StEP Stuttgarter EngineeringPark
GmbH
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Lagebericht zum
Geschäftsjahr 2023
1. Geschäftstätigkeit:
Gegenstand des Unternehmens ist
a) die Planung, Entwicklung und Realisierung eines
Dienstleistungs- und Gewerbeparks auf dem Gebiet "STEP" in
Stuttgart-Vaihingen,
b) der Erwerb von Grundstücken und
Gebäuden, die Bauträgertätigkeit, die
Vermarktung einschließlich Vermietung und
Veräußerung sowie die Verwaltung und der Betrieb
gewerblicher Objekte,
c) die Errichtung von Gebäuden auf eigenen oder
auf Grundstücken Dritter, die Entwicklung von
Grundstücken, der Erwerb von Grundstücken, die
Bauträgertätigkeit, die Verwaltung, die
Vermietung und Vermarktung im Auftrag Dritter.
Die Tätigkeit ist dabei nicht auf den Standort
Stuttgart begrenzt.
Die StEP GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft
der Landeskreditbank Baden-Württemberg -
Förderbank -, Karlsruhe (L-Bank), und wurde mit einem
Stammkapital von EUR 2,5 Mio. gegründet. Der Stand der
Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2023 beträgt EUR
1,5 Mio.
Im Berichtsjahr war Herr Harald Blum als
Geschäftsführer bestellt.
2. Geschäftsentwicklung 2023:
Ertragslage:
Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2023 einen
Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -1.391 (Vj.
Jahresfehlbetrag TEUR -1.474) erzielt, der sich im
Wesentlichen aus Folgenden Ergebniskomponenten
zusammensetzt:
| ― |
Umsatzerlöse aus im
Wesentlichen Provisionseinnahmen im Rahmen des
Parkmanagements sowie Mieterlösen in Höhe
von insgesamt TEUR 1.671 (Vj. TEUR 818).
|
| ― |
Sonstige betriebliche
Erträge in Höhe von TEUR 12 (Vj. TEUR
11).
|
| ― |
Personalaufwand in Höhe von
TEUR 348 (Vj. TEUR 492).
|
| ― |
Abschreibungen auf
Sachanlagenvermögen in Höhe von TEUR 1.046
(Vj. TEUR 655).
|
| ― |
Sonstige betriebliche
Aufwendungen in Höhe von TEUR 824 (Vj. TEUR
640), die in 2023 auch den Erbbauzins für das
Erbbaurecht des FRIZ beinhalten.
|
| ― |
Darlehenszinsen in Höhe von
TEUR 878 (Vj. TEUR 295).
|
Das genehmigte Jahresergebnis i.H.v. TEUR -1.431 wurde
mit dem aktuellen Jahresfehlbetrag i.H.v. -1.391 TEUR
eingehalten.
Der Jahresfehlbetrag im Jahr 2023 ergab sich damit
unter anderem durch die Personalkosten, die Abschreibungen,
die sonstigen betrieblichen Aufwendungen und die
Darlehenszinsen, die durch die erwirtschafteten
Erträge nicht vollständig gedeckt werden konnten.
Von den Auswirkungen der makroökonomischen
Herausforderungen insbesondere durch die Nachwirkungen der
Corona Krise, den Krieg in der Ukraine, die gestiegenen
Inflationszahlen sowie dem damit verbundenen Zinsanstieg
sowie den Folgen der Knappheit von Baustoffen, war die STEP
entsprechend betroffen.
Vermögens- und Finanzlage:
Die Aktivseite der Gesellschaft mit einem Betrag von
insgesamt TEUR 34.327 (Vj. TEUR 35.695) besteht aus
Anlagevermögen (TEUR 30.968; Vj. TEUR 29.509),
Umlaufvermögen (TEUR 3.342; Vj. TEUR 6.154) und einem
Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR 17; Vj. TEUR 31).
