Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
WALLUSZEK GmbH
Uttmannstraße 15, 01591 Riesa, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Torsten Kühnel seit 1.7.2014 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 90.00% | |
H**** K**** | 10.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
WALLUSZEK GmbHRiesaJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Walluszek
GmbH, Uttmannstraße 15, 01591 Riesa (Amtsgericht
Dresden, HRB 7475) wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB des Handelsgesetzbuches (HGB)
unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbH-Gesetz) erstellt.
Die Walluszek GmbH ist eine kleine Gesellschaft
gemäß des § 267 Abs. 1 und 4 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Soweit Wahlrechte bestehen, Angaben, statt in der Bilanz
im Anhang zu machen, wurde hiervon Gebrauch gemacht.
B. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es ist vorsichtig
bewertet worden.
Maßgebend für die Erstellung dieses
Jahresabschlusses waren die folgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden.
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(gem. § 255 Abs. 2 bis 3 HGB) bilanziert.
Entgeltlich erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter
werden zu den Anschaffungskosten aktiviert und entsprechend
ihrer Nutzungsdauer (drei bis fünf Jahre) linear
abgeschrieben, sofern diese der Abnutzung unterliegen.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens sind
zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet und -
soweit abnutzbar - um planmäßige Abschreibungen
vermindert, die nach den voraussichtlichen Nutzungsdauern
bemessen wurden. Bei den beweglichen
Vermögensgegenständen wurde die lineare
Abschreibungsmethode in Ansatz gebracht.
Die Anlagegüter mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten größer EUR 250,00 bis EUR
800,00 wurden gemäß §§ 252 ff. HGB im
Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben.
Im Geschäftsjahr 2023 wurde von dem Wahlrecht
Gebrauch gemacht, auf die Bildung eines Sammelpostens
für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten größer EUR 250,00 und bis EUR
1.000,00 zu verzichten.
Die unfertigen Leistungen werden vor allem im Bereich
der Gebäudeautomation bewertet. Grundlage der
Bewertung waren die entsprechenden Kostenstellen- sowie
Stundennachweise pro Baustelle. Es erfolgte der Ansatz der
Material-, Fremdleistungs-, Personalkosten.
Notwendige Zuschläge auf die Einzelkosten wurden in
Anspruch genommen, der Ansatz von Vertriebskosten erfolgte
nicht.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mittels einer
Inventur zum 31. Dezember 2023 nachgewiesen. Diese sind
gem. §§ 252 ff. HGB bewertet. Die gesetzlich
zulässigen Bewertungsvereinfachungsverfahren wurden
unter Berücksichtigung des strengen
Niederstwertprinzips ausgenutzt.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
unter Berücksichtigung der erkennbaren Risiken
bewertet; dem möglichen Ausfall- und Zinsrisiko wurde
durch Bildung einer Pauschalwertberichtigung in Höhe
von 0,5 v. H. des Nettoforderungsbestandes Rechnung
getragen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit
ihrem jeweiligen Nennwert bilanziert, gleiches gilt
für die Guthaben bei Kreditinstituten und für den
Kassenbestand.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten stellt Ausgaben
vor dem Bilanzstichtag dar, soweit er Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag betrifft.
Das gezeichnete Kapital lautet auf EUR 26.000,00.
Es ist zu beachten, dass Teile des, grundsätzlich
frei verfügbaren, Eigenkapitals unter die
Ausschüttungssperre des § 246 Abs. 2 S. 2 HGB
fallen. Der ausschüttungsgesperrte Teil, der sich aus
den, über die Anschaffungskosten hinausgehenden,
Beträgen im Rahmen zeitwertbewerteter
Vermögensgengenstände zur Altersversorgung
ergibt, beträgt EUR 2.156,91.
Abzüglich darauf entfallender passiver
Steuerlatenzen von EUR 647,07 sind gemäß §
268 HGB EUR 1.509,84 zur Ausschüttung aus diesem
Sachverhalt gesperrt.
