bremacon GmbH
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Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marc Jörg Hackmann seit 25.1.2018 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
hkc GmbHBremenJahresabschluss
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aktiva |
||
| 31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
|
| A. Anlagevermögen | 401.801,00 | 445.790,00 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | 54.837,00 | 18.307,00 |
| II. Sachanlagen | 346.964,00 | 427.483,00 |
| B. Umlaufvermögen | 3.845.788,07 | 3.744.055,43 |
| I. Vorräte | 2.022.092,18 | 2.372.598,45 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | 1.766.981,00 | 1.245.421,46 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks | 56.714,89 | 126.035,52 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 46.759,49 | 16.435,49 |
| D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag | 4.007.304,33 | 4.066.130,15 |
| Bilanzsumme, Summe Aktiva | 8.301.652,89 | 8.272.411,07 |
Passiva |
||
| 31.12.2017
EUR |
31.12.2016
EUR |
|
| A. Eigenkapital | 0,00 | 0,00 |
| I. gezeichnetes Kapital | 25.000,00 | 25.000,00 |
| II. Kapitalrücklage | 750.000,00 | 0,00 |
| III. Gewinnrücklagen | 500.000,00 | 500.000,00 |
| IV. Bilanzverlust | 5.282.304,33 | 4.591.130,15 |
| V. nicht gedeckter Fehlbetrag | 4.007.304,33 | 4.066.130,15 |
| B. Rückstellungen | 285.587,20 | 831.736,65 |
| C. Verbindlichkeiten | 8.016.065,69 | 7.440.674,42 |
| Bilanzsumme, Summe Passiva | 8.301.652,89 | 8.272.411,07 |
für das Geschäftsjahr vom 1.1. bis
31.12.2017
hkc GmbH, Rostock
I. Allgemeine Angaben und Angaben zur
Unternehmensfortführung
Die hkc GmbH hat ihren Sitz in Rostock. Sie wird im
Handelsregister des Registergerichts Rostock unter der
Nummer HRB 9013 geführt. Durch Gesellschafterbeschluss
vom 30. November 2017 wurde der Gesellschaftsvertrag
geändert und der Sitz nach Bremen verlegt. Die
Sitzverlegung wurde mit Eintragung im Handelsregister
Bremen vom 5. Februar 2018 unter HRB 33104 wirksam.
Die Gesellschaft ist eine
kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von
§ 267 Abs. 2 HGB. Damit sind
grundsätzlich die Vorschriften zur Rechnungslegung von
kleinen Kapitalgesellschaften uneingeschränkt
anzuwenden. Sie erstellt die Gewinn- und Verlustrechnung
nach dem Gesamtkostenverfahren.
Teilweise wurden die Darstellungen freiwillig an die
Vorschriften für mittelgroße
Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach
den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).
Ergänzend hierzu waren die Bestimmungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Alle Beträge einschließlich der
Vorjahreszahlen werden in T€ angegeben.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind
verschiedene Posten der Gewinn- und Verlustrechnung und der
Bilanz zusammengefasst worden. Diese Posten sind im Anhang
gesondert ausgewiesen und erläutert. Soweit ein
Wahlrecht zwischen einer Angabe im Anhang oder in der
Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung besteht, erfolgt
der Ausweis grundsätzlich im Anhang.
Die Gesellschaft ist zum 31. Dezember 2017 bilanziell
mit T€ 4.007 überschuldet. Zur Beseitigung der
bilanziellen Überschuldung hat der Gesellschafter
WOLFF & MÜLLER Holding GmbH & Co. KG,
Stuttgart zum Bilanzstichtag einen qualifizierten
Rangrücktritt in Höhe von T€ 4.300
ausgesprochen.
Weiterhin wurden vom Gesellschafter WOLFF &
MÜLLER Holding GmbH & Co. KG, Stuttgart der
Rückzahlungsanspruch aus einem am 24. Oktober 2017
zugunsten der hkc ausgereichten Darlehens in Höhe von
T€ 750 zur Stärkung des Eigenkapitals der
hkc in die Kapitalrücklage der Gesellschaft
eingebracht.
Der Gesellschafter WOLFF & MÜLLER Holding
GmbH & Co. KG stellt zum Stand 20. Dezember 2017 zur
Liquiditätssicherung und zur Abdeckung des erwarteten
Liquiditätsbedarfs in 2018 insgesamt Darlehensmittel
in Höhe von T€ 4.300 mit einer Laufzeit bis zum
1. Januar 2020 zur Verfügung.
Weiterhin wurden von einer nahestehenden Person
Darlehnsmittel über T€ 930 mit einer Laufzeit bis
zum 31. Dezember 2018 zur Verfügung gestellt.
Auf Basis der operativen Planung ist die Sicherung
der Liquidität für 2018 und 2019 sichergestellt.
Hierbei unterstellt die Gesellschaft, dass die aktuell bis
01.Januar 2019 von Kreditinstituten zur Verfügung
gestellte Kontokorrentlinien von T€ 1.500 auch
weiterhin der Gesellschaft zur Verfügung stehen
werden.
Sollte der Turnaround und in der Folge die
Unternehmensplanung für das Jahr 2018 und darüber
hinaus wesentlich verfehlt werden sowie die
Verlängerung der Kreditlinien nicht zustande kommen,
stellt dies ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne
des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB dar, welches im Hinblick
auf die Sicherung des Fortbestandes der Gesellschaft zur
Notwendigkeit führen könnte, dass der
zusätzlich zu deckende Liquiditäts- und
Kapitalbedarf, von Gesellschaftern oder anderen Dritten
aufgebracht werden muss.
