G & D GmbH
Selbe AdresseBearbeitung und Veredlung von Kunststoffwaren
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Tilman Norbert Thesenfitz-Patsalis seit 23.1.2024 | Geschäftsführer |
David Cremers seit 23.1.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% |
| Name | Anteil |
|---|---|
TP Beteiligungs GmbH Nottensdorf | 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
TGA Systemtechnik GmbHEtzbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 28.12.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Der Jahresabschluss wurde unter der Prämisse der Unternehmensfortführung und auf Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Aktiva Anlagevermögen Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Es wurde die Bewertungsstetigkeit gem. § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB beachtet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände sowohl linear als auch degressiv unter Beachtung der Bewertungsstetigkeit vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu 800 € netto werden im Zugangsjahr in voller Höhe aufwandswirksam berücksichtigt. Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet. Umlaufvermögen Die Vorräte wurden anhand einer Inventur ermittelt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips angesetzt. Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe sowie übriges Vorratsvermögen wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB i.V.m. § 255 Abs. 1 und 2 HGB mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, unter Beachtung des Niederstwertprinzips gem. § 253 Abs. 4 HGB, bewertet. In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen. Die flüssigen Mittel (Bank, Kasse u.a.) sind in der Bilanz mit ihrem Nennbetrag enthalten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Sie sind zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Sie haben eine Restlaufzeit bis ein Jahr. Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Ausgewiesen werden Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen. Geldbeschaffungskosten (Disagio) werden analog der Zinsbindung abgeschrieben. Passiva Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist gem. § 272 Abs. 1 HGB mit dem Nennbetrag in Ansatz gebracht. Rückstellungen Steuerrückstellung Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen gem. § 249 Abs. 1 HGB berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des Erfüllungsbetrages passiviert, der nach § 253 Abs. 1 HGB nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden gem. § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden gem. § 253 Abs. 1 HGB zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre und der Sicherungsrechte Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt EUR 0,00. Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind, beträgt EUR 0,00. Angaben zu Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB) Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
sonstige Berichtsbestandteile
Unterschrift der Geschäftsführung
Etzbach, 19. Dezember 2024 gez. Tilman Thesenfitz-Patsalis, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
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