G. u. B.
Kfz - Technik GmbH
Düsseldorf
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
28.312,00 |
31.261,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
28.308,00 |
31.257,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
86.042,99 |
67.997,29 |
| I.
Vorräte |
29.571,00 |
14.589,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
52.043,20 |
49.174,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.428,79 |
4.234,03 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
72.370,18 |
68.435,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
186.725,17 |
167.694,25 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.782,30 |
-12.782,30 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.782,29 |
12.782,29 |
| II.
Verlustvortrag |
81.218,25 |
66.290,75 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.934,22 |
14.927,50 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
72.370,18 |
68.435,96 |
| B.
Verbindlichkeiten |
186.725,17 |
167.694,25 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
150.968,76 |
133.721,09 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
35.756,41 |
33.973,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
186.725,17 |
167.694,25 |
sonstige Berichtsbestandteile
Gillmeister & Brunabend GmbH,
Düsseldorf
Anhang für das Geschäftsjahr 2018
A:
Allgemeine Angaben:
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches erstellt. Änderungen der
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem
Vorjahr wurden nicht vorgenommen. Weiterhin wurden die ab
dem 1. Januar 2010 gültigen Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes ( BilMoG ) angewandt.
Anpassungsbuchungen ergaben sich bis auf die Saldierung des
Nennkapitals mit den ausstehenden Einlagen dabei nicht.
Die G & B KFZ Technik GmbH ist nach den in §
267 Abs. 1 HGB genannten Größenmerkmalen als
kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Die Bilanz ist nach
den Bestimmungen des
§ 266 HGB, die Gewinn- und Verlustrechnung nach
dem Gesamtkostenverfahren gem.
§ 275 Abs. 2 HGB unter Beachtung der allgemeinen
Grundsätze gemäß § 265 HGB gegliedert.
Die Gesellschaft hat von der Regelung des § 264
Abs. 1 S. 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung
eines Lageberichtes verzichtet. Aufstellungserleichterungen
beim Anhang wurden teilweise in Anspruch genommen.
B: Rechtliche Verhältnisse
Die Firma G & B KFZ- Technik GmbH wird seit der
Gründung, am 10. Dezember 1998, in der Rechtsform
einer GmbH geführt. Die Eintragung in das
Handelsregister erfolgte unter der HRB Nummer 37389 beim
Amtsgericht Düsseldorf.
Das Stammkapital, in Höhe von 25.564,80 €,
wird seit dem 11. Juni 2010 von Herrn Dirk Gillmeister zu
100 % gehalten und ist zur Hälfte eingezahlt. Herr
Gillmeister ist als alleiniger Gesellschafter-
Geschäftsführer von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer
KFZ- Reparaturwerkstatt insbesondere für Porsche-
Fahrzeuge.
Sitz des Unternehmens ist die Spichernstraße
44-48 in 40476 Düsseldorf.
C: Steuerrechtliche Verhältnisse
Das Unternehmen unterliegt gem. § 2 Abs. 1
GewStG der Gewerbesteuerpflicht.
Das Unternehmen unterliegt der Regelbesteuerung gem.
§§ 16 bis 18 UStG.
D: Grundsätzliche Angaben zur Gliederung und
Bewertung
Für das Unternehmen besteht gem. § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die Gliederung und Bewertung im Rahmen des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 erfolgte unter
Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (
§§ 264 ff HGB ).
Die Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen, soweit
sie das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie
wurden in Höhe der erwarteten Inanspruchnahme
gebildet.
Die passivierten Werte der Verbindlichkeiten
entsprechen denn Rückzahlungsbeträgen.
Nicht in der Bilanz aufgeführte
Haftungsverhältnisse ( § 268 Abs. 7 i. V. m.
§ 251 HGB ) bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige Angaben:
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Sie hat von der Regelung
des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die
Aufstellung eines Lageberichtes verzichtet.
Grundsätzliche Angaben zur Gliederung und
Bewertung
Die Gliederung und Bewertung im Rahmen des
Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2018 erfolgte unter
Beachtung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (
§§ 264 ff HGB ).
1. Anlagevermögen
Zinsen für Fremdkapital wurden nicht zu den
Anschaffungskosten gehörend betrachtet.
Für die Abschreibungen wurde folgende
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde gelegt:
| EDV-Software |
3 Jahre |
| PKW ( gebraucht
) |
3 - 6 Jahre |
| Betriebsausstattung und
Maschinen |
3 - 20 Jahre |
|
Büroeinrichtung |
3 - 6 Jahre |
Der Zugang an geringwertigen Wirtschaftsgütern
wurde voll abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten zwischen 150,--€ und 1.000,--
€ wurde ein steuerlicher Sammelposten gebildet und auf
fünf Jahre verteilt abgeschrieben.
Auf den Bruttoanlagespiegel wird hingewiesen.
2. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden
zu Anschaffungskosten bewer- tet. Soweit Forderungen
hinsichtlich ihrer Realisation als zweifelhaft anzusehen
sind, wer- den sie einzelwertberichtigt.
Die Forderungen sind sämtlich innerhalb eines
Jahres fällig.
3. Steuerforderungen:
4. Guthaben bei Kreditinstituten
Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt.
5. Rechnungsabgrenzungsposten:
DerRechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die
Darlehenszinsen für das fremdfinanzierte Fahrzeug.
6. Rückstellungen
7. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sind mit ihrem Rückzahlungsbe- trag angesetzt. Die
Verbindlichkeiten sind sämtlich innerhalb eines Jahres
fällig und unbe- sichert im Sinne des § 285 Nr. 1
HGB.
8. Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
Die Verbindlichkeiten betreffen zwei
Existenzgründer- Darlehen, die mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt sind. Die Laufzeiten
liegen über einem Jahr.
9. Sonstige Verbindlichkeiten
Die sonstigen Verbindlichkeiten werden sämtlich
binnen eines Jahres fällig. Aus Lohn- und
Kirchensteuer bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von
985,93 €.
10 Verbindlichkeiten aus Betriebssteuern
11. Überschuldungsstatus:
Zum 31. Dezember 2018 liegt eine bilanzielle
Überschuldung vor. Im Rahmen der Ab- schlussarbeiten
wurde der Gesellschafter- Geschäftsführer darauf
hingewiesen. Diese wird unter anderem durch
entsprechende stille Reserven im Firmenwert beseitigt. Eine
Fortführ- ung des Unternehmens nach heutigen
Umständen ist überwiegend wahrscheinlich ( §
19 Abs. 2 InsO ).
Im Hinblick auf das laufende Jahr sowie die zu
erwartenden positiven Ergebnisse für 2019 und 2020
wurde auf einen Insolvenzantrag verzichtet.
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.12.2019 festgestellt.
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