Dolphin
Innovations GmbH
Hamburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
460.216,84 |
521.133,54 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
378.399,00 |
406.468,00 |
| II.
Sachanlagen |
81.817,84 |
114.665,54 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.289.044,75 |
1.334.732,13 |
| I.
Vorräte |
1.045.772,98 |
1.004.708,29 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
230.456,94 |
208.213,73 |
| davon
gegen Gesellschafter |
23.503,35 |
23.503,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.814,83 |
121.810,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.987,12 |
7.446,42 |
| Aktiva |
1.757.248,71 |
1.863.312,09 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
70.175,96 |
12.266,71 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
92.045,83 |
92.045,83 |
| III.
Verlustvortrag |
104.779,12 |
489.030,13 |
| IV.
Jahresüberschuss |
57.909,25 |
384.251,01 |
| B.
Rückstellungen |
11.000,00 |
20.825,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.676.072,75 |
1.830.220,38 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.435.810,71 |
1.493.314,42 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
240.262,04 |
336.905,96 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
428.368,06 |
723.596,78 |
| Passiva |
1.757.248,71 |
1.863.312,09 |
Anhang
zum Geschäftsjahr 2022
Dolphin Innovations GmbH, Hamburg
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Der Sitz der Gesellschaft ist in Hamburg. Die
Gesellschaft ist unter der Firma Dolphin Innovations GmbH
im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg unter der
Nummer HRB 71277 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 ist nach
den Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff.
HGB sowie unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängige Erleichterungen
gemäß §§ 267, 274a, 276 und 288 HGB
wurde bei der Erstellung des Anhangs teilweise Gebrauch
gemacht.
Die Gliederung der Bilanz ist nach dem
handelsrechtlichen Gliederungsschema gemäß
§ 266 HGB vorgenommen, die Gewinn- und
Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB
in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt
worden. Die Gliederung der Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung ist mit der des Vorjahres
vergleichbar.
Die Geschäftsführung hat unter
Berücksichtigung ihrer Finanz- und Ertragsaussichten
für die Gesellschaft den Jahresabschluss unter der
Annahme einer positiven Fortführungsprognose (Going
concern; § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt.
III.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im
Geschaftsjahr grundsätzlich unverändert
beibehalten.
Im Einzelnen erfolgten die Bilanzierung und Bewertung
unverändert zum Vorjahr wie folgt:
1.
Immateriellen Vermögensgegenstände
Die
immateriellen Vermögensgegenstände, die
sich nahezu vollständig aus Lizenzen zusammensetzen,
sind zu Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen angesetzt.
Die Lizenzen werden über eine
planmäßige Nutzungsdauer von 20 Jahren linear
abgeschrieben. Bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Für EDV-Software betragen die
planmäßigen Nutzungsdauern 3 Jahre für
Standardsoftware bzw. 5 Jahre für ERP-Software.
2.
Sachanlagen
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-
oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen, bewertet.
Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis und die
direkt zurechenbaren Anschaffungsnebenkosten.
Anschaffungspreisminderungen wurden berücksichtigt.
Die Herstellungskosten umfassen die Materialkosten,
die Fertigungskosten sowie angemessene Teile der
notwendigen Material- und Fertigungsgemeinkosten
einschließlich fertigungsbedingter Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibungen
war die voraussichtliche betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Bei technischen Anlagen und Maschinen, Fahrzeugen
sowie sonstiger Betriebs- und Geschäftsausstattung
sind die Nutzungsdauern der vom Bundesfinanzministerium der
Finanzen veröffentlichten "AfA-Tabelle für
allgemein verwendbare Anlagegüter" (AfA-Tabelle AV) in
der jeweils gültigen Fassung entnommen, sofern nicht
im Einzelfall eine kürzere Nutzungsdauer glaubhaft
gemacht wurde.
Die Abschreibungen wurden beim abnutzbaren
Sachanlagengüte in Anlehnung an § 7 Abs. 1 EStG
nach der linearen Methode vorgenommen. Die Zugänge
werden ab dem Anschaffungsmonat pro rata temporis
abgeschrieben.