Das Anlagevermögen beinhaltet neben dem Inventar
der Gesellschaft im Wesentlichen die unbebauten
Grundstücke (Erweiterung STEP 3 und
Grünfläche STEP 8.0) und das Objekt FRIZ
inklusive Erbaurecht in Freiburg (insgesamt TEUR 30.889;
Vj. TEUR 29.412). Das Umlaufvermögen wird durch das
Bankguthaben (TEUR 2.767; Vj. TEUR 5.903) geprägt. Der
Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet neben anderen Posten
die bereits in 2023 für Januar 2024 gezahlten
Personalaufwendungen.
Den Vermögenswerten stehen das Eigenkapital
(TEUR 11.948; Vj. TEUR 13.339), die Rückstellungen
(TEUR 142; Vj. TEUR 66), die Verbindlichkeiten (TEUR
22.201; Vj. TEUR 22.288) und der Passive
Rechnungsabgrenzungsposten (TEUR 35; Vj. TEUR 2)
gegenüber. Die Finanzierung des Anlagevermögens
erfolgt durch Fremd- und Eigenkapital.
Das Eigenkapital setzt sich aus
Gesellschaftereinlagen in Höhe von TEUR 4.000 in das
gezeichnete Kapital und die Kapitalrücklagen, aus
Gewinnvorträgen (TEUR 9.339; Vj. TEUR 10.813) sowie
dem Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres (TEUR -1.391;
Vj. Jahresfehlbetrag TEUR -1.474) zusammen.
Die Verbindlichkeiten bestehen neben den
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (TEUR
21.559; Vj. EUR 22.002) aus sonstigen Verbindlichkeiten
(TEUR 482; Vj. TEUR 132) und Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen (TEUR 160; Vj. TEUR 154). Die
Gesellschaft hat keine Kontokorrentkreditlinien.
34 % der Bilanzsumme der Gesellschaft werden somit
durch Eigenkapital finanziert.
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten resultiert im
Wesentlichen aus erhaltenen Mietvorrauszahlungen, die im
Folgejahr ertragswirksam werden.
Liquiditätslage:
Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war im
Geschäftsjahr 2023 zu jedem Zeitpunkt gegeben. Der
Zahlungsmittelbestand hat sich von TEUR 5.903 auf TEUR
2.767 reduziert. Ursache ist der endgültige Ausbau des
Innovationszentrums FRIZ.
3. Status bestehender und geplanter Gebäude:
Insgesamt wurden bisher auf dem Gelände "STEP"
in Stuttgart-Vaihingen Büro- sowie ein
Dienstleistungs- und Konferenzgebäude mit einem
Volumen von 121.014 m² Mietfläche errichtet.
Im Eigentum der Gesellschaft befinden sich noch das
Erweiterungsgrundstück STEP 3 und die
Grünfläche Grundstück STEP 8.0.
Für die im Fremdeigentum befindlichen
Gebäude STEP 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7.1, 7.2, 8.2, 8.3 und
9 führt die StEP GmbH auf der Grundlage entsprechender
Verträge Parkmanagementdienstleistungen durch. Die
Verträge für die Gebäude STEP 1, STEP 2 und
STEP 3 beinhalten eine fixe jährliche Vergütung.
Die Laufzeit wurde für STEP 1 und STEP 2 im Jahr 2021
bis 31. Dezember 2024 und für STEP 3 im Jahr 2023 bis
31.12.2026 verlängert. Für die Gebäude STEP
4, STEP 6, STEP 8.3 und STEP 9 wurde die Laufzeit im Jahr
2021 bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Der
jährlich pauschal vergütete Vertrag zum
Gebäude STEP 5 hat sich automatisch verlängert
und kann frühestens zum 31. Dezember 2024
gekündigt werden. Die Gebäude STEP 7.1 und STEP
7.2 mit einer fixen jährlichen Vergütung haben
eine Laufzeit bis 31. Dezember 2024. Der
Parkmanagementvertrag für das Gebäude STEP 8.2
beinhaltet eine monatlich variable, von den Sollmieten
abhängige Vergütung. Der Vertrag verlängert
sich automatisch um ein Jahr, wobei der Vertrag
frühestens zum 31. März 2024 gekündigt
werden kann. Darüber hinaus werden für die
Fremdeigentümer bei Bedarf Vermietungsdienstleistungen
gegen eine separate Vergütung erbracht. Dies
gewährleistet ein zentrales Vermietungsmanagement, um
die Qualität für Mieter und der jeweiligen
Gebäude sowie den Mietpreis am Standort stabil zu
erhalten.
