nuvyh Infrastruktur GmbH
Selbe AdresseErbringung von Dienstleistungen der diagnostischen Bildgebung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sebastian Joachim Peter Giesel seit 11.4.2023 | Geschäftsführer |
Sebastian Hafner seit 13.10.2022 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Gemeinde Gundelfingen | 70.00% |
| 30.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Gemeindewerke Gundelfingen GmbHGundelfingenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023I. Grundlagen des Unternehmens Gesellschafter und Gesellschaftsanteile An GWG halten die GWH (bzw. die Gemeinde Gundelfingen mittelbar über GWH) 70 % und die badenova 30 % der Kapitalanteile. Geschäftsmodell des Unternehmens Aufgabe der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH (GWG) ist insbesondere die Schaffung von Infrastruktur zur Versorgung von Endverbrauchern mit Erdgas, Strom und Wasser sowie das Erbringen energienaher Dienstleistungen. Das Netzgebiet der GWG deckt sich nahezu mit dem Gemeindegebiet von Gundelfingen. Dienstleistungen werden für die Gemeinde Gundelfingen und für den Gesellschafter "Gundelfinger Wärmeversorgungs- und Hallenbad GmbH" erbracht. Darüber hinaus werden für die Wasserversorgung der Gemeinde Heuweiler vor allem technische Dienstleistungen erbracht. Bei Strom und Erdgas geht das Marktgebiet über das Gemeindegebiet hinaus. Vor allem in der regionalen Umgebung Gundelfingens werden Haushalte und Gewerbebetriebe mit Strom und Erdgas beliefert. Für den Deutschlandweiten Auftritt für Strom und Erdgas wird gemeinsam mit Partnern eine Zweitmarke im Online-Vertrieb betrieben. II. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie hat die Konjunktur einen unsteten Verlauf genommen und zeigt nun einen Abwärtstrend. Den Unternehmen fehlen zurzeit die erforderlichen Impulse, um den Aufschwung einzuleiten. Gründe sind unter anderem die unsichere Wirtschaftspolitik - auch im Rahmen der Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine - sowie weiterhin übermäßige bürokratische Anforderungen. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag im Jahr 2023 nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,3 % niedriger als im Vorjahr. Das Bruttoinlandsprodukt von Baden-Württemberg lag Ende 2023, nach einer Reihe aufeinanderfolgender Krisen, auf dem gleichen Niveau wie Ende 2017. Die baden-württembergische Wirtschaft hatte damit kein nennenswertes Wachstum in den letzten 6 Jahren verzeichnen können. Das Ifo-Institut hat seine Prognose für das Wirtschaftswachstum im laufenden Jahr auf 0,4 Prozent heraufgesetzt und erwartet für das zweite Halbjahr 2024 ein etwas stärkeres Wachstum als für das erste. Branchenbezogene Rahmenbedingungen Der Geschäftsverlauf bei Energieversorgungsunternehmen ist grundsätzlich stark abhängig von den Wettbewerbs- und Witterungseinflüssen, dem Verbrauchsverhalten und etwas weniger ausgeprägt der allgemeinen konjunkturellen Lage. Der seit dem zweiten Halbjahr 2023 wieder deutlich zunehmende Wettbewerb im Energiemarkt, der hohe Investitionsbedarf zur Umsetzung der Energiewende und die Digitalisierung in der Energiewirtschaft sind neben der Personalgewinnung und -entwicklung bedeutende Themen für die GWG. Laut Bundesklimaschutzgesetz muss in Deutschland bis spätestens 2045 Treibhausgasneutralität erreicht sein. Die entsprechenden energiepolitischen Vorgaben haben in allen Sektoren auf Verbrauchs-, Erzeugungs- und Netzseite bereits spürbare Auswirkungen auf die Anforderungen an die Energiewirtschaft. Diese sowie die Folgen und Auswirkungen des Ukrainekrieges auf die europäischen Märkte haben auch in 2023 die energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen maßgeblich beeinflusst. Die EEG-Umlage wurde ab 2023 nicht nur dauerhaft auf null gesenkt, sondern vollständig abgeschafft. Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 wurde die Gasspeicherumlage deutlich angehoben und mit dem Ende der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas, stieg diese zum 1.4.2024 wieder auf 19 %. 