RNC Ebert
GmbH
Sinsheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
169.452,00 |
211.536,00 |
| I.
Sachanlagen |
167.532,00 |
209.616,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.920,00 |
1.920,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
118.202,77 |
129.845,01 |
| I.
Vorräte |
56.300,00 |
56.800,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
59.622,92 |
71.335,43 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.279,85 |
1.709,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
1.094,50 |
| Aktiva |
287.654,77 |
342.475,51 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
47.107,13 |
43.840,25 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
31.340,25 |
27.799,08 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.266,88 |
3.541,17 |
| B.
Rückstellungen |
14.436,21 |
4.687,33 |
| C.
Verbindlichkeiten |
226.111,43 |
293.947,93 |
| Passiva |
287.654,77 |
342.475,51 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma RNC Ebert GmbH,
Westliche Ringstraße 45, Sinsheim eingetragen im
Handelsregister Mannheim (HRB 724363) wurde auf der
Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches gemäß den §§ 242
ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Normen
für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt.Die handelsrechtlichen Bestimmungen in der
Fassung nach den Änderungen durch das
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) waren
anzuwenden.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Firma RNC Ebert GmbH weist zum Abschlussstichtag
die Größenmerkmale einer kleinen
Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB
auf. Der Jahresabschluss umfasst neben der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung auch den nach § 264 Abs. 1
S. 1 HGB zu erstellenden Anhang. Ein Lagebericht war
gemäß § 264 Abs. 1 HGB nicht zu erstellen.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach den
Gliederungsvorschriften des § 266 HGB unter
Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterung nach § 266 Abs. 1 S. 3 HGB. Die
Davon-Vermerke der Bilanz wurden aus Gründen der
Klarheit und Übersichtlichkeit in den Anhang
übernommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung
wurde das Gesamtkostenverfahren in Staffelform
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von
den Erleichterungen und Schutzklauseln gemäß
§§ 274 a, 276, 286 und 288 HGB teilweise Gebrauch
gemacht. Für die Offenlegung des Jahresabschlusses
wird von den Schutzklauseln gemäß §§
325 und 326 HGB, soweit anwendbar, Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung erfolgte grundsätzlich unter
Zugrundelegung der Fortführung des Unternehmens.
Erworbene Immaterielle Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten angesetzt
und um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Selbst erstellte immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind nicht vorhanden.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Grundlage
der planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten beweglicher
Gegenstände des Anlagevermögens mit Beträgen
im Einzelfall von bis zu Euro 250,00 wurden sofort als
Aufwand erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von Euro 250,01 bis Euro 800,00
wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die sich im Bestand befindlichen Finanzanlagen wurde
mit den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren
beizulegenden Wert ausgewiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurde grundsätzlich zum
Nennwert angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit ensprechenden
durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten wurde zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswer angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Forderungen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Zum Bilanzstichtag bestehen Forderungen
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von Euro
14.694,69. (Vorjahr: TEuro13,6)
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren betragen Euro 33.750,00. (Vorjahr: TEuro 33,7)
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
unter einem Jahr betragen Euro 105.753,80. (Vorjahr: TEuro
154.5)
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr betragen insgesamt Euro 87.372,82 (Vorjahr:
TEuro 104,3)
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB
IV. Sonstige Pflichtangaben
Angaben gem. § 285 Nr. 7 i.V.m. § 288 Nr 2
HGB
Die durchschnittliche Zahl der beschäftigen
Mitarbeiter (§267 Abs. 5 HGB) beträgt im
Berichtsjahr 38.
Angaben über die Mitglieder des
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Ilona Ebert
Unterschrift der Geschäftsführung
Sinsheim, im Juni 2024
gez. Ilona Ebert
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.12.2024
festgestellt.
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