Selbstständig nutzbare bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens (geringwertige
Anlagegüter), die der Abnutzung unterliegen, werden
aus Vereinfachungsgründen im Zugangsjahr bis zu einem
Nettobetrag von 800,00 EUR voll abgeschrieben und als
Abgang im Anlagenspiegel gezeigt. Anlagegegenstände
mit Anschaffungskosten über 800,00 EUR werden
über die planmäßige Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Es werden keine Sammelposten für
selbständig nutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter
des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen
250,00 EUR und 1.000,00 EUR analog zu den steuerlichen
Vorschriften gebildet und über fünf Jahre
gewinnmindernd aufgelöst, sondern diese
Wirtschaftsgüter werden mit ihren Anschaffungs- oder
Herstellungskosten gemindert um planmäßige
Abschreibungen berücksichtigt.
3.
Vorratsvermögen
Das Vorratsvermögen wird zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgt grundsätzlich zu durchschnittlichen
Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden
Werten.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der
Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen
Betriebsabrechnung beruhen, zu Herstellungskosten bewertet,
wobei neben den direkt zurechenbaren Materialeinzelkosten,
Fertigungslöhnen und Sondereinzelkosten auch
angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten,
der Abschreibungen sowie der Kosten der allgemeinen
Verwaltung berücksichtigt werden. Fremdkapitalzinsen
werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
Handelswaren sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren
Marktpreisen bilanziert.
Die erhaltenen Anzahlungen auf Bestellungen werden
bis zu der Höhe offen von den Vorräten abgesetzt,
in der den erhaltenen Anzahlungen in den unfertigen und
fertigen Erzeugnissen aktivierte Beträge
gegenüberstehen. Sofern noch keine Aktivierung
unfertiger und fertiger Erzeugnisse erfolgt ist, werden
erhaltene Anzahlungen unter den Verbindlichkeiten
ausgewiesen.
Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die
sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt.
4.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert oder
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
5.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zu ihren Nennwerten am Bilanzstichtag bilanziert.
6.
Rechnungsabgrenzungsposten
Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden auf der
Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen,
soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Tag darstellen.
7.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt und ist in voller Höhe eingezahlt.
8.
Rückstellungen
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen
wurde allen erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend
Rechnung getragen. Die Bewertung der Rückstellungen
erfolgte jeweils in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden Marktzinssatz abgezinst.
9.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und
sonstige Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
IV.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
1.
Entwicklung des Anlagevermögens
Die immateriellen Vermögensgegenstände
umfassen im Wesentlichen angeschaffte Vertriebslizenzen,
welche über eine Laufzeit von 20 Jahren abgeschrieben
werden.
Zinsen für Fremdkapital wurden bei keinem Posten
des Anlagevermögens aktiviert.
2.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben unverändert zum
Vorjahr eine Restlaufzeit von nicht mehr als einem Jahr.
3.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen die
Kosten für die Erstellung, Aufbewahrung und
Offenlegung des Jahresabschlusses sowie für die
Anfertigung der Steuererklärungen für die Jahre
2021 und 2022.
4.
Sonstigen betrieblichen Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im
Wesentlichen Erträge aus öffentlichen
Corona-Hilfen 508.246,26 EUR, Erträge aus einem
Forderungsverzicht der Gesellschafter zur Stärkung des
Eigenkapitals 97.916,67 EUR, Erträge aus der
Währungsumrechnung 18.833,05 EUR sowie Erträge
aus verrechneten Sachbezügen 10.830,24 EUR.
V.
Nachtragsbericht
Die Gesellschaft ist von Umsatzausfällen
aufgrund der im Jahr 2020 eingetretenen Krise im
Zusammenhang mit dem COVID-19 Virus betroffen. Die
Geschäftsführung analysiert die Situation laufend
und ergreift notwendige Maßnahmen. Die finanziellen
Auswirkungen können zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht
abschließend beurteilt werden.
Mit Blick auf die Folgewirkungen durch die
Corona-Pandemie sowie die weiteren Herausforderungen
infolge der Energie- und Inflationskrise muss für die
Zukunft weiterhin mit einem schwierigen
Geschäftsumfeld gerechnet werden.
VI.
Sonstige Angaben
1.
Geschäftsführung
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Name
|
Vorname
|
Berufsbezeichnung
|
Vertretungsbefugnis
|
Wingerter
|
Thomas
|
Kaufmann
|
Alleinvertretungsberechtigt von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit
|
2.
Unterschrift der Geschäftsführung
Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
1. Januar bis 31. Dezember 2022.
Hamburg, den 21.
März 2024
|
|
|
gez. Thomas Wingerter
|
|
|
(Geschäftsführer)
|
|
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2024
festgestellt.
|