Sonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder weniger
FUNWORLD GmbH
Wöllnerstraße 10, 67065 Ludwigshafen am Rhein, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thomas Knopf seit 10.8.2005 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
GesellschafterBeta
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FUNWORLD GmbHLudwigshafen/Rh.Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem gesetztlichen Gliederungsschema unter Inanspruchnahme der für kleine Kapitalgesellschaften zulässigen Zusammenfassungen. Zusatzangaben werden nur gemacht, soweit sie für kleine Kapitalgesellschaften vorgeschrieben sind und nicht an anderer Stelle gemacht werden können. Soweit Wahlrecht bei einzelnen Angaben bestehen, die alternativ im Anhang oder in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung zu machen sind, erfolgt die Angabe im Anhang. der Anlagenspiegel einschließlich der Angaben zu den Abschreibungen des Geschäftsjahres, die Ergebnisverwendung und die Angaben zu den Gewinnrücklagen sind im Anhang dargestellt. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Aufstellung des Jahresabschlusses als Einheitsbilanz Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz Handelsbilanz = Steuerbilanz. Zwingend oder freiwillige Abweichungen haben sich nicht ergeben. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, ausgewiesen. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear entsprechend der Nutzungsdauer. Von der Bewertungsfreihet für geringwertige Wirtschaftsgüter im Einzelwer bis 410,- € gemäß §6 Abs. 2 EStG wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Aus Vereinfachungsgründen wird im Anlagenspiegel im Zugangsjahr gleichzeitig der Abgang im selben Jahr unterstellt. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Umlaufvermögen Der Warenbestand wurde zu den Anschaffungskosten bewertet. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten
bewertet. Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung und entsprechend der
steuerrechtlichen Rechtsprechung bewertet. Verluste aus
schwebenden Geschäften, Aufwendungen für
innerhalb von drei Monaten nachzuholende Instandhaltung und
Aufwendungen für Gewährleistungen ohne rechtliche
Verpflichtungen waren am 31.12.2010 nicht zu erwarten. Nur
handelsrechtlich zulässige Aufwandsrückstellungen
und Rückstellungen für innerhalb von drei bis
zwölf Monaten nachzuholende unterlassene
Instandhaltung wurden nicht gebildet. Rückstellungen
für latente Steuern waren nicht zu bilden, da sich
keine Unterschiede zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz
ergeben haben.
C. Erläuterungen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz 1.1.Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagespiegel. 2.2.Allein nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommene Mehr-Abschreibungen im Anlage- oder Umlaufvermägen sowie aus steuerlichen Gründen unterlassen Zuschreibungen sind im Geschäftsjahr nicht zu verzeichnen. 3.3. In der Position Sonstige Vermägensgegenstände sind keine Beträge enthalten, die erst nach dem Abschlußstichtag rechtlich entstehen. 4.4. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestanden keine. II. Gewinn und Verlustrechnung 1.1. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden nicht vorgenommen. 2.2. Außerplanmäßige Abschreibungen auf Vermägensgegenstände des Umlaufvermägens zur Verhinderung von Änderungen des Wertansatzes in der Zukunft auf Grund von Wertschwankungen wurden nicht vorgenommen. 3.3. Außerordentliche Erträge und Aufwendungen sind nicht angefallen. Angaben zur Aufteilung der Steuerbelastung enfallen damit. Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 31.12.2012 |
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