Mainitz Sicherheitstechnik GmbH

Geibelstraße 55, 30173 Hannover, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Hannover HRB 59218
Eingetragen
1.2.2001
Branche
BeteiligungsgesellschaftenGroßhandel mit WerkzeugmaschinenGroßhandel mit Anstrichmitteln
Gegenstand
der Handel und Vertrieb sicherheitstechnischer Einrichtungen einschließlich entsprechender Montageleistungen . Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mainitz Sicherheitstechnik GmbH

Hannover

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1.031,00 1.606,00
I. Sachanlagen 1.031,00 1.606,00
B. Umlaufvermögen 129.412,77 129.078,30
I. Vorräte 47.447,32 48.092,99
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 80.173,35 77.264,21
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.792,10 3.721,10
C. Rechnungsabgrenzungsposten 779,48 220,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 22.521,86
Bilanzsumme, Summe Aktiva 131.223,25 153.426,16

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 6.341,32 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 47.521,86 56.482,02
III. Jahresüberschuss 28.863,18 8.960,16
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 0,00 22.521,86
B. Rückstellungen 6.383,33 5.000,00
C. Verbindlichkeiten 118.498,60 148.426,16
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 118.498,60 148.426,16
Bilanzsumme, Summe Passiva 131.223,25 153.426,16

Anhang für das Geschäftsjahr 2011



Allgemeine Angaben und Erläuterungen
Der Jahresabschluss der Mainitz Sicherheitstechnik GmbH wurde auf der Grundlage der Vorschriften des Dritten Buches des HGB §§ 238 ff. aufgestellt. Ergänzend dazu wurden die Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet. Es handelt sich bei der Gesellschaft um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 264 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung gemäß §§ 266, 274a, 276 und 288 HGB wurden zum Teil in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde im Gesamtkostenverfahren § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.


Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bewertung orientierte sich am Grundsatz der Unternehmensfortführung (going concern prinzip). Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen, handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.


Angaben zu den Bilanzposten
Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht.
Vermögensgegenstände im Einzelwert bis zu 410 EUR wurden im Zugangsjahr 2011 nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben.
Für Vermögensgegenstände, die im Geschäftsjahr 2009 angeschafft wurden und deren Anschaffungskosten jeweils 150 EUR aber nicht 1.000 EUR übersteigen, wurde ein Sammelposten gebildet, der über eine Laufzeit von 5 Jahren abgeschrieben wird.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die bereits im Geschäftsjahr 2011 erhaltenen Aufwendungen des Folgejahres.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit Ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Bei der erstmaligen Anwendung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHB nicht angepasst.
Die Rückstellungen wurden auf der Grundlage der neuen Fassung des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB.


Sonstige Angaben und Erläuterungen
Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB oder sonstige nicht im Jahresabschluss ausgewiesene finanzielle Verpflichtungen die für die Beurteilung der Vermögens- Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von Bedeutung wären.

Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die Geschäftsführung durch:

  Herrn Uwe-Paul Mainitz


Der Geschäftsführer hat Alleinvertretungsbefugnis und ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Der Geschäftsführer wird der Gesellschafterversammlung vorschlagen, den Jahresüberschuss in Höhe von 28.863,18 EUR auf neue Rechnung vorzutragen.


Hannover, den 21.01.2013


__________________________   
              Geschäftsführer   

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 50.505,24 EUR.

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 44.768,92 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.01.2013 festgestellt.

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