Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 12844
Eingetragen
12.7.1999
Branche
Einzelhandel mit Fleisch und FleischwarenEinzelhandel mit Fisch, Meeresfrüchten und FischerzeugnissenGroßhandel mit Fisch und Fischerzeugnissen
Gegenstand
Der Betrieb eines Feinkostgeschäftes mit allen damit zusammenhängenden Arbeiten und Leistungen.

Historie

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Management

NameRolle
Mike Born
seit 19.4.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
Sandra Born
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

63571 Gelnhausen
12.500 €
50.00%
Sandra Born
63571 Gelnhausen
12.500 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Born's Feinkost GmbH

Gelnhausen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 24.739,00 4.653,00
I. Sachanlagen 24.739,00 4.653,00
B. Umlaufvermögen 116.227,01 112.415,31
I. Vorräte 37.455,00 41.620,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 25.329,54 21.175,34
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 53.442,47 49.619,97
Bilanzsumme, Summe Aktiva 140.966,01 117.068,31

Passiva

   
  31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 48.813,65 40.744,04
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 23.813,65 15.744,04
davon Gewinnvortrag 15.744,04 12.012,84
B. Rückstellungen 6.251,40 5.656,00
C. Verbindlichkeiten 85.900,96 70.668,27
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 43.510,15 31.431,23
Bilanzsumme, Summe Passiva 140.966,01 117.068,31

Anhang

ALLGEMEINE ANGABEN

Die Born's Feinkost GmbH mit Sitz in Gelnhausen ist beim Registergericht Hanau unter der Registernummer HRB 12844 in das Handelsregister eingetragen.

Der Jahresabschluß der Born's Feinkost GmbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2014 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Gemäß § 267 Abs. 1 HGB erfüllt die Gesellschaft die Kriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewendet.

Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 274 a HGB und § 276 HGB hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht. Hingegen wurden die Erleichterungen gemäß § 288 HGB teilweise sowie § 326 Satz 2 HGB vollumfänglich in Anspruch genommen.

ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG

Die Bilanzierung und Bewertung wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 246 bis 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften in den §§ 269 bis 274 und 279 bis 283 HGB vorgenommen

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- einschließlich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Der Werteverzehr wird durch planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode pro rata temporis erfaßt. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden sofort abgeschrieben.

Fertige Waren und Erzeugnisse sind zu ihren Herstellungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung und sind mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert.

BILANZ

AKTIVA

ANLAGEVERMÖGEN

Anlagenspiegel

Die Entwicklung der Anschaffungskosten, der kumulierten Abschreibungen und Restbuchwerte der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung zum Bilanzstichtag je Anlageposten ist im Anlagenspiegel dargestellt.

UMLAUFVERMÖGEN

1. fertige Erzeugnisse und Waren

Die fertigen Erzeugnisse wurden aufgrund einer Inventur zum Bilanzstichtag ermittelt.

2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig.

Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Forderungen aus Geldtransit, Darlehen, einer sonstigen Forderung sowie einer Umsatzsteuerforderung.

3. Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel setzen sich zusammen aus Guthaben gegenüber Kreditinstituten sowie aus baren Mitteln.

PASSIVA

EIGENKAPITAL

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital des Unternehmens wird zum Bilanzstichtag gehalten von

Herrn Mike Born mit einer Einlage von 12.500 €
Frau Edith Born mit einer Einlage von 12.500 €

RÜCKSTELLUNGEN

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen wurden gebildet für Körperschaft- und Gewerbesteuer.

sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Tantiemen.

VERBINDLICHKEITEN

1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind innerhalb von fünf Jahren fällig.

2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig.

3. Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen herausgegebene Gutscheine sowie Verbindlichkeiten aus Lohn- und Kirchensteuer.

Sie sind innerhalb eines Jahres fällig.

SONSTIGE PFLICHTANGABEN

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse werden im Inland erzielt.

2. Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des abgelaufenen Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer belief sich auf vier Angestellte. Zum Bilanzstichtag wurden vier Angestellte beschäftigt.

3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden nur im branchenüblichen Rahmen.

4. Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres lag die Geschäftsführung in den Händen von Herrn Mike Born und Frau Edith Born.

Die Geschäftsführer waren jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Bezüglich der Angaben über die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt.

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