmensplanung ab. Einerseits liegt der Zinsüberschuss deutlich über den Erwartungen, andererseits waren umfangreiche Zuschreibungen auf den Wertpapierbestand möglich.

Die wesentlichen Leistungsindikatoren der Sparkasse Uckermark wurden in der Geschäftsstrategie festgelegt. Es handelt sich um den Provisionsüberschuss, das Betriebsergebnis vor Bewertung sowie der Personal- und Sachaufwand. Die Entwicklung dieser Indikatoren wird in den Punkten 2.2.6 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren, 2.3.3 Ertragslage und 3.1. Prognosebericht dargestellt.

2.2.1 Bilanzsumme

Die Bilanzsumme ist von 1.350,6 Mio. EUR auf 1.341,1 Mio. EUR zurückgegangen. Gründe für den Rückgang der Bilanzsumme sind insbesondere der Abfluss von Kundeneinlagen in Verbindung mit der Anlage der Gelder im außerbilanziellen Bereich.

2.2.2 Aktivgeschäft

Forderungen an Kreditinstitute

Aufgrund der Neuanlagen in Sparbriefe innerhalb der S-Finanzgruppe stiegen die Forderungen an Kreditinstitute von 261,1 Mio. EUR auf 276,3 Mio. EUR an. Die Bestände entwickelten sich erwartungsgemäß.

Kundenkreditgeschäft

In Folge der Zins- und Inflationsentwicklung im Jahr 2023 war eine Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Die Forderungen an Kunden (Aktiva 4) verringerten sich von 525,3 Mio. EUR um 1,8% auf 515,6 Mio. EUR.

Die Summe der Darlehenszusagen sank auf 58,5 Mio. EUR ab. Sie liegt unter dem außergewöhnlich hohen Vorjahreswert von 83,9 Mio. EUR. Die Zusagen waren in allen Bereichen rückläufig. Sowohl im Privat- und Unternehmenskundenbereich als auch von öffentlichen Haushalten wurden weniger Kredite nachgefragt.

Der Kreditbestand für Privat- und Firmenkunden lag leicht unter dem prognostizierten Wert.

Wertpapiergeschäft

Die Sparkasse Uckermark verfügt über Wertpapieranlagen in deutsche Pfandbriefe, Landesschatzanweisungen und Fonds. Wie in der mittelfristigen Unternehmensplanung vorgesehen, stieg der Bestand an Pfandbriefen und Landesschatzanweisungen weiter an. Zudem waren im Rahmen der Wertpapierbewertung Zuschreibungen notwendig, sodass sich der Wertpapierbestand von 320,9 Mio. EUR auf 376,5 Mio. EUR erhöhte.

Der Bestandszuwachs lag über dem prognostizierten Anstieg.

Beteiligungen

Beteiligungen der Sparkasse Uckermark an anderen Unternehmen sind sowohl strategisch als auch dauerhaft ausgerichtet, ihr Wert lag weiterhin bei 1,8 Mio. EUR.

2.2.3 Passivgeschäft

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber fremden Kreditinstituten sanken von 42,4 Mio. EUR auf 38,7 Mio. EUR ab. Diese bestehen im Wesentlichen aus Weiterleitungsmitteln anderer Banken. Der Bestand der Verbindlichkeiten gegenüber fremden Kreditinstituten lag unter dem prognostizierten Wert.

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden nahmen mit 1.172,1 Mio. EUR im Vergleich zum Vorjahr ab (Vorjahr: 1.186,0 Mio. EUR). Die täglich fälligen Einlagen blieben auf dem gleichen Niveau mit 908,8 Mio. EUR (Vorjahr: 908,0 Mio. EUR).

Der Bestand an Spareinlagen sank von 277,5 Mio. EUR auf 260,0 Mio. EUR. Insgesamt war das Abschmelzen der Kundeneinlagen im Rahmen unserer Erwartungen.

2.2.4 Dienstleistungsgeschäft

Gemeinsam mit dem Verbundpartner DekaBank betreibt die Sparkasse Uckermark ihr Wertpapier-Dienstleistungsgeschäft. Die Anzahl der Kundendepots ist gestiegen. Das angelegte Volumen stieg von 157,0 Mio. EUR auf 209,7 Mio. EUR an.

Im Bereich der Versicherungsvermittlung wurden insgesamt 1.806 neue Verträge abgeschlossen (Vorjahr: 1.605 Verträge).

Bausparverträge bietet die Sparkasse Uckermark gemeinsam mit dem Verbundpartner LBS Landesbausparkasse Nord-Ost AG an. Die Anzahl neu abgeschlossener Bausparverträge lag bei 391 Stück und lag damit unter dem Niveau des Vorjahres.

2.2.5 Sonstige wesentliche Ereignisse im Geschäftsjahr

Im Jahr 2023 hat die Sparkasse Uckermark eine Anpassung ihres Geschäftsstellennetzes vorgenommen. Zum 1.Oktober 2023 wurden 3 personenbesetzte Geschäftsstellen geschlossen und zwei personenbesetzte Geschäftsstellen in Selbstbedienungsgeschäftsstellen umgewandelt.

2.2.6 Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Die Sparkasse wird maßgeblich über ausgewählte finanzielle Leistungsindikatoren gesteuert. Die Entwicklung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren stellt sich im Jahr 2023 wie folgt dar:

in Mio. EUR Plan 2023 Ist 2023 Ist 2022 Veränderung zum Vorjahr
in %
Provisionsüberschuss 9,7 9,9 8,7 13,5
Sachaufwand 7,7 6,9 6,4 7,6
Personalaufwand 12,8 12,7 12,0 6,0
Betriebsergebnis vor Bewertung 13,0 17,8 9,6 85,8

2.3 Darstellung, Analyse und Bewertung der Lage

2.3.1 Vermögenslage

Nach Feststellung des Jahresabschlusses und der vom Verwaltungsrat zu beschließenden Gewinnverwendung wird sich die Sicherheitsrücklage voraussichtlich auf 57,4 Mio. EUR (Vorjahr: 56,5 Mio. EUR) belaufen. Daneben verfügt die Sparkasse Uckermark über weitere Kernkapitalbestandteile in Form des Fonds für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB. Dieser Fonds summiert sich nach Feststellung des Jahresabschlusses per 31. Dezember 2023 auf insgesamt 50,5 Mio. EUR (Vorjahr: 45,0 Mio. EUR). Per 31. Dezember 2023 bestehen weiterhin Vorsorgereserven nach § 340f HGB.

Vermögensstruktur - Aktiva

Posten -
in Mio. EUR
2022 Anteil Bilanzsumme 2023 Anteil Bilanzsumme
Forderungen an Kreditinstitute 261,1 19,3 % 276,3 20,6 %
Forderungen an Kunden 525,3 38,9 % 515,6 38,5 %
Wertpapiere 320,9 23,8 % 376,5 28,1 %
Sonstige Aktiva 243,4 18,0 % 172,7 12,9 %
Bilanzsumme 1.350,6 100,0 % 1.341,1 100,0 %

Die Forderungen an Kunden sind mit einem Anteil von 38,5 % (Vorjahr: 38,9 %) an der Bilanzsumme der größte Aktiva-Posten.

Der Anteil der Wertpapiere ist aufgrund von Käufen und Zuschreibungen deutlich angestiegen. Der Wertpapierbestand erhöhte sich insgesamt um 55,6 Mio. EUR auf 376,5 Mio. EUR. Innerhalb des Wertpapierbestandes lässt die Sparkasse einen Spezialfonds fremd managen. Dieser Fondsbestand erhöhte sich um 11,0 Mio. EUR und beläuft sich auf insgesamt 184,1 Mio. EUR. Das Fondsvermögen wird nach einer von der Sparkasse vorgegebenen Benchmark gesteuert. Der Anlageschwerpunkt des Fonds sind Unternehmensanleihen. Des Weiteren werden Anteile im Anlagebereich Immobilienfonds in Höhe von 5,0 Mio. EUR gehalten.

