mediaFinanz
GmbH
Osnabrück
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
19.087,00 |
32.411,00 |
| I.
Sachanlagen |
19.086,00 |
32.410,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1,00 |
1,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
601.358,82 |
895.197,86 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
90.928,95 |
121.841,69 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
510.429,87 |
773.356,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.965,94 |
3.027,33 |
| Aktiva |
623.411,76 |
930.636,19 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
106.719,61 |
367.937,99 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
50.000,00 |
50.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
37.937,99 |
241.687,76 |
| IV.
Jahresüberschuss |
13.781,62 |
71.250,23 |
| B.
Rückstellungen |
135.041,48 |
127.452,71 |
| C.
Verbindlichkeiten |
368.568,67 |
420.225,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
368.568,67 |
420.225,49 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.082,00 |
15.020,00 |
| Summe
Passiva |
623.411,76 |
930.636,19 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
der
mediaFinanz GmbH,
Osnabrück
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die mediaFinanz GmbH hat ihren Sitz in
Osnabrück. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Osnabrück unter HRB 210503 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der mediaFinanz GmbH,
Osnabrück, zum 31. Dezember 2023 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie
hat bei der Aufstellung des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß
§ 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang
aufgeführt.
III.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. In die
Herstellungskosten selbst erstellter Anlagen sind neben den
Einzelkosten auch anteilige Gemeinkosten und durch die
Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 800 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Bei den
Finanzanlagen werden die Anteilsrechte und
Wertpapiere zu Anschaffungskosten bzw. niedrigeren
beizulegenden Werten und die Ausleihungen
grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Unverzinsliche
oder niedrig verzinsliche Ausleihungen sind auf den Barwert
abgezinst.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die
Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung
getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder
niedrig verzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von
mehr als einem Jahr sind abgezinst.
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB).
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem
Zeitablauf.
Die
Steuerrückstellungen sind nach den
Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung in Höhe der voraussichtlichen
Inanspruchnahme gebildet.
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste
aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Die
Verbindlichkeiten sind gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der
passive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft
Einnahmen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die
Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend des
Zeitablaufs.
IV.
Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagegegenstände im Jahre 2023 ist in Anlage 1
zum Anhang dargestellt.
Die ausgewiesenen
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben in Höhe von
€ 6.000,00 (Vorjahr: T€ 6) eine
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
V.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
VI.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 28
Mitarbeiter (Vorjahr: 36) beschäftigt.
Osnabrück, 5. Dezember
2024
mediaFinanz GmbH,
Osnabrück
gez.
Herr Tobias Jarosch
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.12.2024
festgestellt.
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