Kurth Real Estate GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Heinz-Bernd Günther Kurth seit 17.5.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BBK-Bau GmbHSeelzeJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Im Rahmen der Anhangserstellung werden die Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes beachtet. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft in Anwendung der Neuregelung der Klassifizierung ab dem Wirtschaftsjahr 2023 eine kleine Kapitalgesellschaft. 1. Angaben und Erläuterungen zur Gliederung und andere formelle Besonderheiten davon - Vermerke (§ 268 Abs. 4 und 5 HGB) Zur besseren Übersichtlichkeit werden die "davon - Vermerke" im Bezug auf die Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB zusammen mit den Angaben nach § 285 Nr. 1 und 2 HGB im Anhang gezeigt. 2. Allgemeine Angaben und Erläuterungen zur Bilanzierung und Bewertung (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB) Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer wurden regelmäßig drei bis fünf Jahre zugrunde gelegt, wenn sich nicht aufgrund einer Nutzungsdauervereinbarung ein abweichender Zeitraum ergibt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei der Ermittlung der Anschaffungskosten wurden Anschaffungsnebenkosten, Anschaffungskostenminderungen sowie nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigt. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten linear nach der jeweiligen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG ist ausnahmslos Gebrauch gemacht worden. Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten Anteilsrechte auf den per Bilanzstichtag vermuteten Verkehrswert wertberichtigt. Sonstige Wertpapiere wurden zu Anschaffungskosten, Ausleihungen zum Nennbetrag angesetzt. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach Auskunft der Geschäftsleitung zu Anschaffungskosten bewertet. In Ausführung befindliche Bauaufträge wurden zu Herstellungskosten bewertet, die auf den Zeitraum der Herstellung entfallen. Die Ermittlung der Herstellungskosten erfolgte auf Basis der Kostenrechnung des Unternehmens. Ferner wurden Angaben der Geschäftsleitung über zu erzielende Umsatzerlöse (per Bilanzaufstellung in Einzelfällen noch nicht realisiert) einbezogen. Sofern bei der Bilanzaufstellung bekannt war, dass die Herstellungskosten eines Bauvorhabens die zu erzielenden Erlöse übersteigen, wurde dieser Erlös der Bewertung dieses Projektes zu Grunde gelegt. Fremdkapitalzinsen sind in den Herstellungskosten nicht berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die liquiden Mittel wurden zum Nennbetrag angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Ausgaben des Geschäftsjahres, die zu Aufwand in folgenden Geschäftsjahren führen. Das ausgewiesene Stammkapital wurde zum Nennbetrag bilanziert. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischer Beurteilung. Sie wurden auf dieser Basis mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz 3.1 Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Ausleihungen und Forderungen gegen Gesellschafter sowie Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind gesondert auszuweisen. Das Ausweiswahlrecht wird im Anhang ausgeübt. Zum Bilanzstichtag bestanden folgende Beträge: a) Forderungen gegen Gesellschafter 16.309,00 € (VJ: 0,00 €) b) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 170.253,66 € (VJ:1.035.202,65 €) 3.2 Angaben zu den Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1, § 285 Nr. 1 und 2 HGB) Bei der Aufstellung der Verbindlichkeiten erfolgte eine Differenzierung der oben gemachten Angaben für jeden Posten der Verbindlichkeiten; von den Erleichterungen nach § 288 HGB wurde bei der Aufstellung keinGebrauch gemacht. In den ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr von 1.039,2 T€ (Vorjahr: 271,8 T€), Verbindlichkeiten von über einem Jahr von 618,6 T€ (Vorjahr: 400,0 T€) und von mehr als fünf Jahren in Höhe von 150,0 T€ (VJ 250,0 T€) enthalten. In den ausgewiesenen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr von 411,9 T€ (Vorjahr: 419,5 T€) und Verbindlichkeiten von über einem Jahr von 51,4 T€ (Vorjahr: 57,6 T€) enthalten. In den ausgewiesenen sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr von 450,7 T€ (Vorjahr: 265,3 T€) und Verbindlichkeiten von mehr als fünf Jahren von 240,8 T€ (Vorjahr: 1.511,1 T€) enthalten. Die Verbindlichkeiten aus Steuern betragen 190,9 T€ (Vorjahr: 69,6 T€). Die Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit betragen 5,6 T€ (Vorjahr: 3,1 T€). Die Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesichert sind, betragen 1.054,4 T€ (Vorjahr: 528,9 T€). Bei den Sicherheiten handelt es sich vor allem um Grundschulden, Sicherungsübereignungen, Bürgschaften und Eigentumsvorbehalte. 3.3 Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 a HGB) Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen (aus Miet- und Leasingverträgen, Angabe des Bruttobetrages für das folgende Wirtschaftsjahr) beläuft sich zum Bilanzstichtag auf 277,8 T€. 4. Sonstige Pflichtangaben Angabe der Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB) Die Gesellschaft hatte im Berichtszeitraum durchschnittlich 59 (Vorjahr: 61) Arbeitnehmer beschäftigt. Seelze, den 4. April 2025 BBK-Bau GmbH gez. Heinz-Bernd Kurth sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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