2023 lag der CO 2 -Preis bei 30 Euro pro Tonne und ist in 2024 auf 45 Euro pro Tonne gestiegen. Der Wettbewerb im Endkundenmarkt ist weiterhin dynamisch. Von Beginn der Marktöffnung bis Ende 2023 haben inzwischen nach Angaben des BDEW 49,9 % der Haushalte ihren Stromanbieter gewechselt. Die entsprechende Wechselquote bei Erdgas betrug rund 39,8 %. Der Energieverbrauch in Deutschland sank nach Angaben der Arbeitsgemeinschaft Energiebilanzen e.V. (AGEB) gegenüber dem Vorjahr kräftig um 8,1 %. Der bundesweite Stromverbrauch hat nach Angaben des BDEW im Jahr 2023 um 3,3 % und der Erdgasverbrauch ebenfalls um 4,5 %, abgenommen. Für den gesunkenen Energieverbrauch ist weiterhin die Energiekrise und die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Verbindung mit Energieeinsparmaßnahmen verantwortlich. Laut Deutschem Wetterdienst war das vergangene Jahr in Baden-Württemberg mit durchschnittlich 11,0 Grad Celsius das wärmste Jahr seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1881. Die niedrige Anzahl von Tagen mit einer Heizgrenztemperatur unter 15 °C weist grundsätzlich auf ein höheres durchschnittliches Temperaturniveau im Berichtsjahr und eine damit verbundene Reduzierung des beobachteten Energiebedarfs (insbesondere zur Beheizung von Wohnräumen) infolge einer milderen Witterung hin. Die Gradtagszahlen lagen 2023 um rund 3 % unter dem Wert des Vorjahres. Die Jahresniederschlagsmenge in Baden-Württemberg stieg im Vergleich zum Mittelwert auf 980 l/m2. Geschäftsverlauf der Gesellschaft Die GWG hat trotz eines immer dynamischeren Markt- und Regulierungsumfeldes die wirtschaftlichen Ziele vollständig erreicht und für eine sichere Versorgung aller angeschlossenen Kunden gesorgt. Obwohl sich die Gesellschaft in einem Umfeld unterschiedlicher Krisenauswirkungen und unvorhersehbaren Einflüssen bewegt, konnte auch weiterhin der wichtige Beitrag auf kommunaler und sozialer Ebene gewährleistet werden. Trotz der immer größer werdenden Hebelwirkung aufgrund der weiterhin bestehenden Volatilität der Märkte haben wir an unserer nachhaltig risikominimierenden Beschaffungsstrategie festgehalten und konnten für unsere Kunden durch die gesamte Energiepreiskrise stabile Preise auf einem marktfähigen Niveau bieten. Durch Kontinuität, Zuverlässigkeit und Kundennähe haben wir uns im in einem wieder sehr dynamischen Wettbewerb behauptet. Dennoch bleiben die Auswirkungen energiepolitischer und regulatorischer Entscheidungen eine Herausforderung im operativen Geschäft der Gesellschaft und bremsen uns im eigenen Optimierungs- und Entwicklungspotenzial weiterhin aus. Großes Augenmerk und hohe Priorität liegen noch immer auf dem Beschaffungsbereich, der durch verschiedene externe Faktoren weiterhin ein bedeutendes Risiko birgt. Für Strom wurde deshalb bereits ein neuer Beschaffungsvertrag mit der badenova für das Jahr 2026 geschlossen. Für die korrekte Umsetzung der Dezembersoforthilfe haben wir im aktuellen Jahr ein entsprechendes Testat erhalten, die Testierung der Maßnahmen aus der Strom- und Gaspreisbremse werden vorbereitet. Im Netzbereich lagen die Schwerpunkte in der Umsetzung der regulatorischen Anforderungen und der Integration der stark gestiegenen Netzanmeldungen dezentraler EE-Anlagen sowie der Anschluss- und Leitungsverstärkung im Stromnetz, um der dynamischen Entwicklung auch im Bereich der Bezugsanlagen wie Wärmepumpen und Ladeinfrastruktur gerecht zu werden. Der Roll-Out der intelligenten Messsysteme wurde in unserem Partner- und Dienstleisternetzwerk weiter vorangetrieben. Die Umstellung der öffentlichen Straßenbeleuchtung auf LED konnten wir vorzeitig vollständig abschließen. Im Bereich Gasnetz blicken wir auf einen eher ruhigen Geschäftsverlauf, indem wir uns auf Wartungs- und Instandhaltung konzentrieren konnten. Im Wasserversorgungsnetz profitieren wir von der kontinuierlichen Investitionstätigkeit in Versorgungsanlagen, Hochbehälter und Quellfassungen in den vergangenen Jahren. Netzstörungen und Leitungsschäden konnten - auch aufgrund der Investitionen in die Digitalisierung - schnell und effizient behoben werden. Im Bereich "Shared Service" fordern die gestiegenen Anforderungen in der elektronischen Marktkommunikation sowie der damit verbundenen Anpassung des Abrechnungs- und EDM-Systems weiterhin die Organisationsstruktur in besonderem Maße. Der Fokus für diesen Bereich liegt auf einer kontinuierlichen Entwicklung unserer Mitarbeiter und der Leistungskapazität des Bereichs, um den Anforderungen auch hier im erforderlichen Maße Rechnung tragen zu können. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr nach Zahlung der Ausgleichszahlung an den Minderheitsgesellschafter von 256 T€ (Vorjahr 259 T€) und der vereinbarten Gewinnabführung an den Organträger von 624 T€ (Vorjahr 631 T€) mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis ab. Umsatz- und Absatzentwicklung Die gesamten betrieblichen Erlöse und Erträge (ohne Strom- und Erdgassteuer) betragen 16.097 T€ (Vorjahr 11.976 T€).
