Leupold-Geschäftsführungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Klemens seit 20.2.2020 | Geschäftsführer |
Kerstin Schubert seit 15.7.2005 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Landkreis Nordsachsen | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Nordsachsen Mobil GmbHOschatzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen der GeschäftstätigkeitGrundlage der Geschäftstätigkeit bildet der Gesellschaftsvertrag. Der Landkreis Nordsachsen ist Aufgabenträger für den öffentlichen straßengebundenen Personennahverkehr ("ÖSPV") im Sinne des § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG Sachsen). Er ist gemäß § 3 Abs. 2 ÖPNVG Sachsen auch zuständige Behörde im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 für die Erteilung öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ÖDA) nach der VO (EG) Nr. 1370/2007. Der Landkreis ist Alleingesellschafter des Verkehrsunternehmens Nordsachsen Mobil GmbH. Der ÖDA mit einer Laufzeit von 10 Jahren wurde vom Landkreis an das Verkehrsunternehmen im Wege der Inhouse-Vergabe nach § 108 GWB erteilt (vgl. Beschluss des Kreistags vom 04. Dezember 2019). Der Öffentliche Dienstleistungsauftrag (ÖDA) steht nach unserer Beurteilung im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung des EuGH. Das Liniennetz umfasst 77 Liniengenehmigungen, darunter 10 Stadtverkehrslinien, mit insgesamt 8.561.404 Fahrplankilometer (Fplkm) p.a., darunter 506.217 Fplkm Netzerweiterung ab 29. August 2022. Durch die Netzerweiterung wurden die verkehrlichen Beziehungen direkter, vertakteter und schneller gestaltet. Im Jahr 2023 bestehen Verträge mit sechs Subunternehmern sowie Verträge mit sechs Taxiunternehmen. Mit Kreistagsbeschluss vom 05. April 2023 wurde die Satzung zur Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten des Landkreises Nordsachsen dahingehend geändert, dass beginnend mit dem Schuljahr 2023/2024 der Erwerb einer SchülerRegionalKarte (SRK) grundsätzlich nur noch für Schüler der Grundschulen möglich ist. Alle anderen Schüler können das Bildungsticket (BT) direkt bei Nordsachsen Mobil GmbH erwerben. Der Preis der SRK für die Grundschüler wurde beginnend mit dem neuen Schuljahr 2023/2023 von 68,10 € auf 35,00 € abgesenkt sowie der zeitliche Geltungsbereich auf die Sommerferien ausgedehnt. Zum 01. Mai 2023 wurde das Deutschlandticket zu einem monatlichen Preis von derzeit 49 € eingeführt. Die Gesellschaft ist in den Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) eingebunden. Durch die Integration in den MDV können die Fahrgäste den ÖPNV zugangsfrei über einen gemeinsamen Tarif nutzen. Die verkehrsorganisatorischen, technischen und kaufmännischen Abläufe werden im Wesentlichen mit den eigenen Mitarbeitern bewältigt. Die Betriebsprozesse, insbesondere die Erlös- und Kostenentwicklung, werden einer periodischen Kontrolle unterzogen. Über die Ergebnisse und gezogenen Schlussfolgerungen wird periodisch an den Gesellschafter Bericht erstattet. 1 . 2 . Ziele, Strategien Den Unternehmen obliegt die Erbringung von Leistungen im öffentlichen Linienverkehr mittels Omnibussen. Die im öffentlichen Dienstleistungsauftrag festgelegten Qualitätsvorgaben sind Grundlage der Verkehrsleistungserbringung. Sie werden sowohl intern als auch durch den Aufgabenträger periodisch auf ihre Einhaltung kontrolliert. 1 . 3 . Steuerungssystem Im Unternehmen werden monatliche Leitungsberatungen durchgeführt sowie im Risikomanagement Plan-Ist-Kontrollen vorgenommen und Entwicklungen im ÖPNV analysiert, um bei Bedarf umgehend entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. 2. WirtschaftsberichtWesentliche Kennzahlen sowie sonstige Angaben gehen aus der Anlage zum Lagebericht hervor. 2.1. Rahmenbedingungen Der ÖDA beinhaltet im § 17 sowie Anlage 4b, Regularien zur jährlichen Anpassung der Sollkosten, erstmalig zum 01. März 2023. Der Finanzierungsbetrag gemäß ÖDA beinhaltet auch die beginnend mit dem Jahr 2009 auf die Landkreise übertragenen Ausgleichszahlungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen gemäß § 45a PBefG sowie die Ausgleichszahlungen für Durchtarifierungs- und Harmonisierungsverluste (DTV). 