Froschkönig Preziosen GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Karl Dr. Lorenz seit 18.7.2017 | Geschäftsführer |
Karl Hammer seit 18.7.2017 | Geschäftsführer |
Dino Franke seit 18.7.2017 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Erste Rayon GmbHErlenbach am MainKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2017I. Grundlagen1. Einleitung Die Erste Rayon GmbH ist die Muttergesellschaft der operativen Einheiten Cordenka GmbH & Co. KG, der Cordus GmbH sowie der Cordenka sp. zo.o.. Die Cordenka GmbH & Co. KG ist der weltweit größte Hersteller von technischer Viskose, die in erster Linie als Verstärkungsmaterial für Hochleistungs-PKW-Reifen eingesetzt wird. Die Cordus GmbH beschichtet technische Garne mit Chemikalien und vertreibt diese sogenannten Single-End-Cords, die ihre Anwendung ebenfalls in Reifen finden, aber auch z.B. in Kraftübertragungselementen, Zahnriemen und Schläuchen. Die Cordenka sp. z o.o. übernimmt in Polen qualitätssichernde Aufgaben für ausgelagerte Prozesse der Cordenka GmbH & Co. KG. Der Konzern ist überwiegend in Deutschland tätig. Der Konzernabschluss wurde in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards erstellt. Die Erste Rayon GmbH wurde im Jahr 2011 gegründet und erwarb die operativen Einheiten Cordenka GmbH & Co. KG, Cordus GmbH und Cordenka Sp. z o.o. im Dezember 2011 über ihre Tochtergesellschaft Cordenka Holding GmbH. Die Konzernstrategie orientiert sich am Shareholder Value, dessen Maximierung durch die Steigerung der Profitabilität erreicht werden soll. 2. Geschäftsmodell Der Konzern ist weltweit der größte Hersteller von technischer Viskose (Rayon), das vor allem bei der Herstellung von Hochleistungs-PKW-Reifen verwendet wird, die die Fähigkeit besitzen, hohen Fahrgeschwindigkeiten und / oder hohen Arbeitsbelastungen standzuhalten. Darüber hinaus wird diese Art von Rayon als Gummischlauchverstärkung verwendet. Der Konzern liefert seine Produkte weltweit an alle großen Reifen- und technischen Gummi-Hersteller. Während für die Herstellung von normalen Reifen verschiedene Materialien verwendet werden können, ist für Hochleistungsreifen, die höheren Temperaturen und Belastungen ausgesetzt sind, Rayon (eine auf Zellstoff basierende Kunstfaser) das bevorzugte Material. Der Konzern zielt speziell auf die High-End-Segmente für Rayon ab. 3. Forschung und Entwicklung Der Konzern liefert seine Produkte im Wesentlichen in zwei Anwendungsgebiete, zum einen als Verstärkungsmaterial für die Reifenindustrie und zum anderen für sonstige verstärkte Gummiartikel, wie z. B. Brems- und Hydraulikschläuche. Der größte Teil der weltweiten Rayon-Absatzmengen wird an Reifenhersteller geliefert. Der Fokus der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in diesem Anwendungsgebiet lag auf verbesserten technischen Eigenschaften unserer Produkte im Sinne von optimierter Thermostabilität und Gewichtsoptimierung. Der Absatz im Anwendungsgebiet MRG (Mechanical Rubber Goods) und sonstige Nichtreifenanwendungen ist in 2017 leicht gestiegen. Der Fokus der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in diesem Anwendungsgebiet lag auf verbesserten technischen Eigenschaften unserer Produkte im Sinne von optimierter Thermostabilität. II. Wirtschaftsbericht1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Trotz zahlreicher weltweiter Krisen setzte sich die Erholung der Reifennachfrage in Europa auch in 2017 fort. Nach einem deutlichen Wachstum der PKW-Reifenproduktion in Europa in 2016 wurden in 2017 sowohl im Ersatzreifengeschäft wie auch im Erstausrüstungsgeschäft erneut mehr Reifen als im Vorjahr verkauft und produziert. Der Konzern schätzt, dass man trotz der gegenüber der Konkurrenz höheren Verkaufspreise keine Marktanteile gegen Rayon-Konkurrenten verloren hat, da diese teilweise ausverkauft waren oder Qualitätsprobleme hatten. Aufgrund einer gestiegenen Nachfrage im Anwendungsgebiet Reifen wie auch im Nicht-Reifenbereich konnte der Konzern mehr Garn als im Vorjahr absetzen. Der Umsatz in 2017 stieg hauptsächlich aufgrund einer höheren Absatzmenge im Vergleich zu 2016. Die Nachfrage bei Ultra High Performance (UHP) Reifen, die überwiegend mit Rayon verstärkt werden, war in 2017 höher als in 2016, und auch die Reifen mit Notlaufeigenschaften (RFT) verzeichneten weiterhin einen entsprechenden Nachfrageanstieg. Das Anwendungsgebiet sonstige Gummiverstärkungsanwendungen entwickelte sich im Vergleich zum Vorjahr positiv. Der Gesamtbedarf für Rayon in 2017 für alle Nicht-Reifenanwendungen wird auf weniger als 5.000 t geschätzt, wobei bei diesen Anwendungen teilweise auch Mindersorten eingesetzt werden. Die geschätzte weltweite Kapazitätsauslastung in 2017 lag bei über 85%, wobei der Konzern in der Garnproduktion teilweise mit Auslastungsgraden über diesem Wert produzierte, während die Gewebekapazitäten ganzjährig voll ausgelastet waren. Der Konzern konnte seine durchschnittlichen Verkaufspreise leicht erhöhen. 2. Geschäftsverlauf In 2017 entwickelte sich das Geschäft gegenüber 2016 in Linie entsprechend der europäischen Reifenindustrie, die Absatzsteigerungen in Europa verzeichnen konnte. Die Verkaufsmenge bezogen auf A-Qualität erhöhte sich dementsprechend gegenüber der Vorjahresmenge. Der Marktanteil des Konzerns blieb schätzungsweise konstant, trotz einer hohen Preisintensität der Wettbewerber. Hauptsächlich aufgrund gestiegener Absatzmengen, bei stabilen Erlösen, aber einer verbesserten Kostenstruktur, konnte das Bruttoergebnis vom Umsatz gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) des Vorjahres wurde klar übertroffen, wobei die Ergebnissteigerung aus der oben genannten Verbesserung des Bruttoergebnisses resultierte. Das Finanzergebnis verschlechterte sich gegenüber dem Vorjahr hauptsächlich durch Aufwendungen für eine in 2017 durchgeführte Refinanzierung der Darlehnsverbindlichkeiten. Das Ergebnis vor Steuern (EBT) lag damit unter dem Vorjahresniveau. Das Jahresergebnis liegt aufgrund einer höheren Steuerbelastung ebenfalls unter dem Vorjahresniveau. Aufgrund eines Brandes bei einer benachbarten Gesellschaft, die ebenfalls am Standort Obernburg produziert, kam es im April 2016 zu einer Produktionsunterbrechung. Neben der Produktionsunterbrechung kam es zu weiteren Schäden für den Konzern, die sich noch auf das Geschäftsjahr 2017 auswirkten. So war beispielsweise ein Teil des Maschinenparks mit Rauchgas verunreinigt und musste intensiv gereinigt bzw. ersetzt werden. Im Jahr 2017 erhielt der Konzern, als weitere Vorableistung Versicherungsentschädigungen in Höhe von € 5,0 Mio., denen Aufwendungen aus dem Brandschaden sowie Ersatzinvestitionen in gleicher Höhe gegenüberstanden. Die A-Qualitätsausbeute lag, insbesondere aufgrund der technischen Maßnahmen zur Beseitigung der oben genannten Produktionsunterbrechung, unter dem Niveau des Vorjahres. Die Mitarbeiteranzahl ist gegenüber 2016 weiter gestiegen. Für die Zellstoffversorgung hatte der Konzern Mehrjahresverträge mit zwei Lieferanten verhandelt. Auf Basis dieser Verträge mit fixen Bezugspreisen verringerte sich der durchschnittliche Zellstoffpreis gegenüber 2016 etwas. Die Preise für Basischemikalien lagen leicht über dem Vorjahresniveau während die Preise für Energie unter dem Vorjahresniveau lagen. 3. Ertragslage Die Auftragslage verlief im branchenüblichen Zyklus mit zwei volumenmäßig starken ersten Quartalen (26,1% bzw. 26,8% des gesamten Absatzvolumens) und damit einem stärkeren ersten Halbjahr (52,9% des gesamten Absatzvolumens) gegenüber dem zweiten Halbjahr. Die Umsatzerlöse haben sich im Berichtsjahr von € 165,9 Mio. um € 8,0 Mio. auf € 173,9 Mio. erhöht. Die absoluten Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen lagen aufgrund der höheren Produktionsmenge mit € 147,2 Mio. über dem Vorjahreswert von € 143,5 Mio. Damit erhöhte sich das Bruttoergebnis vom Umsatz von € 22,5 Mio. in 2016 um € 4,2 Mio. auf € 26,7 Mio. in 2017. Das sonstige Ergebnis reduzierte sich um € 1,9 Mio. gegenüber 2016. was im Wesentlichen durch Fremdwährungseffekte im Vergleich zu 2016 verursacht war. Die Overheadkosten (Vertrieb, Forschung und Entwicklung, allgemeine Verwaltung) erhöhten sich um € 0,3 Mio. gegenüber dem Vorjahr. Forderungsausfallrisiken wurden durch angemessene Wertberichtigungen jederzeit Rechnung getragen. Das Finanzergebnis verringerte sich um € 3,3 Mio. gegenüber dem Vorjahr, unter anderem aufgrund der Tatsache, dass das Finanzergebnis 2017 aufgrund einer Refinanzierung bestehender Bankkredite entsprechend mit einmaligen Aufwendungen belastet wurde. Das EBT verringerte sich damit von € 9,8 Mio. in 2016 um € 1,3 Mio. auf € 8,4 Mio. in 2017. Unter Berücksichtigung der Steuern vom Ertrag, die in 2017 mit € 3,7 Mio. im Vergleich zu 2016 um € 1,1 Mio. gestiegen waren, wurde ein gegenüber dem Vorjahr um € 2,5 Mio. geringeres Jahresergebnis in Höhe von € 4,7 Mio. erzielt. 4. Finanzlage Die Cash Flows aus der operativen Geschäftstätigkeit erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr von € 4,4 Mio. um € 4,1 Mio. auf € 8,5 Mio. Die Investitionen in Sachanlagen lagen mit € 14,8 Mio. um € 3,3 Mio. über dem Niveau des Vorjahres und über dem ursprünglichen Investitionsbudget. Ein großer Anteil der Investitionsausgaben entfiel hierbei auf den Ausbau von Produktionshallen in Polen sowie entsprechendes Converting-Equipment zum Ausbau des Standortes Gorzow in Polen sowie auf Spinnmaschinen sowie die Modernisierung von Anlagensteuerungen am Standort in Obernburg. Im Rahmen einer Refinanzierung nahm der Konzern im Berichtsjahr neue Darlehen in Höhe von € 127,5 Mio. (2016: € 2,2 Mio.) auf, wobei im Berichtsjahr eine Tilgung der alten Darlehen in Höhe von € 121,9 Mio. erfolgte (2016: € 3,3 Mio.). Dies führte zu einem Cash Flow aus der Finanzierungstätigkeit in Höhe von € 5,6 Mio. (2016: € -1,1 Mio.). Als Teil der Darlehnsbedingungen wurden übliche Financial Covenants vereinbart. Die Financial Covenants wurden in der Berichtsperiode eingehalten. Zum Ende der Berichtsperiode hatte der Konzern seine durch das finanzierende Bankenkonsortium gewährte Kreditlinie in Höhe von € 5,0 Mio. zu € 0,5 Mio. in Anspruch genommen. Zum Ende der Berichtsperiode betrug die Liquidität ersten Grades (Guthaben bei Kreditinstituten im Verhältnis zu kurzfristigen Verbindlichkeiten) 3,5% (Vorjahr: 5,9%), die Liquidität zweiten Grades (Umlaufvermögen minus Vorräte im Verhältnis zu kurzfristigen Verbindlichkeiten) 127,0% (Vorjahr: 104,0%) und die Liquidität dritten Grades (Umlaufvermögen im Verhältnis zu kurzfristigen Verbindlichkeiten) 229,4% (Vorjahr: 202,7%). Der Verschuldungsgrad lag bei 91,26 (Vorjahr: -43,1) und die Eigenkapitalquote betrug 1,1% (Vorjahr: -1,9%). 5. Vermögenslage Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 7,7% auf € 191,6 Mio. erhöht. Der Aufbau von Aktiva resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von € 13,6 Mio. auf € 21,1 Mio., der aus höheren Umsatzerlösen und einer verzögerten Zahlung eines Kunden zum Jahresende resultierte, sowie einem Anstieg der sonstigen Forderungen von € 13,7 Mio. auf € 17,2 Mio., der insbesondere aus einem Anstieg der Forderungen gegenüber dem Factoring-Partner resultierte, und einem Anstieg der Vorräte von € 30,0 Mio. auf € 32,1 Mio. Auf der Passivseite haben sich im Wesentlichen aufgrund der neu aufgenommenen Finanzierung die langfristigen Finanzschulden um € 10,0 Mio. auf € 123,9 Mio. und die sonstigen Verbindlichkeiten um € 2,7 Mio. auf € 5,2 Mio. erhöht. Der Anlagendeckungsgrad I (Eigenkapital in % des Sachanlagevermögens) betrug zum Bilanzstichtag 4,4% während der Anlagendeckungsgrad II (Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital sowie Rückstellungen für Pensionen in % des Sachanlagevermögens) 342,2 % betrug. Darüber hinaus verweisen wir auf die Erläuterungen im Anhang. 6. Personalentwicklung Am 31. Dezember 2017 beschäftigte der Konzern 651 Mitarbeiter (davon 473 im Bereich Production und 178 im Bereich Non-Production; 2016: 646 Mitarbeiter, davon 477 im Bereich Production und 169 im Bereich Non-Production). Im Jahr 2017 beschäftigte der Konzern durchschnittlich 660 Mitarbeiter (davon 482 im Bereich Production und 178 im Bereich Non-Production; 2016: durchschnittlich 646 Mitarbeiter, davon 472 im Bereich Production und 174 im Bereich Non-Production). Trotz intensiver Bemühungen, die Sicherheit und das Sicherheitsbewusstsein im Konzern auf einem hohen Niveau zu halten, konnte das Ziel, innerhalb eines Jahres keinen Unfall mit mindestens einem Tag Fehlzeit (LTI), in 2017 nicht erreicht werden. Aufgrund unserer fortgesetzten zahlreichen Anstrengungen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit erwarten wir jedoch für das Jahr 2018 keinen LTI. Die Mitarbeiterzufriedenheit betrug 2,44 (Skala von 1 = sehr gut bis 5 = sehr schlecht) und verbesserte sich damit gegenüber dem Vorjahreswert von 2,47. Als wesentlicher Einflussfaktor auf die Mitarbeiterzufriedenheit werden hier zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Mitarbeiterzufriedenheit und Ergonomie gesehen, die im Rahmen eines umfangreichen Projektes gemeinsam mit dem Betriebsrat erarbeitet wurden. 