Der bundesweite Stromverbrauch nahm 2023 um 3,3 % ab. In Gundelfingen ging die verbrauchte Strommenge sogar um 6 % zurück. In Gundelfingen ist die Zahl der "fremdversorgten Kunden" etwas gestiegen. In unserem Netzgebiet wurden zum 31.12.2023 insgesamt 1.169 Kunden (bzw. 17 %) von anderen Anbietern mit einer Menge von 8.904 MWh versorgt, das sind 480 MWh weniger als im Vorjahr. Zum gleichen Zeitpunkt versorgten wir 764 Kunden mit einer Menge von 3.399 MWh in fremden Netzen. Der Anteil der Durchleitungsmenge an der gesamten Netzmenge erhöhte sich um 0,3 % auf 33,9 %. Die Erlöse aus Stromverkauf und Netznutzungen stiegen deutlich gegenüber dem Vorjahr um rund 2.094 T€ auf 8.720 T€. Der Erdgasverbrauch 2023 ging bundesweit (witterungsbedingt und durch gezielte Einsparungen) gegenüber dem Vorjahr um 4,5 % zurück. In Gundelfingen nahm der Netzabsatz lediglich um 3 % ab, außerhalb Gundelfingens ging der Absatz dagegen um 5 % zurück. Die Zahl der von anderen Lieferanten in Gundelfingen versorgten Kunden stieg von 160 auf 168 Kunden und beträgt 13 %. Die Menge nahm spürbar um 1.725 MWh auf 7.885 MWh ab. Zum gleichen Zeitpunkt versorgten wir 171 Kunden mit einer Menge von 9.989 MWh in fremden Netzen. Im Berichtsjahr war die verkaufte Wassermenge um 15.956 m 3 niedriger als im Vorjahr, weshalb sich die Erlöse auch um 2 % auf 1.478 T€ verringerten. Allerdings sind die Quellschüttungen im Vergleich zum Vorjahr witterungsbedingt auf 116.133 m 3 , um knapp 30% gestiegen. Ergebnisentwicklung nach Steuern Das Ergebnis der Stromversorgung ist mit 272 T€ um 287 T€ niedriger als im Vorjahr, was im Wesentlichen auf den deutlich höheren Materialaufwand auf Grund höherer Bezugspreise zurückzuführen ist. In der Gasversorgung verbessert sich das Ergebnis von 590 T€ gegenüber dem Vorjahr durch im Vergleich zum Materialaufwand höhere Umsatzerlöse um 361 T€. Das Ergebnis der Übrigen Tätigkeiten mit 20 T€, dass hauptsächlich aus der Wasserversorgung generiert wird, zeigt eine Verringerung um 83 T€. Dies ist in erster Linie mit deutlich höheren Abschreibungen zu begründen. Die einzelnen Geschäftsbereiche haben sich wie folgt entwickelt:
Das Ergebnis nach Steuern hat sich um 1 % (9 T€) auf ein Gesamtergebnis von 882 T€ verringert, ist aber damit weiterhin eines der besten Ergebnisse seit Gründung der Gesellschaft vor mehr als 20 Jahren. Investitionen Die Investitionen (ohne Zuschüsse) sind in der folgenden Tabelle dargestellt
Die Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagewerte (vor erhaltenen Zuschüssen) beliefen sich im Geschäftsjahr auf 355 T€ (Vorjahr 511 T€). Die Investitionen konnten in 2023 zum großen Teil durch erhaltene Ertragszuschüsse (99 T€) und Abschreibungen finanziert werden. Im Geschäftsjahr wurden ebenso wie im Vorjahr keine Investitionen in Finanzanlagen getätigt. Im Geschäftsjahr 2024 sind Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 985 T€ geplant. In der Stromversorgung lag der Schwerpunkt bei den Investitionsmaßnahmen in der Erneuerung/Neuverlegung von 12 Kabelhausanschlüssen (58 T€), der Erneuerung der Trafostation im Gundelfinger Weg (43 T€), der Errichtung eines Carports auf dem Bauhof (31 T€) und der Erweiterung des Mittel-/Niederspannungsnetzes Im Höfle (19 T€). Neben der Neuverlegung eines Hausanschlusses (6 T€) wurden in der Gasversorgung vor allem neue Gaszähler/-regler (16 T€) angeschafft. Für den grundzuständigen Messstellenbetrieb wurden gemäß Messstellenbetriebsgesetz weitere moderne Messeinrichtungen angeschafft (3 T€). Die größten Investitionsmaßnahmen in der Wasserversorgung lagen in der Anschaffung von neuen Geräuschpegelloggern (77 T€), der Erneuerung/Neuverlegung von 10 Wasserhausanschlüssen (20 T€) und der Anschaffung von neuen Wasserzählern (12 T€). Neben dem turnusmäßigen Hardwareaustausch (13 T€) war die Anschaffung neuer Büromöbel für das Verwaltungsgebäude (9 T€) die größte Investition im gemeinsamen Bereich. Personal und Sozialbereich / Organisation Die GWG befindet sich weiter im Umbruch, um sich auf die künftigen Anforderungen in der digitalen Welt, im Wettbewerb und der Regulierung auszurichten. Im Geschäftsjahr 2023 wurden insgesamt 4 Stellen in den Bereichen Kundenservice, Finanz- und Rechnungswesen und Energiebeschaffung/Vertrieb neu besetzt. Der Personalstand zum