Die Forderungen an Kreditinstitute stiegen insbesondere auf Grund von Neuanlagen in Schuldscheindarlehen von 261,1 Mio. EUR auf 276,3 Mio. EUR an.

Die Summe der sonstigen Aktiva reduzierte sich von 243,4 Mio. EUR auf 172,7 Mio. EUR. Darin enthalten sind insbesondere Einlagen bei der Bundesbank und Barreserven, Treuhand- und Verwaltungskredite sowie Rechnungsabgrenzungsposten.

Die Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die anrechnungspflichtigen Positionen übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 16,99 % (Vorjahr: 17,16 %) die aufsichtlichen Mindestanforderungen von 8,0 % gemäß CRR (zuzüglich SREP 14 -Zuschlag sowie Kapitalerhaltungs- und antizyklischem Kapitalpuffer). Zum 1. Februar 2022 erhöhte sich der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,00 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind ab dem 1. Februar 2023 zu beachten gewesen. Die anrechnungspflichtigen Positionen zum 31. Dezember 2023 betragen 595,1 Mio. EUR und die aufsichtlich anerkannten Eigenmittel 101,1 Mio. EUR. Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 16,99 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.

Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2027 ist auch weiterhin eine Übererfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung als Basis für die Umsetzung unserer Geschäftsstrategie vorhanden.

14 SREP: Supervisory Review and Evaluation Process (aufsichtlicher Überprüfungs- und Bewertungsprozess)

2.3.2 Finanzlage

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr aufgrund der Liquiditätsplanung jederzeit gegeben. Engpässe sind seit dem Bestand der Sparkasse Uckermark nicht aufgetreten und werden auch in Zukunft nicht erwartet.

Die Liquidity Coverage Ratio (kurz: LCR) zeigt das Verhältnis des Bestands der als erstklassig eingestuften Aktiva zum gesamten Nettoabfluss unter Stressbedingungen der nächsten 30 Tage auf. Zum Jahresultimo 2023 lag die LCR mit 287,55 % (Vorjahr: 278,61 %) deutlich über der Mindestquote von 100,0 %.

Die strukturelle Liquidätsquote gemäß Art. 413 CRR (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 133,52 % bis 139,99 %. Damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100,0 % durchgängig eingehalten.

Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden und werden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank gehalten.

Hauptrefinanzierungsquelle der Sparkasse Uckermark sind die Kundeneinlagen. Weitere Quellen zur kurzfristigen Refinanzierung bestehen am Interbankenmarkt bei mehreren Instituten innerhalb der S-Finanzgruppe. Diese wurden nicht in Anspruch genommen. Für Notfälle hält die Sparkasse bei der Deutschen Bundesbank ein Depositendepot für die kurzfristige Liquiditätsbeschaffung. Der Wertpapierbestand umfasst auch notenbankfähige Wertpapiere, welche als Sicherheiten hinterlegt werden können. Derartige Refinanzierungsgeschäfte wurden ebenfalls nicht in Anspruch genommen.

Kapitalstruktur - Passiva

Posten -
in Mio. EUR
2022 Anteil Bilanzsumme 2023 Anteil Bilanzsumme
Verbindlichkeiten ggü. Kreditinstituten 42,4 3,1 % 38,7 2,9 %
Verbindlichkeiten ggü. Kunden 1.186,0 87,8 % 1.172,1 87,4 %
Eigenkapital inkl. Reserven gemäß § 340g HGB 101,5 7,5 % 107,9 8,0 %
Sonstige Passiva 20,7 1,5 % 22,4 1,7 %
Bilanzsumme 1.350,6 100,0 % 1.341,1 100,0 %

Die Kapitalstruktur der Sparkasse Uckermark zeichnet sich durch einen sehr hohen Bestand an Kundeneinlagen aus, welche in 2023 insgesamt 87,4 % der Bilanzsumme ausmachten (Vorjahr: 87,8 %). Hinzu kommen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten mit einem Anteil von 2,9 % an der Bilanzsumme (Vorjahr: 3,1 %).

Der Anteil des Eigenkapitals, welches sich aus Sicherheitsrücklage, dem Fonds für allgemeine Bankrisiken und Bilanzgewinn zusammensetzt, stieg auf 8,0 % der Bilanzsumme (Vorjahr: 7,5 %). Die Kapitalstruktur der Sparkasse bleibt in ihren Grundzügen erhalten.

Verbindlichkeiten bestehen wie im Vorjahr ausschließlich in Euro und entfallen hauptsächlich auf Verbindlichkeiten mit täglicher Fälligkeit (908,8 Mio. EUR) sowie Spareinlagen (260,0 Mio. EUR).

Die Zahlungsfähigkeit ist nach unserer Finanzplanung gewährleistet.

2.3.3 Ertragslage

Die nachfolgenden Kennzahlen werden auf Basis der Betriebsvergleichssystematik der S-Finanzgruppe dargestellt. Die Systematik stellt eine primär nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliederte Gewinn- und Verlustrechnung dar. Abweichend zum Jahresabschluss werden dabei einzelne Positionen weiter gegliedert oder zum Teil auch zusammengefasst.

Ertragslage
in Mio. EUR
Vorjahr 2022 Planung 2023 Berichtsjahr 2023
Zinsüberschuss 19,1 23,7 27,3
Provisionsüberschuss 8,7 9,7 9,9
Verwaltungsaufwand -18,4 -20,5 -19,6
davon Personalaufwand -12,0 -12,8 -12,7
davon Sachaufwand -6,4 -7,7 -6,9
Betriebsergebnis I (vor Bewertung) 9,6 13,0 17,8
Bewertungsergebnis inkl. Veränderung der Vorsorgereserven -8,6 -7,6 -9,8
Betriebsergebnis II (nach Bewertung, inkl. Vorsorge) 1,0 5,4 7,9
Neutrales Ergebnis -0,6 -0,3 -1,6
Ertragsteuern 0,2 -4,0 -5,5
Jahresüberschuss 0,6 1,0 0,9

Aufgrund des über den Erwartungen liegenden Zinsanstiegs belief sich der Zinsertrag auf 28,8 Mio. EUR und übertraf den prognostizierten Wert von 27,3 Mio. EUR. Die Zinsaufwendungen lagen mit nur 1,5 Mio. EUR deutlich unter dem geplanten Niveau in Höhe von 3,6 Mio. EUR, sodass sich der Zinsüberschuss auf 27,3 Mio. EUR erhöhte. Der prognostizierte Ertrag von 23,7 Mio. EUR wurde somit deutlich überschritten.

Das Provisionsergebnis konnte ebenfalls von 8,7 Mio. EUR auf 9,9 Mio. EUR gesteigert werden, wobei der geplante Provisionsüberschuss von 9,7 Mio. EUR realisiert werden konnte. Die Erträge für die Vermittlung von Versicherungen und Wertpapieren entwickelten sich positiv. Steigerungen waren darüber hinaus bei den Giroentgelten sowie der Vermittlung von Immobilien zu verzeichnen. Der Provisionsüberschuss nähert sich dem strategischen Ziel von 10,0 Mio. EUR an.