2. 2 . Geschäftsverlauf Am 07. Dezember 2022 wurde mit der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) ein neuer Rahmentarifvertrag mit einer Laufzeit bis zum 30. Juni 2025 unterzeichnet, der eine kostenseitige Erhöhung von jährlich ca. 2,0 % auf Grund der von Reduzierung der Arbeitszeit und der Erhöhung von Zuschlägen beinhaltet. Am 21. März 2023 wurde ebenfalls mit der ver.di ein neuer Vergütungstarifvertrag mit einer Laufzeit vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 unterzeichnet, der neben der Zahlung eines Inflationsausgleiches in Höhe von T€ 3, verteilt auf 2 Jahre, eine Lohnerhöhung für das Jahr 2023 in Höhe von ca. 12 % beinhaltet. Für 2022 wurden Anträge auf Gewährung von Billigkeitsleistungen zum Ausgleich von Schäden im öffentlichen Personennahverkehr im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 im Freistaat Sachsen gestellt. Es wurden für 2022 Ausgleichszahlungen in Höhe von T€ 2.230 gewährt. Die vorläufige Abrechnung der Billigkeitsleistungen endet mit einer Rückzahlungsverpflichtung von T€ 1.474. Der abschließende Bescheid lag bis zur Bilanzerstellung noch nicht vor. Den Geschäftsverlauf im Jahr 2023 hat entscheidend der Einkaufspreis für Dieselkraftstoff mit einem durchschnittlichen Wert von 1,39 €/l negativ beeinflusst. 2. 3 . Vermögens- und Finanzlage Hauptanteil an der Bilanzsumme hat das Anlagevermögen mit T€ 7.011 (52,3 % der Bilanzsumme), welches durch Eigenkapital (26,6 % der Bilanzsumme), dem Sonderposten für Investitionszuschüsse (29,3 % der Bilanzsumme) und den langfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und dem Gesellschafter (2,2 % der Bilanzsumme) mit insgesamt T€ 7.798 langfristig zu 111,2 % finanziert ist. Die Zunahme der Bilanzsumme resultiert insbesondere aus der Erhöhung der sonstigen Forderungen und der sonstigen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Ansprüchen und der Verwendung von Fördermitteln und Ausgleichsleistungen. Die Liquidität war in Verbindung mit dem erhaltenen Finanzrahmenbetrag gemäß ÖDA im Geschäftsjahr 2023 jederzeit gesichert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden Investitionen in Höhe von T€ 1.244 getätigt. Es handelt sich im Wesentlichen um Betriebs- und Geschäftsausstattung, Software sowie zwei neue Busse und einen gebrauchten Bus. 2 . 4 . Ertragslage a) Umsatzerlöse und sonstige Erträge Unverändert wird der Verkehrstarif des MDV angewandt, dessen Grundlage die Anwendung eines Flächentarifs mit sieben verschiedenen Preisstufen ist. Die Jahresrechnung zur Einnahmeaufteilung im MDV für das Jahr 2023 weist im Ergebnis eine Gesamtzuführung in Höhe von T€ 515 aus. Die betrieblichen Tankstellen wurden durch Dritte in Höhe von T€ 1.110 in Anspruch genommen. Der Finanzrahmenbetrag des Aufgabenträgers zur Sicherung des öffentlichen Linienverkehrs wurde durch diesen auf der Grundlage des abgeschlossenen Öffentlichen Dienstleistungsauftrages in Höhe von T€ 17.853 gezahlt. Er enthält in Höhe von insgesamt T€ 4.359 Ausgleichszahlungen nach § 45a PBefG sowie in Höhe von T€ 822 Ausgleichszahlungen zum Deutschlandticket. Erlöse durch Anlagenverkäufe wurden in Höhe von T€ 117 erzielt. Dies betrifft den Verkauf von zwei Bussen. Im Geschäftsjahr 2023 wurden Schäden an Bussen durch Dritte verursacht, die zu Versicherungsentschädigungen in Höhe von T€ 22 geführt haben. Basierend auf dem nichtvertragskonformen Erbringen der Linienverkehrsleistungen wurden Vertragsstrafen gegen Subunternehmer in Höhe von insgesamt T€ 88 geltend gemacht. Insgesamt wurden im Berichtsjahr Investitionszuschüsse in Höhe von T€ 276 im Sonderposten für Investitionszuschüsse eingestellt. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse wurde im Jahr 2023 in Höhe von T€ 555 ertragswirksam aufgelöst. Im Berichtsjahr wurden Zuschüsse ertragswirksam in Höhe von T€ 554, im Wesentlichen für das Anlernen eines autonomen Busses (T€ 180) und für das Projekt zur Verbesserung des Linienverkehrsangebotes (T€ 312) erfasst. b) Aufwendungen Im abgelaufenen Geschäftsjahr war eine sinkende Entwicklung der Kraftstoffpreise zu verzeichnen. Mussten im Jahr 2022 für ein Liter Kraftstoff durchschnittlich € 1,58 bezahlt werden, so waren es im Jahr 2023 € 1,39. Der Kraftstoffpreis liegt somit weiter deutlich über dem langjährigen Durchschnitt. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe in Höhe von T€ 2.708 beinhalten im Wesentlichen Dieselkraftstoffkosten für eigene Fahrzeuge (T€ 1.301) und für Fremdkunden (T€ 1.079). Die Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von T€ 14.580 basieren zum überwiegenden Teil in Höhe von T€ 14.166 auf den geschlossenen Verträgen mit den Subunternehmern, darunter T€ 266, die über das Förderprojekt zur Verbesserung des Linienverkehrsangebotes ausgeglichen worden sind. Die Aufwendungen für Versicherungen betrugen im Jahr 2023 T€ 201. Die Abschreibungen wurden in Höhe von T€ 1.232 gebucht. Der stichtagsbezogene Personalbestand (inklusive Geschäftsführer) setzte sich zum 31. Dezember 2023 aus folgenden Beschäftigungsgruppen zusammen:
Die Lohn- und Gehaltsaufwendungen in Höhe von T€ 6.644 sind überwiegend bedingt durch die Lohnerhöhung im Jahr 2023 basierend auf dem am 21. März 2023 unterzeichneten Lohntarifvertrag in Höhe von 12 %, zuzüglich T€ 225 gezahltem Inflationsausgleich und dem am 07. Dezember 2022 unterzeichneten Rahmentarifvertrag "Personenverkehr Sachsen". Die Personalkosten beinhalten eine Erhöhung der Entgeltfortzahlungen in Höhe von T€ 26. Dies entspricht einer Erhöhung um 11%. Die betriebliche Altersversorgung erfolgt unverändert in Form einer Direktversicherung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten u.a. T€ 161 Betreuungskosten, T€ 71 Reparatur- und Instandhaltungskosten der Gebäude, T€ 347 Nebenkosten des Linienverkehrs sowie T€ 582 periodenfremde Aufwendungen, darunter T€ 557 Nachzahlungen zum Coronarettungsschirm 2022. In den Nebenkosten des Linienverkehrs sind -vollständig bezuschusst- T€ 180 für das Projekt "Anlernen eines autonomen Busses im Linienverkehr" enthalten. Durch die Einführung des Bildungstickets ab der 5. Klassenstufe und dem Deutschlandticket hat sich die Anzahl der Abonnenten auf monatlich ca. 9.000 erhöht. Damit steigen infolge von Lastschriftretouren und -widersprüchen die Kosten des Geldverkehrs und die Inkassokosten. Im Geschäftsjahr stiegen die Kosten des Geldverkehrs um 47 % auf T€ 13 und die Forderungsverluste von T€ 1 auf T€ 9. Das Jahresergebnis wurde mit periodenfremden und einmaligen Aufwendungen und Erträgen im Saldo mit T€ 368 belastet. 2.5 . Finanzielle und nicht finanzielle Leistungsindikatoren Finanzielle Leistungsindikatoren, die der Steuerung der Geschäftstätigkeit zu Grunde liegen, sind insbesondere die Erlöse aus dem Linienverkehr, die Entwicklung des Material- und Personalaufwands, der Kostendeckungsgrad sowie die Entwicklung der Investitionen und der Investitionszuschüsse. Diese sind in der Anlage zum Lagebericht dargestellt. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind in den Vertragsbeziehungen zum Aufgabenträger definiert und beziehen sich insbesondere auf Qualitätsvorgaben für die Erbringung der Beförderungsleistungen im ÖPNV. 3. Internes Kontroll- und RisikomanagementDie Gesellschaft verfügt über ein Risikoerkennungssystem, dessen Anwendung das Risiko für die wirtschaftliche Tätigkeit für gegenwärtige sowie künftige Zeiträume so gering wie möglich hält. Neben der jährlichen Inventur zum Bilanzstichtag werden unterjährig Zwischeninventuren bei aufgetretenen Differenzen unmittelbar nach Feststellung dieser oder zu Kontrollzwecken durchgeführt. Bei diesen Inventuren wurden keine Differenzen, die außerhalb des Toleranzbereiches liegen, festgestellt. Monatlich werden die offenen Forderungen der Debitoren auf die Einhaltung des Zahlungszieles kontrolliert und bei Nichteinhaltung schriftlich gemahnt. Kann nach der Mahnung kein Zahlungseingang verzeichnet werden, werden die Unterlagen zu den offenen Posten der Creditreform Leipzig zur weiteren gerichtlichen Verfolgung übergeben. 