Die Gesellschaft hat zur Erreichung ihrer
Unternehmensziele in 2018 weitere
Kosteneinsparungsmaßnahmen getroffen und die
Neuausrichtung der Vertriebsziele eingeleitet. Entscheidend
für den notwendigen kostenseitigen und
akquisitorischen Erfolg sind die konsequente Umsetzung der
Maßnahmen und innerhalb der Rahmenbedingungen, dass
es kundenseitig nicht zu wesentlichen Projektverschiebungen
kommt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
blieben, soweit nachfolgend nicht gesondert erläutert,
gegenüber dem Vorjahr unverändert.
Die gesetzliche Gliederung der Bilanz ist bei den
Verbindlichkeiten um den Posten "Verbindlichkeiten
gegenüber nahestehenden Unternehmen" im Anhang
erweitert.
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten - vermindert um planmäßige
lineare bzw. degressive Abschreibungen - angesetzt. Die
Abschreibungszeiten liegen bei Betriebs- und
Geschäftsausstattung zwischen 3 und 15 Jahren. Die
Herstellungskosten enthalten Material , Fertigungs- und
Sondereinzelkosten der Fertigung sowie angemessene Teile
der Gemeinkosten. Fremdkapitalzinsen sind nicht in den
Herstellungskosten enthalten. Der Übergang von der
degressiven auf die lineare Abschreibung erfolgt jeweils zu
dem Zeitpunkt, ab dem die lineare Methode zu höheren
Abschreibungsbeträgen führt. Die Gesellschaft hat
als handelsrechtliche Abschreibungsmethode die lineare
Abschreibung für ab dem Geschäftsjahr 2014
zugegangene bewegliche Gegenstände des
Sachanlagevermögens bestimmt.
In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger
Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die
steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2
EStG angewendet. Anschaffungs- oder Herstellungskosten von
abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind, werden im Wirtschaftsjahr der Anschaffung,
Herstellung oder Einlage in voller Höhe als
Betriebsausgaben erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
€ 410 nicht übersteigen.
Bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung von
Anlagegegenständen werden
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Unfertige Leistungen werden auf der Basis von nach
dem Leistungsstand differenzierten Herstellungskosten
bewertet, die neben Fertigungseinzelkosten auch angemessene
Teile der Gemeinkosten enthalten. Zusätzlich wird das
Wahlrecht der Aktivierung von allgemeinen Verwaltungskosten
und Finanzierungskosten in Anspruch genommen.
Vertriebskosten werden nicht aktiviert.
Bei ihrer Ermittlung wird die voraussichtliche
Entwicklung der Aufträge bis Leistungsende zugrunde
gelegt, wobei als zukünftige Erlöse die
voraussichtlichen
Abrechnungssummen inklusive genehmigter
Nachträge und als zukünftige Kosten
geschätzte Vollkosten bis Bauende gemäß der
Definition des Rechnungslegungsstandards IDW RS HFA 4 des
Instituts der Wirtschaftsprüfer "Zweifelsfragen zum
Ansatz und zur Bewertung der
Drohverlustrückstellungen" angesetzt werden. Den
Bestandsrisiken wird durch angemessene Abwertungen Rechnung
getragen.
Die
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden vom Nennwert
ausgehend bewertet. Erkennbare Einzelrisiken sind direkt
wertberichtigt.
Es bestehen folgende
Rechte und Pflichten gegenüber Gesellschaftern:
Ausleihungen T€ 0
Forderungen T€ 57
Verbindlichkeiten T€ 4.437
Der
Kassenbestand und
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert
angesetzt.
Die Einlagen auf das
Gezeichnete Kapital sind erbracht.
Die
Rückstellungen decken in ausreichendem
Maße die ungewissen Verbindlichkeiten und tragen
allen erkennbaren Risiken auf Basis der Vollkosten
Rechnung. Der Teil der Rückstellungen, welcher auf
Ausgaben entfällt, die nach Ablauf des dem
Abschlussstichtag folgenden Geschäftsjahres anfallen,
wird mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf die Bildung von passiven
latenten Steuern gemäß § 274 Absatz
1 HGB wurde verzichtet, da eine
größenabhängige Erleichterung für
kleine Kapitalgesellschaften besteht
(§ 274a Nr. 4 HGB).
III. Sonstige Pflichtangaben
Die
Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 8.016
(Vorjahr T€ 7.440) enthalten Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von
T€ 1.484 (Vorjahr T€ 1.165) sowie
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr in Höhe von T€ 6.532 (Vorjahr T€
6.275).
Der Gesamtbetrag der
Verbindlichkeiten von mehr als fünf
Jahren beträgt T€ 0 (Vorjahr
T€ 200).
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen
sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe
von T€ 1.291 (Vorjahr T€ 1.961). Die sonstigen
finanziellen Verpflichtungen bestehen aus Miet- und
Leasingverpflichtungen, die bis zum 31. Januar 2022 von der
Gesellschaft zu tragen sind.
Mitarbeiterzahl im Jahresdurchschnitt
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 50.
Geschäftsführung
Herr Marc Hackmann, Rostock (kaufmännische
Geschäftsführung und Personal)
Herr Klaus Franz Schmitz, Niederkassel
(Geschäftsbereich Energiedienstleistungen und TGA) (ab
15. August 2016 bis 06. Februar 2017)
Ergebnisverwendung
Der Jahresabschluss der hkc GmbH, Rostock, zum
31. Dezember 2017 schließt ab mit einem
Jahresfehlbetrag von
T€ -691.
Zusammen mit dem Verlustvortrag aus dem Vorjahr von
T€ 4.591 ergibt sich ein Bilanzverlust von
T€ 5.282. Die Geschäftsführung
schlägt vor, den Bilanzverlust auf neue Rechnung
vorzutragen.
Bremen, den 13. Juli 2018
gez. Marc Hackmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.7.2018 festgestellt.
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