Der Verwaltungsaufwand lag mit 19,6 Mio. EUR (Vorjahr: 18,4 Mio. EUR) unter dem erwarteten Aufwand von 20,5 Mio. EUR. Die Sachkosten lagen mit 6,9 Mio. EUR über dem Vorjahresniveau von 6,4 Mio. EUR. Der Personalaufwand stieg auf 12,7 Mio. EUR (Vorjahr: 12,0 Mio. EUR) und lag damit leicht unter dem geplanten Aufwand von 12,8 Mio. EUR. Die Erhöhung der Kostenpositionen resultierten im Wesentlichen aus Kostensteigerungen auf Grund der Inflation, der Ergebnisse der Tarifverhandlungen sowie der Neueinstellung von Mitarbeitern. Die strategischen Ziele für den Sach- (8,8 Mio. EUR) und Personalaufwand (13,7 Mio. EUR) wurden daher deutlich unterschritten.

Aufgrund der positiven Ertragsentwicklung lag die operative Aufwands-/Ertragsrelation, die sogenannte Cost-Income-Ratio 15 , mit 52,4 % sowohl unter dem Vorjahreswert von 65,8 % als auch unter dem prognostizierten Wert von 61,2 %.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung liegt mit 17,8 Mio. EUR sowohl über dem Vorjahresniveau als auch über dem prognostizierten Betriebsergebnis vor Bewertung von 13,0 Mio. EUR. Das Ergebnis liegt sehr deutlich über dem strategischen Mindestwert von 10,0 Mio. EUR.

Infolge des Zins- und leichten Spreadrückgangs zum Jahresende konnten im Rahmen der Bestandsbewertung zum strengen Niederstwertprinzip umfangreiche Zuschreibungen realisiert werden. Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft war von geringfügigen Zuführungen zu den Einzelwertberichtigungen geprägt. Insgesamt entwickelte sich das Bewertungsergebnis im Wertpapier- und Kreditgeschäft besser als erwartet.

Das neutrale Ergebnis setzt sich aus den neutralen Erträgen in Höhe von 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 0,7 Mio. EUR) und den neutralen Aufwendungen in Höhe von 1,9 Mio. EUR (Vorjahr: 1,2 Mio. EUR) zusammen. Bei den neutralen Erträgen handelt es sich im Wesentlichen um Auflösungen von Rückstellungen. Die neutralen Aufwendungen sind maßgeblich durch die Zuführungen zu Pensionsrückstellungen geprägt.

Der Sonderposten nach § 340g HGB wird nach Feststellung des Jahresabschlusses per 31. Dezember 2023 deutlich um 5,5 Mio. EUR dotiert.

Der Vorstand wird dem Verwaltungsrat vorschlagen, den Bilanzgewinn mit Feststellung des Jahresabschlusses vollständig in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse einzustellen. Die Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Jahresüberschuss und Bilanzsumme lag bei 0,07 % (Vorjahr: 0,05 %).

15 Verwaltungsaufwand / (Zinsüberschuss + ordentlicher Ertrag - ordentlicher Aufwand)

2.4 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der konjunkturellen Rahmenbedingungen bewerten wir die Geschäftsentwicklung als gut. Mit der Entwicklung des Jahres 2023 konnten wir an das zufriedenstellende Betriebsergebnis vor Bewertung des Vorjahres anknüpfen.

Das Geschäftsmodell der Sparkasse ist weiter tragfähig und kann unverändert fortgeführt werden.

Der Vorstand schätzt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse als gut ein.

Die zum 01.10.2023 durchgeführte Geschäftsstellenschließung der Sparkasse Uckermark hatte keine bedeutenden negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Jahresverlauf.

3 Prognose-, Chancen-, Risikobericht

3.1 Prognosebericht

Im Rahmen der Geschäftsstrategie der Sparkasse Uckermark werden die Grundsätze für die Geschäftstätigkeit der Sparkasse festgelegt. Dies umfasst auch die langfristigen Zielsetzungen und die zur Erreichung notwendigen Maßnahmen. Die operative Durchführung wird im Rahmen der mittelfristigen Unternehmensplanung festgelegt.

Die nachfolgenden Einschätzungen für die Entwicklung des Geschäftsjahres 2024 haben Prognosecharakter. Die tatsächlich zukünftigen Ergebnisse können wesentlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen.

In Folge einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen kann es zu erheblichen negativen Auswirkungen bei den für die bedeutsamsten Leistungsfaktoren getroffenen Prognosen kommen.

Die Sparkasse Uckermark hat im Dezember 2023 eine auf den strategischen Zielen basierende mittelfristige Unternehmensplanung für die Geschäftsjahre 2024-2027 verabschiedet. Dabei wurden insbesondere die Entwicklungen am Kapitalmarkt, die regionalen Besonderheiten und damit das Potenzial des Absatzmarktes der Sparkasse Uckermark berücksichtigt. Das zentrale Ziel der Sparkasse Uckermark ist neben der nachhaltigen Existenzsicherung und der Kundenzufriedenheit auch das Erbringen eines wesentlichen Beitrages zur Steigerung der Attraktivität der Uckermark und damit die Erfüllung des öffentlichen Auftrages.

Im Wirtschaftsraum Uckermark ist das Wachstumspotenzial aufgrund der sinkenden Einwohnerzahl, hohen Arbeitslosigkeit und geringen Kaufkraft im Vergleich zu anderen Regionen des Landes stärker eingeschränkt.

Nachdem sich die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland deutlich abschwächte, bestehen weiterhin hohe gesamtwirtschaftliche Abwärtsrisiken. Entwickelt sich das erste Quartal in 2024 negativ, wären die Voraussetzungen zur Ausrufung der "technischen Rezession" per Definition, mit kontinuierlich negativen Verlaufsraten in 2 Quartalen, gegeben. In Zusammenhang mit dem leichten Rückgang der Inflation und der Bedingung, dass sich die Situation in geopolitischen Brennpunkten nicht verschärft, ist mit einer Erholung und einem positiven Verlauf des Jahres zu rechnen. Wenn der Preisanstieg weiterhin abflacht und die Einkommensentwicklung an das vorherige Jahr anknüpft, dann ist die Kaufkraft gefestigt und neues Wachstum ist möglich. 16 Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung rechnet für das Jahr 2024 mit einem moderaten BIP Wachstum von 0,7 %. 17

In Folge der sinkenden Inflation ist seitens der EZB nicht mit weiteren Zinsanstiegen zu rechnen. Für die mittelfristige Unternehmensplanung und den Risikobericht wurde die nachfolgend dargestellte Zinsprognose zu Grunde gelegt.

16 vgl. Dr. Schulz (2024): Rundschreiben Nr. 2024/058, Deutscher Sparkassen- und Giroverband, S. 8
17 vgl. Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2023): Wachstumsschwäche überwinden - In die Zukunft investieren S. 4

Restlaufzeit Ist- Zinsen im Sep. 2023 Zinsprognose per Dez. 2023 Zinsprognose per Dez. 2024
3 Monate EURIBOR 3,96 % 4,00 % 3,75 %
1 Jahr Pfandbrief 3,93 % 4,00 % 3,75 %
5 Jahre Pfandbrief 3,53 % 3,65 % 3,50 %
10 Jahre Pfandbrief 3,63 % 3,75 % 3,50 %

Der deutsche Markt für Wohnimmobilien erreichte 2022 mit einer langjährigen Phase des Aufschwungs seinen Zenit und findet sich nun mehr bei sinkenden Preisen sowie auch geringeren Transaktionen wieder.

Die eingangs unter dem Punkt "Gesamtwirtschaftliche Lage und branchenbezogene Rahmenbedingungen" beschriebenen regionalen Rahmenbedingungen im Geschäftsgebiet werden sich im Folgejahr voraussichtlich nahezu unverändert weiterentwickeln. Jedoch ist die zukünftige Entwicklung der PCK Raffinerie GmbH in Schwedt, welche nicht mehr mit Erdöl aus Russland versorgt wird, für die gesamte Uckermark von tragender Bedeutung.

