H & K Beteiligungs-GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stefan Holzäpfel seit 2.2.2010 | Geschäftsführer |
Manfred Klein seit 13.4.2006 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
Elmar Holzapfel | 25.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Eugen Klein GmbHEsslingen am NeckarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023LageberichtI. Wirtschaftsbericht 1. Zum Geschäftsverlauf Der Umsatz im Geschäftsjahr 2023 ist gegenüber dem Vorjahr nochmals um rd. 14% gestiegen. Die Umsätze mit Gelenkwellen haben sich im Ausland um rd. 14% und im Inland um rd. 15% erhöht. Der Exportanteil lag im abgelaufenen Geschäftsjahr bei rd. 93%. Die Umsatzsteigerung ist teilweise auf den Abbau von Auftragsbeständen bei unseren Kunden, die sich aufgrund von gestörten Lieferketten elektronischer Bauteile aufgebaut haben, zurückzuführen. Das Rohergebnis beträgt € 14.920.831,87 und hat sich gegenüber dem Vorjahr um rd. 7,6% erhöht. Für das Geschäftsjahr 2023 ergibt sich bei einem um 19% gestiegenen Personalaufwand und den höheren sonstigen betrieblichen Aufwendungen ein Jahresfehlbetrag von € 136.841,41. Das Ergebnis im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde mittelbar durch den Krieg in der Ukraine über den Anstieg der Preise für Rohstoffe und Energie, den Tarifabschluss aus dem Jahr 2022 sowie die allgemeine Inflation negativ beeinflusst. In 2023 wurden durch die Verpächterin überwiegend Ersatz- und Ergänzungsinvestitionen getätigt und im Rahmen des Pachtvertrages an die Gesellschaft verpachtet. Dadurch wurde u. a. die Leistungsfähigkeit der Fertigung weiter erhöht. Die Arbeits- und Fertigungsprozesse wurden durch die Investitionen weiter optimiert. Unsere Produktpalette umfasst unverändert Gelenkwellen für leichte und schwere Nutzfahrzeuge und Busse sowie für Schiffe und Industrie in einer Vielzahl verschiedener Ausführungen. 2. Personalentwicklung 2023 Die Anzahl der Mitarbeiter (ohne Geschäftsführer) betrug zum Jahresende 2023 109 inklusive 7 Teilzeitmitarbeitern. Die Personalkosten inkl. Sozialkosten haben sich dadurch und durch die tariflichen Erhöhungen gegenüber dem Vorjahr um rd. 1.285 T€ erhöht. 3. Zur Lage der GmbH Die Bewertungen in der Bilanz wurden unverändert mit kaufmännischer Vorsicht vorgenommen und vorhersehbare Risiken angemessen berücksichtigt. Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage hat sich gegenüber dem Vorjahr durch den Jahresfehlbetrag geringfügig verschlechtert. Es standen uns unverändert ausreichend Bank-Kontokorrentlinien für das operative Geschäft zur Verfügung, die in 2023 so gut wie nicht in Anspruch genommen wurden. Die Eigenkapitalquote beträgt trotz des Jahresfehlbetrages wegen der niedrigeren Bilanzsumme zum 31.12.2023 unverändert rd. 20%. Inflations- und Wechselkurseinflüsse haben, anders als bei der Ertragslage, auf die Vermögenslage keinen nennenswerten Einfluss. II. Chancen- und Risikobericht 1. Chancen und Risiken Die Gesellschaft hat für das Erkennen wesentlicher Risiken ein auf die Belange der Gesellschaft zugeschnittenes Kontroll- und Risikomanagement eingerichtet, das fortlaufend weiterentwickelt und angepasst wird. Dem Wettbewerb am Markt begegnen wir weiterhin durch Erfahrung, Innovationen, Zuverlässigkeit und ein hohes Maß an Qualität. Als Lkw-Zulieferer stehen wir durch längerfristige Vereinbarungen mit wichtigen Kunden in einem gegenseitigen wirtschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis. Bei der Materialbeschaffung können wir auf einen umfangreichen Bestand an Lieferanten zurückgreifen, die unsere Qualitätsansprüche erfüllen. Trotz des Krieges in der Ukraine gehen wir davon aus, dass es im Einkauf auch in 2024 zu keiner Verknappung der benötigten Materialien kommt. Insbesondere bei den Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen war der Lagerbestand Ende März 2024 immer noch auf einem relativ hohen Niveau, so dass in der Produktion momentan keine Engpässe zu erwarten sind. Die Liquiditätslage hat sich trotz des hohen Lagerbestands und dem Abbau von Lieferantenverbindlichkeiten wegen dem Rückgang der Kundenforderungen gegenüber dem Vorjahr nur leicht verschlechtert. Die unverändert bestehenden Kontokorrentlinien bei den Banken wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr so gut wie nicht in Anspruch genommen. Verbindlichkeiten werden innerhalb der vereinbarten Zahlungsfristen und - sofern mit dem Lieferanten vereinbart - so weit wie möglich mit Skonto beglichen. Die Zahlungsfähigkeit war jederzeit gegeben. 