7. Finanzinstrumente Zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken setzt der Konzern derivative Finanzinstrumente ein. Es handelt sich dabei um außerhalb der Börse gehandelte Zinsoptionen sowie Forward Contracts in Fremdwährung (USD und PLN). Ihr Einsatz erfolgt nach einheitlichen Richtlinien, unterliegt strengen internen Kontrollen und bleibt auf die Absicherung des operativen Geschäfts des Konzerns bzw. der damit verbundenen Finanzierungsvorgänge beschränkt. Ziel des Einsatzes von derivativen Finanzinstrumenten ist es, in Bezug auf Ergebnis und Zahlungsmittelflüsse Fluktuationen zu reduzieren, die auf Veränderungen von Zinssätzen sowie von Wechselkursen zurückgehen. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos für die abgeschlossenen Darlehensverträge wurden Zinsoptionen mit einer Laufzeit bis 30. September 2019 eingesetzt. Zur Absicherung von Währungsänderungsrisiken bei Geschäften in USD und PLN werden Forward Contracts mit unterschiedlichen Laufzeiten bis Ende 2018 mit einem Nominal zum Stichtag von € 24,2 Mio. eingesetzt. Zu weiteren Angaben verweisen wir auf den Anhang. 8. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Die Umsatzerlöse und das Bruttoergebnis vom Umsatz gemäß Gewinn- und Verlustrechnung stellen finanzielle Leistungsindikatoren und die Mitarbeiterzufriedenheit einen nichtfinanziellen Leistungsindikator für die Gruppe dar. Die Darstellung des nichtfinanziellen Leistungsindikators erfolgt in dem Unterabschnitt Personalentwicklung. Die Darstellung der finanziellen Leistungsindikatoren erfolgt in dem Unterabschnitt über die Ertragslage der Gruppe. Die in 2016 getroffenen Prognosen zur Entwicklung der Umsatzerlöse und des Bruttoergebnisses vom Umsatz entsprechen teilweise nicht den tatsächlichen Entwicklungen im Geschäftsjahr. Für 2017 wurde eine Entwicklung der Umsatzerlöse von -2,0% bis +2,0% und ein Bruttoergebnis vom Umsatz leicht oberhalb des 2016er Niveaus prognostiziert. Tatsächlich konnten die Umsatzerlöse aufgrund höherer Absatzmengen um 4,8% gesteigert werden. Das Bruttoergebnis vom Umsatz lag mit 18,8% deutlich über dem Vorjahresergebnis. Die Hauptursache für das Übertreffen der Prognose bzgl. der Umsatzerlöse ist in einem deutlichen Anstieg der Verkaufsmengen und einer verbesserten Kostenstruktur zu sehen. III. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht1. Prognosebericht Der Konzern erwartet auch für 2018 einen Anstieg der Absatzmengen (+3,0 bis +6,0%) und gegenüber 2017 geringfügig steigende Preise. Bei im Vergleich zu 2017 leicht steigendem Umsatz (+3,0 bis +6,0%) gehen wir bei einer gegenüber 2017 stabilen Kostenstruktur in 2018 von einem Bruttoergebnis vom Umsatz leicht oberhalb des Niveaus 2017 aus. Für das Jahr 2018 erwarten wir zudem eine stabile Mitarbeiterzufriedenheit im Vergleich zu 2017. 2. Risikobericht Die von der Geschäftsführung gesehenen Risiken werden im Folgenden in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung für die Gruppe beschrieben. Die Substitution von Rayon durch Polyester bei einzelnen Hochleistungs-Reifenherstellern wird sich auch zukünftig fortsetzen, wobei gleichzeitig die Nachfrage von Rayon für Ultrahochleistungsreifen und Reifen mit Notlaufeigenschaften wachsen wird. Wir rechnen in 2018 mit mindestens einer Verteidigung unseres Marktanteils im Rayon-Gesamtmarkt. Die Annahme steigender Absatzmengen in 2018 ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt mit Risiken behaftet und hängt zum einen von einer zumindest stabilen Nachfrage der automobilen Märkte insbesondere in Europa ab, zum anderen von einer Verteidigung der eigenen Marktanteile gegen die sehr preisaggressiven indischen und europäischen Wettbewerber. Aufgrund dieses starken Wettbewerbs ist in 2018 nur mit leicht steigenden Preisen trotz guter Auslastung zu rechnen. Die Einhaltung der mit dem finanzierenden Banken-Konsortium vereinbarten Financial Covenants ist grundsätzlich ebenfalls als Risiko einzustufen. Prognoseberechnungen auf Basis des Budgets der Folgejahre zeigen jedoch keine Verletzung der Financial Covenants im Budgetzeitraum (2018-2020). Die erwarteten Währungsrisiken für USD und PLN werden auch in 2018 wie im Vorjahr aktiv gemanagt werden. Die Risiken haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht maßgeblich verändert, insgesamt geht die Geschäftsführung von keinen bestandsgefährdenden Risiken aus. 3. Chancenbericht Die von der Geschäftsführung gesehenen Chancen werden im Folgenden in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung für die Gesellschaft beschrieben. Die Gesellschaft profitiert von der kundenorientierten und strategischen Einstellung, die man nun seit mehreren Jahren gegenüber den Kunden unter Beweis gestellt hat, wobei insbesondere die Qualität, die Verfügbarkeit und die herausragenden Produkteigenschaften einen klaren Wettbewerbsvorteil darstellen. Chancen bestehen in einer weiteren Steigerung des Gewebeanteils unserer Produkte und in einer zügigen Marktdurchdringung der neuen Produktentwicklungen. Insgesamt ergeben sich hieraus Chancen, die grundsätzlich geeignet sind, mögliche Risiken auszugleichen und somit eine Erreichung der getroffenen Prognosen zu gewährleisten.
Erlenbach am Main, den 30. Mai 2018 Erste Rayon GmbH Die Geschäftsführung Karl Hammer Dino Franke Dr. Karl Lorenz Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017TEURVermögenswerte
* Angepasste Vorjahreszahlen (Siehe Note 19). Die Angaben auf den Seiten 13 bis 67 sind integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Konzerngewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2017TEUR
* Angepasste Vorjahreszahlen (Siehe Note 19). Die Angaben auf den Seiten 13 bis 67 sind integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Konzerngesamtergebnisrechnung für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017TEUR
Die Angaben auf den Seiten 13 bis 67 sind integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017TEUR
* Davon T€ 1.376 Anpassung der Vorjahreszahlen (Siehe Note 19). Nur die Gewinnrücklage ist frei verfügbar. Die Angaben auf den Seiten 13 bis 67 sind integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Konzernkapitalflussrechnung vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017TEUR
Die Angaben auf den Seiten 13 bis 67 sind integraler Bestandteil des Konzernabschlusses. Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2017TEUR1 Allgemeine InformationenDie Erste Rayon GmbH (die 'Gesellschaft') ist die Muttergesellschaft der Cordenka Holding GmbH, wiederum diese ist die Muttergesellschaft der Cordenka GmbH & Co. KG, Cordus GmbH, Cordenka Sp. z.o.o, Zweite Rayon GmbH. Die Cordenka GmbH & Co. KG ist wiederum Mutter der Dritte Rayon GmbH und Cordenka Assets GmbH & Co. KG (zusammen der 'Konzern' bzw. 'Gruppe') und beliefert Kunden auf der ganzen Welt mit Chemiefasern für industrielle Anwendungen. Der Konzern ist überwiegend in Deutschland tätig. Die Erste Rayon GmbH ist ansässig im Industrie Center Obernburg und hat ihren Sitz in Erlenbach am Main (Deutschland). Sie wird beim Amtsgericht Aschaffenburg unter der Kennung HR B 12014 geführt. Der Konzern wird von der Tireinvest BV (mit Sitz in Schiphol/ Niederlanden), die 90% der Anteile der Gesellschaft besitzt, kontrolliert. Die Obergesellschaft des Konzerns ist Chequers Partenairs S.A., Paris, Frankreich. Oberste Konsolidierungsstufe ist die Tireinvest BV, die einen Konzernabschluss erstellt, der auf der Homepage company.info unter der KvK-Nummer 53609743 abrufbar ist. Der vorliegende Konzernabschluss wurde am 30. Mai 2018 von der Geschäftsführung zur Veröffentlichung freigegeben. 2 Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, die bei der Erstellung des vorliegenden Konzernabschlusses angewendet wurden, sind im Folgenden dargestellt. Die beschriebenen Methoden wurden stetig auf die dargestellten Berichtsmethoden angewendet, sofern nichts anderes angegeben wird. 2.1 Grundlagen der Abschlusserstellung Der Konzernabschluss der Erste Rayon GmbH wurde freiwillig auf Basis von § 315e Abs. 3 HGB nach den International Financial Reporting Standards und Interpretationen des IFRS IC, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, erstellt. Der Konzernabschluss ist auf Basis der historischen Anschaffungskosten erstellt worden. Die Vermögenslage des Konzerns zum 31. Dezember 2017 weist ein positives Eigenkapital von € 2,1 Mio. aus. Die Geschäftsführung ist der Auffassung, dass ausreichende Liquiditäts- und Finanzierungsvereinbarungen bestehen, um den Finanzierungsbedarf des Konzerns zu decken. Das Fortbestehen des Konzerns unter Berücksichtigung der Konzernstrategie ist daher gefährdet. Die Aufstellung von in Einklang mit den IFRS stehenden Konzernabschlüssen erfordert Schätzungen. Des Weiteren macht die Anwendung der unternehmensweiten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Wertungen des Managements erforderlich. Bereiche mit höheren Beurteilungsspielräumen oder höherer Komplexität oder Bereiche, in denen Annahmen und Schätzungen von entscheidender Bedeutung für den Konzernabschluss sind, sind unter Anmerkung 4 aufgeführt. Neu herausgegebene Rechnungslegungsvorschriften: Der Konzern hat - sofern im Folgenden nichts anderes angegeben ist - die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einheitlich angewandt, die am Abschlussstichtag 31. Dezember 2017 galten. Erstmals anzuwendende Rechnungslegungsstandards Die folgenden Standards und Interpretationen waren im Geschäftsjahr erstmalig anzuwenden: *1) jeweils für Geschäftsjahre, die am oder nach diesem Tag beginnen Jährliche Verbesserungen an den IFRS 2014-2016 Die im Dezember 2016 vom IASB veröffentlichen Regelungen aus dem jährlichen Verbesserungsprojekt wurden mit Verkündung im Amtsblatt der EU am 08. Februar 2018 in EU-Recht übernommen und ist für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2017 (IFRS 12) bzw. 1. Januar 2018 (IFRS 1 und IAS 28) verpflichtend anzuwenden. Die Regelungen aus dem jährlichen Verbesserungsprojekt enthalten die Änderungen an den IFRS 1, IFRS 12 und IAS 28. Durch die Änderungen werden Anpassungen von Formulierungen zur Klarstellung der bestehenden Regelungen erreicht. Darüber hinaus gibt es Änderungen mit Auswirkungen auf die Bilanzierung, den Ansatz, die Bewertung sowie Anhangangaben. Neue Rechnungslegungsvorschriften - bereits durch die EU übernommen Die folgenden Standards und Interpretationen sind frühestens für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Der Konzern macht von einer vorzeitigen Anwendung keinen Gebrauch. *1) jeweils für Geschäftsjahre, die am oder nach diesem Tag beginnen IFRS 9 Finanzinstrumente, welcher für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2018 in Kraft tritt, ersetzt IAS 39 Finanzinstrumente. IFRS 9 enthält eine Neuregelung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten im Vergleich zu IAS 39. IFRS 9 definiert nunmehr drei Bewertungskategorien (anstelle von vier Bewertungskategorien nach IAS 39), wobei sich die Klassifizierung zum Teil nach dem zugrunde liegenden Geschäftsmodell richtet und zum Teil nach den Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme richtet, die aus dem jeweiligen Vermögenswert resultieren. Während IAS 39 den Ansatz von Ausfällen vorschreibt, die aus vergangenen oder gegenwärtigen Ereignissen oder Bedingungen resultieren, ohne jedoch erwartete zukünftige Ausfälle zu berücksichtigen, regelt IFRS 9 den Ansatz von erwarteten Ausfällen, selbst wenn noch kein tatsächlicher Verlust eingetreten ist. Allerdings wird es Fälle geben, in denen sich die Folgebewertung von Finanzinstrumenten nach IAS 39 auch unter IFRS 9 nicht ändern wird. Die Auswirkungen von IFRS 9 werden gegenwärtig geprüft. Es wird erwartet, dass das neue Wertminderungsmodell nach IFRS 9, welches erwartete Ausfälle berücksichtigt, Auswirkungen auf die Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wird. Und es wird erwartet, dass diejenigen Finanzinstrumente, die zum 31.12.2017 zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert worden sind, auch nach IFRS 9 zu fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert werden; eine Ausnahme bilden im Rahmen eines Factoring-Programms verkaufte Forderungen: diese Forderungen werden erfolgswirksam zum Fair Value bilanziert werden, da sie dem Geschäftsmodell "Halten und Verkauf" angehören. Der Konzern wird IFRS 9 erstmalig für das Geschäftsjahr anwenden, welches am 1. Januar 2018 beginnt, ohne jedoch die Vergleichszahlen des Vorjahres anzupassen, gemäß der Übergangsregelungen von IFRS 9. IFRS 15 Umsätze aus Verträgen mit Kunden, welcher für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2018 in Kraft tritt, ersetzt IAS 11 Fertigungsaufträge und IAS 18 Umsatzerlöse sowie die damit verbundenen Interpretationen. IFRS 15 zeigt ein fünfstufiges Modell auf für den Ansatz und die Bewertung von Erlösen: Die Identifizierung von Kundenverträgen sowie die darin enthaltenen Leistungsverpflichtungen, die Bestimmung des Transaktionspreises und dessen Allokation auf die Leistungsverpflichtungen des Vertrages und schließlich den Ansatz der Erlöse auf die Erfüllung der Leistungsverpflichtung