Abgeleitet aus der Bestandsentwicklung des Jahres 2023 wird für das Jahr 2024 mit einem moderaten Wachstum für unser Kundenkreditgeschäft, vorrangig aus dem Darlehensgeschäft mit unseren Privat- und Firmenkunden, gerechnet. Bei den Wertpapieren des Eigengeschäfts wird mit höheren Beständen in 2024 unter Wiederanlagen der fälligen Wertpapiere und Neuinvestitionen geplant.

Im Einlagengeschäft setzt sich der über Konditionen geführte Wettbewerb grundsätzlich fort. Vor dem Hintergrund der erwarteten konjunkturellen Entwicklung erwarten wir für 2024 ein Wachstum der Geldvermögensbildung (bilanziell und außerbilanziell).

Bei der Bilanzsumme wird aufgrund der vorgenannten Entwicklungen im Kredit-, Eigen- und Einlagengeschäft für das Folgejahr ein leichter Anstieg geplant.

Auf Basis der Finanzplanung ist davon auszugehen, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsfähigkeit gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen für die LCR und die NSFR eingehalten werden können.

In der nachfolgenden Tabelle werden die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2023 den Planwerten für das Geschäftsjahr 2024 gegenübergestellt:

Position
in Mio. EUR
2023 Planung 2024
Zinsüberschuss 27,3 27,5
Provisionsüberschuss 9,9 10,4
Verwaltungsaufwand -19,6 -21,3
davon Personalaufwand -12,7 -13,5
davon Sachaufwand -6,9 -7,8
Betriebsergebnis I (vor Bewertung) 17,8 16,7
Bewertungsergebnis inkl. Veränderung der Vorsorgereserven -9,8 -9,1
Betriebsergebnis II (nach Bewertung, inkl. Vorsorgereserven) 7,9 7,7
Neutrales Ergebnis -1,6 -0,1
Ertragsteuern -5,5 -6,8
Jahresüberschuss 0,9 0,8

Basierend auf der dargestellten Zinsprognose wird sich der Zinsüberschuss auf 27,5 Mio. EUR erhöhen (2023: 27,3 Mio. EUR). Der Zinsertrag würde etwas moderater von 28,8 Mio. EUR auf 31,7 Mio. EUR ansteigen, der Zinsaufwand würde hingegen von 1,5 Mio. EUR auf 4,2 Mio. EUR ansteigen.

Der Provisionsüberschuss soll im Rahmen des kundenorientierten und bedarfsgerechten Absatzes von Produkten von Verbundpartnern gesteigert werden. Insbesondere durch die Wertpapier- und Versicherungsvermittlung wird mit Ertragssteigerungen gerechnet, sodass sich ein Provisionsergebnis in Höhe von 10,4 Mio. EUR ergeben würde. Es wird ein strategischer Zielwert von 11,0 Mio. EUR in den nächsten Jahren angestrebt.

Der Personalaufwand wird bedingt durch Tarifsteigerungen und Neueinstellungen auf 13,5 Mio. EUR steigen; bei den Sachkosten wird ein Aufwand von 7,8 Mio. EUR prognostiziert. Der strategische Zielwert für den Sachaufwand soll zukünftig maximal 8,0 Mio. EUR betragen, die Einhaltung wird im Rahmen einer Budgetierung der einzelnen Fachbereiche überwacht. Die Personalkosten sollen zukünftig einen strategischen Wert von 14,0 Mio. EUR nicht überschreiten.

Das Betriebsergebnis vor Bewertung würde sich in 2024 auf 16,7 Mio. EUR belaufen. Der strategische Zielwert in den nächsten Jahren beträgt 25,0 Mio. EUR. Gemäß Planung für das Jahr 2024 würde sich eine Cost-Income-Ratio von 56,0 % ergeben, der strategische Wert liegt bei unter 50,0% in den nächsten Jahren.

Im Geschäftsjahr 2024 werden einerseits ein höherer Bewertungsaufwand im Kreditgeschäft und andererseits Zuschreibungen auf den Wertpapierbestand erwartet.

Auf Grundlage unserer Kapitalplanung bis zum Jahr 2027 gehen wir davon aus, das eine Übererfüllung der aufsichtlichen Anforderungen an die Eigenmittelausstattung vorhanden sein wird.

Zusammen mit der geplanten Aufstockung der Vorsorgereserven wird sich das Bewertungsergebnis voraussichtlich auf 9,1 Mio. EUR belaufen. Nach Bewertungsmaßnahmen und Steuern ergäbe sich ein Jahresüberschuss von 0,8 Mio. EUR (2023: 0,9 Mio. EUR).

Sofern sich die Rahmenbedingungen wie unterstellt entwickeln, ist der Vorstand bezüglich der Perspektive für die Geschäftsentwicklung der Sparkasse im Geschäftsjahr 2024 zuversichtlich. Eine auskömmliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung, die Verschuldung und die Liquidität können gemäß den Planungen für das Jahr 2024 sichergestellt werden.

Insbesondere bei einer konjunkturellen Abschwächung könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Kapitalentwicklung ergeben. Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft weitere Belastungen ergeben, die sich auf die Ergebnis- und Kapitalentwicklung der Sparkasse negativ auswirken können.

3.2 Chancenbericht

Als Chancen im Sinne dieses Absatzes werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Zielabweichung führen können.

Positive Entwicklungen würden sich im Geschäftsgebiet vor allem durch Neugründungen von Unternehmen und eine gesicherte Unternehmensnachfolge ergeben. Dies könnte sich stabilisierend auf den Arbeitsmarkt und die Bevölkerungsentwicklung im Geschäftsgebiet auswirken und die regionale Wirtschaft stärken. Dies könnte sowohl im Privat- als auch Geschäftskundenbereich zu einer Stabilisierung bzw. Erhöhung des Kundenstamms führen und damit positive Auswirkungen auf die Ertragslage der Sparkasse haben.

Mögliche Chancen und Entwicklungsimpulse könnten sich aus dem voranschreitenden Ausbau von Infrastrukturen in der Region ergeben. Nennenswert sind der Breitbandausbau und der Bahnausbau zwischen Angermünde und Stettin. Dies könnte sich günstig auf Pendlerbewegungen auswirken und positive Entwicklungsimpulse schaffen.

Ein wesentliches Fundament für stabile und auskömmliche Margen bildet eine dauerhafte Kundenbeziehung, die im Rahmen der ganzheitlichen Beratung, insbesondere mit Blick auf das Provisionsergebnis, weiter ausgebaut werden soll. Chancen bestehen darüber hinaus auch in der Neuausrichtung unserer Vertriebsstruktur. Positive Impulse für unser Wachstum und die Ergebnisbeiträge werden dabei aus dem Ausbau des beratungsintensiven Geschäftes erwartet. Die stärkere Umsetzung der Betreuungskonzeptionen im Privat- und Firmenkundengeschäft könnten zu besseren Vertriebsergebnissen führen.

Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus würden sich positive Ertragsaspekte aus einem Anstieg der Kreditnachfrage ergeben.

Mit Blick auf die Ertragslage setzen wir weiterhin auf eine nachhaltige Verbesserung unserer Kostenstrukturen. Die gute Basis der Vertriebserfolge im Verbundgeschäft der letzten Jahre wollen wir als Ausgangspunkt für eine weitere Verbesserung nehmen. Die Sparkasse Uckermark nutzt zudem die Chance, in ihrem Geschäftsgebiet kontinuierlich zu wachsen, vor allem vor dem Hintergrund ihres nachhaltigen und auf die Region ausgerichteten Geschäftsmodells.

