Hefer
GmbH
Essen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
16.441,50 |
4.847,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
348.851,32 |
370.292,88 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
50.719,06 |
32.874,25 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.614,44 |
1.572,09 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
367.907,26 |
376.712,47 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
120.521,86 |
115.111,98 |
| B.
Rückstellungen |
21.059,24 |
21.792,21 |
| C.
Verbindlichkeiten |
226.326,16 |
239.808,28 |
| davon
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
8,29 |
8,12 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
215.680,68 |
189.808,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
367.907,26 |
376.712,47 |
Anhang
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses wurden die
§§ 242 bis 256, 264 bis 288 HGB sowie
§ 42 GmbHG beachtet. Die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.
Im Einzelnen wurden bei Aufstellung der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und unter
Berücksichtigung steuerlicher Vorschriften nach der
linearen Methode vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffung
bis € 410,00 wurden im Jahr der Anschaffung
vollständig abgeschrieben. Für die Entwicklung im
Brutto-Anlagespiegel wurde unterstellt, dass diese
Wirtschaftsgüter im Jahr des Zugangs abgegangen sind.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
bewertet, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war.
Die unfertigen Leistungen wurden nach der retrograden
Methode bewertet; dabei wurden die Verkaufspreise um die
Vertriebskosten und um die steuerlich nicht
aktivierungspflichtigen Teile der Verwaltungskosten sowie
um den durchschnittlichen Gewinnaufschlag vermindert.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennwert
bewertet. Bei zweifelhaften Forderungen wurden angemessene
Wertberichtigungen vorgenommen. Bei den Forderungen wurden
erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen
berücksichtigt. Zur Abdeckung des allgemeinen
Kreditrisikos bei den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurde eine Pauschalwertberichtigung auf den
risikobehafteten Teil der Forderungen gebildet.
Rückstellungen wurden in Höhe des
Erfüllungsbetrages gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist und berücksichtigen alle bei Bilanzaufstellung
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahr abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1
HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Zum 31.12.2012 bestanden
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
in Höhe von € 215.680,68(2011: T€ 189).
II.
Erläuterungen zur Bilanz
1.
Anlagevermögen
Die horizontale Gliederung des Anlagevermögens
sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres wurden im
Anlagespiegel (Anlage 1 zum Anhang) dargestellt.
III.
Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Während des Geschäftsjahres 2012 war
Geschäftsführer:
Herr Arnd Hefer, Essen
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des §181BGB befreit.
IV.
Forderungen und Verbindlichkeiten an Gesellschafter
Zum 31. Dezember 2012 bestanden Forderungen
gegenüber dem Gesellschafter -
Geschäftsführer in Höhe von €
50.719,06.
Zum 31. Dezember 2012 bestanden Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern in Höhe von €
8,29.
Die Forderungen und Verbindlichkeiten werden als
Kontokorrent geführt und mit 2 % über dem
jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
verzinst.
Essen, den 07.03.2014
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gez. Arnd Hefer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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