Ernst
Däwes GmbH
Lehrte
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
219.088,00 |
269.861,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
219.086,00 |
269.859,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.038.655,42 |
1.776.824,14 |
| I.
Vorräte |
5.178,56 |
60.459,34 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
228.475,46 |
1.043.925,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
769.792,48 |
618.823,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
9.590,95 |
1.595,37 |
| davon
gegen Gesellschafter |
9,98 |
|
| III.
Wertpapiere |
1.021.136,77 |
912.524,08 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
242.547,61 |
185.017,51 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
8.364,00 |
10.977,00 |
| Aktiva |
2.266.107,42 |
2.057.662,14 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.545.644,11 |
1.265.867,21 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.235.867,21 |
1.261.665,86 |
| III.
Jahresüberschuss |
279.776,90 |
-25.798,65 |
| B.
Rückstellungen |
636.211,00 |
581.867,06 |
| C.
Verbindlichkeiten |
84.252,31 |
209.927,87 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
84.252,31 |
209.927,87 |
| Passiva |
2.266.107,42 |
2.057.662,14 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Firma der Gesellschaft lautet Ernst Däwes
GmbH. Der Sitz der Gesellschaft ist Lehrte. Die
Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Hildesheim unter HRB 35311 eingetragen.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde gemäß
§§ 242 ff. HGB und §§ 264 ff. HGB sowie
den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Soweit es für die Verständlichkeit des
Jahresabschlusses erforderlich war, wurden
Postenbezeichnungen der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung angepasst.
2. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden stetig
angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die entgeltlich erworbenen immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
(bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis
zu drei Jahren), bewertet.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt
ist, wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen (bei einer
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von bis zu zwanzig
Jahren), oder mit einem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt. Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt. Die geringwertigen
Vermögensgegenstände werden analog § 6
Abs. 2 Satz 1 EStG und § 6 Abs. 2 a EStG
bewertet.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
(Vorräte) erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Der Bestand an in Ausführung befindlichen
Bauaufträgen (Vorräte) wurde zum
Abschlussstichtag durch Inventur ermittelt. Dabei wurden
die Herstellungskosten ausgehend von den erhaltenen
Anzahlungen retrograd ermittelt.
Die geleisteten und die erhaltenen Anzahlungen sind
um die darin enthaltene Umsatzsteuer vermindert
(Nettomethode). Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen
werden offen von den Vorräten (in Ausführung
befindliche Bauaufträge) abgesetzt. Der
übersteigende Betrag wird in einem gesonderten Posten
auf der Passivseite ausgewiesen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die liquiden Mittel wurden mit ihrem Nennbetrag
angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Die Pensionsverpflichtungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die unmittelbaren Altersversorgungsverpflichtungen
wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt und
mittels Anwartschaftsbarwertmethode ermittelt. Als
biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln
2018 G von Dr. Klaus Heubeck, Verlag
Heubeck-Richttafeln-GmbH, Köln, verwendet.
Darüber hinaus wurden folgende grundlegende Annahmen
verwendet:
Zinssatz der Deutschen Bundesbank 1,82 %
Fluktuationswahrscheinlichkeit 0,00 %
erwartete Gehalts- und Rententrends 0,00 %
Der Abzinsungszinssatz wurde nach § 253 Abs. 2
Satz 2 HGB als durchschnittlicher Marktzinssatz, der sich
bei einer angenommenen Laufzeit von fünfzehn Jahren
ergibt, ermittelt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage
einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt und eine Abzinsung auf den
Abschlussstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der
vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie
von der Deutschen Bundesbank monatlich bekannt gegeben
werden. Rückstellungen für latente Steuern werden
nicht abgezinst.
Verbindlichkeiten wurden mit ihren
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung haben zum Abschlussstichtag nicht bestanden.
3. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagegegenstände im Jahr 2023 ist am Ende des Anhangs
dargestellt. Dort werden auch die Abschreibungen des
Geschäftsjahres vermerkt.
Die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt
gemäß § 272 HGB. Die Bilanz wurde ohne
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Aus der Anpassung des durchschnittlichen
Marktzinssatzes vom sieben-Jahre-Durchschnitt auf den
zehn-Jahre-Durchschnitt bei der Bewertung der
Pensionsrückstellungen ergibt sich ein
Unterschiedsbetrag in Höhe von Euro 4.078,00. Dieser
Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung
gesperrt.
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
erfolgte folgender saldierter Ausweis in der Gewinn- und
Verlustrechnung unter dem Posten "sonstige Zinsen und
ähnliche Erträge":
|
Euro
|
Zinsaufwand aus
Pensionsverpflichtung
|
-8.138,00
|
Zinsertrag aus
Rückdeckungsversicherung
|
0,00
|
Zinsertrag (saldiert)
|
0,00
|
Summe
|
-8.138,00
|
Für die Verbindlichkeiten bestehen im
üblichen Umfang branchenübliche bzw. kraft Gesetz
entstehende Sicherheiten.
Zum 31. Dezember 2023 bestehen folgende sonstige
finanzielle Verpflichtungen (Gesamtbetrag: Euro 36.759,87):
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
Restlaufzeit
|
|
bis 1 Jahr
|
1 bis 5 Jahre
|
über 5 Jahre
|
|
Euro
|
Euro
|
Euro
|
- Fuhrpark
|
759,87
|
0,00
|
0,00
|
- Miet- und
Pachtverträge
|
36.000,00
|
0,00
|
0,00
|
(davon
gegenüber verbundenen Unternehmen)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
(0,00)
|
|
36.759,87
|
0,00
|
0,00
|
Die Restlaufzeiten wurden unter Berücksichtigung
der vertraglichen bzw. gesetzlichen Kündigungsfristen
ermittelt.
4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
5. Sonstige Angaben
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr durchschnittlich 19 Arbeitnehmer
(Vorjahr: 22 Arbeitnehmer).
Lehrte, den 27. September
2024
gez.
Christian Däwes, Lehrte
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 02.10.2024
festgestellt.
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