4. Ausblick, Chancen und Risiken für die künftige EntwicklungMögliche Marktpotentiale eines Verkehrsunternehmens werden wesentlich von der Bevölkerungszahl, der Größe des Bedienungsgebietes und den Mobilitätsbedürfnissen der zu befördernden Fahrgäste geprägt. Dabei kommt im Landkreis Nordsachsen der Anzahl der Schüler und der örtlichen Lage der Schulstandorte eine besondere Bedeutung zu. Hierbei muss weiterhin davon ausgegangen werden, dass auch künftig die Bevölkerungszahl stagniert bzw. sinkt. Bei den zu befördernden Personen im Ausbildungsverkehr spielt neben der Entwicklung der absoluten Zahlen auch die Schulwahl der Eltern für ihre Kindern eine nicht untergeordnete Bedeutung. Zum 01. August 2021 wurde, initiiert durch den Freistaat Sachsen, das sächsische Bildungsticket für die jeweiligen sächsischen Verbundräume für Schüler an allgemeinbildenden Schulen eingeführt. Für das Jahr 2024 ist im ÖPNV - Finanzierungs-Ausgleichsgesetz (ÖPNVFinAusG) eine erste konkrete Dynamisierungsregelung festgehalten. Wichtig ist, dass die Mittel aus dem ÖPNVFinAusG dauerhaft weiter zur Verfügung stehen und auskömmlich sind, um einerseits s.g. "Kannibalisierungsverluste" durch Wechsler aus anderen Produkten zu kompensieren und durch Mehrkunden induzierte Mehrverkehre und Kapazitzätsaufstockungen zu finanzieren. Beginnend mit dem Jahr 2009 wurden die Ausgleichszahlungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen gem. § 45a PBefG vom Freistaat Sachsen auf die sächsischen Landkreise und kreisfreien Städte übertragen. Das Risiko der Kürzung der Mittel für das Gebiet des Aufgabenträgers Landkreis Nordsachsen ist für das Unternehmen nicht gegeben, da der ÖDA einen festgeschriebenen Betrag beinhaltet. Risikobehaftet und schwer kalkulierbar, wirkt sich die fortgesetzte spekulative Situation auf dem Ölmarkt aus. Eine belastbare kaufmännische Prognose, wie sich die Kraftstoffpreise weiter entwickeln werden, ist nicht möglich. Tendenziell ist mit steigenden Preisen zu rechnen und daher gilt es weiterhin, das Fahrpersonal zur kraftstoffsparenden Fahrweise anzuhalten und entsprechend zu schulen. Zum 01. Mai 2023 wurde das Deutschlandticket zu einem monatlichen Preis von derzeit 49 € eingeführt. Das Ticket wird im Abonnement erworben, kann jedoch monatlich gekündigt werden. Durch Änderung des Regionalisierungsgesetzes ist die Finanzierung zwischen Bund und Ländern bis zum Jahr 2025 geregelt. Noch nicht abschließend geregelt ist die Finanzierung von Mindereinnahmen sowie Einführungs- und Umstellungsaufwendungen im Freistaat Sachsen sowie die bundesweite Einnahmeaufteilung. Durch die steigende Anzahl von Abonnementverträge sowie die Möglichkeit der monatlichen Kündigung steigen der personelle Aufwand im Bereich Abonnementenverwaltung und die Kosten des Geldverkehrs sowie die Inkassokosten. Zum aktuellen Zeitpunkt ist die weitere Entwicklung hinsichtlich der Entwicklung der Fahrgastzahlen, der Ausgleichszahlungen aus den Einnahmeverlusten zum € 49 Ticket noch nicht gänzlich abschätzbar. Auch im Geschäftsjahr 2024 wird die Geschäftsführung das Risikofrüh-erkennungssystem fortschreiben, um stets in der Lage zu sein, bei identifizierten Risiken für das Unternehmen kurzfristig wirksame Gegenmaßnahmen festlegen zu können. Mit ihrer regelmäßigen periodischen Kosten- und Erfolgskontrolle verfolgt die NOMO konsequent das Ziel, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu steigern, d.h., den notwendigen Leistungsumfang in einer hohen Leistungsqualität bei geringsten möglichen Kosten zu erbringen. Die NOMO sieht sich heute als ein durchschnittlich gut geführtes Unternehmen mit einer transparenten Kostenstruktur. Mit dem Öffentlichen Dienstleistungsauftrag zwischen dem Landkreis Nordsachsen und der NOMO mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2031, liegt