TS
Dienstleistungsgesellschaft mbH
Parthenstein OT Großsteinberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
661.407,33 |
567.727,33 |
| I.
Sachanlagen |
661.407,33 |
567.727,33 |
| B.
Umlaufvermögen |
114.687,18 |
88.409,26 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
85.800,28 |
51.714,01 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
28.886,90 |
36.695,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.113,57 |
3.848,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
777.208,08 |
659.984,59 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
38.515,44 |
7.656,24 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
17.343,76 |
-4.944,36 |
| III.
Jahresüberschuss |
30.859,20 |
-22.288,12 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
153.852,00 |
163.135,00 |
| C.
Rückstellungen |
5.159,00 |
5.159,00 |
| D.
Verbindlichkeiten |
579.681,64 |
484.034,35 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
69.145,50 |
73.800,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
777.208,08 |
659.984,59 |
Anhang
I.Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem.
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie
nach deneinschlägigenVorschriften des GmbHG
aufgestellt.
Die Berichtsgesellschaft ist als kleine
Kapitalgesellschaft i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB
einzustufen.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung erfolgte nach den allgemeinen
Gliederungsvorschriften des HGB, insbesondere den
Vor-schriften der §§ 266 ff. HGB. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
erstellt.
Das Wirtschaftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit gem. §
252 Abs. 1 und 2 HGB vorgenommen.
Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden
zu Anschaffungs- bzw. Herstellkosten bewertet und
planmäßig abgeschrieben. Bei der Bemessung der
Abschreibung wird auf die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer abgestellt. Die Entwicklung des
Anlagevermögens ist in einem besonderen
Brutto-Anlagenspiegel dargestellt. (§ 268 Abs. 2 HGB).
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder
Herstellungskosten bis EUR410,00) wurden im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im
Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt
wurde.
Die Vorräte sowie die fertigen Erzeugnisse
wurden zu Anschaffungskosten bzw. mit den niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten i.S. von § 255 bzw. §
253 HGB bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung
angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwert-berichtigungen Rechnung getragen.
Diesonstigen Vermögensgegenstände sowie die
Kassen- und Bankguthabensind zum Nennwert angesetzt.
Ausgaben, die Aufwendungen künftiger Perioden
darstellen, sind in einem aktiven
Rechnungsabgrenzungsposten dargestellt. ( § 250 Abs.1
HGB)
Rückstellungen sind für alle erkennbaren,
ungewissenVerbindlichkeiten gebildet worden. ( § 249
HGB)
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt. ( § 253 Abs. 1 HGB)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren liegen nicht vor
(§ 285 Nr. 1 Buchst. a HGB)
Die auf die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen dem Sachverhalt zur Bilanz dieser Darstellung.
( § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
III. Sonstige Angaben
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Es wird vorgeschlagen denJahresüberschuss auf
neue Rechnung vorzutragen.
Geschäftsführerinim Geschäftsjahr 2012
war wie im Vorjahr
Frau Annett Masanek, Kauffrau, Naunhof (von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit)
Am Abschlussstichtag bestanden keine in der Bilanz
nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse im Sinne des
§251HGB.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen und auch keine
Haftungsverhältnisse i.S. von §251HGB sind, die
für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von
Bedeutung sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.
Parthenstein, den 18.02.2014
Gez. A. Masanek
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.02.2014
festgestellt.
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