FussZone
GmbH
Halle
(Saale)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
32.257,00 |
47.547,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.052,00 |
1.052,00 |
| II.
Sachanlagen |
31.205,00 |
46.495,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
525.313,45 |
964.359,34 |
| I.
Vorräte |
193.655,00 |
154.558,66 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
134.282,40 |
642.148,16 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
0,00 |
539.928,60 |
| davon
gegen Gesellschafter |
9.681,65 |
539.928,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
197.376,05 |
167.652,52 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.937,47 |
5.197,15 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
45.315,83 |
37.739,07 |
| Aktiva |
606.823,75 |
1.054.842,56 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
515.746,40 |
973.014,61 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.316,00 |
26.316,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
17.316,00 |
17.316,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
329.382,61 |
830.651,08 |
| IV.
Jahresüberschuss |
142.731,79 |
98.731,53 |
| B.
Rückstellungen |
22.448,91 |
46.443,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
67.324,10 |
30.949,82 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
67.324,10 |
30.949,82 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.304,34 |
4.434,78 |
| Passiva |
606.823,75 |
1.054.842,56 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2023 wurde nach den Vorschriften des HGB insbesondere der
§§ 242 ff. HGB und in Anlehnung der §§
264 ff. HGB sowie unter Berücksichtigung der
größenabhängigen Erleichterungen
aufgestellt.
Die Gesellschaft gilt nach den
Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB als
kleine Kapitalgesellschaft.
Bei den Erläuterungs- und Ausweispflichten im
Anhang wurde ebenfalls von den genannten
größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch
gemacht.
Sofern wahlweise Angaben in der Bilanz oder im Anhang
getätigt werden können, wurden diese Angaben in
der Bilanz ausgewiesen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen
den handelsüblichen und ertragsteuerlichen
Vorschriften. Der Jahresabschluss enthält
sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge,
soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Das
Saldierungsverbot nach § 246 Abs. 2 HGB wurde
beachtet.
Sämtliche Bilanzposten sind gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Die im Anlagenvermögen ausgewiesenen
Gegenstände sind bestimmt, dem Geschäftsbetrieb
dauernd zu dienen.
Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen des
§ 249 und § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des
§ 250 HGB ausgewiesen.
Rechnungsabgrenzungsposten sind, soweit vorhanden,
nach den Vorschriften des § 250 HGB ausgewiesen.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wurde von einer Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden sind zum
Abschlussstichtag einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 2
und 3 HGB).
Das Vorsichtsprinzip gemäß § 252 Abs.
1 Nr. 4 HGB wurde beachtet.
Bewertungsmethoden
Die einzelnen Bilanzposten wurden wie folgt bewertet:
Anlagevermögen
Die Bewertung des Anlagevermögens erfolgte zu
Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen. Bei der Bemessung
der planmäßigen Abschreibungen sind die
Anschaffungs- und Herstellungskosten auf die
Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Die beweglichen Anlagegüter wurden entsprechend
den steuerlich anerkannten Nutzungsdauern linear
abgeschrieben. Teilwertabschreibungen in Folge einer
dauernden Wertminderung waren nicht veranlasst.
Umlaufvermögen
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten unter Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden
durch Abschreibungen auf diese Forderungen
berücksichtigt.
Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden nach den Bestimmungen
des § 249 HGB gebildet und nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung, im Einklang mit § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB, angesetzt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit den jeweiligen
Rückzahlungsbeträgen passiviert.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält keine auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in EUR umgerechnet
wurden.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
2023
|
2022
|
|
EUR
|
EUR
|
Forderung
Vermögensverwaltung GmbH
|
0,00
|
539.928,60
|
Die Forderungen resultieren aus entsprechenden
Darlehensverträgen zwischen den Gesellschaftern und
der Gesellschaft. Eine Verzinsung der Ansprüche ist
erfolgt.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
5 Jahren bestehen nicht.
Sonstige Angaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Gunther Stenzel
|
ausgeübter Beruf:
|
Orthopädieschuhmachermeister
|
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern die folgende
Ergebnisverwendung vor:
Der Jahresüberschuss beträgt EUR
142.731,79. Dieser wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Halle (Saale), den 17.12.2024
___________________
Gunther Stenzel
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Halle (Saale), den
17.12.2024
gez.
Gunther Stenzel, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.11.2024
festgestellt.
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