PRINT
CONCEPT SIEBDRUCK GmbH
Spaichingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.903.601,50 |
1.949.899,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
30.003,00 |
12.789,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.873.498,50 |
1.937.010,50 |
| III.
Finanzanlagen |
100,00 |
100,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
764.786,82 |
668.553,55 |
| I.
Vorräte |
194.463,18 |
111.999,17 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
562.411,63 |
555.990,68 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.912,01 |
563,70 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
45.050,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
633.748,70 |
652.875,87 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.302.137,02 |
3.316.378,92 |
Passiva
|
|
31.12.2014
EUR |
31.12.2013
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
64.013,76 |
64.013,76 |
| II.
Verlustvortrag |
716.889,63 |
719.825,70 |
| III.
Jahresüberschuss |
19.127,17 |
2.936,07 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
633.748,70 |
652.875,87 |
| B.
Rückstellungen |
24.700,00 |
25.400,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.277.437,02 |
3.290.978,92 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.302.137,02 |
3.316.378,92 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
1. Der Jahresabschluss der Firma PRINT CONCEPT
SIEBDRUCK GmbH für das Geschäftsjahr 2014 wurde
nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.
2. Die Gesellschaft überschritt im Berichtsjahr
keines der in § 267 Abs. 1 HGB genannten
Größenmerkmale und zählt daher zu den
kleinen Kapitalgesellschaften. Für die Bilanz und den
Anhang werden insoweit die größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 288
HGB sowie für Zwecke der Offenlegung § 326 HGB
vollumfänglich in Anspruch genommen.
B.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
3. Die angewandten handelsrechtlichen Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden wurden, auch nach Anwendung der
durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
geänderten Regelungen des HGB, weiterhin soweit als
möglich an den steuerlichen Bestimmungen orientiert,
um möglichst geringe Abweichungen zwischen
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Rechnungslegung zu
generieren.
Über die angewandten Bewertungsmethoden
berichten wir wie folgt:
Anlagevermögen
4. Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bewertet. Im
Geschäftsjahr 2014 kam die lineare
Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Die Nutzungsdauer der einzelnen
Anlagegegenstände wurde auf Basis der steuerlichen
AfA-Tabellen geschätzt. Die Abschreibung auf die
Zugänge zum immateriellen und zum
Sachanlagevermögen erfolgt zeitanteilig.
Die Behandlung der Anschaffung abnutzbarer,
beweglicher Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind und deren Anschaffungskosten 1000,00 €
nicht übersteigen, folgt den steuerrechtlichen
Bewertungsvorschriften des § 6 Abs. 2a EStG. Die
steuerbilanziellen Vorschriften können, da der Posten
insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, hier nach
herrschender Meinung für die Handelsbilanz
übernommen werden.
5. Die Vermögensgegenstände des
Finanzanlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten
einschließlich der Anschaffungsnebenkosten bewertet.
Es kommt grundsätzlich das gemilderte
Niederstwertprinzip zum Zuge, so dass die
Vermögensgegenstände nur bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung mit dem am Abschlussstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet werden.
Im Berichtsjahr wurden keine Abschreibungen auf den
niedrigeren beizulegenden Börsen- oder Marktpreis
vorgenommen.
Umlaufvermögen
6. Die im Vorratsvermögen erfassten Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe wurden nach
§ 255 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten
einschließlich der Anschaffungsnebenkosten und ggf.
gemindert um Anschaffungskostenminderungen angesetzt.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen. Sofern sich aus
einem Börsen- oder Marktwert ein niedrigerer Tageswert
ergeben hat, wurde entsprechend des für das
Umlaufvermögen geltenden strengen Niederstwertprinzips
dieser zum Ansatz gebracht.
7. Die unter den Vorräten ausgewiesenen fertigen
Erzeugnisse und Waren wurden nach
§ 255 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten
angesetzt. Sofern angezeigt, wurde jedoch der am
Bilanzstichtag niedrigere beizulegende Wert
gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt.
Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen.
8. Die sonstigen Gegenstände des
Umlaufvermögens, insbesondere Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie die Liquiden Mittel
wurden im Wesentlichen mit dem Nennbetrag angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand werden, sofern solche
vorhanden sind, durch die Bildung einer angemessenen
Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.
Rückstellungen
9. Rückstellungen wurden nach Maßgabe des
§ 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die Bemessung der
Rückstellungen erfolgte dabei nach § 253 Abs. 1
S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages.
Sofern die Rückstellung eine Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr aufwenden wurden diese mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst. Aus Vereinfachungs- und
Wesentlichkeitsgrundsätzen wurden Rückstellungen
mit einem notwendigen Erfüllungsbetrag von unter
5.000,00 € und einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr keiner Abzinsung unterworfen.
Verbindlichkeiten
10. Die passivierten Verbindlichkeiten wurden
vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.
C.
Angaben zur Bilanz
11. Der Ansatz, die Bewertung und der Ausweis der
Posten der Bilanz erfolgte im Vergleich zum Vorjahr stetig.
12. Die Darstellung eines Anlagegitters wird
nach § 274a Nr. 1 HGB unterlassen.
13. Die Restlaufzeit bei Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen beträgt jeweils bis zu
einem Jahr.
14. In der Bilanz sind Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht
gesondert ausgewiesen (§42 Abs. 3 GmbHG), insoweit
werden die entsprechenden Angaben an dieser Stelle im
Anhang angebracht:
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 bestehen
Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von
268.892,08 € (Vorjahr: 255.091,03 €). Die
Beträge weisen Laufzeiten von einem Jahr auf.
15. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB
vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.
16.
|
Die vom Gesetz
geforderten Angaben zu den Verbindlichkeiten lassen
sich aus der
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nachfolgenden
Übersicht entnehmen:
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|
|
Gesamt
|
gesichert
|
Art der
|
Restlaufzeit mehr
|
|
Verbindlichkeiten
|
€
|
€
|
Sicherheit
|
als fünf Jahre
|
|
Verbindlichkeiten gegen-
über Kreditinstituten
|
3.156.437,58
|
3.061.568,10
|
*
|
1.200.822,14
|
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
50.081,28
|
50.081,28
|
Eigentums- vorbehalte
|
|
|
Sonstige
Verbindlichkeiten
|
70.918,16
|
|
|
|
|
|
3.277.437,02
|
3.111.649,38
|
|
1.200.822,14
|
* Grundschulden
Abtretung Risiko-Lebensversicherung Harry
Stopka
Raumsicherungsübereignung
Globalzession
Abtretung des Versicherungsanspruches
gegenüber der R + V Versicherung
D.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
17. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der
offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die
die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht
zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben
vollumfänglich verzichtet.
E.
Sonstige Angaben
18. Nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB werden keine
Angaben zur Ergebnisverwendung gemacht bzw. der
Ergebnisverwendungsvorschlag nicht offengelegt, da sich
anhand der Angaben die Gewinnanteile von natürlichen
Personen feststellen lassen.
19. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im
Geschäftsjahr 2014 von
- Herrn Harry Stopka, Siebdrucker, Steinlingen 2,
78606 Seitingen-Oberflacht,
geführt. Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Auf die Angaben zu den Bezügen der
Geschäftsführung wird in Anwendung der
Vorschriften des § 286 Abs. 4 HGB und § 288 HGB
verzichtet.
Spaichingen, den
..................................................
PRINT CONCEPT SIEBDRUCK GmbH
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Harry Stopka
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2015 festgestellt.
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