Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 460510
Eingetragen
16.6.1993
Branche
Herstellung von Verpackungsmitteln aus KunststoffenHerstellung von Anstrichmitteln, Druckfarben und KittenDruck- und Medienvorstufe
Gegenstand
Herstellung von technischen und graphischen Siebdrucken aller Art, einschließlich deren Weiterverarbeitung

Historie

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Management

NameRolle
Harry Stopka
seit 9.1.2007
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (4)

NameAnteil
Jörg Hilzinger
25.00%
25.00%
25.00%

Gesellschafter

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

Jörg Hilzinger
Am Eichbühl 46, 78532 Tuttlingen
6.300 DM
25.00%
Wilhelmstraße 10, 78549 Spaichingen
6.300 DM
25.00%
Baldenbergstraße 1, 78549 Spaichingen
6.300 DM
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

PRINT CONCEPT SIEBDRUCK GmbH

Spaichingen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 1.903.601,50 1.949.899,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 30.003,00 12.789,00
II. Sachanlagen 1.873.498,50 1.937.010,50
III. Finanzanlagen 100,00 100,00
B. Umlaufvermögen 764.786,82 668.553,55
I. Vorräte 194.463,18 111.999,17
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 562.411,63 555.990,68
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.912,01 563,70
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 45.050,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 633.748,70 652.875,87
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.302.137,02 3.316.378,92

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 64.013,76 64.013,76
II. Verlustvortrag 716.889,63 719.825,70
III. Jahresüberschuss 19.127,17 2.936,07
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 633.748,70 652.875,87
B. Rückstellungen 24.700,00 25.400,00
C. Verbindlichkeiten 3.277.437,02 3.290.978,92
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.302.137,02 3.316.378,92

Anhang


 
A. Allgemeine Angaben

1.  Der Jahresabschluss der Firma PRINT CONCEPT SIEBDRUCK GmbH für das Geschäftsjahr 2014 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.
 
2. Die Gesellschaft überschritt im Berichtsjahr keines der in § 267 Abs. 1 HGB genannten Größenmerkmale und zählt daher zu den kleinen Kapitalgesellschaften. Für die Bilanz und den Anhang werden insoweit die größenabhängigen Erleichterungen der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 288 HGB sowie für Zwecke der Offenlegung § 326 HGB vollumfänglich in Anspruch genommen.

B. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

3. Die angewandten handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden, auch nach Anwendung der durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) geänderten Regelungen des HGB, weiterhin soweit als möglich an den steuerlichen Bestimmungen orientiert, um möglichst geringe Abweichungen zwischen handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Rechnungslegung zu generieren.
Über die angewandten Bewertungsmethoden berichten wir wie folgt:

  Anlagevermögen

4. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, gegebenenfalls vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Im Geschäftsjahr 2014 kam die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung.
Die Nutzungsdauer der einzelnen Anlagegegenstände wurde auf Basis der steuerlichen AfA-Tabellen geschätzt. Die Abschreibung auf die Zugänge zum immateriellen und zum Sachanlagevermögen erfolgt zeitanteilig.

Die Behandlung der Anschaffung abnutzbarer, beweglicher Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten 1000,00 € nicht übersteigen, folgt den steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften des § 6 Abs. 2a EStG. Die steuerbilanziellen Vorschriften können, da der Posten insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, hier nach herrschender Meinung für die Handelsbilanz übernommen werden.

5. Die Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens sind mit den Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten bewertet. Es kommt grundsätzlich das gemilderte Niederstwertprinzip zum Zuge, so dass die Vermögensgegenstände nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung mit dem am Abschlussstichtag niedrigeren beizulegenden Wert bewertet werden.
Im Berichtsjahr wurden keine Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Börsen- oder Marktpreis vorgenommen.

  Umlaufvermögen

6. Die im Vorratsvermögen erfassten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach
§ 255 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten und ggf. gemindert um Anschaffungskostenminderungen angesetzt. Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen. Sofern sich aus einem Börsen- oder Marktwert ein niedrigerer Tageswert ergeben hat, wurde entsprechend des für das Umlaufvermögen geltenden strengen Niederstwertprinzips dieser zum Ansatz gebracht.