Das Innovationszentrum FRIZ auf einem
Erbbaugrundstück in Freiburg ist im Wesentlichen bis
auf den Ausbau der Laborflächen fertiggestellt und hat
eine Geschossfläche (BGF) von ca. 12.160 m² vor.
Die öffentlich-rechtliche Abnahme ist erfolgt. Der
Vermietungsstand zum 31. Dezember 2023 ist 96 %. Mit
weiteren Interessenten werden konkrete Verhandlungen
geführt.
4. Wesentliche Unternehmensverträge:
Es besteht ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit
der L-Bank vom 17./22. Dezember 2014, mit Anpassungen vom
24. Mai 2018 sowie zum 01.Juli 2020, zur Durchführung
von IT-Dienstleistungen, der Buchführung, der
Erstellung von handels- und steuerrechtlichen
Abschlüssen, der rechtlichen und steuerrechtlichen
Betreuung, der Personalverwaltung und der Betreuung in den
Bereichen Marketing, Pressearbeit, allgemeine Verwaltung
und Organisation. Zentral werden alle Bereiche zwischen der
L-Bank und der StEP GmbH in der Stabsstelle
Standortentwicklung gebündelt.
Mit der Technologiepark Karlsruhe GmbH wurde am
14/28. November 2022 und mit Anpassungen am 04./09. Mai
2023 ein Managementvertrag für das Innovationszentrum
FRIZ mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2024 geschlossen.
Mit der Landeshauptstadt Stuttgart besteht weiterhin
ein Kooperationsvertrag zur Entwicklung des Geländes
"STEP" in Stuttgart-Vaihingen.
Weiter gibt es einen Mietvertrag für die
eigengenutzte Bürofläche der StEP GmbH im
Gebäude STEP 4 mit der Union Investment Real Estate
Austria AG. Die Laufzeit endet am 30. Juni 2025. Die StEP
GmbH hat die einseitige Option den Vertrag noch zweimal um
jeweils zwei Jahre zu verlängern. Der monatliche
Mietzins beträgt inkl. Nebenkosten EUR 8.453 (ohne
MwSt).
Zur Finanzierung des Bauprojekts FRIZ wurde im
November 2019 ein Darlehen über EUR 22 Mio. bei der
L-Bank beantragt und seitens der L-Bank zugesagt. Der
Mittelabruf zum 31. Dezember 2023 beläuft sich auf EUR
22 Mio. Für den zusätzlichen Ausbau der
Laborflächen im Innovationszentrum FRIZ wurde im
Dezember 2022 ein Darlehen über EUR 2 Mio. bei der
L-Bank beantragt und seitens der L-Bank zugesagt. Zum 31.
Dezember 2023 wurden noch keine Mittel abgerufen.
5. Chancen- und Risikobericht
Im Risikohandbuch (letzter Stand vom Dezember 2021)
werden die Regelungen, Maßnahmen und Prozesse des in
der Gesellschaft implementierten Risikomanagementsystems
zur Steuerung und Überwachung der verschiedenen
Risikoarten dokumentiert.
Mit Quartalsberichten und bei regelmäßigen
Geschäftsführersitzungen erhält der
Gesellschafter ein umfängliches Bild der aktuellen
Risikosituation und des Risikomanagements der Gesellschaft.
Das Risikomanagement der Gesellschaft definiert
folgende Unternehmensrisiken:
| ― |
Marktpreisrisiko:
Die Gesellschaft legt die
Marktpreisrisikostrategie im Rahmen der einzelnen
Budgetbeschlüsse für Baumaßnahmen und
der Wirtschaftsplanung, die die beabsichtigte
Investitionstätigkeit der Gesellschaft darlegen,
fest. Dabei wird auf aktuelle Mietentwicklungen,
Zinsänderungen, Bau- und sonstige
Preisänderungen eingegangen.
Durch die in den Mietverträgen geregelten
Indexklauseln bietet die Inflation die
Möglichkeit einer Erhöhung der
Mieteinnahmen.
Eine ständige Marktbeobachtung
ermöglicht eine ausreichend präzise
Einschätzung zu Nachfrage, Mietniveau und
Verkaufswerten. Mit seinem attraktiven
Gesamtparkkonzept ist der Mietpreis im STEP weniger
volatil als an anderen Standorten am Teilmarkt
Stuttgart. Somit sind die Einkünfte aus
Managementverträgen und der Infrastrukturabgabe
stabil.
Im Innovationszentrum FRIZ sind die
Mietverträge zum aktuellen Mietpreisniveau
abgeschlossen. Die Nachfrage nach Flächen ist
stabil.
|
| ― |
Adressenausfallrisiko:
Im Rahmen der Akquisition neuer Mieter wird bei
wesentlichen Mietverträgen vor Abschluss des
Mietvertrages eine Bonitätsanalyse angefertigt.
Zu kleineren Mietverträgen wird vor
Vertragsabschluss eine Creditreform-Auskunft
eingeholt. Gleiches gilt für den Abschluss von
wesentlichen Verträgen mit anderen
Geschäftspartnern.
Bei der Übergabe von Räumlichkeiten
an Mieter wird in der Regel eine Mietkaution von ca.
2 bis 3 Monatsmieten in Form einer Bürgschaft
hinterlegt. Zusätzlich wird ein
Vermieterpfandrecht auf eingebrachte Gegenstände
vereinbart. Darüber hinaus findet eine
permanente, systematische Überwachung des
aktuellen Zahlungsverhaltens (OP-Liste Mieter) statt.
Zur Beauftragung der Baumaßnahmen finden
Ausschreibungen statt, bei denen jeweils mehrere
Unternehmen angefragt werden. Mit den beauftragten
Unternehmen werden in der Regel Pauschalfestpreise
zur schlüsselfertigen Erstellung betriebs- und
funktionsbereiter Gebäude vereinbart. Zur
Absicherung der Bauleistung erhält die
Gesellschaft eine
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe
von bis zu 10 % des Bruttopauschalfestpreises.
Mit Fertigstellung der jeweiligen Gebäude
wird die Vertragserfüllungsbürgschaft auf
bis zu 5 % reduziert oder in eine
Gewährleistungsbürgschaft umgewandelt.
|
| ― |
Liquiditätsrisiko:
Die Liquidität der Gesellschaft wird durch
den Liquiditätsplan abgebildet. Dieser Plan
enthält die monatliche Darstellung von Ein- und
Auszahlungen und wird regelmäßig in der
Gesellschaft überwacht im Wege eines
Plan-/Ist-Abgleichs.
Zusätzlich werden laufend die
Kontostände der Gesellschaft überwacht.
|
| ― |
Operationelles Risiko:
Die Geschäftsführung beobachtet
kontinuierlich durch regelmäßig
stattfindende Mitarbeiterbesprechungen operationelle
Risiken.
Der Organisation der Gesellschaft liegt eine
Kompetenz- und Vertretungsordnung zu Grunde. Im
Geschäftsjahr 2023 war eine Prokuristin benannt.
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt, trotzdem gilt intern das
"Vier-Augen-Prinzip".
Rechtsrisiken werden bei der Gesellschaft durch
die Dokumentation der Geschäftsabschlüsse
und der Verwendung von rechtlich durchsetzbaren
Rahmenverträgen minimiert. Bei der Verwendung
von individuellen Verträgen werden diese in der
Regel vom Bereich Justiziariat der Gesellschafterin
oder von einem beauftragten Rechtsanwalt geprüft
bzw. erstellt.