Bilanzstichtag (ohne GF) betrug 18 Mitarbeiter/-innen (Vorjahr 18), davon 3 in Teilzeit. Der gewichtete jahresmittlere Personalstand betrug 15,3 (Vorjahr 18,0). Vermögens- und Finanzlage Bilanzkennzahlen Die Deckung des Anlagevermögens durch Eigenmittel beträgt über 94 %. Zum 31.12.2023 bestanden keine langfristigen Verbindlichkeiten, da zur Finanzierung der Investitionen keine Neuaufnahmen notwendig waren. Liquidität Verursacht durch hohe Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, sind die langfristig verfügbaren Mittel zum 31.12.2023 um 1.108 T€ höher als das langfristig gebundene Vermögen. Zum 31.12.2022 waren die langfristig verfügbaren Mittel um 895 T€ höher als das langfristig gebundene Vermögen. Der Bestand an flüssigen Mitteln, Geldanlagen und Wertpapieren war am 31.12.2023 mit 2.806 T€ um 1.476 T€ niedriger als am Vorjahresstichtag. Der Cash-Flow aus operativer Tätigkeit beträgt T€ -342 (Vorjahr T€ 3.634), der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit T€ -344 (Vorjahr T€ -493) und der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit T€ -791 (Vorjahr T€ -884). Ertragslage Die gute Ertragslage ermöglichte es, an die Gemeinde Gundelfingen (als Konzessionsgeber) die preisrechtlich höchstzulässige Konzessionsabgabe abzuführen. Die Umsatzrendite (definiert als Verhältnis "Betriebsergebnis zu Netto-Umsatzerlösen") beträgt zum Bilanzstichtag 7,9 % und ging damit gegenüber dem Vorjahr (10,6 %) zurück. III. Chancen- und Risikobericht Aufgrund der überschaubaren Größe und der schlanken Organisationsstruktur ist es uns möglich, uns flexibel den Entwicklungen des Marktes anzupassen und auf individuelle Wünsche der Kunden einzugehen. Die Personalbeschaffung, Organisation und die Gestaltung effizienter Prozesse sind verbunden mit Personalentwicklungsmaßnahmen entscheidende Faktoren die sukzessive weiterentwickelt werden. Im Fokus des "Risikofrüherkennungs- und -überwachungssystems" standen insbesondere die Veränderungen der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Auswirkungen, die sich aus dem Solarpaket 1 und der Novellen zum EEG 2023 sowie EnWG ergeben, mussten bewertet werden. Zudem bewerten wir die notwendig werdende Erneuerung der IT-Infrastruktur und des ERP-Systems als erheblichen Aspekt aus Risikogesichtspunkten. Ebenso stellt der Mangel an Fachkräften auch im Berichtsjahr, neben der Qualifizierung bestehender und neuer Mitarbeiter, ein nicht zu vernachlässigendes Risiko dar. Immer noch besteht in Deutschland eine hohe Abhängigkeit von Erdgas, Rohöl und Kohle. Bei Unterbrechung der Erdgasversorgung werden entsprechende Schritte im Rahmen der "Krisenvorsorge Gas" getroffen. Hierzu werden zunächst nicht geschützte Verbraucher nach dem Handlungsplan nicht mehr mit Erdgas versorgt. Dies führt zu fallenden Verbräuchen und Umsätzen. Die weiteren Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, auf die Marktpreise und auf technologische Anwendungen müssen - trotz einer derzeit als stabil einzuschätzenden Lage im Hinblick auf den Russischen Krieg in der Ukraine - laufend beobachtet werden. Mehr und mehr führen sich laufend verändernde Rahmenbedingungen und externe Einflussfaktoren zur Veränderung der Energiewirtschaft und stellen die Versorger vor teilweise ungewohnt sich dynamisch verändernde und anspruchsvolle Herausforderungen hinsichtlich unternehmensstrategischer Entscheidungen. Unsicherheiten bezüglich der gesetzlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen bezüglich der technologisch und digitalen Umsetzung der Energiewende sind hierbei besonders hervorzuhebende Einflussgrößen. Die mit dem technischen Betrieb der Netze verbundenen Gefahren liegen vor allem im Bereich der Trinkwassergefährdung und im Ausfall von Energie- und Wasserversorgungsanlagen. Um diese Risiken zu reduzieren, führen wir regelmäßig Qualitätskontrollen durch und stehen im Rahmen des Krisenmanagements in enger Abstimmung mit unseren Partnern, um eine möglichst sichere Versorgung gewährleisten zu können. Fazit Alle für die Gesellschaft bestehenden Risiken werden fortlaufend überprüft, bewertet und dokumentiert. Auf neue Risiken und Herausforderungen wird aktiv eingegangen und Gegenmaßnahmen werden entwickelt. Eine Gefährdung des Unternehmensbestands, vor allem auf Grund der Verteilung auf