AF
Edelmetallhandel GmbH
Karlsruhe
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
Bilanz
Aktiva
|
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31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
361.552,00 |
189.240,60 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
5.500,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
356.052,00 |
189.240,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.200.725,73 |
511.449,77 |
| I.
Vorräte |
1.777.657,64 |
0,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
346.530,07 |
139.391,71 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.076.538,02 |
372.058,06 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
39.248,94 |
21.926,66 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.601.526,67 |
722.617,03 |
Passiva
|
|
31.12.2013
EUR |
31.12.2012
EUR |
| A.
Eigenkapital |
421.319,77 |
225.729,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
75.000,00 |
0,00 |
| III.
Gewinn- /Verlustvortrag |
0,00 |
31.193,08 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
169.536,08 |
| V.
Bilanzgewinn |
321.319,77 |
0,00 |
| davon
Gewinnvortrag |
200.729,16 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
148.692,52 |
95.328,68 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.031.514,38 |
401.559,19 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
652.601,69 |
174.150,16 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.601.526,67 |
722.617,03 |
Anhang
Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss ist gemäß
den §§ 242ff und §§ 264ff HGB sowie
nach den einschlägigen Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1
HGB.
Auf die größenabhängigen
Erleichterungen für die Bilanz des § 274a HGB
nach den Gliederungsvorschriften des § 266 HGB und
für die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 276
Abs. 1 HGB wurde verzichtet.
Die Angabe der gewährten Gesamtbezüge der
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans wurde gem.
§ 288 S.1 HGB i. V. m. § 285 Nr.9a HGB
unterlassen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
(§§ 238-288 HGB) und des GmbH-Gesetzes. Bei der
Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit gemäß § 252 Abs.
1 Nr. 2 HGB ausgegangen.
Das Anlagevermögen wird grundsätzlich zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen,
angesetzt.
Die Abschreibungen werden grundsätzlich linear
unter Beachtung der steuerlich zulässigen
Höchstsätze vorgenommen.
Anschaffungen im Wert bis zu € 410 hat die
Gesellschaft im Zugangsjahr vollumfänglich
abgeschrieben.
Das Vorratsvermögen ist zu
Anschaffungs-/Herstellungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips bilanziert.
Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie
flüssigen Mittel sind zu Nennwerten bewertet.
Die Bewertung der Posten des Eigenkapitals erfolgt
zum Nennwert.
Die Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren
Einzelrisiken angemessen und ausreichend. Sie sind in der
Höhe bewertet, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist aus der Anlage zum Jahresabschluss
ersichtlich.
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit der Gesellschafterversammlung vor,
aus dem Jahresüberschuss in Höhe von €
194.916,56 einen Betrag in Höhe von € 75.000,00
in die Gewinnrücklagen einzustellen. Der verbleibende
Betrag in Höhe von € 119.916,59 wird zusammen mit
dem Gewinnvortrag des Vorjahres in Höhe von €
200.729,16 auf neue Rechnung vorgetragen.
Sonstige Pflichtangaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus
dem Mietvertrag für das betrieblich genutzte
Gebäude. Die jährliche Miete beträgt T€
19.
Zum alleinigen Geschäftsführer ist Herr
Baris Bayrak, Kaufmann, Karlsruhe, bestellt.
Karlsruhe, 23. April 2014
Baris Bayrak
Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.04.2014 festgestellt.
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