hin. IFRS 15 regelt, dass, wenn Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden übertragen wurden (d.h., wenn der Kunde Kontrolle über die Güter oder Dienstleistungen erlangt hat), Erlöse angesetzt werden zu dem Betrag, der derjenigen Vergütung entspricht, die das Unternehmen erwarten kann im Austausch für Güter oder Dienstleistungen. IFRS 15 enthält detailliertere Regelungen für die Bilanzierung von Erlösen als die bisher gültigen Standards. Je nachdem, welche Vorschriften zur Erfüllung von Leistungsverpflichtungen im Einzelnen erfüllt sind, werden Erlöse entweder zeitpunkt- oder zeitraumbezogen realisiert. Darüber hinaus berücksichtigt die Bestimmung des Transaktionspreises auch variable Vergütungen wie z.B. Kundenrabatte oder ähnliche Fälle. Die Regelungen können dazu führen, dass es zu Verschiebungen in der Umsatzrealisierung von einer Periode in eine andere Periode kommt. Im Allgemeinen werden zusätzliche Positionen in der Bilanz sowie zusätzliche quantitative und qualitative Anhangangaben gemacht werden müssen. Der Konzern wird IFRS 15 erstmalig anwenden für das Geschäftsjahr, welches am 1. Januar 2018 beginnt, unter Anwendung des limitiert retrospektiven Ansatzes, d.h. ohne Anpassung der Vergleichszahlen des Vorjahres. Es sind keine Auswirkungen zu erwarten. IFRS 16 Leasing, welcher für Geschäftsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2019 in Kraft tritt, ersetzt IAS 17 Leasing (sowie die damit verbundenen Interpretationen), welcher die Klassifizierung eines Leasingvertrages als entweder Operating Lease oder Finanzierungsleasing und die entsprechende Bilanzierung regelt. IFRS 16 schreibt ein einheitliches Leasingnehmer-Bilanzierungsmodell vor, wonach der Leasingnehmer Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten bilanzieren muss für solche Leasingverhältnisse, die eine Leasingdauer von mehr als zwölf Monaten haben und bei denen die zugrunde liegenden geleasten Objekte keinen geringwertigen Neuwert haben. Die Anwendung von IFRS 16 führt zu einer Bilanzierung von zuvor nicht bilanzierten Leasinggegenständen in einer Weise, die stark vergleichbar ist mit der bisherigen Bilanzierung von Finanzierungsleasing nach IAS 17. Die Auswirkungen der Anwendung von IFRS 16 wurden für den Konzern untersucht. Basierend auf einer Betroffenheitsanalyse, die bestimmte Annahmen impliziert, würden sich zum 01.01.2018 langfristige Vermögenswerte und entsprechend finanzielle Verbindlichkeiten um ca. 6 Mio € erhöhen. Über die Leasingdauer betrachtet, führt die Anwendung von IFRS 16 zu einer vorverlagerten Erfassung von Aufwendungen. Das bedeutet, dass lineare Aufwendungen für Operating Leasing nach IAS 17 ersetzt werden durch eine lineare Abschreibung von Nutzungsrechten und fallende Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten. Die Nichterfassung der Leasingraten in der Gewinn- und Verlustrechnung wird zu einer Verbesserung des EBITDA führen. Eine Betroffenheitsanalyse, die bestimmte Annahmen beinhaltet und die basiert auf den zum 31.12.2017 existierenden Leasingverträgen, zeigte eine EBITDA-Verbesserung von ca. 1 Mio. € für 2018. Der Konzern wird IFRS 16 erstmalig anwenden für das Geschäftsjahr, welches am 1. Januar 2019 beginnt, unter Anwendung des modifiziert retrospektiven Ansatzes, d.h. dass Vergleichszahlen des Vorjahres nicht angepasst würden. Neue Rechnungslegungsvorschriften - noch nicht durch die EU übernommen Bei den folgenden Standards und Interpretationen steht die Anerkennung (endorsement) durch die EU noch aus. Der Konzern wendet diese Standards und Interpretationen nicht vorzeitig an. 2.2 Konsolidierung Tochtergesellschaften Tochterunternehmen sind alle Unternehmen, die direkt oder indirekt von der Gesellschaft beherrscht werden. Beherrschung (Control) besteht dann und nur dann, wenn ein Investor über die maßgeblichen Tätigkeiten eines Unternehmens Verfügungsgewalt hat, variablen Rückflüssen ausgesetzt ist oder ihm Rechte bezüglich der Rückflüsse zustehen und er infolge der Entscheidungsmacht in der Lage ist, die Höhe der variablen Rückflüsse zu beeinflussen. Die Existenz und Auswirkungen von substanziellen potenziellen Stimmrechten, die gegenwärtig ausgeübt oder umgewandelt werden können, einschließlich von anderen Konzernunternehmen gehaltener potenzieller Stimmrechte, werden bei der Beurteilung, ob ein Unternehmen beherrscht wird, berücksichtigt. Tochterunternehmen werden von dem Zeitpunkt an in den Konzernabschluss einbezogen (Vollkonsolidierung), zu dem die Kontrolle auf den Konzern übergegangen ist. Sie werden zu dem Zeitpunkt entkonsolidiert, zu dem die Kontrolle endet. Die Bilanzierung erworbener Tochterunternehmen erfolgt nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Außerdem beinhalten sie die beizulegenden Zeitwerte jeglicher angesetzter Vermögenswerte oder Schulden, die aus einer bedingten Gegenleistungsvereinbarung resultieren. Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses identifizierbare Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden bei der Erstkonsolidierung mit ihren beizulegenden Zeitwerten zum Erwerbszeitpunkt bewertet. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet der Konzern auf individueller Basis, ob die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Erwerbsbezogene Kosten werden aufwandswirksam erfasst, wenn sie anfallen. Eine vom Konzern zu übertragende bedingte Gegenleistung wird zu dem am Anschaffungstag beizulegenden Zeitwert erfasst. Spätere Änderungen des Zeitwerts der bedingten Gegenleistung, die als Aktiv- oder Passivposten bewertet wird, werden nach IAS 39 entsprechend ihrer Klassifikation entweder erfolgswirksam oder als Änderung des sonstigen Gesamtergebnisses erfasst. Eine bedingte Gegenleistung, die als Eigenkapital eingestuft ist, wird nicht neu bewertet und ihre spätere Abgeltung wird im Eigenkapital bilanziert. Als Geschäfts- oder Firmenwert wird der Wert angesetzt, der sich aus dem Überschuss der Anschaffungskosten des Erwerbs, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbsdatum über den Anteil des Konzerns an dem zum beizulegenden Wert bewerteten Nettovermögen ergibt. Sind die Anschaffungskosten geringer als das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Nettovermögen des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag nach einer erneuten Überprüfung direkt in der Gewinn- und Verlustrechnung (Anmerkung 2.5) erfasst. Konzerninterne Transaktionen, Salden sowie unrealisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen Konzernunternehmen werden eliminiert. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden von Tochtergesellschaften wurden, sofern notwendig, geändert, um eine konzerneinheitliche Bilanzierung zu gewährleisten. Eine Auflistung der in den Konzern einbezogenen Tochtergesellschaften wird in Anmerkung 29 aufgeführt. 2.3 Währungsumrechnung (a) Funktionale Währung und Berichtswährung Die im Abschluss eines jeden Konzernunternehmens enthaltenen Posten werden auf Basis der Währung bewertet, die der Währung des primären wirtschaftlichen Umfelds, in dem das Unternehmen operiert, entspricht (funktionale Währung). Der Konzernabschluss ist in Euro aufgestellt, der die Berichtswährung der Erste Rayon GmbH darstellt. Sofern nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in tausend Euro dargestellt. (b) Transaktionen und Salden Fremdwährungstransaktionen werden mit den Wechselkursen zum Transaktionszeitpunkt oder Bewertungszeitpunkt bei Neubewertungen in die funktionale Währung umgerechnet. Gewinne und Verluste, die aus der Erfüllung solcher Transaktionen sowie aus der Umrechnung zum Stichtagskurs von in Fremdwährung geführten monetären Vermögenswerten und Schulden resultieren, werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. (c) Konzerngesellschaften Die Ergebnisse und Bilanzposten aller Konzernunternehmen (von denen keine die Währung eines Hochinflationslandes hat), deren funktionale Währung sich von der Berichtswährung unterscheidet, werden in die Berichtswährung wie folgt umgerechnet:
Bei der Konsolidierung werden Währungsdifferenzen aus der Umrechnung der Nettoinvestitionen in ausländische Geschäftsbetriebe, Darlehen und anderen Währungsinstrumenten, die als "Hedges" designiert wurden, im sonstigen Ergebnis erfasst. Wenn ein ausländischer Betrieb verkauft wird, sind Umrechnungsdifferenzen, die im Eigenkapital erfasst wurden als Teil des Gewinns oder Verlusts aus dem Verkauf zu erfassen. Geschäfts- oder Firmenwert und Anpassungen des beizulegenden Zeitwerts, die beim Erwerb eines ausländischen Unternehmens entstanden sind, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Unternehmens behandelt und zum Stichtagskurs umgerechnet. Alle sich ergebenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. 2.4 Sachanlagen Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Anschaffungskosten beinhalten direkt zurechenbare Kosten die für den Erwerb, die Konstruktion oder die Herstellung der Gegenstände angefallen sind. Ein qualifizierter Vermögenswert im Sinne des IAS 23 ist ein Vermögenswert, für den ein längerer Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen. Im Allgemeinen sind die Sachanlagen des Konzerns kein qualifizierter Vermögenswert. Somit sind Fremdkapitalkosten von den Anschaffungskosten ausgeschlossen. Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten werden nur dann als Teil der Anschaffungs-/ Herstellungskosten des Vermögenswerts oder - sofern einschlägig - als separater Vermögenswert erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern daraus zukünftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird und die Kosten des Vermögenswerts zuverlässig ermittelt werden können. Aufwendungen für Reparaturen und Wartungen, die keine wesentliche Ersatzinvestition darstellen (day-to-day servicing), werden in dem Geschäftsjahr aufwandswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in dem sie angefallen sind. Grundstücke, Gebäude und Ausrüstung, die im Prozess der Konstruktion, Installation oder Prüfung sind, werden als Anlagen im Bau zu Anschaffungskosten klassifiziert und nicht abgeschrieben. Anlagen im Bau werden bei Fertigstellung in die jeweilige Anlagenklasse, für die die Anlage gefertigt wurde, umgegliedert. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Bei allen weiteren Vermögenswerten erfolgt die Abschreibung linear, wobei die Anschaffungskosten über die erwartete Nutzungsdauer der Vermögenswerte wie folgt abgeschrieben werden:
Die Restbuchwerte und wirtschaftlichen Nutzungsdauern werden zu jedem Bilanzstichtag überprüft und gegebenenfalls angepasst. Übersteigt der Buchwert einer Sachanlage deren geschätzten erzielbaren Betrag, so wird er sofort auf letzteren abgeschrieben. Gewinne und Verluste aus Abgängen von Sachanlagen werden als Unterschiedsbetrag zwischen den Veräußerungserlösen und den Buchwerten der Sachanlagen ermittelt und unter der Position "Umsatzkosten" in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. 2.5 Immaterielle Vermögenswerte (a) Geschäfts- oder Firmenwert Geschäfts- oder Firmenwert entsteht beim Erwerb von Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen und gemeinschaftlich geführten Unternehmen und stellt den Überschuss der übertragenen Gegenleistung des Unternehmenserwerbs über den beizulegenden Zeitwert der Anteile des Konzerns an den erworbenen identifizierbaren Vermögenswerten, den übernommenen Schulden, den Eventualschulden und allen nicht beherrschenden Anteilen des erworbenen Unternehmens zum Erwerbszeitpunkt dar. Der Geschäfts- oder Firmenwert aus dem Erwerb von Tochterunternehmen wird separat in der Konzernbilanz dargestellt. Der getrennt erfasste Geschäfts- oder Firmenwert wird jährlich auf seine Werthaltigkeit geprüft und zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungen bilanziert. Außerplanmäßige Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert wurden nicht vorgenommen. Gewinne und Verluste aus der Veräußerung eines Unternehmens umfassen den Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts im Zusammenhang mit dem verkauften Unternehmen. (b) Forschung und Entwicklung Forschungskosten werden als Aufwand erfasst. Entwicklungskosten (im Zusammenhang mit der Gestaltung und Prüfung von neuen oder verbesserten Produkten) werden als immaterielle Vermögenswerte aktiviert, wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass das Projekt angesichts der kaufmännischen und technischen Machbarkeit ein Erfolg ist und die Kosten verlässlich ermittelt werden können. Sonstige Entwicklungskosten, die nicht diesen Kriterien entsprechen, werden als Aufwand in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Die Entwicklungskosten, die zuvor als Aufwand erfasst wurden, werden in einer späteren Periode nicht als Vermögenswert aktiviert. Aktivierbare Entwicklungskosten werden als immaterielle Vermögenswerte erfasst und linear über eine Nutzungsdauer von höchstens fünf Jahren ab dem Zeitpunkt, an dem der Vermögenswert für den Einsatz bereit ist, abgeschrieben. 