waste
consulting GmbH
Bottrop
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
546.081,52 |
581.467,16 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.050,51 |
2.500,51 |
| II.
Sachanlagen |
47.400,77 |
120.439,75 |
| III.
Finanzanlagen |
495.630,24 |
458.526,90 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.315.016,88 |
2.404.901,97 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
6.688,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
813.898,39 |
1.105.758,37 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
501.118,49 |
1.292.455,60 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
325,00 |
726,04 |
| D.
Steuerrechtlicher Ausgleichsposten |
93.980,94 |
172.872,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.955.404,34 |
3.159.968,15 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
964.178,07 |
2.297.989,28 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
2.100.116,30 |
1.593.926,91 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.160.938,23 |
-679.062,37 |
| B.
Rückstellungen |
204.240,87 |
123.726,87 |
| C.
Verbindlichkeiten |
786.985,40 |
738.252,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
384.199,13 |
315.279,28 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.955.404,34 |
3.159.968,15 |
Anhang
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- u. Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der waste consulting GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handels- und Steuerrechts aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Angaben u. Erläuterungen zu den einzelnen Posten
der Bilanz u. Gewinn- u. Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Posten des Anlagevermögens sind bewertet zu
historischen Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen. Die bei der Bemessung
der planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegten
Nutzungsdauern erscheinen angemessen.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte
sind dem beigefügten Anlagespiegel und Entwicklung des
Anlagevermögens zu entnehmen.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
Es wird versichert, dass außer den in der
Bilanz zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen
Verbindlichkeiten keine weiteren Verbindlichkeiten aus der
Begebung und Übertragung von Wechseln, aus
Bürgschaften, aus Wechsel- und Scheckbürgschaften
und aus Gewährleistungsverträgen, die nicht aus
dem laufenden Geschäftsverkehr resultieren, sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen.
Mülheim an der Ruhr, den 17. März 2017
Gez. Ulrich Bartholomäus
Steuerbevollmächtigter
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- u. Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der waste consulting GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handels- und Steuerrechts aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu den
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Angaben u. Erläuterungen zu den einzelnen Posten
der Bilanz u. Gewinn- u. Verlustrechnung
Anlagevermögen
Die Posten des Anlagevermögens sind bewertet zu
historischen Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen. Die bei der Bemessung
der planmäßigen Abschreibungen zugrunde gelegten
Nutzungsdauern erscheinen angemessen.
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagewerte
sind dem beigefügten Anlagespiegel und Entwicklung des
Anlagevermögens zu entnehmen.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu
vermerken.
Es wird versichert, dass außer den in der
Bilanz zum 31. Dezember 2015 ausgewiesenen
Verbindlichkeiten keine weiteren Verbindlichkeiten aus der
Begebung und Übertragung von Wechseln, aus
Bürgschaften, aus Wechsel- und Scheckbürgschaften
und aus Gewährleistungsverträgen, die nicht aus
dem laufenden Geschäftsverkehr resultieren, sowie
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von
Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten bestehen.
Mülheim an der Ruhr, den 17. März 2017
Gez. Ulrich Bartholomäus
Steuerbevollmächtigter
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.03.2017 festgestellt.
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