Bezüglich der EDV-Risiken stellt die
Gesellschaft durch entsprechende Maßnahmen wie
z.B. einer Cloud-Lösung sicher, dass der letzte
vollständige Datenbestand gesichert ist und die
notwendigen Systeme funktionsfähig sind.
|
6. Prognosebericht
Die tatsächlichen Ergebnisse können
wesentlich von den Erwartungen über die
voraussichtliche Entwicklung abweichen, wenn bestehende
Unsicherheiten eintreten oder sich die den Aussagen
zugrunde liegenden Annahmen als unzutreffend erweisen.
Insbesondere die Folgen des Ukraine Kriegs und die
aktuellen makroökonomischen Rahmenbedingungen mit
steigenden Zinsen, Inflation, gestiegenen Rohstoff- und
Energiepreisen und die sich daraus ergebenden
Lieferengpässen und Baupreiserhöhungen stellen
eine solche Unsicherheit dar.
Im Geschäftsjahr 2024 ist der endgültige
Ausbau der Laborflächen des Innovationszentrums FRIZ
in Freiburg geplant.
Risiken bestehen durch mögliche
Mietausfälle (z.B. durch Insolvenz).
Gleichzeitig bietet die Inflation Chancen durch
höhere Mieteinnahmen. Eine mögliche Anpassung
ergibt sich durch die in den Mietverträgen geregelten
Indexklauseln.
Die Gesellschaft plant im Jahr 2024 ein negatives
Jahresergebnis i.H.v. TEUR -1.136 zu erzielen.
Die Ergebnisprognose für 2024 ergibt sich
aufgrund des Ukrainekriegs, des aktuellen Wirtschaftlichen
Umfelds, der weiteren Energiepreisentwicklung, den
Baumaterialverfügbarkeiten und der daraus folgenden
möglichen Auswirkungen auf die StEP GmbH.
Der Fortbestand der Gesellschaft ist auf Grund der
Eigenkapitalausstattung in Zusammenhang mit der
Liquiditätsplanung gesichert.
Stuttgart, den 30. Juli
2024
Harald
Blum
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Aktiva
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
|
|
| I.
Sachanlagen |
|
|
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten |
|
|
| einschließlich
der Bauten auf fremden Grundstücken |
30.888.827,82 |
29.412.147,82 |
| 2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
69.129,05 |
87.014,05 |
| 3.
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau |
10.044,00 |
10.044,00 |
|
30.968.000,87 |
29.509.205,87 |
| B.
Umlaufvermögen |
|
|
| I.
Vorräte |
|
|
| Unfertige
Leistungen |
459.252,88 |
80.914,73 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
|
|
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
32.184,78 |
32.804,43 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
83.336,16 |
137.629,05 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: |
|
|
| EUR
23.899,59 (Vj. EUR 23.899,59) |
|
|
| III.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten |
2.767.021,70 |
5.903.041,43 |
|
3.341.795,52 |
6.154.389,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
16.828,08 |
31.098,91 |
|
34.326.624,47 |
35.694.694,42 |
Passiva
|
31.12.2023 |
31.12.2022 |
|
EUR |
EUR |
| A.
Eigenkapital |
|
|
| I.
Gezeichnetes Kapital |
2.500.000,00 |
2.500.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.500.000,00 |
1.500.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
9.338.996,73 |
10.812.560,50 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
-1.390.753,85 |
-1.473.563,77 |
|
11.948.242,88 |
13.338.996,73 |
| B.