2.6 Wertminderungen nicht monetärer Vermögenswerte Vermögenswerte, die eine unbestimmte Nutzungsdauer haben, wie beispielsweise der Geschäfts- oder Firmenwert, werden nicht planmäßig abgeschrieben; sie werden jährlich auf Wertminderungen hin geprüft. Vermögenswerte, die einer planmäßigen Abschreibung unterliegen, werden auf Wertminderungen geprüft, wenn entsprechende Ereignisse bzw. Änderungen der Umstände anzeigen, dass der Buchwert gegebenenfalls nicht mehr erzielbar ist. Ein Wertminderungsverlust wird in Höhe des den erzielbaren Betrag übersteigenden Buchwerts erfasst. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert des Vermögenswerts abzüglich Verkaufskosten und Nutzungswert. Für den Werthaltigkeitstest werden Vermögenswerte auf der niedrigsten Ebene zusammengefasst, für die Cashflows separat identifiziert werden können (CGU). Mit Ausnahme des Geschäfts- oder Firmenwerts wird für nicht monetäre Vermögenswerte, für die in der Vergangenheit eine Wertminderung gebucht wurde, zu jedem Bilanzstichtag überprüft, ob gegebenenfalls eine Wertaufholung zu erfolgen hat. 2.7 Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten 2.7.1 Klassifizierung von finanziellen Vermögenswerten Finanzielle Vermögenswerte werden in die folgenden Kategorien unterteilt: erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (at fair value through profit or loss), Ausleihungen und Forderungen (loans and receivables) und zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte (available for sale) sowie bis zur Endfälligkeit gehaltene finanzielle Vermögenswerte gehalten (held to maturity). Die Klassifizierung hängt von dem jeweiligen Zweck ab, für den die finanziellen Vermögenswerte erworben wurden. Das Management bestimmt die Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerte beim erstmaligen Ansatz. (a) Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Vermögenswerte sind finanzielle Vermögenswerte, die zu Handelszwecken gehalten werden oder als solche eingestuft werden. Ein finanzieller Vermögenswert wird dieser Kategorie zugeordnet, wenn er prinzipiell mit kurzfristiger Verkaufsabsicht erworben wurde. Derivate gehören ebenfalls dieser Kategorie an, sofern sie nicht als Hedges qualifiziert sind. Vermögenswerte dieser Kategorie werden als kurzfristige Vermögenswerte ausgewiesen, wenn die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten erwartet wird. Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig klassifiziert. Der Konzern hat zum Stichtag finanzielle Vermögenswerte als "erfolgswirksam zum beizulegenden Zweitwert bewertete Vermögenswerte" eingestuft. (b) Ausleihungen und Forderungen Ausleihungen und Forderungen sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte mit fixen bzw. bestimmbaren Zahlungen, die nicht an einem aktiven Markt notiert sind. Sie zählen zu den kurzfristigen Vermögenswerten, soweit ihre Fälligkeit nicht zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag übersteigt. Ansonsten werden sie als langfristige Vermögenswerte ausgewiesen. Die Ausleihungen und Forderungen des Konzerns werden in der Bilanz unter "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen" sowie unter "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" ausgewiesen. (c) Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte sind nicht derivative finanzielle Vermögenswerte, die entweder dieser Kategorie oder keiner der anderen dargestellten Kategorien zugeordnet wurden. Sie sind den langfristigen Vermögenswerten zugeordnet, sofern das Management nicht die Absicht hat, sie innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu veräußern und der Vermögenswert in diesem Zeitraum nicht fällig wird. 2.7.2 Einstufung von Finanzverbindlichkeiten Derivate, die nicht als Hedges qualifiziert sind, werden als "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Verbindlichkeiten" eingestuft. Nicht-derivative Finanzverbindlichkeiten werden grundsätzlich als sonstige Finanzverbindlichkeiten eingestuft und umfassen Kredite, Banküberziehungen sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung im Geschäftsjahr 2017 wurden freiwillig als gewinnwirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzverbindlichkeiten eingestuft. Für Details verweisen wir auf Textziffer 2.15. Die Finanzverbindlichkeiten werden unter den kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen mit Ausnahme der Verbindlichkeiten mit einer Fristigkeit größer 12 Monate, welche als langfristige Verbindlichkeiten eingestuft werden. 2.7.3 Ansatz und Bewertung Reguläre Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden zum Handelstag angesetzt, dem Tag, an dem sich der Konzern zum Kauf bzw. Verkauf des Vermögenswerts verpflichtet. Finanzielle Vermögenswerte, die nicht der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" angehören, werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert zuzüglich Transaktionskosten angesetzt. Finanzielle Vermögenswerte, die dieser Kategorie angehören, werden anfänglich zu ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt; zugehörige Transaktionskosten werden erfolgswirksam erfasst. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten erloschen sind oder übertragen wurden und der Konzern im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, übertragen hat. Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte und Vermögenswerte der Kategorie "Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet" werden nach ihrem erstmaligen Ansatz zu ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Ausleihungen und Forderungen werden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Vermögenswerten der Kategorie "Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte" werden in der Periode ihres Entstehens im sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Beim Verkauf von "Available-for-Sale-Vermögenswerten" ist die Differenz zwischen dem Netto-Veräußerungserlös und dem Buchwert erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen. Finanzverbindlichkeiten werden zu dem Zeitpunkt, an dem sich der Konzern zu den vertraglichen Regelungen des Finanzinstruments verpflichtet, eingebucht und ausgebucht, wenn die vertraglichen Verpflichtungen aufgehoben werden oder verfallen. Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzverbindlichkeiten werden zunächst mit dem beizulegenden Zeitwert erfasst, Transaktionskosten und Gewinne und Verluste auf Grund von Veränderungen des beizulegenden Zeitwertes werden in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Nicht-derivative Finanzverbindlichkeiten werden erstmalig zum beizulegenden Zeitwert abzüglich etwaiger direkt zuweisbarer Transaktionskosten erfasst. Nach der Ersterfassung werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. 2.8 Saldierung von Finanzinstrumenten Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden nur dann saldiert und als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen, wenn es einen gegenwärtigen und durchsetzbaren Rechtsanspruch darauf gibt und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Verwertung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen. 2.9 Wertminderung von Finanzinstrumenten (a) Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Bei einem finanziellen Vermögenswert oder einer Gruppe von finanziellen Vermögenswerten liegt nur dann eine Wertminderung vor, wenn infolge eines oder mehrerer Ereignisse, die nach dem erstmaligen Ansatz des Vermögenswerts eingetreten sind (ein "Schadensfall"), ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung vorliegt und dieser Schadensfall (oder Schadensfälle) eine verlässlich schätzbare Auswirkung auf die erwarteten künftigen Cashflows des finanziellen Vermögenswerts oder der Gruppe der finanziellen Vermögenswerte hat. Objektive Hinweise auf einen eingetretenen Wertminderungsaufwand könnten folgende sein:
Der Konzern beurteilt zunächst, ob objektive Hinweise auf eine Wertminderung vorliegen. Die Höhe des Verlusts wird aus der Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows (mit Ausnahme künftiger, noch nicht erlittener Kreditausfälle) - abgezinst mit dem ursprünglichen Effektivzinssatz des finanziellen Vermögenswerts - ermittelt. Der Buchwert des Vermögenswerts wird reduziert und der Verlustbetrag ergebniswirksam erfasst. Ist ein Darlehen mit einem variablen Zinssatz ausgestattet, entspricht der zur Bewertung des Wertminderungsaufwands verwendete Abzinsungssatz dem nach Maßgabe des Vertrags festgesetzten aktuellen effektiven Zinssatz. Aus praktischen Gründen bewertet der Konzern Wertminderungen auf der Grundlage eines beizulegenden Zeitwerts des Finanzinstruments unter Verwendung eines beobachtbaren Marktpreises. Wenn sich der Betrag der Wertminderung in einer Folgeperiode reduziert und diese Reduzierung aus Umständen resultiert, die nach der erstmaligen Erfassung der Wertminderung eingetreten sind (beispielsweise ein besseres Rating), wird die Wertaufholung ergebniswirksam erfasst. (b) Vermögenswerte, die als zur Veräußerung verfügbar klassifiziert sind Zu jedem Bilanzstichtag wird überprüft, ob objektive Anhaltspunkte für eine Wertminderung eines finanziellen Vermögenswerts bzw. einer Gruppe finanzieller Vermögenswerte vorliegen. Für Schuldverschreibungen verwendet der Konzern Kriterien, die sich auf (a) beziehen. Im Fall von Eigenkapitalinstrumenten, die als zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte klassifiziert sind, wird ein wesentlicher oder andauernder Rückgang des beizulegenden Zeitwerts unter die Anschaffungskosten dieser Eigenkapitalinstrumente als Indikator dafür angesehen, dass die Eigenkapitalinstrumente wertgemindert sind. Wenn ein derartiger Hinweis für zur Veräußerung verfügbare Vermögenswerte existiert, wird der kumulierte Verlust - gemessen als Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert abzüglich von davor im Hinblick auf den betrachteten finanziellen Vermögenswert erfassten Wertminderungsverlusten - aus dem Eigenkapital ausgebucht und in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Einmal in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasste Wertminderungsverluste von Eigenkapitalinstrumenten werden nicht ergebniswirksam rückgängig gemacht. Wenn sich in einer Folgeperiode der beizulegende Zeitwert eines Eigenkapitalinstruments, welches als zur Veräußerung verfügbarer finanzieller Vermögenswert klassifiziert wurde, erhöht und diese Erhöhung aus Umständen resultiert, die nach der erstmaligen Erfassung der Wertminderung eingetreten sind, wird die Wertaufholung ergebniswirksam erfasst. Zur Überprüfung der Werthaltigkeit von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen siehe Anmerkung 2.12. 2.10 Derivative Finanzinstrumente und Hedging In der Konzernbilanz ausgewiesene Finanzinstrumente beinhalten derivative Finanzinstrumente, Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Beteiligungen, Forderungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie Finanzschulden. Die angewandten Bilanzierungsmethoden sind in den einzelnen Vorschriften des jeweiligen Postens erläutert. Der Konzern besitzt derivative Finanzinstrumente, die die Exposition gegenüber Schwankungen von Wechselkursen und Zinsen senken. Diese Instrumente umfassen Devisentermingeschäfte und Zins-Swaps. Der Zweck dieser Instrumente ist es, Risiken zu reduzieren. Devisentermingeschäfte schützen den Konzern vor Wechselkursschwankungen durch die Fixierung eines Wechselkurses, der ausländischen Währung zu der der Vermögenswert veräußert oder die Verbindlichkeit beglichen wird. Zinsänderungsrisiken, durch Zinsänderungen ausgelöst, werden hingegen durch Zinsoptionen reduziert. Alle Derivate werden in der Bilanz mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Alle Verträge dienen entweder dazu, den beizulegenden Zeitwert eines erfassten Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit, Cashflows zukünftiger Transaktionen oder eine Nettoinvestition in einem ausländischen Unternehmen abzusichern. Alle im Konzern eingesetzten derivativen Transaktionen bieten effektive wirtschaftliche Absicherungen unter den Konzern-Risikomanagement-Richtlinien. Da der Konzern seine Nettoposition absichert, sind die individuellen Verträge nicht als Hedge-Accounting gemäß IAS 39 einzuordnen. Folglich werden die derivativen Instrumente zum beizulegenden Zeitwert in der Bilanz ausgewiesen und die daraus resultierenden Gewinne und Verluste als sonstige Erträge und Aufwendungen erfolgswirksam erfasst. Für Einzelheiten über Art und Mengen der verschiedenen derivativen Finanzinstrumente zu Sicherungszwecken siehe Anmerkung 8. 2.11 Vorräte Vorräte werden zum niedrigeren Wert aus Anschaffungs- oder Herstellungskosten und Nettoveräußerungswert angesetzt. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden auf Basis der First-in-first-out-Methode (FIFO-Methode) bestimmt. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten fertiger und unfertiger Erzeugnisse umfassen die Kosten für den Materialaufwand, direkte Personalkosten, andere direkte Kosten und der Produktion zurechenbare Gemeinkosten. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsverlauf erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Kosten bis zur Fertigstellung und der geschätzten notwendigen Vertriebskosten. Im Berichtsjahr befanden sich unter den Vorräten keine qualifizierten Vermögenswerte, weshalb deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten keine Fremdkapitalkosten enthalten. 2.12 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind vom Kunden geschuldete Beträge aus im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verkauften Gütern oder erbrachten Dienstleistungen. Wenn der Zahlungseingang in einem Jahr oder weniger als einem Jahr erwartet wird, werden die Forderungen als kurzfristig klassifiziert. Andernfalls werden sie als langfristige Forderungen bilanziert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden anfänglich zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode sowie unter Abzug von Wertminderungen bewertet. Eine Wertminderung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird erfasst, wenn es objektive Hinweise darauf gibt, dass der Konzern nicht dazu in der Lage ist, alle fälligen Beträge entsprechend den vereinbarten Konditionen einzuziehen. Bedeutende finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, die Wahrscheinlichkeit, dass der Schuldner insolvent wird oder ein Sanierungsverfahren eröffnet wird, sowie Ausfall oder Verzug von Zahlungen (mehr als 90 Tage Überfälligkeit) gelten als Indikatoren, dass die Forderungen aus Lieferungen wertgemindert sind. Die Höhe der Wertminderung ist der Unterschied zwischen dem Buchwert des Vermögenswerts und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cash Flows, welche mit dem ursprünglichen effektiven Zinssatz diskontiert werden. Der Buchwert des Vermögenswerts wird durch die Verwendung eines Wertberichtigungskontos reduziert und die Höhe des Verlusts wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als "Vertriebskosten" erfasst. Wenn eine Forderung uneinbringlich ist, wird sie gegen die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abgeschrieben. Nachträgliche Zahlungseingänge aus abgeschriebenen Forderungen werden gegen die "Vertriebskosten" erfolgswirksam gutgeschrieben. Es besteht eine Factoring-Vereinbarung, gemäß der die Factoring-Bank zum Ankauf von kurzfristig fälligen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über ein monatlich revolvierendes Nominalvolumen von insgesamt 24 Mio. € verpflichtet ist. Die Vereinbarung hatte eine ursprüngliche Laufzeit bis August 2015 und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn keine ordnungsgemäße Kündigung erfolgt. Der Konzern kann dabei frei entscheiden, ob und in welchem Umfang das jeweilige revolvierende Nominalvolumen ausgenutzt wird. Die für die Risikobeurteilung relevanten Risiken hinsichtlich der verkauften Forderungen sind das Kreditrisiko sowie das Risiko verspäteter Zahlung (Spätzahlungsrisiko). Der von dem Konzern zu tragende kreditrisikobedingte Maximalverlust ist auf den variablen Kaufpreisabschlag begrenzt, der bei Verkauf von der Bank einbehalten und in Höhe des nicht verbrauchten Teils zurückerstattet wird. Die übrigen kreditrisikobedingten Ausfälle stellen im Wesentlichen alle mit den Forderungen verbundenen Risiken und Chancen dar und werden von der Bank getragen. Das Spätzahlungsrisiko wird weiterhin in voller Höhe vom Konzern getragen. Der Konzern erfasst die von den Käufern erhaltenen Kaufpreiszahlungen im operativen Cashflow. Zum 31.12.2017 sind Forderungen in Höhe von 24.281 TEUR verkauft worden. Für das Geschäftsjahr 2017 sind Factoringgebühren in Höhe von 177 TEUR sowie Factoringzinsen in Höhe von 86 TEUR entstanden. Der Kaufpreiseinbehalt der Bank beträgt zum Bilanzstichtag 2.533 TEUR. 2.13 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Für die Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente Bargeld, Sichteinlagen und Kontokorrentkredite. In der Bilanz werden ausgenutzte Kontokorrentkredite als Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten unter den kurzfristigen Finanzschulden gezeigt. 2.14 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Zahlungsverpflichtungen für Güter oder Dienstleistungen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erworben wurden. Die Verbindlichkeiten werden als kurzfristige Schulden klassifiziert, wenn die Zahlungsverpflichtung innerhalb von einem Jahr oder weniger als einem Jahr fällig ist. Andernfalls werden sie als langfristige Schulden bilanziert. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert und in der Folge zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet. 2.15 Finanzschulden Finanzschulden werden bei ihrem erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert abzüglich der angefallenen Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden werden sie zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet; Unterschiede zwischen dem Auszahlungsbetrag (nach Transaktionskosten) und dem Rückzahlungsbetrag werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung über die Laufzeit der Ausleihung gemäß der Effektivzinsmethode erfasst. Gebühren für die Einrichtung einer Kreditlinie werden als Transaktionskosten eines Darlehens erfasst, soweit es wahrscheinlich ist, dass ein Teil oder die ganze Linie in Anspruch genommen wird. In diesem Fall wird die Gebühr aktiviert, bis die Inanspruchnahme erfolgt. In dem Umfang, in dem es unwahrscheinlich ist, dass Teile oder die gesamte Kreditlinie in Anspruch genommen wird, wird die Gebühr als Vorauszahlung für die Liquiditäts-Dienste aktivisch abgegrenzt und über ihre Laufzeit amortisiert. Finanzschulden werden als kurzfristige Verbindlichkeiten klassifiziert, sofern der Konzern nicht das unbedingte Recht darauf hat, die Erfüllung der Verpflichtung für mindestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag aufschieben zu können. Die Verbindlichkeiten aus der Refinanzierung im Geschäftsjahr 2017 wurden gem. IAS 39.9 als zu bis zur Endfälligkeit gehaltene (Held to maturity) Finanzverbindlichkeiten eingestuft und zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Zusammenhängende Transaktionskosten wurden im Geschäftsjahr 2017, dem Jahr der Darlehensaufnahme, erfolgsneutral abgegrenzt und über die Laufzeit erfolgswirksam vereinnahmt. 2.16 Laufende und latente Steuern Der Steueraufwand für das Geschäftsjahr setzt sich aus laufenden und latenten Steuern zusammen. Steuern werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie beziehen sich auf Posten, die im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst wurden. In diesem Fall wird die Steuer auch im sonstigen Ergebnis oder entsprechend direkt im Eigenkapital erfasst. Der laufende Steueraufwand wird auf der Grundlage der erlassenen oder im Wesentlichen erlassenen Steuergesetze zum Bilanzstichtag in den Ländern, in denen das Mutterunternehmen und seine Tochtergesellschaften tätig sind und zu versteuerndes Einkommens erwirtschaften, berechnet. Das Management überprüft regelmäßig Steuererklärungen, vor allem in Bezug auf auslegungsfähige Sachverhalte und bildet, wenn angemessen, Rückstellungen auf der Grundlage der Beträge, die an das Finanzamt erwartungsgemäß abzuführen sind. Latente Steuern werden nach der Verbindlichkeiten-Methode für alle temporären Differenzen zwischen der Steuerbasis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten und ihren Buchwerten in der Konzernbilanz angesetzt. Im Rahmen einer Transaktion, die keinen Unternehmenszusammenschluss darstellt, wird eine latente Steuer aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit, die zum Zeitpunkt der Transaktion weder einen Effekt auf den bilanziellen noch auf den steuerlichen Gewinn oder Verlust hat, sowohl zum Zeitpunkt des Erstansatzes als auch danach nicht angesetzt. Latente Steuern werden unter Anwendung der Steuersätze (und Steuervorschriften) bewertet, die am Bilanzstichtag gelten oder im Wesentlichen gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderung bzw. der Begleichung der latenten Steuerverbindlichkeit erwartet wird. Latente Steuerforderungen werden in dem Umfang erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass ein zu versteuernder Gewinn verfügbar sein wird, gegen den die abzugsfähige temporäre Differenz verwendet werden kann. Latente Steuerforderungen und -verbindlichkeiten werden saldiert, wenn ein einklagbarer entsprechender Rechtsanspruch auf Aufrechnung besteht und wenn die aktiven und passiven latenten Steuern sich auf Ertragsteuern beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde entweder auf dasselbe steuerpflichtige Subjekt oder auf verschiedene Steuersubjekte, die beabsichtigen, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen, erhoben werden. Temporäre Differenzen ergeben sich hauptsächlich aus den Abschreibungen auf Sachanlagen, den Vorräten, den Forderungen, den Pensionsverpflichtungen, den sonstigen Verbindlichkeiten und den Bewertungsunterschieden von derivativen Finanzinstrumenten nach IFRS und Steuerrecht. 2.17 Leistungen an Arbeitnehmer (a) Pensionsverpflichtungen Der Konzern verfügt sowohl über leistungs- als auch über beitragsorientierte Leistungspläne in Deutschland, wobei die Vermögenswerte in der Regel in separaten Treuhandfonds verwaltet werden. Ein beitragsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, unter dem der Konzern fixe Beiträge an eine nicht zum Konzern gehörende Gesellschaft (Fonds) entrichtet. Der Konzern hat keine rechtliche oder faktische Verpflichtung, zusätzliche Beiträge zu leisten, wenn der Fonds nicht genügend Vermögenswerte hält, um die Pensionsansprüche aller Beschäftigten aus den laufenden und vorherigen Geschäftsjahren zu begleichen. Ein leistungsorientierter Plan ist ein Pensionsplan, der nicht der Definition eines beitragsorientierten Plans entspricht. Typischerweise schreibt ein leistungsorientierten Plan einen Betrag von Pensionsleistungen fest, den ein Mitarbeiter bei Renteneintritt erhält und welcher in der Regel von einem oder mehreren Faktoren wie Alter, Dienstjahre und Vergütung abhängig ist. Die Leistungspläne werden durch Zahlungen aus den entsprechenden Konzerngesellschaften bedient. Die deutschen Gesellschaften halten zwei verschiedene Arten von Pensionsplänen - individuelle Zusagen für Führungskräfte und einen allgemeinen Plan. Der Plan für Führungskräfte umfasst eine begrenzte Anzahl von Empfängern, während der allgemeine Plan den größten Teil der Belegschaft umfasst. Neueinstellungen ab dem Jahr 2009 wurden nicht mehr in die Pläne aufgenommen. Für die aktiven Teilnehmer des allgemeinen Plans wurden die Leistungen als feste Beträge am Ende des Jahres 2008 eingefroren. Einige der Leistungen des allgemeinen Plans werden durch eine Gruppenunterstützungskasse finanziert ("Gruppenunterstützungskasse" - Jordan-Vits-Stiftung e.V. - JVS). Die Vermögenswerte des Gruppenunterstützungsfonds (JVS) sind nicht individualisiert, allerdings an das jeweilige Unternehmen gebunden. Sie können nur dazu verwendet werden, die Leistungen für die gegenwärtigen JVS-Ruhegehaltsempfänger der jeweiligen Unternehmen zu zahlen. Die "sonstigen Rückversicherungsvermögenswerte" beziehen sich auf Teile der Zusagen für eine sehr begrenzte Anzahl von Führungskräften. Diese sind mit individuellen Zusagen verbunden und hinterlegt. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung zum Ende des Berichtszeitraums abzüglich des Zeitwerts des Planvermögens ist die in der Bilanz für leistungsorientierte Pläne ausgewiesene Verbindlichkeit. Die leistungsorientierte Verpflichtung wird von unabhängigen Versicherungsmathematikern nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren jährlich berechnet. Der Barwert der leistungsorientierten Verpflichtung wird ermittelt, indem die voraussichtlichen künftigen Mittelabflüsse mit Zinssätzen erstklassiger Unternehmensanleihen diskontiert werden, die in der Währung valutieren, in der die Leistungen gezahlt werden, und die ungefähr zum Zeitpunkt der Fälligkeit der jeweiligen Pensionsverpflichtung fällig werden. Versicherungsmathematische Gewinne und Verluste aufgrund von erfahrungsbedingten Anpassungen und Änderungen der versicherungsmathematischen Annahmen werden dem Eigenkapital im sonstigen Gesamtergebnis in der Periode, in der sie vorgenommen werden, belastet oder gutgeschrieben. Nachzuverrechnender Dienstzeitaufwand wird sofort erfolgswirksam erfasst, es sei denn, die Änderungen des Pensionsplans hängen vom Verbleib der Arbeitnehmer im Unternehmen für einen festgelegten Zeitraum ab (Zeitraum bis zum Eintritt der Unverfallbarkeit). Für beitragsorientierte Pläne zahlt das Unternehmen Beiträge an staatliche oder private Rentenversicherungsträger aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmung oder auf freiwilliger Basis. Der Konzern hat darüber hinaus keine weiteren Zahlungsverpflichtungen, sobald die Beiträge entrichtet worden sind. Die Beiträge werden erfolgswirksam als Personalaufwand erfasst, wenn sie fällig sind. Geleistete Beitragsvorauszahlungen werden in dem Umfang als Vermögenswert angesetzt, in dem ein Recht auf eine Rückzahlung oder eine Minderung künftiger Zahlungen besteht. (b) Altersteilzeit (ATZ) Die ATZ-Regelung ist ein Vorruhestandsprogramm in Deutschland, welches darauf angelegt ist, einen Anreiz für Mitarbeiter einer bestimmten