7. Die unter den Vorräten ausgewiesenen fertigen Erzeugnisse und Waren wurden nach
§ 255 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten angesetzt. Sofern angezeigt, wurde jedoch der am Bilanzstichtag niedrigere beizulegende Wert gemäß § 253 Abs. 3 HGB angesetzt. Fremdkapitalzinsen wurden nicht einbezogen.

8. Die sonstigen Gegenstände des Umlaufvermögens, insbesondere Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie die Liquiden Mittel wurden im Wesentlichen mit dem Nennbetrag angesetzt.
Risiken im Forderungsbestand werden, sofern solche vorhanden sind, durch die Bildung einer angemessenen Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

  Rückstellungen

9. Rückstellungen wurden nach Maßgabe des § 249 HGB zum Ansatz gebracht. Die Bemessung der Rückstellungen erfolgte dabei nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
Sofern die Rückstellung eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufwenden wurden diese mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Aus Vereinfachungs- und Wesentlichkeitsgrundsätzen wurden Rückstellungen mit einem notwendigen Erfüllungsbetrag von unter 5.000,00 € und einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr keiner Abzinsung unterworfen.

  Verbindlichkeiten

10.  Die passivierten Verbindlichkeiten wurden vollumfänglich mit ihrem Erfüllungsbetrag
(§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB) zum Ansatz gebracht.

C. Angaben zur Bilanz

11. Der Ansatz, die Bewertung und der Ausweis der Posten der Bilanz erfolgte im Vergleich zum Vorjahr stetig.

12.  Die Darstellung eines Anlagegitters wird nach § 274a Nr. 1 HGB unterlassen.

13. Die Restlaufzeit bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen beträgt jeweils bis zu einem Jahr.

14.  In der Bilanz sind Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern nicht gesondert ausgewiesen (§42 Abs. 3 GmbHG), insoweit werden die entsprechenden Angaben an dieser Stelle im Anhang angebracht:
Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2014 bestehen Forderungen gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 268.892,08 € (Vorjahr: 255.091,03 €). Die Beträge weisen Laufzeiten von einem Jahr auf.

15. Die Bilanz wurde nach § 268 Abs. 1 HGB vor Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.
  

16.
Die vom Gesetz geforderten Angaben zu den Verbindlichkeiten lassen sich aus der
 
 
 
 
 
nachfolgenden Übersicht entnehmen:
 
 
 
 
 
 
Gesamt
gesichert
Art der
Restlaufzeit mehr
 
Verbindlichkeiten


Sicherheit
als fünf Jahre
 
Verbindlichkeiten gegen- über Kreditinstituten
3.156.437,58
3.061.568,10
*
1.200.822,14
 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
50.081,28
50.081,28
Eigentums- vorbehalte
 
 
Sonstige Verbindlichkeiten
70.918,16
 
 
 
 
 
3.277.437,02
3.111.649,38
 
1.200.822,14


* Grundschulden
  Abtretung Risiko-Lebensversicherung Harry Stopka
  Raumsicherungsübereignung
  Globalzession
  Abtretung des Versicherungsanspruches gegenüber der R + V Versicherung

D. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

17. Nach § 326 Satz 2 HGB braucht der offenzulegende Anhang einer kleinen Kapitalgesellschaft die die Gewinn- und Verlustrechnung betreffenden Angaben nicht zu enthalten. Insoweit wird auf diese Angaben vollumfänglich verzichtet.

E. Sonstige Angaben

18. Nach § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB werden keine Angaben zur Ergebnisverwendung gemacht bzw. der Ergebnisverwendungsvorschlag nicht offengelegt, da sich anhand der Angaben die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen lassen.

19. Die Geschäfte der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2014 von
 
- Herrn Harry Stopka, Siebdrucker, Steinlingen 2, 78606 Seitingen-Oberflacht,
 
geführt. Der Geschäftsführer ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Auf die Angaben zu den Bezügen der Geschäftsführung wird in Anwendung der Vorschriften des § 286 Abs. 4 HGB und § 288 HGB verzichtet.

Spaichingen, den

                

..................................................
PRINT CONCEPT SIEBDRUCK GmbH

sonstige Berichtsbestandteile


gez. Harry Stopka


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2015 festgestellt.

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