FB
Verwaltungs GmbH
Laupheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
807.553,97 |
957.837,97 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
21.883,00 |
82.228,00 |
| II.
Sachanlagen |
607.098,00 |
747.037,00 |
| III.
Finanzanlagen |
178.572,97 |
128.572,97 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.922.210,45 |
4.607.167,55 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
503.474,80 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
3.808.391,78 |
2.737.439,02 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.113.818,67 |
1.366.253,73 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.782,00 |
1.738,80 |
| Aktiva |
5.731.546,42 |
5.566.744,32 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
5.028.949,31 |
4.639.459,46 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
81.722,72 |
31.722,72 |
| III.
Gewinnvortrag |
4.557.736,74 |
4.059.291,53 |
| IV.
Jahresüberschuss |
338.489,85 |
498.445,21 |
| B.
Rückstellungen |
260.523,82 |
424.733,93 |
| C.
Verbindlichkeiten |
442.073,29 |
502.550,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
256.164,72 |
276.622,36 |
| Passiva |
5.731.546,42 |
5.566.744,32 |
Anhang
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht
Firmenname laut Registergericht: FB Verwaltungs
GmbH
Firmensitz laut Registergericht: Laupheim
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Ulm
Register-Nr.: HRB 641488
A.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die Bilanz wurde nach § 266 HGB gegliedert.
Die Gewinn- und Verlustrechnung entspricht § 275
Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).
Im Berichtsjahr wurden die Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften in der Fassung des BilRUG
(Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz) angewandt.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Bei dauernder Wertminderung wird auf den
niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 150 EUR werden sofort
aufwandswirksam erfasst. Geringwertige
Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 EUR
werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben, wobei
aus Vereinfachungsgründen im Jahr des Zugangs ein
Abgang unterstellt wird.
Die
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu
Netto-Einkaufspreisen unter Beachtung des
handelsrechtlichen Niederstwertprinzips bewertet. Sofern
die Tageswerte beim Einkauf am Bilanzstichtag niedriger
waren, wurden diese angesetzt. Bei der Herstellung der
unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden die
Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene
Teile an Material- und Fertigungsgemeinkosten
berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens
sind mit dem Nennwert unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem
allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen.
Liquide Mittel (Kassenbestand, Guthaben bei
Kreditinstituten) sind mit dem Nennbetrag bewertet.
Die
Eigenkapitalpositionensind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Für
ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde gem. §
253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Die Abzinsung
erfolgt mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn
Geschäftsjahren.
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern sowie zu erwartende Steuernachzahlungen aus
Vorjahren.
Die
sonstigen Rückstellungenwerden in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechendem
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf
fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden
zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet.
Dabei wurden bei einer Restlaufzeit von einem Jahr oder
weniger § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB
(Anschaffungskostenprinzip) und § 252 Abs. 1 Nr. 4
Halbsatz 2 HGB (Realisationsprinzip) nicht angewandt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
C.
Angaben zur Bilanz
Verbindlichkeiten und Restlaufzeiten
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
256.164,72 EUR (Vorjahr: 276.622,36 EUR).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch
Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind,
beträgt 225.928,57 EUR.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse
i. S. d. § 251 HGB aus der Bestellung von Sicherheiten
für fremde Verbindlichkeiten in Höhe von
2.951 TEUR (selbstschuldnerische Bürgschaften).
Nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Sonstige Finanzielle Verpflichtungen, die für
die Beurteilung der Finanzlage von Bedeutung sind,
bestanden im Geschäftsjahr ihrer Art und der Höhe
nach wie folgt:
| Miete für
unbewegliche Vermögensgegenstände |
43 TEUR |
| Leasingaufwendungen
für bewegliche
Vermögensgegenstände |
1 TEUR |
D.
Sonstige Angaben
Ausschüttungssperre
Zum Bilanzstichtag unterliegen folgende Beträge
der Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 S. 3
HGB sowie § 253 Abs. 6 S. 2 HGB:
|
€
|
Aufgelöste stille
Reserven aus der Verrechnung von
|
|
Vermögensgegenständen zum beizulegenden
Zeitwert
|
|
( 268 Abs. 8 S. 3 HGB)
|
100.528,00
|
Laut
Versicherungsmathematischem Gutachten für
|
|
Pensionsrückstellungen der Mensch & Kuhnert
GmbH
|
30.139,00
|
(§ 253 Abs. 6 HGB)
|
|
Gesamtbetrag der
Ausschüttungssperre
|
130.667,00
|
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 17,0.
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Anrede
|
Name
|
Beruf
|
Herr
|
Manfred Braun
|
Automatisierungstechnik
Dipl-Ing. (FH)
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Unterschrift der Geschäftsführung
Laupheim
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30.06.2022
|
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Ort
|
Datum
|
Manfred Braun
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|
(Geschäftsführer)
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.06.2022
festgestellt.
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