eine langfristig stabile Geschäftsgrundlage vor. Als Risiken, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- bzw. Ertragslage des Unternehmens haben können, werden zusammenfassend die ungünstige allgemeine lohntarifliche Entwicklung gegenüber Mitbewerbern, die Entwicklung der Einkaufspreise an Dieselkraftstoff, ein Rückgang der zu befördernden Personen, beihilferechtliche Änderungen sowie Planungsunsicherheit bei der Gewährung von Fördermitteln für Investitionen eingestuft. Wesentliche Ist-Zahlen des Jahres 2023 sowie die Planzahlen für das Jahr 2024 sind in der Anlage dargestellt.
Oschatz, den 28. Juni 2024 Holger Klemens Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben und Angaben zur Form und Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Der Jahresabschluss der Nordsachsen Mobil GmbH (NoMo) wurde gemäß §14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages nach den für große Kapitalgesellschaften maßgeblichen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den relevanten Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt. Darüber hinaus wurde die Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Verkehrsunternehmen in der Fassung vom 7. August 2021 bei der Erstellung beachtet. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Unternehmensfortführung (Going-Concern) aufgestellt. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach den Vorschriften des § 266 HGB. Davon abweichend wird unter den immateriellen Vermögensgegenständen der Posten "Entgeltlich erworbene Software" ausgewiesen. Die Gliederung der Bilanz wird in Anwendung von § 264 Abs. 2 Satz 1 und § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB auf der Passivseite um den "Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen" erweitert. Angaben zu Forderungen und Verbindlichkeiten gegen(über) Gesellschafter gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG und zu den Laufzeiten für Forderungen und Verbindlichkeiten gemäß § 268 Abs. 4 und 5 HGB wurden in den Anhang aufgenommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Davon abweichend wurde das Gliederungsschema um den Posten "Ausgleichszahlungen gemäß öffentlichen Dienstauftrag" erweitert. Von der Möglichkeit, Angaben im Anhang zu unterlassen (§ 286 HGB), wird hinsichtlich der Geschäftsführerbezüge Gebrauch gemacht. II. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht geändert. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Sie werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden nach der linearen Methode vorgenommen. Den Abschreibungen liegen die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern bei Gebäuden von fünfundzwanzig Jahren, bei Personenfahrzeugen von sechs bis vierzehn Jahren sowie bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattungen von drei bis elf Jahren zugrunde. Die geringwertigen Anlagegüter mit Einzelanschaffungskosten bis zu € 250,00 werden im Anschaffungsjahr sofort als Aufwand behandelt. Vermögensgegenstände mit einem Anschaffungswert zwischen € 250,00 und € 800,00 werden im Jahr der Anschaffung sofort abgeschrieben. Alle geringwertigen Anlagegüter mit Anschaffungskosten in Höhe von € 250 bis € 800 werden in einem Bestandsverzeichnis geführt. Geleistete Anzahlungen werden zum Nennwert bilanziert. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet, solange keine Gründe für voraussichtlich dauernde Wertminderungen erkennbar sind. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips zu fortgeschriebenen durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert waren nicht vorzunehmen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sowie das gezeichnete Kapital werden zu Nennwerten bilanziert, erkennbare Risiken bei den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen (Sonderposten) wird entsprechend der Nutzungsdauer der geförderten Vermögensgegenstände linear zugunsten der sonstigen betrieblichen Erträge aufgelöst. Bei den Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken angemessen und ausreichend berücksichtigt; sie werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit den Erfüllungsbeträgen bewertet. Langfristige Rückstellungen, welche abzuzinsen sind, bestehen nicht. Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen passiviert. Als aktive bzw. passive Rechnungsabgrenzungsposten werden Aus- bzw. Einzahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand bzw. Ertrag für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt darstellen. Latente Steuern werden für alle temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Bilanzansätzen unter Anwendung der unternehmensindividuellen Steuersätze nach Maßgabe der anzuwendenden Steuervorschriften, die am Bilanzstichtag gelten oder gesetzlich verabschiedet sind und deren Geltung zum Zeitpunkt der Realisierung der latenten Steuerforderungen bzw. verbindlichkeiten erwartet wird, ermittelt. Der Gesamtsteuersatz der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:
Steuerliche Verlustvorträge werden bei der Berechnung aktiver latenter Steuern in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlust-/Zinsverrechnung berücksichtigt. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen, vom Ausweiswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 3 HGB wird somit kein Gebrauch gemacht. Ergibt sich aus Verrechnung der aktiven und passiven latenten Steuern ein Aktivüberhang, wird vom Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB dahingehend Gebrauch gemacht, diesen nicht zu bilanzieren. 2. Erläuterungen zur Bilanz Die Gliederung und die Entwicklung des Anlagevermögens werden im Anlagespiegel dargestellt. Innerhalb der Finanzanlagen werden unter den Beteiligung en jeweils ein Anteilsbesitz von 1,5 % an der Gesellschaft bürgerlichen Rechts der Verkehrsunternehmen im Altkreis Torgau-Oschatz und an der Mitteldeutschen Verkehrsverbund GmbH (MDV) ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ergeben sich am Bilanzstichtag aus der Abrechnung der von der Gesellschaft erbrachten Beförderungsleistungen, aus Ausgleichszahlungen §§ 231 ff. Sozialgesetzbuch IX (SGB) sowie der Nebenleistungsabrechnung. Die Forderung gemäß §§ 231 ff. SGB IX (2023 T€ 407; 2022 T€ 205) bestehen in vorläufiger Höhe mit T€ 1 aus dem Jahr 2019, mit T€ 19 aus 2020, mit T€ 20 aus 2021, mit T€ 140 aus 2022 und mit T€ 227 für das Jahr 2023. Die Bescheide für die Jahre 2020 bis 2023 stehen im Zeitpunkt der Erstellung des Jahresabschlusses noch aus. Der Posten enthält T€ 67 (31.12.2022 T€ 885) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen den Gesellschafter. Unter den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden Ansprüche aus der Einnahmeaufteilung gegenüber der MDV von T€ 94 (31. Dezember 2022 T€ 166) ausgewiesen. Es handelt sich dabei um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Vermögensgegenstände enthalten mit T€ 682 vor allem Ansprüche auf Fördermittel, mit T€ 595 Umsatzsteuererstattungsansprüche, mit T€ 694 Ansprüche auf Zahlungen nach dem öDA, mit T€ 49 Mineralölsteuererstattungen und mit T€ 112 Forderungen gegen Versicherungen aus Schadensregulierungen des Jahres 2023. Von den Umsatzsteuererstattungsansprüchen entstanden T€ 254 (31. Dezember 2022 T€ 174) rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag. T€ 694 (31.12.2022 T€ 204) der Forderungen entfallen auf den Gesellschafter. Forderungen oder sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen - wie zum Vorjahresbilanzstichtag - nicht. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres 2022 wurde gemäß Gesellschafterbeschluss vom 28. August 2023 durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage ausgeglichen. Mit einem Nachtrag zum Öffentlichen Dienstleistungsauftrag wurde der Finanzierungsrahmenbetrag für das Geschäftsjahr 2023 soweit angepasst, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis abschließt. Der Sonderposten wurde im Geschäftsjahr 2023 mit T€ 555 ertragswirksam aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen betreffen Rückstellungen für die Rückzahlung aus dem Corona-Rettungsschirm (T€ 1.474), für Versicherungsumlagen (T€ 240), für Urlaubs-ansprüche der Mitarbeiter (T€ 53) sowie für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten (T€ 17). Für die Verbindlichkeiten bestanden folgende Restlaufzeiten:
