E-Zest
Solutions GmbH
Hannover
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024
Bilanz
Aktiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.207.650,37 |
1.551.416,91 |
| I.
Vorräte |
516.975,25 |
388.247,54 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
958.553,46 |
738.587,19 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
732.121,66 |
424.582,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
38.618,00 |
| Aktiva |
2.207.651,37 |
1.590.035,91 |
Passiva
|
|
31.3.2024
EUR |
31.3.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
546.140,86 |
327.397,10 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
525.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
0,00 |
500.000,00 |
| III.
Verlustvortrag |
197.602,90 |
267.984,93 |
| IV.
Jahresüberschuss |
218.743,76 |
70.382,03 |
| B.
Rückstellungen |
463.554,43 |
450.552,61 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.197.956,08 |
812.086,20 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.197.956,08 |
812.086,20 |
| Summe
Passiva |
2.207.651,37 |
1.590.035,91 |
Anhang
Erläuterungen zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der e-Zest Solutions GmbH
für das Geschäftsjahr 2024 vom 01. April 2023 bis
31. März 2024 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches und des Steuerrechts aufgestellt.
Die e-Zest Solutions GmbH ist im Handelsregister des
Amtsgerichts Hannover, HRB 211497, mit Datum vom 27. August
2018 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Hannover.
Ergänzend zu diesen Regelungen wurden die
Vorschriften des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft ist nach der in § 267 HGB
festgelegten Größe eine kleine Gesellschaft. Die
entsprechenden Kriterien lauten wie folgt:
Betrag in EUR
|
2024
|
2023
|
2022
|
Bilanzsumme
|
2,207,651.37
|
1,590,035.91
|
840.222,61
|
Umsatz
|
5,131,514.17
|
2,145,865.41
|
1.464.090,55
|
Anzahl der Mitarbeiter
|
2
|
2
|
2
|
Informationen und Erläuterungen zur Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§ 284
Abs. 2 Nr. 1 HGB):
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden
konsequent an die einkommensteuerlichen Vorschriften
angepasst.
Die Zugänge zum Anlagevermögen werden zu
Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt.
Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist,
wurden entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer
unter Zugrundelegung der steuerlich zulässigen
Höchstwerte abgeschrieben. Von der Bewertungsfreiheit
nach § 6 Abs. 2 EStG wurde Gebrauch gemacht.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu den
niedrigeren Anschaffungskosten bewertet.
Mögliche Forderungsrisiken wurden
berücksichtigt. Wertberichtigungen auf Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen wurden in Höhe von
11.379,97 EUR vorgenommen.
Für alle anderen ungewissen Verbindlichkeiten
wurden sonstige Rückstellungen gebildet. Allen
vorhersehbaren Risiken wurde Rechnung getragen.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Waren die Tageswerte
höher als die Rückzahlungsbeträge, wurden
die Verbindlichkeiten mit dem höheren Zeitwert
angesetzt.
Informationen zu den Bilanzpositionen:
Zur Darstellung der Entwicklung des
Anlagevermögens nach § 268 Abs. 2 Satz 2 HGB und
zur Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres nach
§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB wird auf das
Anlagevermögen verwiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr (§ 268 Abs. 4 HGB) sind nicht
vorhanden.
Eine Rückstellung für latente Steuern wurde
nicht gebildet, da die Bewertung den ertragsteuerlichen
Vorschriften entspricht. Rückstellungen (§ 285
Nr. 12 HGB) - insbesondere nicht gebildet aufgrund von
Maßnahmen aus 2006 Jahreskosten für
Pauschalvereinbarung.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten
· Management und
Service 445,474.74 EUR
· Rückstellung für
Abschluss- und Prüfungskosten 6,000.00 EUR
Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von
146,473.97 EUR beinhalten:
· Verbindlichkeiten aus
Steuern 125,076.81 EUR
· Verbindlichkeiten aus Lohn und
Gehalt 18,710.92 EUR
· Reisekostenabrechnungen 2,061.31
EUR
· Kreditorische
Debitoren 624,93 EUR
Informationen zur Gewinn- und Verlustrechnung:
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB auf der Grundlage
der Aufwendungen erstellt.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag mindern das
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
nicht (§ 285 Nr. 6 HGB).
Sonstige Angaben nach § 285 in Verbindung mit
§ 288 HGB und Erläuterungen zur Ertrags-,
Vermögens- und Finanzlage
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
(§ 285 Nr. 10 HGB) sind:
Shrikant Shingane - Managing Director
Die durchschnittliche Anzahl an Arbeitnehmern lautet:
2
Verwendung des Jahresüberschusses:
Der Jahresüberschuss in Höhe von 218,743.76
EUR wird nach dem Vorschlag der Geschäftsführung
auf neue Rechnung vorgetragen.
sonstige Berichtsbestandteile
- Shrikant Shingane -
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.04.2025
festgestellt.
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