2. Ausblick Gegenüber den ersten drei Monaten im Vorjahr hat sich der Umsatz im gleichen Zeitraum um rd. 22% vermindert. Aufgrund der Zwangspause der Bauindustrie, der Drosselung der Produktionen in energieintensiven Unternehmen sowie der Verschiebung von geplanten Investitionen im Logistikbereich, die sich in den vorliegenden Bestellungen von Kunden niederschlagen, gehen wir grundsätzlich für das Jahr 2024 von einem Umsatzrückgang und einem Umsatz wie im Jahr 2021 aus. Aufgrund des Krieges in der Ukraine, der ungewissen weiteren Entwicklung der Rohstoff- und Energiepreise sowie der Schwierigkeit, qualifiziertes Personal zu bekommen, können wir noch keine genaue Aussage darüber treffen, in welchem Umfang und über welchen Zeitraum unsere Produktion beeinträchtigt sein könnte und wie davon der Verlauf und das Ergebnis des Geschäftsjahres 2024 beeinflusst werden. Dies hängt letztendlich auch von der Geschäftsentwicklung bei unseren Kunden ab. Falls notwendig werden wir flexibel Urlaubs- und Gleitzeitkonten abbauen. Wir rechnen jedoch auf alle Fälle für das Geschäftsjahr 2024 mit einem positiven Ergebnis. Mittelfristig gehen wir von wieder steigenden Umsätzen bei allen unseren Kunden aus, da auch bei Neuentwicklungen unsere Gelenkwellen weiterhin benötigt werden. Wir haben uns weiterhin zum Ziel gesetzt, durch Umstellung und Umstrukturierung der Fertigungsprozesse und der Materialbeschaffung eine Reduzierung unserer Kosten zu bekommen. Mittelfristig gehen wir nach wie vor davon aus, dass sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verbessert. Deshalb erfolgt auch die Bilanzierung unverändert nach dem Going-Concern-Prinzip. Es sind keine wesentlichen Änderungen in der Geschäftspolitik geplant. III. Sonstige Angaben 1. Forschung und Entwicklung Auch in 2023 waren Ziele in unserer Entwicklung Kosteneinsparungen, Gewichtseinsparungen und Qualitätsverbesserungen. Die Qualitätsverbesserungen lagen schwerpunktmäßig in einer längeren Lebensdauer unserer Produkte. Für Neu- und Bestandskunden haben wir, basierend auf unserem breiten Lieferprogramm, neue Produkte entwickelt bzw. weiterentwickelt und zur Serienreife gebracht. Daneben haben wir uns auch durch technische Innovationen an geänderte Kunden- und Marktbedürfnisse angepasst. 2. Zweigniederlassung Die Gesellschaft hat neben ihrem Hauptsitz in Esslingen eine Zweigniederlassung in Filderstadt-Harthausen, in der sich die Fertigung und die Montage befinden.
Esslingen, den 26.04.2024 gez. Dipl.-Ing. Manfred Klein, Geschäftsführer gez. Dipl.-Betriebswirt (FH) Stefan Holzäpfel, Geschäftsführer BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Firma Eugen Klein GmbH hat ihren Sitz in 73734 Esslingen und ist beim Handelsregister Stuttgart unter HRB 212990 eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungsmethoden Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für mittelgroße Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Für im Geschäftsjahr angeschaffte geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von netto unter € 800 wurde analog der steuerlichen Regelung die Sofortabschreibung als planmäßige Abschreibung gewählt. Es wurde vorsichtig bewertet. Namentlich wurden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet: Umlaufvermögen Bei den Vorräten wurden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips grundsätzlich zu Anschaffungskosten zzgl. pauschaler Anschaffungsnebenkosten bewertet. Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse sind einzeln entsprechend dem jeweiligen Fertigungsgrad zu Herstellungskosten entsprechend dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Dabei wurden nur die aktivierungspflichtigen Kostenbestandteile berücksichtigt. Für Bestandsrisiken wurden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt verlustfrei. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils zum Nennwert angesetzt. Pensionsrückstellungen Die Gesellschaft hat sich beim Übergang auf das BilMoG für die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 S. 1 EGHGB und eine Verteilung der erforderlichen Zuführung über den längst möglichen Zeitraum von 15 Jahren entschieden. Folglich wird seit dem Geschäftsjahr 2010 in jedem Jahr ein Betrag von € 29.031 den Pensionsrückstellungen erfolgswirksam zugeführt. Zum 31.12.2023 beträgt der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Unterdotierung € 29.033 (Vorjahr € 58.064). Die Gesellschaft hat die Verpflichtungen gem. § 253 Abs. 2 S. 1 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der letzten zehn Jahre abgezinst. Der Unterschiedsbetrag gem. § 253 Abs. 6 S. 1 HGB beträgt zum 31.12.2023 € 46.388 und unterliegt in vollem Umfang der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 S. 2 HGB. Die Berechnung der Pensionsrückstellungen gemäß versicherungsmathematischem Gutachten der Mercer Deutschland GmbH zum 31.12.2023 weist eine planmäßige Zuführung zu der Pensionsrückstellung für das Geschäftsjahr 2023 in Höhe von € 2.594 (Vorjahr Auflösung € 50.840) aus und basiert auf folgenden Parametern:
