FPP
GmbH
Schwarz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.435,00 |
2.525,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
|
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.435,00 |
2.524,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
172.020,15 |
182.172,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
94.835,25 |
128.498,72 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
77.184,90 |
53.673,28 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
972,96 |
972,96 |
| Summe
Aktiva |
174.428,11 |
185.669,96 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
121.423,09 |
129.454,46 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
27.500,00 |
27.500,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
12.500,00 |
12.500,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
106.423,09 |
114.454,46 |
| B.
Rückstellungen |
5.840,00 |
5.640,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
47.165,02 |
50.575,50 |
| Summe
Passiva |
174.428,11 |
185.669,96 |
Anhang
Identifikation
Gesellschaft:FPP GmbH i.L.
Sitz: Dorfstraße 16 in 17252 Schwarz
Registergericht: Amtsgericht Neubrandenburg
Registernummer: HRB 7562
Die Gesellschaft befindet sich seit 02. Juni 2021 in
Liquidation.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschlussfür das Geschäftsjahr
vom 01. Januar bis 31. Dezember 2020 ist unter
Berücksichtigung der Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt worden. Soweit Regelungen
der Satzung den Jahresabschluss betreffen, wurden diese
beachtet. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbHG zu beachten.
Darüber hinaus wurden primär steuerliche
Regelungen berücksichtigt, soweit diese nicht im
Widerspruch zu handelsrechtlichen Vorschriften stehen.
Nach den in § 267 HBG angegebenen
Größenklassen handelt es sich bei der
Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft. Es wurde
von den größenabhängigen Erleichterungen
gemäß § 288 i. V. m. § 267
Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Angabe der auf Bilanz und GuV angewandten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen, analog
§ 252 HGB (Going-Concern-Prinzip).
Der Einzelbewertungsgrundsatz und das
Saldierungsverbot wurden beachtet.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer grundsätzlich linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Einzelanschaffungswert bis zu Euro 800,00 (31.12.2017: Euro
410,00) wurden im Zugangsjahr gemäß § 6
Abs. 2 Satz 1 EStG in voller Höhe abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem
Einzelanschaffungswert zwischen Euro 150,00 und Euro
1.000,00 wurden in den Jahren 2013 und 2015 im Jahr der
Anschaffung in einen Pool eingestellt und über die
pauschale Nutzungsdauer von 5 Jahren abgeschrieben.
Die Abschreibungen auf Altbestände wurden
planmäßig fortgeführt. Insoweit werden
steuerliche Regelungen handelsrechtlich umgesetzt.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zum
Bilanzstichtag mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten. Sofern die Tageswerte niedriger waren,
wurden diese angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip
wurde beachtet.
Die Forderungen sind zum Nominalwert angesetzt
worden, wobei Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen
je nach Lage des Einzelfalles unter Einschätzung des
Ausfallrisikos berücksichtigt wurden.
Sonstige Vermögensgegenstände und Liquide
Mittel werden grundsätzlich mit den Nennwerten
bewertet.
Die Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten zum 31.
Dezember 2020 erfolgte für Ausgaben vor dem
Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte
Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Darüber hinaus sind Rückstellungen für noch
nicht veranlagte Steuern vom Einkommen und Ertrag gebildet
worden. Die Dotierung der Rückstellungen erfolgt nach
der Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
bilanziert. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die
Restlaufzeiten und Sicherheiten der ausgewiesenen
Verbindlichkeiten sind unter den Angaben zur Bilanz
zusammengefasst.
Abweichung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden,
Einfluss auf Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage
Die auf den vorherigen Jahresabschluss angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Wesentlichen
beibehalten worden.
Abweichung von der Darstellungsstetigkeit
Die Gliederung der Bilanz entspricht den gesetzlichen
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die
Darstellung ist gegenüber dem Vorjahr nicht
verändert worden.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
Ausleihungen und Verbindlichkeiten gegen
Gesellschafterbestehen am Bilanzstichtag keine.
Darlehensforderungen bestehen in Höhe von Euro
60.385,61 (VJ: Euro 99.999,53) gegenüber dem
Gesellschaftergeschäftsführer.
Angaben über die Restlaufzeit von Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenständen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
Im Bilanzgewinn/ -verlust enthaltener Gewinnvortrag/
Verlustvortrag
Der Bilanzgewinn zum 31.12.2020 beträgt Euro
106.423,09. Es ist ein Gewinnvortrag von
Euro 114.454,46 (VJ: Euro 137.636,24) enthalten.
Aufgliederung der Verbindlichkeiten
Zum Bilanzstichtag wurden Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr in Höhe von Euro
47.165,02 (VJ: Euro 50.575,50) ausgewiesen.
Zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung waren die
Verbindlichkeiten soweit fällig bezahlt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten betreffen mit
Euro 14.662,22 (VJ: Euro 20.669,49) Verbindlichkeiten
aus Steuern.
Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit
bestanden am Abschlussstichtag in Höhe von Euro
1.944,80 (VJ: Euro 1.284,86).
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse für fremde
Verbindlichkeiten bestehen am Abschlussstichtag keine.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht abgebildet
wurden und einen wesentlichen Einfluss auf die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben, bestehen am
Abschlussstichtag ebenfalls nicht.
Angabe aller Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch den
Geschäftsführer Herrn Lutz Schlumbach
geführt.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr tätige Arbeitnehmer
Unter Anwendung des § 267 Abs. 5 HGB
beträgt die durchschnittliche Anzahl der
Beschäftigten: 17
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 8.9.2021.
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