3.3 Risikobericht und Risikomanagementsystem

Grundsätzliches

Das bewusste Eingehen von Risiken und deren aktive Steuerung gehört zu den Kernaufgaben von Kreditinstituten. Die Sparkasse Uckermark übernimmt Risiken auf Grundlage ihrer Risikostrategie. Risiken werden bewusst vor dem Hintergrund der Risikotragfähigkeit eingegangen, wenn sie zur Erzielung von Erfolgen notwendig und im Verhältnis zu den Chancen vertretbar sind. Ziel ist die Sicherstellung der Risikotragfähigkeit. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Begrenzung von Risikokonzentrationen. Definierte Schwellenwerte (Limite, Toleranzgrenzen) zeigen auf, wann ein bestimmtes Risiko nicht mehr als akzeptabel angesehen wird und wann Risikosteuerungsmaßnahmen einzuleiten sind und dienen somit als Risikoindikatoren. Die Schwellenwerte werden in Abhängigkeit von der Risikotragfähigkeit festgelegt.

Das Risikomanagement hat das vorrangige Ziel, die für die Sparkasse Uckermark wesentlichen Risiken frühzeitig zu identifizieren und zu bewerten. Risiken des Sparkassenbetriebs sollen im Rahmen des Risikomanagements transparent und dadurch steuerbar gemacht werden.

Im Risikohandbuch der Sparkasse sind die Prozesse, Verfahren, Instrumente und Regelungen des Risikomanagements der Sparkasse systematisiert und dokumentiert. Diese umfassen aufbau- und ablauforganisatorische Regelungen sowie Prozesse zur Identifizierung, Messung, Beurteilung, Steuerung, Überwachung und Kommunikation der Risiken und damit verbundener Risikokonzentrationen.

Risikomanagementprozess

Der Risikomanagementprozess unterlag im Jahr 2023 Veränderungen infolge der Umsetzung der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte und der am 29. Juni 2023 veröffentlichten 7. Novelle der Mindestanforderungen an das Risikomanagement.

Der Risikomanagementprozess stellt sich wie folgt dar:

Im Rahmen der Risikoinventur werden Risiken systematisch identifiziert. Dies erfolgt unter Einschätzung der Wesentlichkeit des jeweiligen Risikos. Die mit den wesentlichen Risiken verbundenen Ertrags- und Risikokonzentrationen werden berücksichtigt. Nachhaltigkeitsrisiken wurden als Risikotreiber bei der Beurteilung der Wesentlichkeit der Risiken qualitativ berücksichtigt.

Gemäß Risikoinventur sind in der Sparkasse Uckermark folgende Risiken als wesentlich einzustufen:

1. Adressenrisiken (Kunden- und Eigengeschäft),

2. Marktpreisrisiken (Zinsänderungs- und Spreadrisiken) sowie

3. die Liquiditätsrisiken (Zahlungsunfähigkeits- und Refinanzierungskostenrisiko) und

4. operationellen Risiken.

Es bestehen keine Ertrags- und Risikokonzentrationen.

Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials (RDP), die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch geeignete Risikolimite in der ökonomischen Perspektive. In der normativen Perspektive wird die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Anforderungen über einen mehrjährigen Zeitraum geprüft.

Im Risikoreporting werden die Daten aus der Risikobeurteilung systematisch aufbereitet, verdichtet und kanalisiert. Ziel ist, eine termingerechte und adressatenorientierte Berichterstattung sicherzustellen. Die vierteljährliche Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht zu den wesentlichen Risikoarten. Der Bericht enthält neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen werden unverzüglich an den Vorstand, die zuständigen Entscheidungsträger bzw. die Interne Revision weitergeleitet (Ad-hoc-Berichterstattung), so dass geeignete Maßnahmen und gegebenenfalls Prüfungshandlungen frühzeitig eingeleitet werden können. Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen für den Verwaltungsrat werden unverzüglich an die Mitglieder des Aufsichtsorgans weitergeleitet.

Die Risikosteuerung umfasst die Analyse sowie die zeitgerechte und situationsabhängige Auswahl und Anwendung der Instrumente zur Risikobewältigung. Hierzu gehört die Simulation der einzelnen Risikoabwehrmaßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung, um gezielt die geeignete Maßnahme auswählen zu können.

Die Risikokontrolle umfasst die Überprüfung der aufgenommenen Steuerungsmaßnahmen auf Effizienz sowie Effektivität und führt gegebenenfalls erneute Handlungen im Risikomanagementprozess herbei.

Die Risikofrüherkennung umfasst die Identifizierung möglicherweise neu aufgetretener Risiken und das Erkennen eines bekannten Risikos sowie die Kommunikation im Rahmen des Risikoreportings. Die Risikofrüherkennung bezieht sich dabei sowohl auf das Eintreten von Risiken als auch auf eine Reduzierung des Risikodeckungspotenzials. Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen Merkmalen basieren.

In Abhängigkeit von der Bedeutung des jeweiligen Risikos sind Risikosteuerungs- und -controllingprozesse, Prozesse zum Management von Ressourcen (Personal, IT) sowie für den Umgang mit Anpassungsprozessen (z. B. mit neuen Produkten und Märkten), implementiert.

Organisation Risikomanagement

Der Vorstand ist für die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und deren Weiterentwicklung verantwortlich. Diese Verantwortung umfasst u. a. die Festlegung angemessener Strategien, die Einrichtung angemessener Kontrollverfahren und die Verantwortung für die Festlegung der wesentlichen Elemente des Risikomanagements (insbesondere der Risikotragfähigkeit) sowie wesentlicher zugrundeliegender Annahmen. Der Vorstand ist darüber hinaus für die Entwicklung, Förderung und Integration einer angemessenen Risikokultur verantwortlich. Die Risikokultur beschreibt allgemein die Art und Weise, wie Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit mit Risiken umgehen.

Als präventive Maßnahmen zur Überwachung von Risiken dienen auch organisatorische Vorkehrungen. Im Rahmen der Funktionstrennung wird beispielsweise die Unabhängigkeit der Kontrolle von der bearbeitenden Stelle sichergestellt.

Die Risikocontrolling-Funktion wird durch die Gruppe Controlling der Abteilung Steuerung/ Personal wahrgenommen. Zu den Aufgaben gehören die Prozesse der Identifikation, Bewertung, Messung, Reporting und Kontrolle der Risiken auf Gesamtbankebene. Zusätzlich verantwortet sie die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt.

Die Verantwortung für die Rating- und Scoringsysteme liegt im Rahmen der Adressenrisikoüberwachung bei der Gruppe Kreditanalyse in der Abteilung Marktfolge. Sowohl der Bereich Kreditanalyse als auch das Controlling sind von den Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt.

Verantwortlich für die Koordination der Aktivitäten im Zusammenhang mit Auslagerungen ist der Fachbereich Beauftragtenwesen. Für die Überwachung der Prozesse, einschließlich der notwendigen Risikoanalysen, sind in den zuständigen Abteilungen Prozessverantwortliche eingesetzt.

Die MaRisk-Compliance-Funktion ist Bestandteil des Risikomanagements der Sparkasse. Sie wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für das Institut wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner unterstützt und berät die MaRisk-Compliance-Funktion die Geschäftsleitung hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben.

Die Rechtsrisiken werden von der Gruppe Spezialkredite überprüft.

Die internen Kontrollsysteme der Sparkasse Uckermark umfassen beispielsweise organisatorische Sicherungsmaßnahmen in der Datenverarbeitung, Kontrollhandlungen in Arbeitsanweisungen, Anforderungen an die Qualifikation der Mitarbeiter, Notfallpläne, Prüfungsrichtlinien der Internen Revision und integrierte Kontrollen (Funktionstrennung, Kompetenzregelungen). In Bereichen der IT-gestützten Bearbeitung wird die Funktionstrennung durch Kompetenzsysteme und andere Schutzmaßnahmen sichergestellt.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse.