Rückstellungen Die Steuerrückstellungen sowie die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Sie wurden zu dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen i. H. v. 3,3 % berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssatz werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben werden. Die Berechnung der pauschalen Rückstellung für Gewährleistung erfolgt auf Basis der tatsächlichen Garantieraufwendungen zu den Umsätzen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Geschäftsvorfälle in fremder Währung werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und Verbindlichkeiten, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet, III. Angaben zur Bilanz 1. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben i. H. v. € 11.191,00 (Vorjahr € 6.391,00) eine Restlaufzeit von über 1 Jahr. 2. Aktive latente Steuern Von dem Ansatzwahlrecht nach § 274 Abs. 1 HGB wurde unverändert Gebrauch gemacht. Auf die Angaben gem. § 285 Nr. 29 HGB wird gem. § 288 Abs. 2 Satz 2 HGB verzichtet. Die aktiven latenten Steuern betragen zum Bilanzstichtag € 796.248 und haben sich im abgelaufenen Geschäftsjahr um € 139.775 erhöht. Passive latente Steuern wurden nicht saldiert. Die Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB wird beachtet. 3. Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen sind Rückstellungen enthalten, die einen erheblichen Umfang haben (Pauschalgarantie, Urlaub, Gleitzeit). Die dafür zurückgestellten Beträge liegen jeweils zwischen 175 T€ und 302 T€ (Vorjahr 177 T€ bis 251 T€). 4. Verbindlichkeiten
5. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen der Gesellschaft bestehen in Form eines Unternehmenspachtvertrages mit einer automatisch verlängerten Laufzeit von noch einem Jahr. Die jährliche Pacht ist umsatzabhängig und beträgt voraussichtlich für 2024 1,6 Mio. € (Vorjahr 1,6 Mio. €). Als Risiko i. S. d. § 285 Nr. 3a HGB besteht der Abfluss von liquiden Mitteln, dem jedoch der Vorteil der Nutzung des gepachteten Unternehmens gegenübersteht. IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde unverändert nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Die Aufstellungserleichterung gem. § 276 S. 1 HGB wurde unverändert in Anspruch genommen. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 19.038,96 (Vorjahr € 14.346,77) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Währungsumrechnung in Höhe von € 19.992,06 (Vorjahr € 56.124,94) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1 und 2 EGHGB von € 29.031,00 (Vorjahr € 29.031) enthalten. Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen umfassen den Zinsanteil aus den Zuführungen zu den Rückstellungen für Pensionen sowie ähnlichen Verpflichtungen in Höhe von € 76.129 (Vorjahr € 81.441) sowie der Abzinsung der sonstigen Rückstellungen i. H. v. € 300 (Vorjahr € 0,00). V. Sonstige Pflichtangaben Zum Bilanzstichtag unterliegen die latenten Steuern in Höhe von € 796.248 (Vorjahr € 656.473) nach § 268 Abs. 8 HGB sowie im Zusammenhang mit der Pensionsrückstellung gem. § 253 Abs. 6 S. 2 HGB ein Betrag von € 46.388 (Vorjahr € 205.279) einer Ausschüttungssperre. Diese beträgt insgesamt € 842.636 (Vorjahr € 861.752). Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr Herr Dipl.-Ing. Manfred Klein Herr Dipl.-Betriebsw. Stefan Holzäpfel Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wurde gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Nach der in § 267 Abs. 5 HGB vorgeschriebenen Berechnungsmethode wurden im Berichtsjahr durchschnittlich 109 Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) beschäftigt. Auf die Angaben gem. § 285 Nr. 17 HGB wird gem. § 288 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet. VI. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführer schlagen vor, den Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von € 136.841,41 mit dem bisherigen Verlustvortrag von € 710.420,77 zu verrechnen und den Betrag von € 847.262,18 als neuen Verlustvortrag vorzutragen.
Esslingen, den 26. April 2024 gez. Dipl.-Ing. Manfred Klein, Geschäftsführer gez. Dipl.-Betriebsw. Stefan Holzäpfel, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 20.09.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkUnter Berücksichtigung von Aufstellungs- und Offenlegungserleichterungen i. S. des HGB habe ich der Gesellschaft folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Eugen Klein GmbH Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der Eugen Klein GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der Eugen Klein GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung (GoA) unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Stuttgart, 26. Juli 2024 gez. Beate Mühlbauer, vereidigte Buchprüferin Hinweis: Mein vorstehender Bestätigungsvermerk bezieht sich gemäß § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 HGB auf den vollständigen Jahresabschluss. |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Neueste Nachrichtenartikel und Medienerwähnungen
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Weitere Unternehmen an oder nahe dieser Geschäftsadresse
3 nahegelegene Organisationen
Beteiligungsgesellschaften
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen