Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamm HRB 2789
Eingetragen
12.2.2002
Branche
Herstellung von Körperpflegemitteln und DuftstoffenGroßhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und KörperpflegemittelnEinzelhandel mit kosmetischen Erzeugnissen und Körperpflegemitteln
Gegenstand
Die Herstellung und der Vertrieb von Parfum-, Kosmetik- und Körperpflegeartikeln sowie Geschenkartikeln jeglicher Art.

Historie

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Management

NameRolle
Ahmad Hamadeh
seit 31.1.2018
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

T-Cosmetic GmbH

Hamm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 291,00 422,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 289,00 420,00
B. Umlaufvermögen 72.287,77 75.261,53
I. Vorräte 54.503,00 67.185,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 7.076,77 3.161,18
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 10.708,00 4.915,35
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 103.634,03 97.942,81
Bilanzsumme, Summe Aktiva 176.212,80 173.626,34

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 122.942,81 127.780,59
III. Jahresfehlbetrag 5.691,22 -4.837,78
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 103.634,03 97.942,81
B. Rückstellungen 500,00 500,00
C. Verbindlichkeiten 175.712,80 173.126,34
Bilanzsumme, Summe Passiva 176.212,80 173.626,34

Anhang

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich der Angaben in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angaben im Anhang ausgeübt.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine GmbH im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Bei der Erstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses wurden die größenabhängigen Erleichterungen gem. §§ 288, 326 HGB in Anspruch genommen.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der T-Cosmetic GmbH zum 31.12.2009 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Ahmad Hamadeh

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Der Jahresabschluss wurde am 30. November 2011 festgestellt.

Hamm, den 07. Dezember 2011

gez. Ahmad Hamadeh

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