WINDnovation Engineering Solutions GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
592.944,24 |
623.935,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
549,00 |
7.745,00 |
| II.
Sachanlagen |
50.571,00 |
58.995,00 |
| III.
Finanzanlagen |
541.824,24 |
557.195,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.648.260,91 |
2.187.484,73 |
| I.
Vorräte |
78.337,23 |
57.060,13 |
| 1.
erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen |
272.523,77 |
301.939,87 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
622.663,82 |
559.306,88 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
947.259,86 |
1.571.117,72 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.184,00 |
34.492,37 |
| Aktiva |
2.251.389,15 |
2.845.912,10 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.063.282,15 |
2.391.186,32 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
31.500,00 |
31.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.790.550,00 |
1.790.550,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
569.136,32 |
940.398,31 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
327.904,17 |
371.261,99 |
| B.
Rückstellungen |
97.150,00 |
199.353,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
90.284,73 |
255.372,78 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
90.284,73 |
255.372,78 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
672,27 |
|
| Passiva |
2.251.389,15 |
2.845.912,10 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die WINDnovation Engineering Solutions GmbH mit Sitz
in Berlin ist beim Handelsregister des Amtsgerichtes Berlin
(Charlottenburg) unter der Nummer HRB 110081 eingetragen
und stellt den vorliegenden Jahresabschluss auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) sowie des Gesellschaftsvertrages
auf.
Die Gesellschaft gilt nach § 267 Abs. 1 HGB
als kleine Kapitalgesellschaft. Angaben, die wahlweise in
der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im
Anhang gemacht werden können, sind weitgehend im
Anhang aufgeführt. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
Der Jahresabschluss wird durch das Auftreten des
SARS-COV2 Virus (Corona Virus) beeinflusst, da der
Geschäftsbetrieb mit chinesischen Kunden in weiten
Teilen des Geschäftsjahres eingeschränkt war. Die
Gesellschaft hat zur Abdeckung ihrer Fixkosten teilweise
Zuschüsse aus den Programmen der
Überbrückungshilfe erhalten, die unter den
sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen sind. Die
Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im
Geschäftsjahr ist daher mit dem Vorjahr nicht
vergleichbar.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden - mit
Ausnahme der erstmaligen Anwendung von § 268
Abs. 5 HGB - unverändert und stetig auf den
vorliegenden Jahresabschluss angewendet.
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung.
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden mit den Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie
der Abnutzung unterliegen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen
Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode unter
Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Bei den Anschaffungskosten werden
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
berücksichtigt. Die planmäßigen
Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode unter
Zugrundelegung einer betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren.
Die im Geschäftsjahr angeschafften
Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von
€ 800,00 wurden in voller Höhe als Aufwand
berücksichtigt.
Bei den Finanzanlagen richten sich Ansatz und
Bewertung nach den jeweiligen
Vermögensgegenständen: Beteiligungen werden zu
Anschaffungskosten angesetzt. Ausleihungen werden zum
Nennwert angesetzt. Abschreibungen auf Finanzanlagen
erfolgen bei einer voraussichtlich dauerhaften
Wertminderung.
Die fertigen und unfertigen Erzeugnisse und
Leistungen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
angesetzt. In die Herstellungskosten wurden neben den
Material- und Fertigungseinzelkosten auch Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie anteilige Verwaltungskosten
und herstellungsbezogene Abschreibungen einbezogen. Zur
verlustfreien Bewertung sind auf Einzelfallermittlungen
beruhende Abwertungen vorgenommen worden.
Der Ansatz von geleisteten Anzahlungen erfolgt mit
dem Nennwert (ohne Umsatzsteuer). Soweit den Anzahlungen
Vorräte zugeordnet werden konnten, werden die
erhaltenen Anzahlungen auf Vorräte offen von dem
Posten "Vorräte" abgesetzt. Die verbleibenden
erhaltenen Anzahlungen wurden auf der Passivseite mit dem
Rückzahlungsbetrag (ohne Umsatzsteuer) ausgewiesen.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert angesetzt.
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
werden zum Nennbetrag angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für
eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage einer
vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem
notwendigen Erfüllungsbetrag.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die erhaltenen Anzahlungen, soweit diese die
Vorräte übersteigen, sind mit dem Nennwert
angesetzt und um die darin enthaltene Umsatzsteuer
vermindert (Nettomethode).
Angaben zur Bilanz
Forderungen, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag
entstehen (§ 268 Abs. 4 HGB)
Die Gesellschaft hat Ansprüche aus
Überbrückungshilfen der Bundesrepublik
Deutschland, die auf Fixkosten des Geschäftsjahres
(Überbrückungshilfen III sowie III-Plus) erst
nach dem Bilanzstichtag gewährt werden, bereits im
vorliegenden Jahresabschluss als Erträge erfasst. Die
Ansprüche in Höhe von
€ 263.686,03 (Vorjahr:
€ -,--) entstehen als Billigkeitsleistungen
rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag mit Ergehen der
Bewilligungsbescheide im Mai 2022. Die Zuschüsse
decken jedoch Fixkosten des Geschäftsjahres ab, so
dass der Ausweis für eine periodengerechte
Gewinnermittlung im Geschäftsjahr erforderlich ist.
Die Forderungen werden jedoch nur insoweit bereits zum
Bilanzstichtag bilanziert, wie diese bis zum Zeitpunkt der
Aufstellung des Jahresabschlusses tatsächlich
veranlagt und zugeflossen oder deren Zufluss hinreichend
gesichert ist.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken der
Verbindlichkeiten
Sämtliche ausgewiesene Verbindlichkeiten haben
eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Die Gesellschaft ist im Jahr 2017 für ihre
Vermieterin im Rahmen eines Schuldbeitritts zu einem
Darlehensvertrag aus dem KfW Energieeffizienzprogramm
über ursprünglich € 1.800.000,00
gegenüber einem inländischen Kreditinstitut
beigetreten. Das Darlehen hat eine Laufzeit bis 31.
März 2032.
Die Gesellschaft rechnet aufgrund der fortlaufenden
Mietzahlungen an die Vermieterin nicht mit einer
Inanspruchnahme aus dem Schuldbeitritt.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von € 2,6 Mio.
(Vorjahr: € 2,8 Mio.) sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus einem Gewerbemietvertrag über
Büroräume in Berlin mit einer Laufzeit bis zum
30. Juni 2033.
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 27.
Unterschrift der Geschäftsführung
Berlin, den 29.07.2002 gez
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.08.2022
festgestellt.
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