ITSC - FF KG

Köln

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRA 24641
Vorher
ITSC Limited & Co. KG
Eingetragen
7.2.2007

Historie

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Gesellschafter

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Konzern- und Jahresabschlüsse

ITSC Limited & Co. KG

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

533,00

711,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

68008,23

31586,94

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

8106,61

9343,67

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

76647,84

44584,66



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

2500,00

2500,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

B. Rückstellungen

30885,80

30971,20

C. Verbindlichkeiten

43262,04

11113,46

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

76647,84

44584,66

ANHANG

I. Buchführung

Die Buchführung wurde von uns mit Hilfe der Buchhaltungssoftware Kanzlei-REWE der DATEV eG erstellt.

Da die Gesellschaft kein Anlagevermögen hat, musste ein Anlagenspiegel nicht erstellt werden.

Buchführung und Belegwesen entsprechen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

Der Jahresabschluss ist aus der Buchführung entwickelt.

I. Bewertung

Die Bewertung der einzelnen Bilanzposten entspricht den maßgeblichen handelsrechtlichen Vorschriften des HGB (§§ 252 bis 256, 279 bis 283 HGB) sowie den ertragsteuerlichen Grundsätzen.

Der Grundsatz der Bewertungsstetigkeit wurde sowohl bezogen auf die Ausübung von Bewertungsmethoden als auch der Inanspruchnahme von Auswahlrechten beachtet.

II. Bilanzierung

Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgt unter Anwendung der handelsrechtlichen Gliederungsvorschriften.

Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach § 266 II HGB, diejenige der Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 II HGB.

Die in den Vorschriften bezeichneten Posten sind gesondert und in der vorgeschriebenen Reihenfolge ausgewiesen.

 

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