Rocky Mountain GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Matthias Christian Kolberg seit 13.6.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Mainzer Stadtwerke AGEigenbeteiligung | 50.00% |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
insertEFFECT GmbHNürnbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang der insertEFFECT GmbH1. Allgemeine Angaben Die insertEFFECT GmbH hat ihren Sitz in Nürnberg (eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Nürnberg Reg.Nr. HRB 26812). Das am 31. Dezember 2023 abgeschlossene Geschäftsjahr wurde auf Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB für große Kapitalgesellschaften (gemäß § 267 Abs. 3 HGB) sowie unter Beachtung des GmbHG und der sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergänzenden Vorschriften aufgestellt. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit wurde beachtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist in Euro aufgestellt. Die Zahlenangaben erfolgen, soweit nicht anders vermerkt, in Euro. Die dargestellten Tabellen und Angaben können rundungsbedingte Differenzen enthalten. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bewertung erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung. Bei Aufstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Das Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde in den Vorjahren wahrgenommen. Die Entwicklungskosten wurden bis 2021 aktiviert (§ 248 Abs. 2 HGB), die in der Forschungsphase anfallenden Kosten sind von der Aktivierung ausgeschlossen (§ 255 Abs. 2 Satz 4 HGB). Ab 2022 wurden keine weiteren Aktivierungen von Eigenleistungen vorgenommen. Die Rest-Nutzungsdauer der in Vorjahren aktivierten Posten beträgt 13 Monate. Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen angesetzt. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung werden die Vermögensgegenstände außerplanmäßig abgeschrieben, um diese mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Zugänge mit einem Anschaffungswert bis zu 250 EUR werden als laufender Aufwand erfasst und Zugänge mit einem Wert größer 250 EUR und höchstens 1.000 EUR als geringwertige Anlagegüter sofort abgeschrieben. Im Übrigen verweisen wir auf die diesem Anhang als Anlage beigefügte Entwicklung des Anlagevermögens (Anlage 1). Der Bewertung des Umlaufvermögens liegen die Vorschriften der §§ 253 und 256 HGB zugrunde. Die Vorräte wurden zu ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten (§ 255 Abs. 1 HGB), unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips, bewertet. Fremdkapitalzinsen werden sowohl im Anlagevermögen als auch im Umlaufvermögen nicht aktiviert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt, sofern für erkennbare Einzelrisiken Wertberichtigungen erforderlich waren. Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. In den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. Das im Eigenkapital enthaltene Stammkapital ist zum Nennbetrag angesetzt Rückstellungen werden in Höhe des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung dotiert und berücksichtigen alle, zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung, erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handels- und steuerlichen Wertansätzen von selbstgeschaffenen Vermögen. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des Ertragsteuersatzes von aktuell 32,17%. Der Ertragsteuersatz umfasst Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag. Die sich insgesamt ergebende zukünftige Steuerbelastung ist in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. 3. Erläuterungen zu Positionen der Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel als Anlage D 1 zum Anhang dargestellt. Umlaufvermögen Im Geschäftsjahr 2023 wurden in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen keine Wertberichtigungen (Vorjahr: 6.222,00 EUR) bilanziert. Die Forderungen gegenüber Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, enthalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 106.869,14 EUR (Vorjahr: 24.990,0 EUR). Diese betreffen zudem Forderungen gegenüber Gesellschaftern. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände weisen eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf. Latente Steuern Zum 31. Dezember 2023 bestehen 13.815,41 EUR passive latente Steuern aufgrund der Aktivierung von selbsterstellten immateriellen Vermögen. Der Betrag in Höhe von 1.357,10 EUR als aktive latente Steuern, die aufgrund einer Drohverlustrückstellung aus dem Jahr 2022 gebildet wurde, wurde aufgelöst. Der saldierte Betrag in Höhe von 11.395,41 EUR wird als passive latente Steuer ausgewiesen. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert zum Vorjahr 25.200,00 EUR. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 239.341,72 EUR (Vorjahr: 303.767,18 EUR). Durch die von den Gesellschaftern erhaltenen Rangrücktrittserklärungen (Choice AG und Mainzer Stadtwerke AG) in Höhe von jeweils 250.000,00 EUR und der positiven Planzahlen für 2024 / 2025 durch die Geschäftsführung, liegen die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) vor. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen teilen sich wie folgt auf:
Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren liegen, wie im Vorjahr, nicht vor. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, liegen im Berichtsjahr in Höhe von 834.144,71 EUR vor (Vorjahr 834.144,71 EUR). Dieser Posten betrifft von den Gesellschaftern jeweils zu 50% ausgereichte Darlehen und die hieraus resultierenden Darlehenszinsen von 82.114,34 EUR. Im Vorjahr wurden die Zinsverbindlichkeiten in Höhe von 82.114,34 EUR in den Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Eine detaillierte Aufstellung der Verbindlichkeiten ist im Verbindlichkeitenspiegel als Anlage D2 zu finden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 60.339,51 EUR. Davon weisen 4.209,90 EUR eine Restlaufzeit von über einem Jahr auf. Sonstige finanzielle Verpflichtungen mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren liegen, wie im Vorjahr, nicht vor. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. 4. Erläuterungen zu Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung Erträge Die nach § 277 Abs. 1 HGB gliedern sich in folgende Tätigkeitsbereiche:
In den sonstigen betrieblichen Erträgen werden periodenfremde Erträge in Höhe von 316,75 EUR (Vorjahr: 1,67 EUR) ausgewiesen. Im Wesentlichen beinhalten die sonstige Erträge die Erstattungen aufgrund des Aufwendungsausgleichsgesetzes in Höhe von 16.218,70 EUR (Vorjahr: 21.358,27 EUR), Erträge aus Herabsetzung Einzelwertberichtigungen auf Forderungen in Höhe von 6.222,00 EUR (Vorjahr: 1.241,83 EUR) und Erlöse aus Sachanlagenverkäufe in Höhe von 3.099,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Aufwendungen Der im Berichtsjahr entstandene Materialaufwand lag bei 214.177,18 EUR (Vorjahr: 116.049,38 EUR). Die Materialaufwandsquote verringert sich von 8,11% auf 14,8%. Die Gesellschaft zeigt
Lohn- und Gehaltsaufwendungen in Höhe von
Es wurden keine außerplanmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen belaufen sich auf 220.987,84 EUR. Wesentliche Posten sind Mietaufwendungen für Büroräume und Nebekosten (47.616,27 EUR), Werbe- und Reisekosten (16.859,77 EUR), externe Personalkosten (32.202,32 EUR), Buchführungskosten (19.917,50 EUR), Lizenzkosten (33.835,86 EUR) und sonstige betriebliche Kosten (66.771,32 EUR). Im Berichtszeitraum befinden sich in der Position der sonstigen betrieblichen Aufwendungen periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 3.784,80 EUR (Vorjahr: 187,25 EUR). Die sonstigen Zinsen und ähnlichen Aufwendungen beinhalten Zinsaufwendungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 22.560,92 EUR (Vorjahr: 17.342,42 EUR). Die Steuer aus Einkommen und Ertrag beinhaltet Erträge aus der Auflösung von latenten Steuern in Höhe von 11.395,15 EUR (Vorjahr: 14.109,93 EUR ) 5. Sonstige Angaben Beschäftigte Im Jahresdurchschnitt waren im Unternehmen 18 Mitarbeiter beschäftigt, die sich wie folgt unterteilen:
Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB. Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen Marktunübliche Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen bestehen gemäß § 285 Nr. 21 HGB nicht. Konzernabschluss Die insertEFFECT GmbH wird als Joint Venture Unternehmen weder im Konzernabschluss der Choice AG (vormals Choice GmbH) noch im Abschluss der Mainzer Stadtwerke AG voll konsolidiert. Ergebnisverwendung Der handelsrechtliche Jahresüberschuss beläuft sich auf 64.425,46 EUR (Vorjahr Jahresfehlbetrag: 109.923,71 EUR) und wird zusammen mit dem Verlustvortrag 360.573,84 EUR (Vorjahr: 250.650,13 EUR) auf neue Rechnung vorgetragen. Honorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar für Abschlussprüfungsleistungen für das Geschäftsjahr 2023 belief sich auf 7.500,00 EUR (Vorjahr: 7.000,00 EUR). Gesellschaftsorgane Geschäftsführer der Gesellschaft ist:
In Anwendung des § 286 Abs. 4 HGB wird auf Angaben über die Gesamtbezüge der Geschäftsführung verzichtet. Nachtragsbericht Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft auswirken, lagen nicht vor. Aufgrund des Rücktrittsgesuchs des ehemaligen Geschäftsführer Benno Bartels wurde die operative Führung ab 01.02.2023 bis 30.04 2023 an Manuel Robledo übergeben. Ab 01.05.2023 hat Matthias Kolberg die Funktion des Geschäftsführers übernommen.
Nürnberg, 31. März 2024 Matthias Kolberg, Geschäftsführer Der Jahresabschluss wurde festgestellt am 17.05.2024 Anlagen 1. Entwicklung des Anlagevermögens 2023
2. Verbindlichkeitenspiegel 2023
Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersAn die Geschäftsführung der insertEFFECT GmbH, Nürnberg: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der insertEFFECT GmbH, Nürnberg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Nr. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts gemäß § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Die Einschätzung der Geschäftsführung zur voraussichtlichen Entwicklung und den Risiken der zukünftigen Entwicklung halten wir auf Basis der uns vorgelegten Unterlagen für zutreffend.
Wetzlar, den 2. April 2024 SBBR GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Fricke, Wirtschaftsprüfer |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
7 nahegelegene Organisationen
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Erbringung von sonstigen Dienstleistungen für Veranstaltungen nicht künstlerischer Art
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Heime und Wohngruppen für Kinder und Jugendliche, stationäre Hilfen zur Erziehung
Großhandel mit Obst, Gemüse und Kartoffeln
Bau von Gebäuden (ohne Fertigteilbau)
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen