Hungerhoff
GmbH
Bocholt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
38.946,00 |
14.488,00 |
| I.
Sachanlagen |
38.946,00 |
14.488,00 |
| 1.
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken |
1.957,00 |
2.811,00 |
| 2.
andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung |
36.989,00 |
11.677,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
237.683,57 |
296.124,68 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56.904,95 |
20.020,56 |
| 1.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen |
33.587,56 |
17.092,15 |
| 2.
sonstige Vermögensgegenstände |
23.317,39 |
2.928,41 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
180.778,62 |
276.104,12 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
24.024,00 |
6.325,00 |
| Aktiva |
300.653,57 |
316.937,68 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
204.873,28 |
187.415,66 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
161.415,66 |
109.478,14 |
| III.
Jahresüberschuss |
17.457,62 |
51.937,52 |
| B.
Rückstellungen |
31.639,28 |
53.052,68 |
| 1.
Steuerrückstellungen |
6.445,28 |
12.226,68 |
| 2.
sonstige Rückstellungen |
25.194,00 |
40.826,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
64.141,01 |
76.469,34 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
250,00 |
150,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
250,00 |
150,00 |
| 2.
sonstige Verbindlichkeiten |
63.891,01 |
76.319,34 |
| davon
aus Steuern |
32.036,89 |
64.028,61 |
| davon
im Rahmen der sozialen Sicherheit |
72,84 |
835,00 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
63.891,01 |
76.319,34 |
| Passiva |
300.653,57 |
316.937,68 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
1.1.2022 - 31.12.2022
EUR |
1.1.2021 - 31.12.2021
EUR |
| 1.
Umsatzerlöse |
1.065.920,63 |
928.017,49 |
| 2.
sonstige betriebliche Erträge |
50.981,61 |
96.624,23 |
| 3.
Materialaufwand |
1.409,67 |
|
| a)
Aufwendungen für bezogene Leistungen |
1.409,67 |
|
| 4.
Personalaufwand |
825.098,41 |
760.084,84 |
| a)
Löhne und Gehälter |
684.229,15 |
634.815,98 |
| b)
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung |
140.869,26 |
125.268,86 |
| davon
für Altersversorgung |
6.084,84 |
3.573,00 |
| 5.
Abschreibungen |
34.231,91 |
13.296,21 |
| a)
auf immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen |
34.231,91 |
13.296,21 |
| 6.
sonstige betriebliche Aufwendungen |
227.736,98 |
174.303,05 |
| 7.
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
52,77 |
44,18 |
| 8.
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
9.781,45 |
24.599,28 |
| 9.
Ergebnis nach Steuern |
18.696,59 |
52.402,52 |
| 10.
sonstige Steuern |
1.238,97 |
465,00 |
| 11.
Jahresüberschuss |
17.457,62 |
51.937,52 |
Anhang
Allgemeine sowie rechtliche Grundlagen der Aufstellung
des Jahresabschlusses
Die Hungerhoff GmbH, Bocholt (Amtsgericht Coesfeld,
HRB Nr. 8067) ist als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
des § 267Abs. 1 und 4 HGB gem. § 264 HGB
verpflichtet, einen Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz
und Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang -
aufzustellen. Die Gesellschaft erstellt keinen Lagebericht,
da dies gesetzlich nicht vorgeschrieben ist.
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 242 ff. HGB) aufgestellt und beachtet ggf.
die besonderen Anforderungen des GmbH-Gesetzes sowie die
Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschaft.
Die Bilanz wurde gemäß den §§
265 ff. HGB gegliedert. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den §§ 275 ff. HGB und
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des Vorjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen.
Die Vermögensgegenstände werden einzeln und
vorsichtig bewertet. Insbesondere sind alle vorhersehbaren
Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese
erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der
Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne sind nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge des Geschäftsjahres werden
unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt. Die auf
den Vorjahresabschluss angewendeten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Wertansätze
sind daher mit denen des Vorjahres grundsätzlich
vergleichbar.
Angewendete Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
Die
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer, bilanziert.
Nur bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung
werden außerplanmäßige Abschreibungen
vorgenommen.
Als Abschreibungsmethode kommt die lineare Absetzung
für Abnutzung zur Anwendung.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden unter
Ausschöpfung der steuerlichen Regelungen bilanziert.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare
Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen, das
allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Der
Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten
sind zum Nennwert angesetzt.
Die
Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Steuerrückstellungen werden in Höhe der
voraussichtlichen Inanspruchnahme unter
Berücksichtigung geleisteter Vorauszahlungen gebildet.
Sofern vom Investitionsabzugsbetrag gem. § 7 g EStG
Gebrauch gemacht wird, werden Rückstellungen für
passive latente Steuern eingestellt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist, und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben bzw.
drohenden Verlusten. Auf Grund der zukunftsorientierten
Verpflichtungsbewertung werden erwartete Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt. Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit
dem von der Deutschen Bundesbank nach der
Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV)
bekannt gegebenen Abzinsungszinssatz diskontiert.
Die
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Anlagevermögen
Als Anschaffungs- und Herstellungskosten sind die
historischen Werte angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Von den Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen haben Beträge in
Höhe von T€ 11 (Vorjahr: T€ 3) eine Laufzeit
von mehr als einem Jahr.
Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen betreffen
Jahresabschluss- und Steuererklärungs- kosten sowie
Personalkostenabgrenzungen und übrige
Rückstellungen.
Verbindlichkeiten
Die Aufgliederung der Verbindlichkeiten nach
Restlaufzeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden
Verbindlichkeitenspiegel:
|
Gesamt
|
Restlaufzeit
|
|
|
bis zu 1
|
1 bis 5
|
mehr als 5
|
|
|
Jahr
|
Jahre
|
Jahre
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
Verbindlichkeiten
|
|
|
|
|
Sonstige
|
64
|
64
|
0
|
0
|
|
76
|
76
|
0
|
0
|
|
64
|
64
|
0
|
0
|
|
76
|
76
|
0
|
0
|
(
kursive
Zahlen = Vorjahreszahlen)
Sonstige Angaben
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 51
Arbeitnehmer beschäftigt.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestehen zum Bilanzstichtag nicht.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Miet- und Leasingverträge
Die Gesellschaft hat für verschiedene Fahrzeuge
und Teile der Betriebs- und Geschäftsausstattung
Leasingverträge abgeschlossen. Die hieraus am
31.12.2022 noch zu zahlenden Raten betragen T€ 21.
Die Gesellschaft hat langfristig Immobilien
angepachtet. Für die Immobilien ist jährlich ein
Pachtzins von T€ 38 zu entrichten.
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung sind
bestellt: Herr Jürgen Hungerhoff Herr Michael
Hungerhoff Herr Sven Hartke
Bocholt, den 25. Januar
2024
gez.:
Jürgen Hungerhoff, Geschäftsführer
gez.:
Michael Hungerhoff, Geschäftsführer
gez.:
Sven Hartke, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.01.2024
festgestellt.
|