KMS
Softwarebüro GmbH
Freiamt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
2.006,50 |
2.907,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
2.005,50 |
2.906,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
122.667,99 |
64.439,84 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
46.181,17 |
34.159,63 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
76.486,82 |
30.280,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
124.674,49 |
67.347,34 |
Passiva
|
|
31.12.2012
EUR |
31.12.2011
EUR |
| A.
Eigenkapital |
57.747,61 |
26.335,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
770,63 |
-53.319,24 |
| III.
Jahresüberschuss |
31.412,39 |
54.089,87 |
| B.
Rückstellungen |
53.495,61 |
38.677,07 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.431,27 |
2.335,05 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
124.674,49 |
67.347,34 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Firma KMS GmbH für das
Geschäftsjahr 2012 ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundlagen
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
I.
Anlagevermögen
Erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um
die planmäßige Abschreibung bewertet.
Die Bewertung der
Sachanlagen erfolgt zu den steuerlich
aktivierungspflichtigen Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen. Der Abschreibungszeitraum entspricht der
branchenüblichen Nutzungsdauer der Anlagegüter.
Geringwertige, bewegliche und selbständig
nutzungsfähige Wirtschaftsgüter mit
Einzelanschaffungskosten bis zu € 410,00 werden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr voll
abgeschrieben.
II.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden
höchstens zu den steuerlich aktivierungspflichtigen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind unter
Berücksichtigung angemessener Abschläge für
alle erkennbaren Risiken bewertet.
III.
Rückstellungen
Die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Pensionsrückstellungen wurden mit der
PUC-Methode ermittelt. Als Rechnungszins wurden der in der
Rückstellungsabzinsungsverordnung genannte Zins
für die pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren
angesetzt. Dieser beträgt 5,14 %. Als
Rechnungsgrundlagen wurden die Werte aus den "Richttafeln
2005 G" von Dr. Klaus Heubeck, Köln herangezogen.
Gem. § 246 (2) S. 2 HGB wurden verpfändete
Vermögensgegenstände, welche der Erfüllung
von Altersvorsorgeverpflichtungen dienen mit diesen
verrechnet. Der Zeitwert beläuft sich auf €
197.927. Der Erfüllungsbetrag der verrechneten
Pensionsverpflichtung beträgt € 276.059,00.
Die Gesellschaft machte von dem Wahlrecht Gebrauch,
den notwendigen Zuführungsbetrag aufgrund der
BilMOG-Umstellung auf 15 Jahre zu verteilen. Die
Zuführungsbeträge wurden in der G + V unter dem
Posten "außerordentliche Aufwendungen" erfaßt.
Der Gesamtbetrag der Zuführung betrug €
44.918,00. Die jährliche Auflösung beträgt
€ 2.994,54 und ist als außerordentlicher Aufwand
ausgewiesen.
IV. Verbindlichkeiten
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
C.
Angaben zu Posten der Bilanz
Der Gesamtbetrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr beträgt 20.350,73 € (4.387,67
€).
Gegenüber Gesellschaftern besteht zum
Bilanzstichtag eine Forderung i. H. v. 20.350,73 €
(4.387,67 €).
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 13.431,27
€ (2.335,05 €).
D.
Sonstige Angaben
I.
Angaben zu den Organen der Gesellschaft
Zum Geschäftsführer war während
des gesamten Geschäftsjahres bestellt:
Meister, Klaus-Dieter
Der Geschäftsführer ist befugt die
Gesellschaft alleine zu vertreten. Der
Geschäftsführer ist von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286
Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der
Geschäftsführer.
79348 Freiamt, 14. Januar 2014
(Der Geschäftsführer)
(gez. Klaus-Dieter Meister)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 14.01.2014 festgestellt.
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