Altersgruppe zu schaffen, indem der Übergang von (Voll- oder Teilzeit) Beschäftigung in den Ruhestand vereinfacht wird, bevor sie ihr gesetzliches Rentenalter erreichen. Das Programm wurde vom Gesetzgeber 1996 ins Leben gerufen und durch nachträgliche Erweiterungen für neue Teilnehmer im Jahr 2009 geschlossen. Arbeitgeber, die diese Regelung nutzen, müssen einen Vertrag mit dem Betriebsrat/Gewerkschaft gemäß der Gesetzgebung unterschreiben oder alternativ Bedingungen für einzelne Mitarbeiter (Mitarbeiter, welche nicht innerhalb eines Betriebsrats/Gewerkschaft organisiert sind) schriftlich zustimmen, um Anspruch auf staatliche Subventionen zu haben. Die deutsche Regierung unterstützt den Arbeitgeber mit einer Subvention (Erstattung) für die gezahlten Bonuszahlungen an die Mitarbeiter und die zusätzlichen Beiträge in die deutsche Rentenversicherung im Rahmen einer ATZ-Regelung für maximal sechs Jahre. Um diesen Zuschuss zu erhalten, muss ein Arbeitgeber bestimmte Kriterien erfüllen (in der Regel muss ein Arbeitgeber Ersatzmitarbeiter, die derzeit arbeitslos gemeldet sind oder ehemalige Praktikanten, einstellen). Die ATZ-Regelung bietet typischerweise zwei alternative Modelle für teilnehmende Mitarbeiter: Typ I: Der Teilnehmer arbeitet 50 % der Zeit für jedes Jahr des gesamten ATZ-Zeitraums und erhält 50 % seiner Vergütung pro Jahr. Typ II: Der Teilnehmer arbeitet in Vollzeit für die Hälfte des ATZ-Zeitraums (des "Andienungszeitraums") und arbeitet nicht mehr für die verbleibende Hälfte des ATZ-Zeitraums (des "inaktiven Zeitraums) und erhält dafür i.d.R. 50 % seiner Vergütung für jedes Jahr des gesamten ATZ-Zeitraums. In der Regel wird vom Konzern das Modell nach Typ II angewandt. Zusätzlich erhalten ATZ-Teilnehmer zu ihren Gehaltszahlungen auch Aufstockungszahlungen, bestehend aus einem Bonus (zwischen 20% und 25%) und zusätzliche Arbeitgeberbeiträge in die deutsche Rentenversicherung. Die Verpflichtung des Konzerns wird wie folgt bemessen: Während der Erdienungsphase werden 50 % der gewöhnlichen Vergütung periodengerecht linear als Verbindlichkeit erfasst. Nach IAS 19 (geändert 2011) werden die Bonuszahlungen und die in die deutsche Rentenversicherung zusätzlich einzuzahlenden Beiträge unter Berücksichtigung des Datums der Unterzeichnung des ATZ-Vertrags und etwaiger bedingter Dienstzeiten vor Beginn des ATZ-Zeitraums linear erfasst. Zuvor wurden sie nach Vertragsunterzeichnung insgesamt als Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erfasst. Die Verbindlichkeit am Bilanzstichtag wird zum Barwert erfasst und in dem inaktiven Zeitraum verwendet. Die Erhöhung der Verbindlichkeit aufgrund der abgelaufenen Zeit wird als Aufwendung für Altersversorgung erfasst und im Wesentlichen unter 'Umsatzkosten' ausgewiesen. Zuwendungen des Staates werden als Vermögenswert erfasst, wenn alle erforderlichen Bedingungen erfüllt und somit zukünftige Cashflows so gut wie sicher sind. (c) Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden gezahlt, wenn Arbeitnehmer vor dem regulären Renteneintritt von einem Konzernunternehmen entlassen werden oder wenn Arbeitnehmer gegen eine Abfindungsleistung freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden. Der Konzern erfasst Abfindungsleistungen, wenn er nachweislich verpflichtet ist, das Arbeitsverhältnis von gegenwärtigen Mitarbeitern entsprechend einem detaillierten formalen Plan, der nicht rückgängig gemacht werden kann, zu beenden, oder wenn er nachweislich Abfindungen bei freiwilliger Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Beschäftigte zu leisten hat. Leistungen, die nach mehr als zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden, werden auf ihren Barwert abgezinst. (d) Gewinnbeteiligungen und Bonuspläne Der Konzern erfasst eine Verbindlichkeit und einen Aufwand für Gewinnbeteiligungen und Bonuszahlungen, basierend auf einem Bewertungsverfahren, das einen den Anteilseignern nach bestimmten Anpassungen zustehenden Gewinn berücksichtigt. Der Konzern passiviert eine Rückstellung in den Fällen, in denen eine vertragliche Verpflichtung besteht oder sich aufgrund der Geschäftspraxis der Vergangenheit eine faktische Verpflichtung ergibt. 2.18 Rückstellungen Rückstellungen werden für gegenwärtige rechtliche oder faktische Verpflichtungen gebildet, die aus einem vergangenen Ereignis resultieren, wenn es wahrscheinlich ist, dass die Begleichung der Verpflichtung zu dem Abfluss von wirtschaftlichen Nutzen führen wird und die Höhe der Rückstellung verlässlich ermittelt werden konnte. Für zukünftige operative Verluste werden keine Rückstellungen erfasst. Rückstellungen werden zum Barwert der erwarteten Ausgaben bewertet, wobei ein Vorsteuerzinssatz, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffekts sowie die für die Verpflichtung spezifischen Risiken berücksichtigt, zugrunde gelegt wird. Aus der Aufzinsung resultierende Erhöhungen der Rückstellungen werden erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung als Zinsaufwendungen erfasst. 2.19 Umsatzrealisierung Der Konzern erfasst Umsatzerlöse, wenn die Höhe der Erträge verlässlich bestimmt werden kann und es wahrscheinlich ist, dass dem Konzern ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen zufließt. Umsatzerlöse werden mit dem beizulegenden Zeitwert des zu erhaltenden Entgelts bemessen. Umsätze werden bei Gefahrenübergang realisiert. Sonstige Erlöse, welche der Konzern vereinnahmt, werden nach folgender Maßgabe erfasst: Zinserträge werden unter Anwendung der Effektivzinsmethode erfasst. Wenn bei einer Forderung eine Wertminderung vorliegt, schreibt der Konzern den Buchwert auf den erzielbaren Betrag, d.h. auf die Summe der erwarteten zukünftigen Zahlungsströme, abgezinst mit dem anfänglichen Effektivzinssatz, ab. Die Aufzinsung der wertgeminderten Forderung erfolgt weiterhin mit dem anfänglichen Effektivzinssatz und wird als Zinsertrag vereinnahmt. Der Zinsertrag aus wertgeminderten Darlehensforderungen wird infolgedessen gleichfalls unter Zugrundelegung des anfänglichen Effektivzinssatzes erfasst. 2.20 Leasingverhältnisse Leasingverhältnisse, bei denen ein wesentlicher Anteil der Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum am Leasingobjekt verbunden sind, beim Leasinggeber verbleibt, werden als Operating-Leasingverhältnisse klassifiziert. Zahlungen für Operating-Leasing werden in der Gewinn- und Verlustrechnung linear über die Laufzeit des Leasingvertrags erfasst. 2.21 Dividendenausschüttungen Die Ansprüche der Anteilseigner auf Dividendenausschüttungen werden in derjenigen Periode als Verbindlichkeit erfasst, in der die entsprechende Beschlussfassung erfolgt ist. 3 Finanzrisikomanagement3.1 Finanzrisikofaktoren Die Konzernaktivitäten setzen den Konzern einer Vielzahl von Risiken aus: Marktrisiken (inklusive Währungsrisiken, Zinsrisiken aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts und Cashflow-Zinsrisiken), Kreditrisiken sowie Liquiditätsrisiken. Das übergreifende Risikomanagementprogramm des Konzerns legt seinen Schwerpunkt auf die Unvorhersehbarkeit der Finanzmärkte und ist bestrebt potenzielle Beeinträchtigungen der finanziellen Leistungsfähigkeit des Konzerns zu minimieren. Der Konzern nutzt derivative Finanzinstrumente, um bestimmte Gefährdungspotenziale abzusichern. Das Risikomanagement wird von jeder Konzerngesellschaft gemäß den von der Geschäftsführung verabschiedeten Leitlinien durchgeführt. (a) Marktrisiko Fremdwährungsrisiko Der Konzern ist international tätig und infolgedessen Fremdwährungsrisiken ausgesetzt, welche aus Wechselkursänderungen verschiedener Fremdwährungen, vor allem des US-Dollars und des Polnischen Zloty, hervorgehen. Der Anteil der Fremdwährungen beträgt bei den Verbindlichkeiten aus LuL bei 14,5% PLN und 4,7% bei USD, bei den Forderungen aus LuL bei 2,7% USD. Das Management hat eine Richtlinie erlassen, welche von den Konzernunternehmen verlangt, das Fremdwährungsrisiko gegenüber ihrer funktionalen Währung zu steuern. Zur Absicherung solcher Risiken aus erwarteten zukünftigen Transaktionen sowie bilanzierten Vermögenswerten und Schulden verwenden die Konzernunternehmen Terminkontrakte. Wechselkursrisiken entstehen, wenn zukünftige Geschäftsvorfälle oder bilanzierte Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten in einer von der funktionalen abweichenden Währung erfasst werden. Die Konzernrisikomanagementrichtlinie sieht eine Absicherung zwischen 70 % und 80 % des für das folgende Geschäftsjahr zu erwartenden Netto-Cashflows (vor allem aus Exportverkäufen und dem Kauf von Rohstoffen) im dritten und vierten Quartal des laufenden Geschäftsjahres vor. Am 31. Dezember 2017 hatte der Konzern ein Portfolio von USD 28,248 Mio. (2016: USD 28,49 Mio.) an Terminkontrakten mit Laufzeiten zwischen 1 und 12 Monaten, was einem durchschnittlichen Wechselkurs von EUR/USD 1,2045 (2016: EUR/USD 1,119) entspricht. Hätte sich der Euro gegenüber dem US-Dollar zum 31. Dezember 2017 um +/- 5 % geändert, wäre der Nachsteuergewinn des Geschäftsjahres, sofern alle übrigen Variablen konstant geblieben wären, um € 1,173 Mio. (2016: € 1,267 Mio.) höher/niedriger ausgefallen, was auf Gewinne/Verluste aus der Umrechnung der in US-Dollar lautenden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Devisentermingeschäfte und Devisenoptionen zurückzuführen wäre. Hätte sich der Euro gegenüber dem Polnischen Zloty zum 31. Dezember 2017 um +/-5 % verändert, wäre der Nachsteuergewinn des Geschäftsjahres, sofern alle übrigen Variablen konstant geblieben wären, um € 0,139 Mio. (2016: € 0,207 Mio.) höher/niedriger ausgefallen, was auf die Gewinne/Verluste aus der Umrechnung der in Polnischen Zloty lautenden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Devisentermingeschäften und Devisenoptionen zurückzuführen wäre. Cash-Flow and Fair-Value-Zinsrisiko Da der Konzern keine verzinslichen Vermögenswerte hat, sind die Konzern-Gewinne und -Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit im Wesentlichen unabhängig von Veränderungen der Marktzinsen. Der Konzern wird durch Fremdkapital gemäß der Darlehensbedingungen mit einem Bankenkonsortium finanziert, welches sowohl langfristige Kredite als auch revolvierende Betriebsmittelkredite zur Verfügung stellt. Alle Darlehen sind variabel verzinst. Um die Zinsbelastung zu begrenzen und die Zinsschwankungen zu begrenzen, wird ein Portfolio von Zins-Swaps zur ständigen Absicherung von mindestens 50% der ausstehenden Langzeitkredite gehalten. Solche Zins-Swaps haben den wirtschaftlichen Effekt, Ausleihungen mit gleitenden Zinsätzen in Ausleihungen mit fixen Sätzen umzuwandeln. Die Langzeitkredite wurden in Euro aufgenommen. Der Konzern analysiert regelmäßig seine Zinssatzexposition. Verschiedene Szenarien werden unter Berücksichtigung von Refinanzierung, der Erneuerung bestehender Positionen, alternativer Finanzierung sowie Sicherungsgeschäften simuliert. Basierend auf diesen Szenarien ermittelt der Konzern die Auswirkungen einer definierten Zinssatzverschiebung auf die Gewinnermittlung. Basierend auf den durchgeführten Simulationen entspräche die Auswirkung einer 0,1 %-igen Zinssatzverschiebung einem maximalen Anstieg oder einer Minderung des Ergebnisses nach Steuern in Höhe von T€ 9 (2016: T€ 7). (b) Kreditrisiko Kreditrisiken ergeben sich durch Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Einlagen bei Banken und Finanzinstitute sowie durch Kredite an Kunden mit ausstehenden Forderungen. Für Banken und Finanzinstitute wird bisher kein spezielles Rating-Verfahren angewendet. Für Kunden bewertet das Risikomanagement unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Kunden, historischen Erfahrungen und anderen Faktoren, die Bonität des Kunden. Individuelle Risikolimits werden basierend auf internen und externen Ratings im Einklang mit Grenzen, welche durch die Geschäftsführung gesetzt werden, vergeben. Die Einhaltung von Kreditlimits wird regelmäßig überwacht. Für das Kreditrisiko gegenüber Kunden aus Nicht-OECD Ländern unterhält der Konzern Kreditversicherungen. (c) Liquiditätsrisiko Ein vorsichtiges Liquiditätsmanagement impliziert die Steuerung von Cash Flows und die Durchführung von Cash-Management-Aktivitäten innerhalb der Verfügbarkeit von Finanzmitteln durch die oben genannten vereinbarten revolvierenden Betriebsmittelkredite und (gegebenenfalls) andere Fazilitäten, soweit im Rahmen der Bedingungen des "Facilities Agreement" zulässig. Das Management überwacht die rollierende Vorausplanung der Liquiditätsreserve der Gruppe (bestehend aus nicht ausgenutzten Kreditlinien und flüssigen Mittel) auf der Basis der erwarteten Zahlungsströme. Dies erfolgt in der Regel auf lokaler Ebene in den operativen Gesellschaften der Gruppe. Darüber hinaus umfasst das Liquiditätsmanagement der Gruppe die Überwachung der Zahlungsströme in US-Dollar und berücksichtigt die Höhe der hierfür notwendigen liquiden Mittel. Die nachstehende Tabelle analysiert die nicht-derivativen finanziellen Verbindlichkeiten inklusive Zinsverpflichtungen der Gruppe, welche nach Fälligkeitsklassen, basierend auf deren Restlaufzeit am Bilanzstichtag zur vertraglichen Fälligkeit, gruppiert sind.
