RSK
GmbH
Großenstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
13.682,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
62.461,66 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
819,93 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
76.963,59 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
59.759,87 |
| B.
Rückstellungen |
8.621,98 |
| C.
Verbindlichkeiten |
8.581,74 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
100,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
8.481,74 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
100,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
76.963,59 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleinst
Kapitalgesellschaft.
2.
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses
Ein grundlegender Wechsel der Form des
Jahresabschlusses gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt. Die Ausweisstetigkeit wurde gewahrt.
3.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
3.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungs-vorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
3.2
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungs-methoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
3.3
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Kurs am Bilanzstichtag bewertet.
Soweit der Kurs am Tage des Geschäftsvorfalles bei
Forderungen darunter bzw. bei Verbindlichkeiten
darüber lag, ist dieser angesetzt.
3.4
Einbeziehung von Zinsen für Fremdkapital in die
Herstellungskosten
Die Herstellungskosten beinhalten auch Zinsen
für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung des
Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand
betrifft nur die Dauer der Herstellung.
4.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
4.1
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
4.2
Betrag der Verbindlichkeiten und Sicherungsrechte mit
einer Restlaufzeit > 5 Jahre
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren existieren zum Abschlussstichtag nicht.
4.3
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten bestehen keine weiteren Haftung-
verhältnisse.
5.
Sonstige Pflichtangaben
5.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster Geschäftsführer: Ingo Schulz
ausgeübter Beruf: Geschäftsführer
5.2
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Zu Gunsten einzelner Geschäftsführer wurden
keine Kredite vergeben.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.10.2019 festgestellt.
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