Berichtswesen

Die Vorstände der Sparkasse, sowie deren Verhinderungsvertreter, erhalten vierteljährlich eine detaillierte Einsicht in die wesentlichen Risiken im Rahmen der Risikoberichterstattung. Der Quartalsbericht enthält neben einer zusammenfassenden Beurteilung der Risikosituation, der Limitauslastungen und deren Ursachen, bei Bedarf Handlungsempfehlungen zur Steuerung der unerwartet eingetretenen Risiken. Die Ergebnisse der Stresstests werden ebenfalls vierteljährlich im Risikobericht an den Vorstand berichtet.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse wird durch den Vorstand in den zumindest quartalsweise stattfindenden Sitzungen des Gremiums über die Ertrags- und Risikosituation unterrichtet.

Außerhalb der ordentlichen Berichtszeitpunkte unterliegen alle Risiken einer fortlaufenden Identifikation, Bewertung und Messung, welche in Teilbereichen auch monatlich berichtet werden. Anlassbezogen erfolgt auch eine tägliche Berichterstattung. Treten Risiken in wesentlichem Umfang ein, führt das zu einer sofortigen Berichtspflicht. Diese Ad-hoc-Berichterstattung richtet sich an den Vorstand, die Entscheidungsträger der betroffenen Fachbereiche, die Interne Revision sowie ggf. an den Verwaltungsrat der Sparkasse Uckermark.

Das Berichtswesen wird aufgrund, der sich wandelnden unternehmerischen und gesetzlichen Anforderungen ständig weiterentwickelt.

3.3.1 Risikotragfähigkeit

Die Risikotragfähigkeit umfasst die Ermittlung des Risikodeckungspotenzials, die Risikomessung und die Begrenzung der Risiken durch Risikolimite. Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 184,8 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 125,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr festgelegt. Die Sparkasse berücksichtigt innerhalb des Adressenrisikos zwischen dem Kunden- und dem Eigengeschäft und innerhalb des Marktpreisrisikos zwischen den Risikofaktoren Zinsen und Spreads risikomindernde Diversifikationseffekte.

Das eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko 10,0 6,5 64,8
Marktpreisrisiko 100,0 71,2 71,2
Liquiditätsrisiko 7,5 3,3 43,9
Operationelles Risiko 7,5 4,8 64,0
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 125,0 85,8 68,6

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Sichtweise durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Dabei werden die Szenarien "Schwerer konjunktureller Abschwung", "Markt- und Liquiditätskrise" und "Immobilienkrise aufgrund von Zinsanstieg" simuliert. Die wesentlichen Einflussfaktoren sind die Zins- und Spreadrisiken. Die höchste Risikoausprägung ergaben sich regelmäßig im Szenario "Immobilienkrise nach Zinsanstieg". Maßnahmen waren nicht erforderlich.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2027. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie ein adverses Szenario getroffen. In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze. Für den betrachteten Zeitraum von 4 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Im Falle der Betrachtung des adversen Szenarios (Stagflation) werden die harten Mindestkapitalanforderungen (Kapitalanforderungen gemäß CRR und SREP) eingehalten.

3.3.2 Wesentliche Risiken

Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko unterteilt. Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht. Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat. Entsprechend sind die Risikostrategie und die Risikomanagementprozesse ausgestaltet. Durch mindestens monatliche und vierteljährliche Risikoberichte werden die Adressenrisiken regelmäßig überwacht. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Die wertorientierte Messung des Adressenrisikos erfolgt über eine Monte-Carlo-Simulation mithilfe der Anwendung Credit Portfolio View (CPV). Dabei werden mögliche makroökonomische Rahmenbedingungen (z. B. durch Branchen-Ausfallwahrscheinlichkeiten, Korrelationen, Migrationsmatrizen) und die aktuelle Portfoliostruktur inklusive der Rating- und Sicherheiteninformationen sowie Konzentrationsrisiken berücksichtigt. Die Ergebnisse der simulierten Wertentwicklungen werden zu einer Wertänderungsverteilung zusammengeführt, woraus die erwartete Wertänderung und der Value-at-Risk abgeleitet wird. Auf Ebene der Risikoart Adressenrisiko erfolgt die Risikomessung integriert (Nutzung von Diversifikationseffekten zwischen den Risikokategorien Adressenrisiko im Kundengeschäft und Adressenrisiko im Eigengeschäft).

Das Kreditgeschäft stellte sich nach unserer Berichterstattung per 31.12.2023 und 31.12.2022 wie folgt dar:

Kreditgeschäft der Sparkasse Kreditvolumen
31.12.2023
Mio. EUR
31.12.2022
Mio. EUR
Öffentliche Haushalte 322,7 365,8
Kreditinstitute 346,0 392,7
Privatpersonen 280,1 284,3
Unternehmen 464,0 468,5
Kreditkartenlinien 15,1 14,0
Immobilienfonds 4,5 4,2
Gesamt 1.432,4 1.529,5

Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder sogar überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko). Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Zur Risikoklassifizierung im Kundenkreditgeschäft setzt die Sparkasse aufsichtsrechtlich anerkannte Ratingverfahren der S-Finanzgruppe ein. Dazu erfolgen regelmäßige Analysen der Fähigkeiten der Kreditnehmer, Zinszahlungen und Tilgungen zu erbringen. Durch implementierte Risikofrüherkennungsverfahren können Risiken frühzeitig erkannt und risikomindernde Maßnahmen eingeleitet werden. Eine Risikobegrenzung erfolgt darüber hinaus durch die Hereinnahme von Sicherheiten und Garantien sowie konzentrationsrisikobegrenzende Vorgaben (z.B. Losgrößen, Besicherungsgrad, Branchenlimite). Die Risikoabschirmung wird in Form von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen vorgenommen. Für den Fall, dass nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Tilgungs- und Zinszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen, sind Maßnahmen zur Risikovorsorge vorgesehen. Die Entwicklung der Risikovorsorge im Kundenkreditgeschäft zeigt einen erhöhten Nettoaufwand bei den Einzelwertberichtigungen im Vergleich zum Vorjahr (2023: 0,89 Mio.EUR, 2022: 0,02 Mio. EUR). Der Ertrag durch Pauschalwertberichtigungen sank gegenüber 2022 von 0,08 Mio. EUR auf 0,05 Mio. EUR.

Eine risikoorientierte Preisgestaltung von Einzelkrediten erfolgt auf Basis der Methode "Risk Adjusted Pricing".

Im Geschäftsjahr 2023 verschlechterte sich die Bonitätsstruktur des Kundenkreditportfolios geringfügig. Die Blankoquote bei gewerblichen Kunden sank im Jahresverlauf. Die Struktur der Besicherung hat sich unwesentlich verändert. Grundpfandrechtliche Sicherheiten dominieren weiterhin.

Das Kundenkreditportfolio zeigt nach den Größenklassen eine kleinteilige Struktur im Privatkundenbereich, während oberhalb von 0,25 Mio. EUR weiterhin Firmenkundenkredite dominieren. Die Limite zur Begrenzung von Konzentrationsrisiken durch Größenklassen wurden unterjährig und zum Berichtszeitpunkt leicht überschritten, die Limite zur Branchenkonzentrationen wurden eingehalten.

Zusammenfassend kann konstatiert werden, dass das Kundenkreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert ist und die Adressenrisiken im Kundengeschäft tragbar sind.

Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, die aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Migrations- oder Ausfallrisiko) resultieren kann. Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungsrisiko, ein Erfüllungsrisiko und ein Vorleistungsrisiko. Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Adressenrisiken aus den Fondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen

Bestehende Wertpapieranlagen im Bereich deutscher Pfandbriefe und inländischer Landesschatzanweisungen haben ein geringes Adressenrisiko. In einem Spezialfonds werden Anleihen von ausländischen Staaten und Unternehmen überwiegend guter (Investment Grade) Bonität gehalten. Adressenrisiken im Eigengeschäft (Emittenten- und Kontrahentenrisiken) werden durch risikoorientierte Limite in Abhängigkeit von internen Bonitätsbeurteilungen begrenzt. Im Rahmen der Bewertung werden auch Ratingeinschätzungen internationaler Ratingagenturen berücksichtigt.

Die Adressenrisiken im Eigengeschäft stellen sich als tragbar dar.

Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren (Zinsen und Spreads) ergibt. Optionen werden grundsätzlich innerhalb der betroffenen Risikokategorie abgebildet. Entsprechend sind die Risikostrategie und die Risikomanagementprozesse ausgestaltet. Durch monatliche und vierteljährliche Risikoberichte werden die Marktpreisrisiken regelmäßig überwacht.

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt.

Das Spreadrisiko wird allgemein definiert als die Gefahr eines Verlustes einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread der Aufschlag auf eine risikolose Zinskurve in EUR verstanden.

Marktpreisrisiken aus den Fondsanlagen werden im Durchschauprinzip bei der Ermittlung der Risiken in den einzelnen Risikokategorien einbezogen.

Für Geschäfte mit unbestimmter Fälligkeit oder mit Kundenkündigungsrechten wurden für Messung der Zinsänderungsrisiken Annahmen (z. B. Bodensatz-, Zinsbindungsfiktion) getroffen. Die Cashflows variabel verzinslicher Produkte werden über das Konzept der gleitenden Durchschnitte abgebildet.

Die Marktpreisrisikomessung erfolgt im Rahmen der ökonomischen Perspektive mit dem Varianz-Kovarianz-Ansatz, dem eine Normalverteilungsannahme der einzelnen Risikofaktoren zugrunde liegt. Die Parameter der Normalverteilung werden aus historischen Daten geschätzt. Unter Berücksichtigung ihrer Portfoliostruktur wurde im Varianz-Kovarianz-Ansatz die Delta-Gamma-Variante angewendet. Der Value-at-Risk wird in der ökonomischen Perspektive mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung MPR berechnet. Dabei wird das ökonomische Marktpreisrisiko in den Kategorien Zins- und Spreadrisiko mittels der "integrierten Renditemethode" auf Basis der SR Standardparameter ermittelt.

Die Auswirkungen eines Zinsschocks ad hoc um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
Mio. EUR -40,1 +46,6
in % der aufsichtlichen Eigenmittel (Zinsrisikokoeffizient) -39,70% 46,07%

In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Die Steuerung des Marktpreisrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung festgelegter Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für den Spezialfonds.

Die Marktpreisrisiken (Zinsänderungs- und Spreadrisiken) werden für die Sparkasse Uckermark als tragbar eingeschätzt.

Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich allgemein aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungskostenrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können. Entsprechend sind die Risikostrategie und die Risikomanagementprozesse ausgestaltet. Durch vierteljährliche Risikoberichte werden die Liquiditätsrisiken regelmäßig überwacht.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf die Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen. Die Berechnung des Refinanzierungskostenrisikos erfolgt mit der von der SR entwickelten IT-Anwendung RKR über einen Varianz-Kovarianz-Ansatz mit den wesentlichen Annahmen der Normalverteilung und eines Erwartungswerts von Null und berücksichtigt ausschließlich den Refinanzierungsspreads. Die voraussichtliche Liquiditätsspreadbindungsdauer der variabel verzinslichen Geschäfte wird über die Zinsmischungsverhältnisse berücksichtigt.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Als Steuerungsgröße hat die Sparkasse Uckermark die Survival Period für das Zahlungsunfähigkeitsrisiko festgelegt. Für verschiedene Stressszenarien wird der "Überlebenshorizont" sowie die "Auslastung des Liquiditätsdeckungspotenzials" ermittelt, die Limite wurden in allen Stressszenarien eingehalten. Im kombinierten Szenario werden sowohl Stressfaktoren an den Finanzmärkten als auch institutsbezogene Stressfaktoren berücksichtigt, die akute Stressphase umfasst 6 Monate. Die Liquidität ist im gesamten Betrachtungshorizont gegeben, die Limite für die Auslastung des Liquiditätsdeckungspotenzial und den Überlebenshorizont wurden eingehalten. Daneben wurde festgelegt, dass sich die aufsichtlichen Liquiditätskennzahlen LCR und NSFR einen festgelegten Schwellenwert nicht unterschreiten.

Die aufsichtsrechtlichen Liquiditätskennziffern zum Jahresultimo 2022 bzw. 2023 ergaben sich wie folgt:

2022 2023
LCR 278,61 % 287,55 %
NSFR 138,33 % 138,00 %

Die Sparkasse Uckermark hat als "kleines" Institut mit einfachem Geschäftsmodell und stabiler Refinanzierungsstruktur ein einfaches Liquiditätskostenverrechnungssystem eingerichtet. Für Liquiditätsengpässe wird regelmäßig ein Liquiditätskatalog erstellt und ein Krisenportfolio vorgehalten. Ergänzend bestehen Refinanzierungsmöglichkeiten über die Deutsche Bundesbank (über Offenmarktgeschäfte). Im Rahmen des operativen Liquiditätsmanagements werden die zentralen Konten täglich disponiert und die Zahlungsbereitschaft aufrechterhalten.

Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gegeben.

Operationelle Risiken

Das operationelle Risiko (OpRisk) bedeutet die Gefahr eines Verlustes von Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder von externen Einflüssen eintreten. Das schließt auch die Auswirkung von ausgelagerten Aktivitäten mit ein.

Die Sparkasse nutzt zur Messung der operationellen Risiken in der ökonomischen Perspektive das von der SR bereitgestellte OpRisk-Schätzverfahren. Die Methodik des OpRisk-Schätzverfahrens beinhaltet, dass die Sparkasse zunächst basierend auf ihrer eigenen Verlusthistorie den Median ihrer Gesamtjahresverlustverteilung schätzt. Dieser Median wird zusätzlich mit dem Median des OpRisk-Pools für Schadensfälle adjustiert. Der erwartete periodische Verlust für ein Jahr dient als Ausgangsbasis für die Berechnung des erwarteten barwertigen Verlustes, bei der weitere Faktoren (z. B. Bestandsgeschäftsfaktor, Nachlauffrist) berücksichtigt werden.

Der Risikomanagementprozess umfasst die mindestens jährliche Identifizierung, Beurteilung und Analyse, Überwachung und Kommunikation von wesentlichen operationellen Risiken in Form von Szenarien. Es werden zukunftsgerichtet potenzielle Schadensszenarien für operationelle Risiken zusammengetragen und quantifiziert. Das gesamte jährliche Verlustpotential wird als gering bewertet, wobei einzelne Szenarien in extremen Ausprägungen mit bis zu 1,6 Mio. EUR Schadenspotential (realistischer Maximalverlust) eingeschätzt werden.

Die Schadensfallerfassung dient als reaktiver Prozess. Die im Geschäftsbetrieb eingetretenen Schadensfälle werden in einer Schadensfalldatenbank dokumentiert. Bedeutende Schadensfälle werden hinsichtlich ihrer Ursache analysiert und gewonnene Erkenntnisse fließen in die Risikoprävention ein. Schadensfallschwerpunkte in 2023 waren Mitarbeiter und externe Einflüsse. Es wurden 12 Schadensfälle (Vorjahr: 14 Fälle) 18 dokumentiert, davon war keiner bedeutend.