die Medien Strom, Gas und Wasser, ist nicht festzustellen. IV. Prognosebericht 2024 Aufgrund der deutlich veränderten politischen, gesellschaftlichen und technischen bzw. umweltbedingten Einflussfaktoren ist der Geschäftsverlauf weiterhin von Unsicherheiten geprägt, wenn auch nicht mehr in dem Maße des Berichtsjahres. Der herausfordernden Ausgangslage treten wir mit einem nachhaltig stabilen Produkt-Preis-Gefüge, Kundennähe und ausgeprägtem Servicegedanken entgegen. Unser Förderprogramm zum Ausbau der dezentralen Erneuerbaren Energieerzeugung vor Ort rundet mit unserem Grundelfinger-Umweltstrom unser Produktportfolio ab. Weiterhin stützen wir unseren lokalen Marktanteil durch Vertriebsaktivitäten auch außerhalb des Versorgungsgebietes. Durch gezielte Investitionen in nachhaltige Erzeugungsanlagen auf Gundelfinger Gemarkung soll, neben dem wirtschaftlichen Aspekt, unsere nachhaltig ökologische und lokale Ausrichtung unterstrichen werden. Die Witterungsverhältnisse in den ersten Monaten des Jahres 2024 lagen, bezogen auf den Absatz für Energie, in etwa auf Vorjahresniveau. Im Bereich Wasserversorgung kommen uns die niederschlagsbedingt starken Quellschüttungen bzgl. der reduzierten Bezugsmengen zwar zugute, verursachen aber gleichermaßen auch einen höheren Überwachungs- und Unterhaltsbedarf in der Aufbereitung. Der Stromverbrauch in Gundelfingen lag bis Ende April grob auf dem Niveau des Vorjahres. Bislang steht der Zubau von Photovoltaikanlagen zum Zuwachs an neuartigen Ausspeisepunkten wie Ladeinfrastrukturen und Wärmepumpen, in einem in etwa ausgeglichenen Verhältnis - zumindest bezogen auf die Gesamtmengenbilanz, nicht aber den Erzeugungs- bzw. Verbrauchszeitpunkten im Jahres- Monats- oder Tagesverlauf. Unsere Bestandskundenpreise sind im regionalen Vergleich wettbewerbsfähig und meist günstiger als die von Versorgern ähnlicher Größenordnung. Die gesamtheitliche Wettbewerbsanalyse verändert sich jedoch aufgrund der hohen Volatilität der Märkte ständig. Nach dem derzeitigen Stand der Bilanzierung zeigt sich die von uns an Endkunden abgesetzte Menge nahezu konstant. Der Erdgasverbrauch in Gundelfingen lag bis Ende April mit 4% etwas über dem Niveau des Vorjahres. Begründet ist das in den etwas niedrigeren Temperaturen, wobei weiterhin Kundeneinspareffekte aus der Erdgas-Krise zu verzeichnen sind, die sich in einer leicht verminderten Hebelwirkung aus veränderten Gradtagszahlen auswirken. Die Menge der von GWG belieferten Kunden liegt auf Vorjahresniveau, in Bezug auf die ersten vier Monate leicht unter den Planwerten für 2024. Der Wasserbedarf in Gundelfingen ist im Vergleich zum Vorjahr in den ersten vier Monaten leicht gestiegen. Der Anteil der Quellschüttung liegt in diesem Zeitraum deutlich über dem Wert des Vorjahres, wodurch sich auch die Bezugskosten trotz Indexentwicklung um ca. 20% verringern. Im Strom- und Gasnetz entsprechen die Festlegungen der Erlösobergrenzen der Landesregulierungsbehörde den unserer Wirtschaftsplanung zugrunde gelegten Werten. Die im Wirtschaftsplan vorgesehenen Maßnahmen können Stand heute planmäßig umgesetzt werden. Die Planung für zukünftige Investitionen in Netzausbau und Anlagen hängen maßgeblich mit dem Neuabschluss der Konzessionsverträge für Erdgas und Strom zusammen und perspektivisch von der entsprechenden Kapitalverzinsung ab. Für unser Strom- und Gasnetz haben wir im Rahmen der Energieleitplanung beziehungsweise der Netzdekarbonisierungsplanung entsprechende Maßnahmen mit der badenova Netze GmbH in die Wege geleitet und initiieren mit der Gemeinde die Realisierung der Wärmewende für Gundelfingen. Zum 1. Mai wurde der Prozess zur Übergabe der Geschäftsführung erfolgreich beendet, sodass die Organisationsstruktur weiterentwickelt werden kann, um sich agil auf sich verändernde externe Faktoren im energiewirtschaftlichen und -politischen Umfeld sowie den gesellschaftlichen Wandel anzupassen. Fazit Die Gesellschaft wird mit den beschriebenen Ausrichtungen und Maßnahmen auch künftig erfolgreich am Markt agieren können. Für das Jahr 2024 gehen wir, sofern es keine weiteren Einflüsse gibt, von einem Vorsteuerergebnis auf dem Niveau des Wirtschaftsplans (1.064 T€) aus. Für die Folgejahre 2025 und 2026 erwarten wir, entsprechend der Finanzplanung, Ergebnisse auf stabilem Niveau.