Der Cash Flow entspricht dem nominellen Wert der Verbindlichkeiten. 3.2 Kapitalrisikomanagement Die Ziele der Gruppe im Hinblick auf das Kapitalmanagement liegen in der Sicherstellung der Unternehmensfortführung, um den Anteilseignern weiterhin Erträge und den anderen Interessenten die ihnen zustehenden Leistungen bereitzustellen. Ein weiteres Ziel ist die Aufrechterhaltung einer optimalen Kapitalstruktur, um die Kapitalkosten zu reduzieren. Der Konzern überwacht das Kapital auf Basis des Verschuldungsgrads, berechnet aus dem Verhältnis von Nettofremdkapital zu Gesamtkapital. Das Nettofremdkapital setzt sich zusammen aus den gesamten Finanzschulden abzüglich der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Das Gesamtkapital berechnet sich aus dem Eigenkapital laut Konzernbilanz zuzüglich Nettofremdkapital. Die Gruppe überwacht auch die Bankkredite, um sicherzustellen, dass die Covenants (s. Anmerkung 14) eingehalten werden. Der Verschuldungsgrad per 31. Dezember 2017 ermittelt sich wie folgt:
Gemäß den Planungsrechnungen des Konzerns wird sich aufgrund der steigenden Auslastung und Rentabilität die Eigenkapitalposition gegen Ende der Budgetperiode weiter positiv entwickeln. Darüber hinaus ist die Finanzierung und Liquidität der Gruppe über langfristige Darlehensverträge sichergestellt, sodass die Unternehmensfortführung nicht gefährdet ist. 3.3 Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts Die Buchwerte der zum Fair Value ausgewiesenen Finanzinstrumente sind gemäß der IFRS-Fair-Value-Hierarchie wie folgt aufgeteilt: notierte Preise in einem aktiven Markt ("Level 1"), Bewertungsverfahren mittels beobachtbarer Parameter ("Level 2") und Bewertungsverfahren mittels nicht beobachtbarer Parameter ("Level 3"). Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten basiert auf Daten, die entweder direkt oder indirekt auf dem Markt erkennbar sind. Da für die im Bestand befindlichen derivativen Finanzinstrumente mangels Marktnotierung keine Marktpreise vorliegen, werden die Zeitwerte mittels anerkannter finanzmathematischer Modelle berechnet, wobei ausschließlich beobachtbare Inputparameter, wie z.B. marktgerechte Zinssätze, in die Bewertung einfließen. Für derivative Finanzinstrumente entspricht der beizulegende Zeitwert dem Betrag, den die Gruppe bei Übertragung des Finanzinstruments zum Abschlussstichtag entweder erhalten würde oder zahlen müsste. Alle Derivate im Konzern entsprechen somit Level 2-Instrumenten. Die beizulegenden Zeitwerte der Zinsderivate entsprechen dem jeweiligen Marktwert, der durch geeignete finanzmathematische Verfahren, wie durch Diskontierung erwarteter künftiger Cashflows, bestimmt wird. Die Diskontierung berücksichtigt marktübliche Zinsen und die Restlaufzeiten der jeweiligen Instrumente. Devisentermingeschäfte werden einzeln mit ihren jeweiligen Terminkursen bewertet und auf Basis der entsprechenden Zinskurve auf den Stichtag diskontiert. Die Bewertung des beizulegenden Zeitwerts von zur Veräußerung stehenden Finanzanlagen basiert auf der DCF-Analyse. Alle zur Veräußerung stehenden Finanzanlagen sind Level 3-Instrumente. Diese Klasse enthält Beteiligungen an nicht konsolidierten Gruppengesellschaften, die zu Anschaffungskosten bewertet werden. Der Marktwert kann nicht verlässlich bestimmt werden, da es sich um Anteile handelt, für die kein geregelter Markt besteht. Die Buchwerte der folgenden finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten entsprechen annähernd dem beizulegenden Zeitwert: Zahlungsmittel, Beteiligungen, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten. Informationen über den Wert der Finanzschulden sind in Anmerkung 14 enthalten. 4 Kritische Schätzungen bei der Bilanzierung und BewertungSchätzungen und Beurteilungen werden fortlaufend evaluiert und basieren auf historischen Erfahrungen und weiteren Faktoren, einschließlich Erwartungen hinsichtlich zukünftiger Ereignisse, die unter den gegebenen Umständen als angemessen zu beurteilen sind. 4.1 Kritische Schätzung und Annahmen bei der Bilanzierung Die Gruppe trifft Schätzungen und Annahmen bezüglich der Zukunft. Die hieraus abgeleiteten Schätzungen werden per Definition nur selten den tatsächlichen Ergebnissen entsprechen. Die Schätzungen und Annahmen, die ein signifikantes Risiko in Form einer wesentlichen Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden innerhalb des nächsten Geschäftsjahres mit sich bringen, werden im Folgenden erörtert. (a) Geschätzte Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes Die Gruppe überprüft jährlich den Geschäfts- oder Firmenwert auf mögliche Wertminderung in Übereinstimmung mit den angegebenen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden in Anmerkung 2.5. Der erzielbare Betrag der CGU der Gruppe wurde auf der Grundlage des beizulegenden Zeitwertes abzüglich möglicher Veräußerungskosten ermittelt. Diese Berechnungen erfordern die Verwendung von Schätzungen wie in Anmerkung 6 angegeben. Änderungen der Schätzungen und Annahmen, welche in dem Wertminderungstest verwendet wurden, könnten zu einer deutlich anderen Ertragsstruktur als die, die im Konzernabschluss abgebildet ist, führen. Wir verweisen auf die Ergebnisse der Sensitivitätsanalyse in Anmerkung 6. (b) Pensionen und sonstige Versorgungszusagen Altersversorgungsleistungen repräsentieren Verpflichtungen, die in der Zukunft beglichen werden und erfordern Annahmen, um die Pensionsverpflichtungen und die beizulegenden Zeitwerte von Planvermögen (Plan Assets) hochzurechnen. Die Bilanzierung von Altersversorgungsansprüchen soll die Erfassung der künftigen Aufwendungen für den ungefähren Erdienungszeitraum der Arbeitnehmer, welche auf den Bedingungen der Pläne und der Investitions- und Finanzierungsentscheidungen der Gruppe beruhen, widerspiegeln. Die Rechnungslegung erfordert vom Management Annahmen über Variablen wie Diskontsatz, Gehaltstrend, Erträge aus dem Planvermögen, Sterberaten und zukünftige Kosten im Gesundheitswesen. Regelmäßig berät sich das Management mit externen Versicherungsmathematikern in Bezug auf diese Annahmen. Änderungen in diesen grundlegenden Annahmen können einen wesentlichen Einfluss auf den Anwartschaftsbarwert, Finanzierungsbedarf und periodische Kosten haben. Wenn Abzinsungssätze sinken oder Gehälter steigen, beispielsweise aufgrund von Änderungen in der Inflationsrate, werden Pensionen und pensionsähnliche Verpflichtungen zunehmen. Netto-Pensionsaufwand und pensionsähnliche Kosten erhöhen sich möglicherweise auch, aber dies hängt von der relativen Änderung des Diskontsatzes im Vergleich zu der Veränderung der leistungsorientierten Verpflichtung ab. Eine Erhöhung des Diskontsatzes um 0,25% hätte eine Verringerung der leistungsorientierten Verpflichtung um 1,0% zur Folge. Eine Senkung des Diskontsatzes um 0,25% hätte eine Erhöhung der leistungsorientierten Verpflichtung um 1,0% zur Folge. 5 Sachanlagen
Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2017 wurde keine außerplanmäßige Wertminderung erfasst. Sachanlagen mit einem Nettobuchwert von T€ 46.843 (2015: T€ 45.630) sind als Sicherheit für Bankkredite (Anmerkung 14) verpfändet. Die Aufwendungen für Abschreibungen sind in den "Umsatzkosten" enthalten. 6 Geschäfts- oder FirmenwertImpairment Test für Geschäfts- oder Firmenwert: Der Geschäfts- oder Firmenwert wird der einzigen CGU des Konzerns zugeordnet. In der zum 31. Dezember 2017 endenden Berichtsperiode wurden keine Wertminderungen erfasst. Die Schätzungen des erzielbaren Betrages wurden am beizulegenden Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten berechnet. Diese Berechnungen verwenden Cashflow-Prognosen basierend auf Finanzplänen, welche einen Zeitraum von 3 Jahren abdecken und von der Geschäftsleitung genehmigt sind. Cashflows jenseits des 3-jährigen Zeitraums werden unter der Annahme einer Wachstumsrate von 0,5% berechnet (2016: 0,5%). Die verwendete Wachstumsrate ist eine konservative Schätzung der langfristigen durchschnittlichen Wachstumsrate für das produzierende Gewerbe, in dem die CGU arbeitet. Die verwendeten Diskontierungssätze sind vor Steuern und spiegeln die spezifischen Risiken des Konzerns wider. Der geschätzte beizulegende Zeitwert für die zahlungsmittelgenerierende Einheit wurde der Stufe 3 der Fair-Value-Hierarchie zugeordnet. Die wesentlichen Annahmen, die zur Ermittlung des erzielbaren Betrags für den Impairment Test verwendet worden sind, sind:
Umsatzwachstum Das Umsatzwachstum stellt den durchschnittlichen erwarteten Anstieg der Umsatzerlöse über den 3-Jahres Planungszeitraum dar. Bruttomarge Die Bruttomarge ist die Differenz zwischen Umsatzerlösen und direkten Herstellungskosten in Bezug auf die Umsatzerlöse. Im Zusammenhang mit dem Impairment Test wurde zusätzlich eine Sensitivitätsanalyse durchgeführt, die ergab, dass sich bei einem durchschnittlichem Umsatzwachstum von -5% in der Detailplanungsphase, einer Verringerung der Bruttomarge auf 13% und einer Erhöhung des WACCs auf 13% jeweils keine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwertes in der Gruppe ergeben würde. 7 (a) Finanzinstrumente nach KategorienDie Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Finanzinstrumente wurden bei den Einzelposten in folgender Tabelle angewandt:
Finanzinstrumente außerhalb von IAS 39 bestanden zu den Stichtagen 31. Dezember 2016 und 31. Dezember 2017 nicht. In 2017 wurden keine Umgruppierungen zwischen den Kategorien vorgenommen. 7 (b)Kreditqualität von FinanzinstrumentenDie Gruppe hat ein Kreditrisiko-Management implementiert, um Kreditausfälle wegen Nichtleistung der Kunden zu begrenzen. Das Ausfallrisiko wird laufend überwacht und das Kreditrisiko der Gegenpartei unterliegt einer vorgegebenen Grenze. Kredit-Bewertungen werden für alle Kunden durchgeführt, die einen Kredit benötigen. Die folgende Tabelle zeigt das Kreditlimit und den Wert in der Bilanz der fünf größten Kunden am Bilanzstichtag:
Die Investitionen in Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente und Transaktionen mit derivativen Finanzinstrumenten werden nur mit Gegenparteien, welche ein einwandfreies Kreditrating und einen guten Ruf haben, getätigt. Finanzielle Limits sind den einzelnen Geschäftspartnern zugeordnet. Die Gruppe hat keinen Grund, einen Ausfall durch die Gegenparteien bei diesen Finanzinstrumenten zu erwarten. 8 Derivative Finanzinstrumente
Per 31. Dezember 2017 lagen die Fälligkeiten der offenen Termingeschäfte mit Banken zwischen 1 Monat und 12 Monaten. Das maximale Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag entspricht dem beizulegenden Zeitwert der derivativen Vermögenswerte in der Bilanz.
Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen werden im Insolvenzfall sämtliche bestehenden Derivate mit positivem bzw. negativem beizulegenden Zeitwert aufgerechnet und es verbleibt lediglich in Höhe des Saldos eine Forderung bzw. Verbindlichkeit. Zur Sicherung von Wechselkurs- sowie Zinsänderungsrisiken gehen die Unternehmen der Gruppe mit Finanzdienstleistungsinstituten Finanztermingeschäfte ein. Diesen Verträgen liegt ein standardisierter Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte zugrunde. Aus dem Vertrag lässt sich ein bedingter Anspruch auf Verrechnung ableiten, der zu einem Bruttoausweis der Finanztermingeschäfte am Bilanzstichtag führt. Der bedingte Verrechnungsanspruch ist in der Tabelle dargestellt.
Passiva
Passiva
Im Geschäftsjahr 2017 wurden keine Wertänderungen im Gesamtergebnis erfasst. Gemäß den vertraglichen Vereinbarungen werden im Insolvenzfall sämtliche bestehenden Derivate mit positivem bzw. negativem beizulegenden Zeitwert aufgerechnet und es verbleibt lediglich in Höhe des Saldos eine Forderung bzw. Verbindlichkeit. 9 Vorräte
Die Kosten der Vorräte, die als Aufwand erfasst und in den Umsatzkosten gezeigt werden, betragen T€ 59.841 (2016: T€ 57.651). Im Geschäftsjahr hat der Konzern Wertberichtigungen auf Vorräte von T€ 95 zugeführt (2016: Zuführung von T€ 22). Die Aufwendungen aus der Zuführung sind in den Umsatzkosten in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Der Gesamtbetrag der Wertberichtigungen beträgt T€ 637 (2016: T€ 542). Vorräte mit einem Buchwert von T€ 32.108 (2016: T€ 29.956) sind als Sicherheit für Bankkredite (Anmerkung 14) verpfändet. 10 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige ForderungenForderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Wesentlichen zum Bilanzstichtag extern an ein Factoringunternehmen abgetreten. Das Höchstobligo ist auf € 24 Mio. beschränkt. Die zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Forderungen beinhalten nicht verkaufte Forderungen. Zum Bilanzstichtag waren Bruttoforderungen in Höhe von € 28 Mio. verkauft; der hieraus in der Konzernbilanz ausgewiesene Gegenwert der verkauften Forderungen beträgt nach Abzug eines Sicherheitsabschlages von 10% sowie diverser Abschläge durch Kreditlimits € 24 Mio. Der Aufwand aus den Abschlägen wird innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Es bestehen keine Risiken, da diese auf die Factoring Bank übergehen. Gewinne und Verluste entstehen nicht, weil alle Forderungen zum Nennwert angekauft werden. Die im Rahmen des Factorings verkauften Nettoforderungen weisen folgende Altersstruktur auf:
Der Buchwert der nicht verkauften Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Forderungen entspricht annähernd ihrem beizulegenden Zeitwert. Die Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen lautet wie folgt:
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die weniger als drei Monate überfällig sind, werden vom Unternehmen nicht als wertgemindert angesehen. Per 31. Dezember 2017 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 10 überfällig, aber nicht wertgemindert. Diese beziehen sich auf Kunden, bei denen es in der nahen Vergangenheit keine Ausfälle gab. Per 31. Dezember 2017 waren Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 844 wertgemindert und es wurde eine Wertberichtigung erfasst. Die Wertberichtigung beträgt zum 31. Dezember 2017 T€ 116 (2016: T€ 36). Die Altersstruktur dieser Forderungen ist wie folgt:
Die Buchwerte der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und der sonstigen Forderungen der Gruppe lauten auf die folgenden Währungen:
Die Veränderung der Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist wie folgt:
Die Bildung und Auflösung der Wertberichtigung sind in den Vertriebskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Die sonstigen Forderungen beinhalten Forderungen gegen den Factorer in Höhe von T€ 12.647 (2016: T€ 10.412)und zudem bestehen Umsatzsteuerforderungen in Höhe von T€ 2.852 (2016: T€ 1.502). Keine der sonstigen Forderungen ist überfällig oder wertberichtigt. Das maximale Ausfallrisiko zum Bilanzstichtag entspricht dem Buchwert der einzelnen Klassen der oben genannten Forderungen. 11 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente
12 Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage
Das gezeichnete Kapital der Erste Rayon GmbH beträgt € 100.000 und besteht aus 100.000 Anteilen von jeweils € 1. Alle ausgegebenen Kapitalanteile sind voll eingezahlt und haben gleiches Stimmrecht. Die Kapitalrücklage der Erste Rayon GmbH wird als Betrag von anderen Zuzahlungen, die die Gesellschafter lt. Gesellschafterbeschluss November 2011 in das Eigenkapital geleistet haben, ausgewiesen. Die Gewinnrücklage besteht aus Verlustvorträgen, dem laufenden Ergebnis des Geschäftsjahres sowie der Neubewertungsrücklage aus der Umbewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten der Gesellschaft. 13 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, sonstige Verbindlichkeiten und Rückstellungen
Die hier aufgeführten Rückstellungen in Höhe von T€ 10.027 (davon langfristig: 735 T€) setzen sich aus Personalrückstellungen T€ 6.019 (davon langfristig: 735 T€), Rückstellung für Steuerrisiken T€ 3.000 und sonstigen übrigen Rückstellungen mit T€ 1.008 zusammen. 14 Finanzschulden
Der beizulegende Zeitwert von langfristigen Finanzschulden ist wie folgt:
Die aufgenommenen Bankdarlehen sind bis zum Jahre 2023 fällig und werden durch Sachanlagen (Anmerkung 5) und Vorräte (Anmerkung 9) gesichert. Bezüglich der Behandlung der Transaktionskosten verweisen wir auf Textziffer 2.15. Die Veränderung der Verbindlichkeiten aus Finanzierungstätigkeiten ist ausschließlich zahlungswirksam. Die Bankdarlehen unterliegen Financial Covenants basierend auf dem Verhältnis von gesamter Nettoverschuldung zu EBITDA (€ 34,02 Mio.). Die Financial Covenants wurden in jeder Periode des Jahres 2017 eingehalten. Die aggregierten Laufzeiten langfristiger Verbindlichkeiten sind wie folgt:
Das Zinsrisiko der gesamten Kreditaufnahmen war wie folgt:
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die Buchwerte der Finanzschulden näherungsweise dem beizulegenden Zeitwert entsprechen. Die Finanzschulden der Gruppe lauten auf Euro. Kreditlinien
15 Latente SteuernLatente Steueransprüche und Steuerschulden werden saldiert, wenn ein rechtlich durchsetzbarer Anspruch auf Saldierung tatsächlicher Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden besteht und wenn sich die latenten Steuern auf die gleiche Steuerbehörde beziehen. Die saldierten Beträge sind wie folgt:
Die Veränderung bei den latenten Steuern beträgt:
Die Veränderung der latenten Steueransprüche und -schulden, ohne Rücksicht auf die Verrechnung der Salden innerhalb derselben Steuerhoheit, ist wie folgt:
Die sonstigen passiven latenten Steuern betreffen im Wesentlichen die sonstigen Verbindlichkeiten und die temporären Differenzen zwischen der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten nach IFRS und Steuerrecht. 16 Pensionsverpflichtungen und langfristige RückstellungenIn der folgenden Tabelle wird dargestellt, wo die Altersversorgungsleistungen und -aktivitäten des Konzerns im Abschluss erfasst sind.
