TEAMEXX AGLiquidiert

02625 Bautzen, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Dresden HRB 17702
Eingetragen
28.9.1999
Branche
Ingenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungIngenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung von Ingenieurbauwerken und VerkehrsanlagenIngenieurbüros für Tragwerksplanung
Gegenstand
Erbringung und Vermittlung von Ingenieurund Architektenleistungen jeglicher Art, insbesondere auf den Gebieten der Planung, Erstellung und Betreuung von Anlagen und Bauwerken, die Erbringung und Vermittlung technischer und kaufmännischer Dienstleistungen jeglicher Art sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens der Gesellschaft.

Historie

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Management

NameRolle
Bert Schädlich
seit 26.11.2013
Vorstandsmitglied
Beate Birnick
seit 26.11.2013
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

TEAMEXX AG

Bautzen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 54.004,00 54.004,00
I. Sachanlagen 4,00 4,00
II. Finanzanlagen 54.000,00 54.000,00
B. Umlaufvermögen 28.505,96 30.385,24
I. Vorräte 10.500,00 27.900,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 15.509,91 2.411,19
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.496,05 74,05
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 19.440,44 23.749,25
Bilanzsumme, Summe Aktiva 101.950,40 108.138,49

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 150.000,00 150.000,00
II. Verlustvortrag 173.749,25 156.702,79
III. Jahresüberschuss 4.308,81 -17.046,46
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 19.440,44 23.749,25
B. Rückstellungen 2.000,00 2.000,00
C. Verbindlichkeiten 99.950,40 106.138,49
Bilanzsumme, Summe Passiva 101.950,40 108.138,49

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Die Gesellschaft wendet auf den Jahresabschluss zum 31.12.2010 die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 29.05.2009 an.

Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft erfüllt gemäß § 267 Abs. 1 HGB die Merkmale einer "kleinen Kapitalgesellschaft" und nimmt die größenklassenabhängigen Erleicherungen der §§ 274 a und 288 HGB bei der Aufstellung des Anhanges und bei der Offenlegung § 327 HGB weitgehend in Anspruch.

Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB hat die Gesellschaft auf eine Anpassung der Vorjahreswerte aufgrund der erstmaligen Anwendung der BilMoG verzichtet.

Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 ist gem. § 244 HGB in Euro aufgestellt.

In der Vorjahresspalte der Bilanz per 31.12.2010 wurden die Werte der Bilanz per 31.12.2009 aufgeführt.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze und Erläuterungen der Bilanzpositionen

Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um die planmäßige Abschreibung angesetzt.

Im Anlagevermögen sind die Erinnerungswerte der noch vorhandenen Wirtschaftsgüter ausgewiesen.

Der Anlagespiegel ist diesem Bericht als Anlage 3 beigefügt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte angabegemäß zu Netto-Einstandspreisen bzw. nach dem Grad der Fertigstellung.

Unter den Sonstigen Vermögensgegenständen sind die Steuer-Guthaben gegenüber dem Finanzamt Bautzen und übrige sonstige Forderungen ausgewiesen.

Die flüssigen Mittel wurden zum Nennwert bilanziert.

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle zum Erstellungszeitpunkt erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Rückstellungen wurden für Abschlusskosten gebildet.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Ergänzende Angaben

Geschäftsführung

Vorstand: Rainer Exner

Herr Rainer Exner vertritt die Gesellschaft stets allein.

Ergebnisverwendung

Der Jahresüberschuss 2010 wird auf neue Rechnung vortragen.

Nicht gedeckter Fehlbetrag

Zum 31.12.2010 hat Herr Rainer Exner (Gläubiger) gegen die TEAMEXX AG (Schuldner) Darlehensforderungen in Höhe von € 94 001,13.

Zur Abwendung bzw. Vermeidung einer Überschuldungslage des Schuldners haben der Gläubiger und der Schuldner hinsichtlich der Darlehensforderung eine Rangrücktrittsvereinbarung abgeschlossen, mit dem Ziel, dass die Forderung gem. § 19 Abs. 2 S. 3 InsO im Rahmen der insolvenzrechtlichen Überschuldungsprüfung nicht als Verbindlichkeit des Schuldners im Sinne von § 19 Abs. 2 S. 1 InsO zu berücksichtigen ist.

 

Bautzen, 13. Dezember 2011

Rainer Exner, Vorstand

Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB

Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2011 festgestellt.

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