Rechtsanwaltskanzleien und Notariate
PayFactory GmbH
Nürtinger Straße 6/4, 72555 Metzingen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Florian Schulz seit 10.10.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
PayFactory GmbHMetzingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023(gemäß § 326 HGB)Aktivseite
Passivseite
Anhang zum 31. Dezember 2023(gem. § 326 HGB)I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Allgemeines Der Jahresabschluss der PayFactory GmbH, Metzingen ("Gesellschaft"), Amtsgericht Stuttgart HRB 748725, wurde nach den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in EUR erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt worden. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Sonderposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Andere entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als Nutzungsdauer werden regelmäßig drei Jahre zugrunde gelegt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen werden beim beweglichen Anlagevermögen linear über die betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern vorgenommen. Die Nutzungsdauer beträgt bei anderen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 bis 19 Jahre. Für geringwertige Anlagegüter wendet die Gesellschaft analog die Regelung des § 6 Abs. 2 EStG an. Dementsprechend werden geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800 im Anschaffungsjahr voll abgeschrieben, wobei im Zugangsjahr auch der Abgang unterstellt wird. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für in früheren Geschäftsjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen, soweit es sich nicht um einen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert handelt. Forderungen werden zum Nennbetrag beziehungsweise zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Flüssige Mittel sind zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Börsenkursen bzw. Tageswerten bewertet. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Die übrigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. Erfüllungsbetrag bewertet. II. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Abschreibungen des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 37 (i.Vj. TEUR 33) betreffen ausschließlich Sachanlagen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 66 (i.Vj. TEUR 48) betreffen ausschließlich sonstige Vermögensgegenstände (gewährte Darlehen). Verbindlichkeiten Die Angaben zu den Verbindlichkeiten ergeben sich aus nachfolgender Tabelle:
III. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Finanzielle Verpflichtungen aus befristeten Mietverträgen bestehen, soweit diese nicht bilanziert sind, in Höhe von TEUR 14. In Höhe von TEUR 1 p.a. bestehen unbefristete finanzielle Verpflichtungen. Organe der Gesellschaft An Mitglieder der Geschäftsführung wurden im Geschäftsjahr aufgrund laufender Verrechnungen Kredite in Höhe von TEUR 48 gewährt. Das Verrechnungskonto wird mit 0,5% verzinst.
Metzingen, den 6.März 2025 PayFactory GmbH, Metzingen Die Geschäftsführung Florian Schulz, Geschäftsführer Der Jahresabschluss wurde am 18. März 2025 festgestellt. |
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