Die Gruppe verfügt sowohl über leistungsorientierte als auch beitragsorientierte Pläne in Deutschland, die gedeckt und ungedeckt sind. Der beitragsorientierte Versorgungsplan ist die Rentenversicherung des deutschen Staates (Sozialversicherungsrente). Das Vermögen der gedeckten Pläne wird unabhängig von dem Vermögen der Gruppe in einem eigenen treuhänderisch verwalteten Fonds gehalten. Die Vorsorgepläne werden durch Zahlungen der entsprechenden Konzerngesellschaften finanziert, unter Berücksichtigung der Empfehlungen der unabhängigen qualifizierten Versicherungsmathematiker. Die neuesten versicherungsmathematischen Bewertungen wurden per 31. Dezember 2017 für alle Versorgungspläne durchgeführt. Die Beträge sind wie folgt in der Bilanz erfasst:
Die leistungsorientierte Nettoverbindlichkeit hat sich im Jahresverlauf wie folgt entwickelt:
Die Finanzierungsaufwendungen betreffen vollumfänglich die Aufzinsung der Nettoverpflichtungen.
Der Ertrag von T€ 104 (2016: Aufwand T€ 266) ist in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Die Bilanzierung basiert auf folgenden wesentlichen versicherungsmathematischen Annahmen:
Die Annahmen über die zukünftige Sterblichkeit beruhen auf der Basis der Heubeck Richttafeln 2005 G. Das Fondsvermögen ist in folgende Kategorien eingeteilt:
Die Anlagestrategie hinsichtlich der leistungsorientierten Pensionspläne kann wie folgt zusammengefasst werden:
Durch die leistungsorientierten Pensionspläne ist der Konzern einigen Risiken ausgesetzt. Die wichtigsten sind nachfolgend aufgeführt: Volatilität der Vermögenswerte. Die Planverbindlichkeiten werden mittels eines Diskontierungssatzes, der bezogen auf die Renditen von Unternehmensanleihen festgesetzt wird, berechnet. Wenn das Planvermögen diese Rendite nicht erreicht, entsteht ein Defizit. Die Pläne enthalten einen erheblichen Anteil an Aktien, deren langfristige Renditen voraussichtlich höher als diejenigen von Unternehmensanleihen sind, die kurzfristig jedoch volatiler und riskanter sind. Veränderungen von Anleiherenditen. Eine Verringerung der Renditen von Unternehmensanleihen erhöht die Planverbindlichkeiten, wenngleich dies teilweise durch die Erhöhung des Werts des Anleihenbestandes der Pläne kompensiert wird. Inflationsrisiko. Der Großteil der Leistungsverpflichtungen der Pläne ist an die Inflation gekoppelt. Eine höhere Inflation führt zu höheren Verbindlichkeiten (wenngleich in den meisten Fällen Obergrenzen für die Höhe der inflationsbedingten Steigerungen festgelegt wurden, um das Planvermögen vor extremer Inflation zu schützen). Der Großteil der Vermögenswerte des Plans bleibt von der Inflation entweder unberührt (festverzinsliche Anleihen) oder ist lose daran gekoppelt (Aktien). Das bedeutet, dass eine Inflationssteigerung auch das Defizit erhöht. Lebenserwartung. Der Großteil der Planverpflichtungen ist durch die Zahlung lebenslänglicher Leistungen an die Planteilnehmer bedingt. Eine höhere Lebenserwartung führt daher zu höheren Planverbindlichkeiten. Für das am 31. Dezember 2018 endende Jahr betragen die Beiträge für Altersversorgungsleistungen voraussichtlich T€ 34. Die gewichtete durchschnittliche Dauer der Leistungsverpflichtungen beträgt 15,997 Jahre. Beträge für den laufenden und vorherigen Berichtszeitraum:
17 EventualverbindlichkeitenAm 31. Dezember 2017 hatte die Gruppe Eventualverbindlichkeiten aus Miet- und Leasingverpflichtungen von € 2,9 Mio. Konzerngesellschaften sind in verschiedenen Gerichtsverfahren Beklagte. Nach Meinung der Geschäftsleitung, nach Einholung entsprechender Rechtsberatung, führt der Ausgang solcher Prozesse nicht zu einem wesentlichen Verlust. 18 Sonstige finanzielle VerpflichtungenOperating-Leasing-Verpflichtungen - bei denen die Gesellschaft als Leasingnehmer auftritt Die Gruppe mietet ihre Produktionsstätten und Büros im Rahmen von unkündbaren Operating-Leasing-Vereinbarungen von der Mainsite GmbH & Co. KG. Der Großteil der Mietverträge läuft am 31. Dezember 2020 aus und kann verlängert werden. Die zukünftigen kumulierten Mindestleasingzahlungen im Rahmen von unkündbarem Operating-Leasing sind wie folgt:
19 Operatives ErgebnisDie folgenden Positionen sind in das operative Ergebnis eingeflossen:
Die in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigten Umsätze beziehen sich auf Erlöse aus dem Verkauf von Waren. Es gab keine Verkäufe von Dienstleistungen. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung gezeigten Umsatzkosten umfassen die Herstellungskosten, die zur Erzielung der gezeigten Umsatzerlöse in der Bilanz angefallen sind. Diese umfassen den dafür angefallenen Verbrauch von Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffen, Produktionskosten, Personalaufwendungen, anteilige Abschreibungen und Fracht. Im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses 2017 wurde festgestellt, dass ein Teilbetrag von € 1,9 Mio der im Vorjahr erfassten Abfindungsverpflichtungen lediglich Ausfinanzierungscharakter einer gewährten Pensionszusage aufwies und daher gemäß den entsprechenden Vorschriften nach IAS 8.41 ff. rückwirkend in 2016 zu korrigieren war. Folgende Bilanz- und GuV-Posten waren betroffen: In der Bilanz die Gewinnrücklage T€ 1.376, Steuerschulden T€ 519, Rückstellungen T€ -1.895. In der GuV die Verwaltungskosten T€ 1.895, Ertragsteuern T€ -519. 20 Personalaufwand
Am Ende des Jahres waren 651 Arbeitnehmer (2016: 646) beschäftigt, davon waren 473 (2016: 477) in der Produktion und 178 (2016: 169) nicht in der Produktion tätig. Die durchschnittliche Anzahl der Personen, die von der Gruppe in der Berichtsperiode beschäftigt wurden, war 660 (2016: 646), davon waren 482 (2016: 472) in der Produktion und 177 (2016: 174) nicht in der Produktion tätig. 21 Sonstige betriebliche Aufwendungen / Erträge
Die Erträge aus Rückstellungsauflösung betreffen den Personalbereich (Boni u.ä.). 22 Finanzierungsaufwendungen/-erträge
23 Steuerschulden/-guthaben vom Einkommen und vom Ertrag
Die Steuer auf das Konzernergebnis vor Steuern weicht vom theoretischen Betrag, der sich mit dem gewichteten durchschnittlichen Steuersatz von 27,5 % für die Gewinne der konsolidierten Gesellschaften ergeben würden, wie folgt ab:
24 Wechselkursgewinne/-verlusteGewinne/Verluste (-) aus Differenzen bei der Währungsumrechnung sind wie folgt in der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten:
25 AbschlussprüferhonorareGeleistete Gebühren für Dienstleistungen des Abschlussprüfers wurden wie folgt als Aufwand erfasst:
26 Mittelzu-/abfluss aus der operativen GeschäftstätigkeitÜberleitung des Jahresergebnisses zum Mittelzu-/-abfluss aus der operativen Geschäftstätigkeit:
27 Transaktionen mit nahestehenden Personen und UnternehmenOberstes Mutterunternehmen ist die Chequers Partenairs S.A., die mit insgesamt 100% beteiligt ist. Im Berichtszeitraum gab es keine Verkäufe an, Einkäufe von oder ausstehende Salden mit nahestehenden Personen mit Ausnahme des Darlehens der Muttergesellschaft Tireinvest BV (Tilgung T€ 51.903) und die Vergütung der Geschäftsführung. Als Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen wurden die Mitglieder der Geschäftsführung identifiziert. Diese sind:
Vergütung der Geschäftsführung Die Gesamtvergütung der Geschäftsführer war wie folgt:
Im Geschäftsjahr 2016 wurde für Abfindungsansprüche eines in 2016 ausgeschiedenen Geschäftsführers eine Rückstellung in Höhe von € 1,7 Mio. gebildet. Im Berichtszeitraum gab es keine weiteren Transaktionen mit Geschäftsführern oder diesen nahestehenden Personen. 28 Management BeteiligungDie Tireinvest BV hat ein Beteiligungsprogramm für ausgewählte Mitglieder des Managements und den Vorsitzenden des Beirats (Manager) der Erste Rayon GmbH initiiert, um den wirtschaftlichen Erfolg der Erste Rayon GmbH-Gruppe zu fördern. Diese umfasst sowohl die Erste Rayon GmbH sowie ihre unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften. Die Manager, die diesem Beteiligungsprogramm beigetreten sind, halten eine mittelbare Beteiligung an der Erste Rayon GmbH auf Grund ihrer Beteiligung an der Kommanditgesellschaft (Tireinvest KG), die die Anteile an der Erste Rayon GmbH hält. Die Kommanditgesellschaft Tireinvest Managementbeteiligungs-GmbH & Co. KG (Tireinvest KG oder Gesellschaft) wurde von der Tireinvest BV durch Kapital- und Sacheinlage (Übertragung von 12,5% der Anteile der Tireinvest BV an der Erste Rayon GmbH) gegründet. Alle Einlagen wurden in voller Höhe durch die Tireinvest BV erbracht. Die Anteile an der Kommanditgesellschaft wurden durch die Tireinvest BV an die Manager in Höhe des beizulegenden Zeitwerts übertragen. Gemäß Gesellschaftsvertrag der Tireinvest KG wird das Kommanditkapital der Tireinvest KG von den Managern (80%) und durch die Tireinvest BV (20%) gehalten:
Die Kommanditisten sind im Verhältnis ihrer Beteiligungen am Gewinn der Personengesellschaft beteiligt. Die Gesellschafter sind nicht verpflichtet, zusätzliche Kapitaleinlagen zu leisten. In 2017 erhielten die Manager der Erste Rayon GmbH TEUR 0 aus ihrer Beteiligung an der Tireinvest KG. Im Falle eines Verkaufs und/oder der Übertragung der Anteile an der Erste Rayon GmbH werden die jeweiligen Kapitalkonten der Gesellschafter entsprechend reduziert und die Erlöse aus diesem Verkauf und/oder Übertragung dem jeweiligen Konto gutgeschrieben. Da die Manager der Erste Rayon GmbH eine anteilsbasierte Vergütung erhalten, die durch Eigenkapitalinstrumente beglichen wird, fällt das Beteiligungsprogramm für ausgewählte Mitarbeiter in den Anwendungsbereich des IFRS 2. Die Erste Rayon GmbH ist die 'receiving entity' nach IFRS 2.43AB, da die teilnehmenden Manager Mitarbeiter des Konzerns sind, d.h. der Konzern direkt die von den Mitarbeitern erbrachten Arbeitsleistungen empfängt. Da für die Erste Rayon GmbH keine Verpflichtung zum Barausgleich besteht, hat die Erste Rayon GmbH die Transaktion gemäß den Vorschriften für anteilsbasierte Vergütungen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente (vgl. IFRS 2.43B) bilanziert. Da die Anteile nach dem beizulegenden Zeitwert am Tag der Gewährung übertragen wurden, ergibt sich weder eine Auswirkung auf den Gewinn und Verlust noch auf das Eigenkapital im Jahr 2017. 29 Konsolidierungskreis
An allen Tochtergesellschaften ist die Gesellschaft zu 100% direkt oder indirekt beteiligt. Alle Tochtergesellschaften werden im vorliegenden Konzernabschluss vollkonsolidiert. Für die Tochtergesellschaften Cordenka GmbH & Co. KG sowie Cordenka Assets GmbH & Co. KG, Cordus GmbH, Zweite Rayon GmbH, Dritte Rayon GmbH und Cordenka Holding GmbH werden die Befreiungsvorschriften des § 264b HGB bzw. § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch genommen und diese nicht im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt. Die Cordenka Holding GmbH ist persönlich haftende Gesellschafterin der Cordenka GmbH & Co. KG. Die Cordenka GmbH & Co. KG ist persönlich haftende Gesellschafterin der Cordenka Assets GmbH & Co. KG. 30 Ereignisse nach dem BilanzstichtagEs gab keine wesentlichen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.
30. Mai 2018 Geschäftsführung Herr Hammer Herr FrankeHerr Dr. Lorenz Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Erste Rayon GmbH, Erlenbach am MainPrüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Erste Rayon GmbH, Erlenbach am Main, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerngewinn- und Verlustrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Erste Rayon GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Essen, den 30. Mai 2018 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Michael Rohkämper, Wirtschaftsprüfer ppa. Stefan Sigmann, Wirtschaftsprüfer Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 wurde am 11. Oktober 2018 gebilligt. |
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