Die Rückstellung für Pensionen wurden nach dem
anerkannten Versicherungs-mathematischen Grundsätzen
unter Anwendung der "Projekt-Unit-Credit-Methode" (PUC)
ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt.
Für die Abzinsung wurde pauschal ein
durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
von 1,82 % angesetzt (im Vorjahr: durchschnittlicher
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 1,78 %).
Aus der Abzinsung der Rückstellung für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur
Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag von EUR
1.147,00. Dieser Unterschiedsbetrag ist für
Ausschüttungen ebenfalls gesperrt (§ 253 Abs. 6
S. 2 HGB).
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendiger Erfüllungsbetrages passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen in Höhe der allgemeinen
Inflationsrate berücksichtigt und eine Abzinsung auf
den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze
wurden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze
verwendet, wie sie, von der Deutschen Bundesbank
gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung
monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
In Bezug auf aktive Steuerlatenzen wurde vom Wahlrecht
des § 274 HGB Gebrauch gemacht.
Posten der Aktiva wurden nicht mit Posten der Passiva,
Aufwendungen wurden nicht mit Erträgen verrechnet.
C. Erläuterungen zu den einzelnen Positionen der
Bilanz
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Der Eingang der Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen, mit Ausnahme der Sicherheitseinbehalte in
Höhe von EUR 25.614,02 (Vorjahr: EUR 23.301,82) mit
einer Restlaufzeit von über einem Jahr, und sonstigen
Vermögensgegenstände wird innerhalb eines Jahres
erwartet.
Die Forderungen gegenüber Gesellschafter aus
überlassenen Darlehen haben in Höhe von EUR
25.467,41 eine Restlaufzeit von über einem Jahr.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die Position Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Zahlungen für Auf-wendungen. Damna sowie Erträge,
welche Zeiträume nach dem Bilanzstichtag betreffen.
Rückstellungen
Bei der Bilanzerstellung sind die Rückstellungen
nach vernünftiger kauf-männischer Beurteilung in
Höhe des zukünftigen Erfüllungsbetrages
berücksichtigt.
Bei den übrigen Rückstellungen sind unter
anderen die Rückstellungen für Urlaub,
ausstehende Rechnungen sowie die voraussichtlichen
Jahresabschluss-kosten ausgewiesen.
Die Restlaufzeit dieser Rückstellungen beträgt
nicht mehr als ein Jahr.
Der Ansatz der Pensionsrückstellung erfolgt als
Differenz zwischen dem Erfüllungsbetrag in Höhe
von EUR 181.479,00 und dem Aktivwert der
Rückdeckungsversicherung in Höhe von EUR
124.916,90.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenspiegel nach § 285 HGB
Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
bestehen die allgemein üblichen Eigentumsvorbehalte.
D. Sonstige Pflichtangaben
Anzahl der Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 32
Arbeitnehmer beschäftigt.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde
die Geschäftsführung von
von Herrn Torsten Kühnel
wahrgenommen.
Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB
befreit.
Der Geschäftsführung wurde ein
Annuitätendarlehen über 12 Jahre gewährt,
welches mit 3,2 % nominal verzinst wird.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse aus nicht zu bilanzierenden
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB bestanden
zum Bilanzstichtag nicht.
Nachtragsbericht
Die wirtschaftlichen Auswirkungen und die Dauer infolge
der derzeit weltweit herrschenden Pandemie durch das
Coronavirus auf die Gesellschaft sind derzeit nicht
abschätzbar, werden auch weiterhin längerfristig
zu Einschränkungen führen.
Ergebnisverwendung
Der entstandene Jahresüberschuss soll nicht
ausgeschüttet, sondern thesauriert werden.
Riesa, 24. Juni 2024
Der Geschäftsführer
Torsten Kühnel
Walluszek GmbH
Riesa
Riesa, den 24. Juni 2024 gez. Torsten Kühnel Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18. November 2024 |
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