Gundelfingen, den 4.7.2024 gez. Sebastian Giesel Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben Die Gemeindewerke Gundelfingen GmbH hat ihren Sitz in Gundelfingen und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht Freiburg unter der Nummer HRB 6734 eingetragen. Der Jahresabschluss ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Regelungen des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB), den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Soweit die Berichtspflichten wahlweise in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang erfüllt werden können, wurden die Angaben weitgehend in den Anhang aufgenommen. Die in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung genannten Vergleichszahlen des Vorjahres sind auf volle Tausend € (T€) gerundet worden. Die Positionen des Anlagevermögens wurden auf der Grundlage von § 265 Abs. 5 HGB weiter untergliedert, um die Klarheit der Darstellung zu erhöhen. Für die Bilanz wurde das Gliederungsschema des § 266 HGB unter Berücksichtigung der Besonderheiten des GmbHG verwendet. Die Wertansätze der Bilanz zum 31.12.2022 wurden unverändert übernommen. II. Angaben zu angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Netzkostenbeiträge und Software werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen von 5 % bzw. 33 % bewertet. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten und - soweit abnutzbar - vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Die Anschaffungskosten enthalten die Netto-Rechnungsbeträge zuzüglich Nebenkosten und abzüglich Skonti und Rabatte. Als Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen sind neben Einzelkosten auch angemessene Teile der Gemeinkosten erfasst. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Den planmäßigen Abschreibungen liegen die branchenüblichen Nutzungsdauern zugrunde. Die Anlagenzugänge der Jahre 2008 und 2011 - 2023 werden linear, die Zugänge der Jahre 2002 - 2007 und 2009 - 2010 werden nach der geometrisch-degressiven Methode abgeschrieben. Die von den Gesellschaftern zum 01.01.2002 eingebrachten bzw. eingegliederten Anlagen werden (in Fortführung der Buchwerte und der seitherigen Abschreibungsmethode) teils degressiv und teils linear abgeschrieben. Seit 01.01.2018 werden Wirtschaftsgüter mit einem Anschaffungswert bis 800 € auch handelsrechtlich in Anlehnung an den geänderten § 6 Abs. 2 EStG sofort abgeschrieben Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten und die Vorräte zu durchschnittlichen Einstandspreisen, unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Nennwert abzüglich Einzelwertberichtigungen von 47 T€ und einer pauschalen Wertberichtigung von 24 T€ angesetzt. Auch alle übrigen Forderungen sind zum Nominalwert bilanziert. Die Rückstellungen für Pensionen enthalten neben der Rückstellung für eine unmittelbare Pensionsverpflichtung auch eine Rückstellung für eine mittelbare Pensionsverpflichtung. Bei der Zusatzversorgung der Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes besteht eine Einstandsverpflichtung des Arbeitgebers und somit eine mittelbare Pensionsverpflichtung, für die ein Passivierungswahlrecht besteht. Zum 31.12.2023 beträgt die Einstandsverpflichtung 2.363 T€, davon wurden 1.069 T€ zurückgestellt, so dass ein Fehlbetrag in Höhe von 1.294 T€ verbleibt. Die Rückstellungen sind auf der Grundlage versicherungsmathematischer Berechnungen nach der "Projected-Unit-Credit-Methode" bewertet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die Richttafeln 2018 G von Dr. K. Heubeck verwendet. Bei der Berechnung wurde der in der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) festgelegte Rechnungszins (1,82 % zum 31.12.2023 bzw. 1,78 % zum 31.12.2022) angesetzt. Bei der unmittelbaren Pensionsverpflichtung sind jährliche Gehalts- und Pensionserhöhungen von 2,0 % berücksichtigt; bei der mittelbaren Pensionsverpflichtung sind jährliche Gehaltserhöhungen von 2,0 % und jährliche Rentenerhöhungen von 1,0 % berücksichtigt. Der für Zwecke der Ermittlung des Unterschiedsbetrags nach § 253 Abs. 6 HGB verwendete durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre beträgt 1,74 %. In den Rückstellungen sind 301 T€ für das Jahr 2023 noch zu erwerbende/entwertende nEHS-Zertifikate nach dem BEHG zurückgestellt. Zertifikate i.H.v. 278 T€ wurden bereits im Geschäftsjahr erworben und sind gemäß der handelsrechtlichen Bilanzierung von Emissionsberechtigungen gemäß IDW RS HFA 15 unter den Vorräten ausgewiesen. Bei den übrigen Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken sowie ungewissen Verbindlichkeiten angemessen und ausreichend berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag passiviert, die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet. III. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 1. Anlagevermögen Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens werden in Anlage 1 zum Anhang (Anlagengitter) dargestellt. 2. Forderungen In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist auch der abgegrenzte Verbrauch zwischen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten. In den Forderungspositionen sind keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Die Forderungen gegen die Gesellschafter, davon in Höhe von 381 T€ gegen verbundene Unternehmen, bestehen u.a. aus Energie- und Wasserlieferungen (271 T€), aus Installationsleistungen (3 T€) sowie Verwaltungskostenbeiträgen (107 T€). 3. Eigenkapital Nach § 4 des Gesellschaftsvertrags vom 30.11.2001 in der Fassung vom 24.07.2003 beträgt das Stammkapital 1.000.000 €. Es besteht aus drei Geschäftsanteilen der Gundelfinger Wärmeversorgungs- und Hallenbad GmbH (GWH) im Nennwert von insgesamt 700.000 € und zwei Geschäftsanteilen der badenova AG & Co. KG im Nennwert von insgesamt 300.000 €. Die Kapitalrücklage resultiert aus den von GWH zum 01.01.2002 als Sacheinlage eingegliederten Teilbetrieben Strom- und Wasserversorgung (2.486 T€) und aus der von badenova zum gleichen Datum als Sacheinlage eingebrachten Gasversorgung bzw. der Stromversorgung des Ortsteils Wildtal (428 T€). 4. Rückstellungen Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Pensionsrückstellungen nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt für die unmittelbare Pensionsverpflichtung 4 T€ und für die mittelbare Pensionsverpflichtung 18 T€. Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich im Wesentlichen um Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten aus ausstehenden Rechnungen/Verpflichtungen (631 T€), für Risiken aus umstrittenen Entgeltforderungen und schwebenden Geschäften (262 T€), für ungewisse Verbindlichkeiten aus Belastungen nach § 11 S. 1 StromNEV bzw. nach § 10 S. 1 GasNEV (256 T€), personalbezogene Rückstellungen für Urlaubs- und Überstundenguthaben von Mitarbeitern (196 T€) und für Kosten der Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses (165 T€). 5. Verbindlichkeiten Für die Verbindlichkeiten bestehen keine Sicherheiten im Sinne des § 285 Nr. 1 b HGB. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, davon in Höhe von 963 T€ gegen verbundene Unternehmen, handelt es sich vor allem um Energie - und Wasserlieferungen (133 T€), noch abzuführende Fernwärmeerlöse (64 T€) sowie um den abzuführenden Gewinn bzw. die vereinbarte Ausgleichszahlung (880 T€) und Steuerumlagen (114 T€). IV. Vorschlag zur ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt nach den Bestimmungen des Gewinnabführungsvertrags vom 02.08.2002 in der Fassung vom 02.12.2021 vor, den die Ausgleichszahlung an den Minderheitsgesellschafter übersteigenden Teil des Jahresüberschusses vor Gewinnverwendung an den Organträger abzuführen. V. Sonstige Pflichtangaben 1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Nennenswerte Verpflichtungen aus zum 31.12.2023 bereits begonnenen Investitionsvorhaben lagen nicht vor. Aus der zum Bilanzstichtag getätigten Strombeschaffung für die Folgejahre und der aktuellen Entwicklung des Beschaffungspreises ergibt sich eine Abnahmeverpflichtung von rund 8.855 T€. Für die Gasbeschaffung der Folgejahre beträgt die Abnahmeverpflichtung rund 6.200 T€. Die finanziellen Verpflichtungen aus dem Wasserbezugsvertrag belaufen sich in den nächsten vier Geschäftsjahren auf rund 2.300 T€; die finanziellen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag für die Geschäftsräume betragen 192 T€. Anderweitig hat sich die Gesellschaft nicht über das im Jahresabschluss erkennbare Maß hinaus rechtlich oder faktisch verpflichtet. GWG ist Mitglied bei der Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Baden-Württemberg in Karlsruhe (ZVK). Durch diese Versicherung wird den Arbeitnehmern der Gesellschaft eine zusätzliche Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsunfähigkeit- und Hinterbliebenenversorgung gewährt. Die Voraussetzungen und Inhalte der Einzelversicherungsverhältnisse sowie die Versicherungsleistungen richten sich nach dem Tarifvertrag für Versorgungsbetriebe (TV-V) und dem Tarifvertrag über die zusätzliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Altersvorsorge-TV-Kommunal - (ATV-K)). Im Geschäftsjahr 2023 betrug der Umlagesatz der ZVK inklusive Sanierungsgeld 8,84 %. Ab 01.01.2024 beträgt der Umlagesatz weiterhin unverändert 8,84 %. Die ZVK-pflichtigen Löhne und Gehälter der GWG im Geschäftsjahr 2023 betragen 891 T€. 