Rückstellungen |
|
|
| Sonstige
Rückstellungen |
142.450,00 |
65.650,00 |
|
142.450,00 |
65.650,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
|
|
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
21.559.185,51 |
22.002.186,80 |
| davon
gegenüber Gesellschafter |
|
|
| EUR
21.559.185,51 (Vj. EUR 22.002.186,80) |
|
|
| davon
gegenüber verbundenen Unternehmen |
|
|
| EUR
21.559.185,51 (Vj. EUR 22.002.186,80) |
|
|
| davon
sonstige Verbindlichkeiten |
|
|
| EUR
19.238,25 (Vj. EUR 9.117,01) |
|
|
| 2.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
160.037,41 |
153.931,55 |
| 3.
sonstige Verbindlichkeiten |
482.013,90 |
131.953,19 |
| davon
aus Steuern EUR 5.511,88 (Vj. EUR 29.952,26) |
|
|
|
22.201.236,82 |
22.288.071,54 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
34.694,77 |
1.976,15 |
|
34.326.624,47 |
35.694.694,42 |
Gewinn-
und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31.
Dezember 2023
|
|
2023 |
|
2022 |
|
EUR |
EUR |
|
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
|
1.670.755,35 |
|
817.697,59 |
| 2.
Erhöhung oder Verminderung des Bestands an zum
Verkauf |
|
|
|
|
| bestimmten
Grundstücken mit fertigen oder unfertigen |
|
|
|
|
| Bauten
sowie unfertige Leistungen |
|
378.338,15 |
|
80.914,73 |
| 3.
sonstige betriebliche Erträge |
|
11.646,14 |
|
10.709,88 |
| 4.
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
|
-338.214,24 |
|
-283.459,19 |
| 5.
Personalaufwand |
|
|
|
|
| a)
Löhne und Gehälter |
-292.532,82 |
|
-409.275,57 |
|
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung |
|
|
|
|
| und
für Unterstützung |
-55.657,38 |
-348.190,20 |
-82.839,54 |
-492.115,11 |
| davon
für Altersversorgung: EUR 0,00 (Vj. EUR
4.921,12) |
|
|
|
|
| 6.
Abschreibungen |
|
|
|
|
| a)
auf Sachanlagen |
|
-1.046.191,82 |
|
-654.543,52 |
| 7.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
|
-824.337,66 |
|
-640.376,62 |
| 8.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
|
|
|
|
| a)
Sonstige Zinsen |
0,00 |
|
0,00 |
|
| b)
Negative Zinserträge aus Guthaben bei
Kreditinstituten |
0,00 |
0,00 |
-10.519,85 |
-10.519,85 |
| 9.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen |
|
|
|
|
| davon
an verbundene Unternehmen |
|
|
|
|
| EUR
-877.877,51 (Vj. EUR -294.994,50) |
|
-877.877,51 |
|
-294.994,50 |
| 10.
Ergebnis nach Steuern |
|
-1.374.071,79 |
|
-1.466.686,59 |
| 11.
sonstige Steuern |
|
-16.682,06 |
|
-6.877,18 |
| 12.
Jahresfehlbetrag |
|
-1.390.753,85 |
|
-1.473.563,77 |
Anhang
für das Jahr 2023
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Stuttgart und ist
im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der
Nummer HRB 21212 eingetragen.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften der § 242 ff. HGB und § 264 ff. HGB
erstellt. Die Gesellschaft zählt entsprechend §
271 Abs. 2 i. V. m. § 290 HGB zu den verbundenen
Unternehmen der Landeskreditbank
Baden-Württemberg-Förderbank-(L-Bank), Karlsruhe.
In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung
wurden die Postenbezeichnungen gemäß § 265
Abs. 5 bzw. Abs. 6 HGB an die Besonderheiten der
Gesellschaft angepasst.
Im Hinblick auf § 65 Abs. 1 Nr. 4 der
Landeshaushaltsordnung hat die Gesellschaft die
handelsrechtlichen Vorgaben für große
Kapitalgesellschaften beachtet. Für die Offenlegung
des Jahresabschlusses werden die Erleichterungen nach
§ 326 Abs.2 HGB für Kleinstkapitalgesellschaften
in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach den
gleichen Grundsätzen wie im Vorjahr.
Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Die Geleisteten Anzahlungen
werden mit dem Nennwert bilanziert. Sofern notwendig,
werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung
außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden in
einem jährlichen Sammelposten zusammengefasst und
über fünf Jahre abgeschrieben. Einzeln aktivierte
Anlagen werden linear über die unterstellte
Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Nutzungsdauern werden
grundsätzlich aus den steuerlichen
Abschreibungstabellen abgeleitet.
Die Vorräte in Form von unfertigen Leistungen
sind mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten
bilanziert. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei
Kreditinstituten sind zum Nennwert aktiviert. Die Bewertung
erfolgt nach § 253 Abs. 4 HGB.
Einzelwertberichtigungen waren nicht erforderlich.
Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten wird
zeitanteilig linear aufgelöst.
Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie
allen erkennbaren Risiken Rechnung tragen. Sie sind in der
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr sind entsprechend § 253 Abs. 2 HGB
abgezinst. Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Der Passive Rechnungsabgrenzungsposten wird
zeitanteilig linear aufgelöst.
Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Anlagenspiegel
|
Bruttowerte der Anschaffungs- und
Herstellungskosten |
Kumulierte
Abschreibungen |
|
Stand
01.01.2023 |
Zugänge |
Abgänge |
Umbuchungen |
Stand
31.12.2023 |
Stand
31.12.2023 |
|
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0 |
| Grundstücke und
Bauten |
30.193.061,21 |
2.504.986,82 |
0,00 |
0,00 |
32.698.048,03 |
1.809.220,21 |
| Andere Anlagen,
Betriebs- und Geschäftsausstattung |
256.145,69 |
0,00 |
1.589,99 |
0,00 |
254.555,70 |
185.426,65 |
Geleistete Anzahlungen
und
Anlagen im Bau |
10.044,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
10.044,00 |
0,00 |
| Summe |
30.459.250,90 |
2.504.986,82 |
1.589,99 |
0,00 |
32.962.647,73 |
1.994.646,86 |
|
Buchwerte |
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen |
|
Buchwerte
31.12.2023 |
Stand
1.1.2023 |
Abschreibung
im
Geschäftsjahr |
Abgänge |
Umbuchungen |
Stand
31.12.2023 |
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EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| Immaterielle
Vermögensgegenstände |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
| Grundstücke und
Bauten |
30.888.827,82 |
780.913,39 |
1.028.306,82 |
0,00 |
0,00 |
1.809.220,21 |
| Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
69.129,05 |
169.131,64 |
17.885,00 |
1.589,99 |
0,00 |
185.426,65 |
Geleistete Anzahlungen
und
Anlagen im Bau |
10.044,00 |
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| Summe |
30.968.000,87 |
950.045,03 |
1.046.191,82 |
1.589,99 |
0,00 |
1.994.646,86 |
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind
Forderungen aus Mietkautionen in Höhe von TEUR 24 mit
einer Restlaufzeit von über einem Jahr enthalten.
Im Posten Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten sind Bankguthaben in Höhe von TEUR
2.767 (Vorjahr: TEUR 5.903) enthalten.
Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im
Wesentlichen die Gehaltsvorauszahlungen für den Januar
2024.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen unter
anderem Prüfungskosten, Archivierungskosten,
Mitarbeiterverpflichtungen und Betriebskosten.
Angaben zu den Verbindlichkeiten nach Restlaufzeiten
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023:
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Gesamtbetrag
2023 |
bis 1 Jahr
2023 |
über einem Jahr
2023 |
davon über
fünf Jahre fällig |
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EUR |
EUR |
EUR |
EUR |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
21.559.185,51 |
561.922,51 |
20.997.263,00 |
18.914.146,42 |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
160.037,41 |
160.037,41 |
0,00 |
0,00 |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
482.013,90 |
482.013,90 |
0,00 |
0,00 |
| Summe |
22.201.236,82 |
1.203.973,82 |
20.997.263,00 |
18.914.146,42 |
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Art und Form
der Sicherheit |
Vorjahr bis
1 Jahr
2022 |
Vorjahr über
einem Jahr
2022 |
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Keine |
EUR |
EUR |
| Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten |
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534.692,33 |
21.467.494,47 |
| Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen |
|
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153.931,55 |
0,00 |
| Sonstige
Verbindlichkeiten |
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131.953,19 |
0,00 |
| Summe |
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820.577,07 |
21.467.494,47 |
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
In den Umsatzerlösen sind im Wesentlichen
Mieterträge, Erträge aus der Verwaltung von
Immobilien und Vermittlungsprovisionen enthalten.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die STEP GmbH hat zum Stichtag sonstige finanzielle
Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB in
Höhe von TEUR 1.488 (Vorjahr: TEUR 1.770) aus der
Beauftragung von externen Bauunternehmern.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden in der Gesellschaft
durchschnittlich 3 Mitarbeiter beschäftigt. Die
Gesellschaft verzichtet auf die Darstellung der
Gesamtbezüge für Mitglieder der
Geschäftsführung gemäß § 286 Abs.
4 HGB.
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen
betrug im Geschäftsjahr TEUR 24.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR
-1.390.753,85 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Geschäftsführer
Harald Blum, Diplom-Betriebswirt,
Bietigheim-Bissingen
Stuttgart, den 30. Juli 2024
Bestätigungsvermerk
des unabhängigen Abschlussprüfers
An die StEP Stuttgarter EngineeringPark GmbH,
Stuttgart
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der StEP Stuttgarter
EngineeringPark GmbH, Stuttgart, - bestehend aus der Bilanz
zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31.
Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht
der StEP Stuttgarter EngineeringPark GmbH für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| ― |
entspricht der beigefügte
Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter
Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens- und Finanzlage der
Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer
Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1.
Januar bis zum 31. Dezember 2023 und
|
| ― |
vermittelt der beigefügte
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der
Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen
steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem
Jahresabschluss, entspricht den deutschen
gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
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Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere
Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen
ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers
für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts,
der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der
Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den
deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen
Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet
haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen
gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um
ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im
Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der
Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage
der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,
den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk
zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen
wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten
beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen
wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen
im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und
führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf
diese Risiken durch sowie erlangen
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet
sind, um als Grundlage für unsere
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus
dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche
Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher
als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende
wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt
werden, da dolose Handlungen kollusives
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte
Unvollständigkeiten, irreführende
Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen
interner Kontrollen beinhalten können.
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| ― |
gewinnen wir ein
Verständnis von dem für die Prüfung
des Jahresabschlusses relevanten internen
Kontrollsystem und den für die Prüfung des
Lageberichts relevanten Vorkehrungen und
Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu
planen, die unter den gegebenen Umständen
angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme
der Gesellschaft abzugeben.
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| ― |
beurteilen wir die
Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern
angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die
Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern
dargestellten geschätzten Werte und damit
zusammenhängenden Angaben.
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| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen
über die Angemessenheit des von den gesetzlichen
Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes
der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
sowie, auf der Grundlage der erlangten
Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche
Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder
Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung
der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können.
Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine
wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die
dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese
Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges
Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen
unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis
zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten
Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse
oder Gegebenheiten können jedoch dazu
führen, dass die Gesellschaft ihre
Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen
kann.
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| ― |
beurteilen wir Darstellung,
Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt
einschließlich der Angaben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrunde liegenden
Geschäftsvorfälle und Ereignisse so
darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung
der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft vermittelt.
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| ― |
beurteilen wir den Einklang des
Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine
Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild
von der Lage des Unternehmens.
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| ― |
führen wir
Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen
Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben
im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender
geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir
dabei insbesondere die den zukunftsorientierten
Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde
gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die
sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten
Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges
Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten
Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen
geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches
unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben
abweichen.
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Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 31.
Juli 2024
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dielehner,
Wirtschaftsprüfer
Immesberger,
Wirtschaftsprüfer
Feststellung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde am 13. August 2024
festgestellt.
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