Von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind T€ 137 durch Eintragung einer erstrangigen Grundschuld sowie T€ 206 durch Sicherungsübereignung der mit den Darlehen angeschafften Fahrzeuge besichert. Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber der MDV von T€ 0 (31. Dezember 2022 T€ 10) ausgewiesen. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten u.a. mit T€ 1.377 ausgezahlte Investitionszuschüsse, die im Jahr 2024 verwendet werden, mit T€ 313 Verbindlichkeiten aus Lohn- und Gehaltszahlungen sowie mit T€ 130 Darlehen. Von den Verbindlichkeiten entfallen T€ 130 (31. Dezember 2022 T€ 130) auf den Gesellschafter. 3. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die im Inland erbrachten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Die übrigen Umsatzerlöse enthalten im Wesentlichen Dieselkraftstoffverkäufe an Dritte (T€ 1.110). Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten vor allem die Erträge aus der Auflösung des Sonderpostens (T€ 555), aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 56), Zuschüsse für die Förderung von Entwicklungsleistungen für autonomes Fahren, die Förderung der Pendlermobilität und weitere Zuschüsse (T€ 554), Erträge aus dem Verkauf von Anlagevermögen (T€ 117), Vertragsstrafen (T€ 88), Versicherungsentschädigungen (T€ 22) und periodenfremde Erträge (T€ 30). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten unter anderen die Aufwendungen für die Zuführung zur Rückstellung für im Jahr 2022 überzahlte Corona-Hilfen (T€ 557), weitere periodenfremde Aufwendungen (T€ 26) sowie Aufwendungen für Honorare nach § 285 Nr. 17 HGB (T€ 23), davon für Abschlussprüfungsleistungen (T€ 18) und für Steuerberatung (T€ 5). Die Aufwendungen für vollständig geförderte Entwicklungsleistungen für autonomes Fahren sind in diesem Posten mit T€ 180 erfasst. III. NachtragsberichtNach dem Abschluss des Geschäftsjahres gab es keine besonderen Vorgänge, die die Vermögens-, Ertrags- oder Finanzlage des Unternehmens wesentlich beeinflussen. IV. Ergänzende Angaben1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2023 bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Investitionen. 2. Latente Steuern Die latenten Steuern ergeben sich aus Verlustvorträgen, die ausschließlich zu aktiven latenten Steuern führen. Auf den Ansatz aktiver latenter Steuern wurde gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB verzichtet. 3. Angaben zu den Organen Im Hauptberuf alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft war im Jahr 2023 unverändert Herr Dipl.-Ing. Holger Klemens. Der Beirat setzt sich wie folgt zusammen:
Im Geschäftsjahr 2023 hat der Beirat Vergütungen von T€ 0,5 erhalten. 4. Durchschnittlicher Personalbestand gemäß § 267 Abs. 5 HGB Im Berichtszeitraum wurden (ohne Geschäftsführer) durchschnittlich 122 Arbeitnehmer (davon 99 Arbeiter und 23 Angestellte) beschäftigt. 5. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr 2023 mit einem ausgeglichenen Jahresergebnis. Ein Ergebnisverwendungsvorschlag ist deshalb nicht erforderlich.
Oschatz, den 28. Juni 2024 Holger Klemens Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Nordsachsen Mobil GmbH, Oschatz Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Nordsachsen Mobil GmbH, Oschatz, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Nordsachsen Mobil GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Leipzig, den 12. Juli 2024 PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Werner Horn, Wirtschaftsprüfer ppa. Rene Strobach, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 27. August 2024 festgestellt. |
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