Eine Berichterstattung zu operationellen Risiken erfolgt vierteljährlich.

Zur Minderung operationeller Risiken wurden umfangreiche Vorkehrungen getroffen. Dazu zählen beispielsweise Notfallkonzepte (Notfallhandbuch), laufende Prozessoptimierung, prozessimplementierte Kontrollen, Vorsorgemaßnahmen (Arbeitsschutz, Brandprävention etc.), Mitarbeiterschulungen, IT-Sicherheitsmanagement, Versicherungen und interne Kontrollsysteme. Die entsprechenden Prozesse und Systeme unterliegen einer stetigen Kontrolle und Optimierung.

Die bisher getroffenen Maßnahmen zur Reduzierung des Schadensausmaßes hält die Sparkasse Uckermark für angemessen. Die Sparkasse schätzt die Gefahren aus operationellen Risiken auch künftig als tragbar ein.

18 Im Rahmen der OpRisk Qualitätssicherung wurden Schadensfälle nacherfasst

3.3.3 Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Die Sparkasse hat ein am Umfang, Komplexität und Risikogehalt ihrer Geschäfte ausgerichtetes Risikomanagementsystem implementiert. Auswirkungen von Anpassungsprozessen, beispielsweise für neue Produkte und Märkte, werden zeitnah in die bestehenden Risikosteuerungs- bzw. -controllingprozesse integriert, so dass eine lückenlose Abbildung, Berichterstattung und Steuerung der Risiken gegeben ist.

Im Rahmen des Risikocontrollings werden auch mögliche Auswirkungen auf die Verfahren zur Risikoquantifizierung beachtet.

Durch das Zusammenspiel der dargestellten Steuerungsinstrumente, des Risikomanagements und Berichtssystems werden dem Vorstand und Verwaltungsrat Informationen zur Verfügung gestellt, die es ihm ermöglichen sollen Risiken bewusst einzugehen und gezielt zu steuern.

Die Risiken der Sparkasse waren im Jahr 2023 stets mit ausreichend Risikodeckungspotenzial unterlegt. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag eingehalten. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Die Sparkasse ist daher in der Lage die normative und ökonomische Risikotragfähigkeit sicherzustellen.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage als ausgewogen.

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Berichtsjahr 2023 war stets geordnet. Aufgrund der Geschäftspolitik der Sparkasse sowie des implementierten Risikomanagementsystems, welches ständig weiterentwickelt und qualitätsgesichert wird, sind bestandsgefährdende Risiken derzeit nicht erkennbar.

 

Prenzlau, den 13.06.2024

Sparkasse Uckermark

Der Vorstand

Thorsten Weßels

Steffen Glatz

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Uckermark

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Uckermark - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Uckermark für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Sparkasse unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir die aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalte dar:

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere

Unsere Darstellung der besonders wichtigen Prüfungssachverhalte haben wir wie folgt strukturiert:

a) Risiko für den Jahresabschluss

b) Unsere Vorgehensweise in der Prüfung

c) Verweis auf weitergehende Informationen

1. Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Das Kundenkreditgeschäft ist ein bedeutendes Geschäftsfeld der Sparkasse. Durch die Bewertung der Forderungen an Kunden können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Bei der Bewertung einzelner Kundenforderungen ist das Adressenausfallrisiko des Kreditnehmers, d. h. insbesondere die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Kreditnehmer seinen vertraglichen Leistungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (Ausfallwahrscheinlichkeit), maßgeblich. Die Schwere eines Ausfalls wird insbesondere durch den Wert der gestellten Kreditsicherheiten bestimmt. Bei der Beurteilung der Ausfallwahrscheinlichkeit bestehen handelsrechtlich zulässige Ermessensspielräume.

b) Wir haben den von der Sparkasse eingerichteten Prozess zur Bewertung der Kundenforderungen gemäß den §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1 und 4 HGB geprüft. Den Bewertungsprozess haben wir auf der Basis der Organisationsrichtlinien beurteilt. Daneben haben wir Prüfungshandlungen zur Wirksamkeit des Prozesses vorgenommen. Bei einer unter anderem auf der Basis einer Datenanalyse risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl von Kreditengagements haben wir auf der Grundlage von Kreditunterlagen die von der Sparkasse vorgenommene Beurteilung des kreditnehmerbezogenen Adressenausfallrisikos sowie die Bewertung der Kreditsicherheiten bei ausfallgefährdeten Forderungen und die dabei zugrunde gelegten Bewertungsparameter geprüft.

c) Weitere Informationen zum Bestand und zur Bewertung der Forderungen an Kunden sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zum Bilanzposten Aktiva 4 enthalten.

2. Bewertung der Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere sowie der Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapiere

a) Das Wertpapiervermögen beeinflusst den Jahresabschluss der Sparkasse aufgrund seiner Höhe maßgeblich. Durch die marktpreisorientierte Bewertung der Wertpapiere können sich wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss der Sparkasse, insbesondere auf die Ertragslage, ergeben. Die Sparkasse hat Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Anteile an Investmentvermögen im Bestand, die sie sowohl der Liquiditätsreserve als auch dem Anlagevermögen zugeordnet hat. Für Zwecke der Bewertung der Wertpapiere gemäß §§ 340e Abs. 1 Satz 2, 253 Abs. 1, 3 und 4 HGB wird der beizulegende Wert herangezogen. Hierfür untersucht die Sparkasse zunächst, ob für die Wertpapiere ein aktiver bzw. inaktiver Markt vorliegt. Unter Berücksichtigung dieser Einstufung legt die Sparkasse als beizulegenden Wert für alle Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere einen von einem Dienstleister theoretisch berechneten Preis zugrunde. Für die Bewertung der Anteile an Investmentvermögen ist der nach investmentrechtlichen Grundsätzen bestimmte Rücknahmepreis maßgeblich.

b) Im Rahmen unserer Prüfung haben wir die Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems zur Bewertung der Wertpapiere geprüft. Wir haben bei der Nutzung theoretischer Kurse für die Ermittlung des beizulegenden Werts von Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren die vorliegende Berichterstattung nach IDW PS 951 n. F. Typ 2 beim Auslagerungsunternehmen verwendet. Wir haben die ergänzenden Tätigkeiten der Sparkasse bei der Ermittlung der beizulegenden Werte anhand der Dokumentation der Sparkasse nachvollzogen. Daneben haben wir auf der Grundlage einer risikoorientiert vorgenommenen bewussten Auswahl die Bewertung ausgewählter Einzelfälle (Anteile an Investmentvermögen) mit erhöhten Bewertungsunsicherheiten nachvollzogen. Dabei beurteilten wir die Angemessenheit der vom Vorstand der Sparkasse vorgenommenen Zuordnung von Wertpapieren zum Anlagevermögen und der angewandten Bewertungsmethoden und -annahmen sowie die Vertretbarkeit der angesetzten beizulegenden Werte.

c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang zum Jahresabschluss in den Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden und zu den Bilanzposten Aktiva 5 und 6 enthalten.

Verantwortung des Vorstands und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand der Sparkasse ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes die Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat der Sparkasse ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Sparkasse abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben und, ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie etwaige bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat die Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die, sofern einschlägig, zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 340k Abs. 1 und 3 HGB in Verbindung mit § 26 Abs. 2 BbgSpkG gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen.

Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben die folgenden Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

andere Bestätigungsleistung in Form der Prüfung nach § 89 WpHG.

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Die für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüferin ist Frau Kathrin Reichl.

 

Berlin, 20. Juni 2024

Sparkassenverband für die Sparkassen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt (Ostdeutscher Sparkassenverband)
Prüfungsstelle

Kathrin Reichl, am 26.06.2024, Wirtschaftsprüferin

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