Friedhöfe und Krematorien
Westline GmbHLiquidiert
76534 Baden-Baden, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Gulnara Kiperwasser | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Westline GmbHBaden-BadenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANGAllgemeine Angaben Größenklasse nach HGB Die Firma ist nach den Größenmerkmalen des § 267 HGB eine kleine Gesellschaft. Von den Erleichterungen zur Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschluss wurde (teilweise) Gebrauch gemacht. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Neben den Änderungen durch die erstmalige Anwendung des BilMoG zum Jahresabschluss 2010 sind keine Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vorgenommen worden. Gegebenenfalls sind diese nachfolgend erläutert, begründet und die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt. Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen in die Herstellungskosten Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Ermittlung von Herstellungskosten einbezogen. I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen wurden, sofern nicht handelsrechtliche Bestimmungen dem entgegenstehen, innerhalb der steuerlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen. Außerplanmäßige Abschreibungen wegen dauernder Wertminderung waren nicht vorzunehmen. So genannte Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 150 (bei Erwerb bis 2007 mit Anschaffungskosten bis € 410) wurden in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt und nicht aktiviert. Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über € 150 bis € 1.000 wurde ein steuerlicher Sammelposten nach § 6 IIa EStG gebildet, unabhängig vom tatsächlichen Bestand, der davon abweichen kann. Dieser steuerliche Posten wurde wegen untergeordneter Bedeutung auch handelsrechtlich übernommen. Finanzanlagen Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu. Vorräte Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Der Ansatz erfolgte zum Nennwert vermindert um eventuelle Wertberichtigungen und unter Beachtung des Niederstwertprinzipes. Wertpapiere Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu. Flüssige Mittel Der Ansatz erfolgte zum Nominalwert. Rückstellungen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bei Laufzeiten über ein Jahr entsprechend § 253 II HGB abgezinst. Bei der Bemessung der Rückstellungen wurden alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag zum Bilanzstichtag angesetzt. II. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB Außerordentliche Aufwendungen und Erträge im Übergang zum BilMoG Abweichungen aus früheren steuerlichen Sonderabschreibungen und Bewertungsdifferenzen wurden zulässiger Weise fortgeführt. Aus dem Übergang zu den Bewertungsmethoden nach BilMoG ergaben sich, neben eventuellen Anpassungen bei den folgend separat dargestellten Pensionsrückstellungen keine in dem GuV-Posten Außerordentliche Aufwendungen / Außerordentliche Erträge auszuweisenden Beträge. Forderungen Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe von € 0 (Vorjahr = € 0). Verbindlichkeiten Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 5.159 (Vorjahr = € 3767) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten haben € 0 (Vorjahr = € 0) eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Durch Pfandrechte oder Hypotheken/Grundschulden sind von dem Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten € 0 gesichert (Vorjahr = € 0). Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer, Aufsichtsräte, Beiräte An die Gruppe der Mitglieder von Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Beirat oder ähnlicher Einrichtungen wurde Vorschüsse und Kredite wie folgt gewährt:
Mitglieder der Geschäftsführung Frau Gulnara Kiperwasser, Kauffrau und Frau Iryna Zayats, Kauffrau waren alleinvertretungsbefugte und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreite Geschäftsführerinnen. Seit Spetember 2010 ist Herr Dr.Michail Kiperwasser alleinvertretungsbefugter und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiter Liquidator. Bewertungseinheiten für Finanzinstrumente Es wurden keine Vermögensgegenstände, Schulden und schwebende Geschäfte oder Transaktionen zu einer Bewertungseinheit nach § 254 HGB zusammengefasst. Daher entfallen weitere Angaben hierzu. Pensionsrückstellungen und ähnliche Verpflichtungen Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu. Verrechnungen nach § 246 II S. 2 HGB (Planvermögen) Zum Bilanz- und Vorjahresstichtag war keine Position auszuweisen, daher entfallen Angaben hierzu. Anteile und Anlageaktien an inländischen Investmentvermögen Es waren (wie im Vorjahr) keine Anteile an inländischen Investmentvermögen, weitere Angaben entfallen daher. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB Verbindlichkeiten aus der Begebung und Übertragung von Wechseln, aus Bürgschaften, Wechsel- und Scheckbürgschaften und aus Gewährleistungsverträgen sowie Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen in einem Gesamtbetrag von € 0 (Vorjahr = € 0), davon gegenüber verbundenen Unternehmen € 0 (Vorjahr = € 0). Ausschüttungssperren nach § 268 VIII HGB In der Bilanz sind folgende einer Ausschüttungssperre nach § 268 VIII HGB unterliegende Beträge ausgewiesen:
Latente Steuern nach § 274 HGB Kleine Kapitalgesellschaften, Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind vom Ausweis latenter Steuern befreit. Von dieser Erleichterung wurde gebrauch gemacht, weitere Angaben hierzu entfallen. III.Forderu ngen/Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten nach § 42 III bestehen wie folgt. Die Gesellschaft gewährte den Gesellschafterinnen zum Bilanzstichtag Darlehen in Höhe von insgesamt € 0 ( Vorjahr = € 0). Die Gesellschaft erhielt von den Gesellschafterinnen zum Bilanzstichtag Darlehen in Höhe von insgesamt € 0 (Vorjahr= € 474). Baden-Baden, den 26. Juli 2011 Dr. Michail Kiperwasser WEITERE DATENDie Feststellung des Jahresabschluss war zum Zeitpunkt der Offenlegung noch nicht erfolgt.
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