2. Angaben zum Tätigkeitsabschluss gem. § 6b EnWG 2.1 vorhandene Tätigkeitsbereiche Die GWG hat nach § 6b Abs. 3 EnWG als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen i.S.d. § 3 Nr. 38 EnWG für folgende Tätigkeiten in ihrer internen Rechnungslegung jeweils getrennte Konten zu führen und eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (Tätigkeitsabschlüsse) aufzustellen: - Elektrizitätsverteilung - Sonstige Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors - Gasverteilung - Sonstige Tätigkeiten innerhalb des Gassektors - Grundzuständiger Messstellenbetrieb - Sonstige Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors. 2.2 Grundsätze der Zuteilung von Bilanz- und GuV-Positionen Bei den Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen der Tätigkeitsbereiche wurden die Posteninhalte des Jahresabschlusses, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich war, den Abschlussposten der Tätigkeitsbereiche einzeln zugeordnet. Im Übrigen wurde die Zuordnung mit Hilfe von sachgerecht ermittelten und für Dritte nachvollziehbaren Schlüsselzahlen vorgenommen. Die Aufteilung der der Profit-Center-Gruppe "Gemeinsamer Bereich" zugeordneten Kosten bzw. Positionen auf die Tätigkeitsbereiche wurde auf der Grundlage eines prozess- bzw. kostenstellenorientierten Schlüsselsystems (i.W. Nutzungsanteile, Anschaffungs- und Herstellungskosten und Auslastungskennziffern) vorgenommen. Dadurch ist die Zuordnung auf die einzelnen Tätigkeiten verursachungsgerechter als sie es bei Verwendung eines Gesamtschlüssels wäre. 2.3 Angaben über bestimmte Geschäfte gem. § 6b Abs. 2 EnWG Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen i.S.v. § 271 Abs. 2 HGB oder § 311 HGB Im Berichtsjahr wurden Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen getätigt. Die GWG erbringt folgende Leistungen: - Verwaltungsleistungen für ein verbundenes Unternehmen: 80 T€ - Energie- und Wasserlieferungen an verbundene Unternehmen: 583 T€ Die GWG empfängt folgende Leistungen: - Strombezug von einem verbundenen Unternehmen: 380 T€ - Strombezug von einem assoziierten Unternehmen: 1.296 T€ 3. Belegschaft Im Geschäftsjahr 2023 betrug die durchschnittliche Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter/innen (ohne die Geschäftsführung) 17 (davon 3 in Teilzeit). Der Durchschnittswert teilt sich in 7 technische Mitarbeiter und 10 Mitarbeiter im Verwaltungsbereich auf. 4. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres haben nicht stattgefunden.
Gundelfingen, den 4.7.2024 gez. Sebastian Giesel Tätigkeitsbilanz zum 31. Dezember 2023 (Elektrizitätsversorgung)
Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 (Elektrizitätsversorgung)
Tätigkeitsbilanz zum 31. Dezember 2023 (Gasversorgung)
Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 (Gasversorgung)
Tätigkeitsbilanz zum 31. Dezember 2023 (Grundzuständiger Messstellenbetrieb)
Tätigkeits-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023 (Grundzuständiger Messstellenbetrieb)
Übersicht über die Entwicklung des Anlagevermögens der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH im Geschäftsjahr 2023 (Anlage zum Anhang nach § 10 EnWG)
Der Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers bezieht sich auf den Jahresabschluss in der aufgestellten Form. Die Offenlegung erfolgt in verkürzter Form gemäß § 325 ff HGB. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Gemeindewerke Gundelfingen GmbH, Gundelfingen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH, Gundelfingen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Gemeindewerke Gundelfingen GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten Strom- und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. Nach unserer Beurteilung, aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse, entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und - ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Freiburg, den 5. Juli 2024 BANSBACH
GmbH
gez. Hus, Wirtschaftsprüfer gez. Gruninger, Wirtschaftsprüferin Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 24. Juli 2024. |
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