MAPO
GmbH
Riedstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
9.848,00 |
| I.
Sachanlagen |
9.848,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
375.253,90 |
| I.
Vorräte |
83.863,23 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
228.713,06 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
62.677,61 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.330,27 |
| Summe
Aktiva |
389.432,17 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
240.194,91 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
165.766,20 |
| III.
Jahresüberschuss |
49.428,71 |
| B.
Rückstellungen |
23.775,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
125.462,26 |
| Summe
Passiva |
389.432,17 |
1 Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
A. Grundlegende Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
I. Registerdaten zum Unternehmen, Gliederung,
Vorjahresbeträge
Der Jahresabschluss der MAPO GmbH (Amtsgericht
Darmstadt, HRB 55256) wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des
GmbHG aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren gegliedert.
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen wird zu Anschaffungskosten
einschließlich Nebenkosten oder Herstellungskosten
(§ 255 II, III HGB) bilanziert.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen
angesetzt. Die Herstellungskosten der Sachanlagen werden i.
H. der handelsrechtlichen Untergrenze bemessen
(Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst). Einbeziehungswahlrechte werden nicht
ausgeübt. Auch Fremdkapitalzinsen werden nicht
aktiviert.
Steuerlich sogenannte geringwertige
Wirtschaftsgüter werden im Zugangszeitpunkt sofort
vollständig abgeschrieben.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren werden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten (Einzelkosten, angemessene Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Werteverzehr des
Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung
veranlasst) bewertet, sofern nicht nach § 253 IV HGB
um noch anfallende Aufwendungen geminderte Verkaufswerte
anzusetzen sind. Es wurden keine Fremdkapitalzinsen in die
Herstellungskosten einbezogen.
Bei den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen werden erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Dem allgemeinen Kreditrisiko bei den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wird zusätzlich durch eine
ausreichend bemessene Pauschalwertberichtigung Rechnung
getragen.
Kassenbestände und Bankguthaben werden jeweils
zum Nennwert angesetzt.
Steuerrückstellungen und sonstige
Rückstellungen werden i. H. des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrags passiviert. Bei Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
künftige Preis- und Kostensteigerungen i. H. der
allgemeinen Inflationsrate berücksichtigt und eine
Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
werden zum jeweiligen Tageskurs eingebucht. Forderungen und
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit
nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. In
anderen Fällen werden eventuelle Kursverluste am
Bilanzstichtag berücksichtigt.
Latente Steuern gemäß § 274 HGB
werden nicht gebildet.
B. Weitere Angaben zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen gegen Gesellschafter
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten 197 T€
Forderungen gegen Gesellschafter.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeitenspiegel
|
|
Stand
31.12.2022 (T€) |
Restlaufzeit bis ein Jahr* (T€) |
Restlaufzeit über ein Jahr (T€) |
|
· |
|
|
|
1. |
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten |
0 |
|
|
2. |
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
79,4 |
79,4 |
0 |
3. |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen |
34,5 |
34,5 |
0 |
4. |
Sonstige Verbindlichkeiten,
· davon
aus Steuern
· davon
im Rahmen der sozialen
Sicherheit |
13,1
11,8
0 |
13,1
11,8
0 |
0 |
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
C. Sonstige Angaben
.
I. Kreditgewährung an die
Geschäftsführung
Es wurden Kredite i.H.v. 197,1 TEUR an die
Geschäftsleitung gewährt.
II. Haftungsverhältnisse
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse.
III. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285
Nr. 3a HGB bestanden nicht.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Riedstadt, 06. Juni 2024 |
Matthias Pozorski |
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 6.6.2024.
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