Mainitz
Sicherheitstechnik GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.031,00 |
1.606,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.031,00 |
1.606,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
129.412,77 |
129.078,30 |
| I.
Vorräte |
47.447,32 |
48.092,99 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
80.173,35 |
77.264,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.792,10 |
3.721,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
779,48 |
220,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
22.521,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
131.223,25 |
153.426,16 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.341,32 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
47.521,86 |
56.482,02 |
| III.
Jahresüberschuss |
28.863,18 |
8.960,16 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
0,00 |
22.521,86 |
| B.
Rückstellungen |
6.383,33 |
5.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
118.498,60 |
148.426,16 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
118.498,60 |
148.426,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
131.223,25 |
153.426,16 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2011
Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Mainitz Sicherheitstechnik
GmbH wurde auf der Grundlage der Vorschriften des Dritten
Buches des HGB §§ 238 ff. aufgestellt.
Ergänzend dazu wurden die Vorschriften des
GmbH-Gesetzes beachtet. Es handelt sich bei der
Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
von § 264 HGB. Größenabhängige
Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung
gemäß §§ 266, 274a, 276 und 288 HGB
wurden zum Teil in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im
Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bewertung orientierte sich am Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going concern prinzip). Dem
stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe
entgegen.
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen,
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Angaben zu den Bilanzposten
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten vermindert
um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der
Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde
von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter
Berücksichtigung der betrieblichen
Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der
linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis zu
410 EUR wurden im Zugangsjahr 2011 nach § 6 Abs. 2
EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Für Vermögensgegenstände, die im
Geschäftsjahr 2009 angeschafft wurden und deren
Anschaffungskosten jeweils 150 EUR aber nicht 1.000 EUR
übersteigen, wurde ein Sammelposten gebildet, der
über eine Laufzeit von 5 Jahren abgeschrieben wird.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
mit dem Nennbetrag angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die
bereits im Geschäftsjahr 2011 erhaltenen Aufwendungen
des Folgejahres.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit Ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Bei der erstmaligen Anwendung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHB nicht angepasst.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der
neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist
hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag
gemäß § 253 Abs. 1 HGB.
Sonstige Angaben und Erläuterungen
Am Bilanzstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB oder
sonstige nicht im Jahresabschluss ausgewiesene finanzielle
Verpflichtungen die für die Beurteilung der
Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
von Bedeutung wären.
Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die
Geschäftsführung durch:
Herrn Uwe-Paul Mainitz
Der Geschäftsführer hat
Alleinvertretungsbefugnis und ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Geschäftsführer wird der
Gesellschafterversammlung vorschlagen, den
Jahresüberschuss in Höhe von 28.863,18 EUR auf
neue Rechnung vorzutragen.
Hannover, den 21.01.2013
__________________________
Geschäftsführer
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2011 -
31.12.2011
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 50.505,24 EUR.
1.1.2010 -
31.12.2010
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 44.768,92 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.01.2013 festgestellt.
|