reantec
GmbH
Kempen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
65.870,00 |
116.619,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.148,00 |
5,00 |
| II.
Sachanlagen |
64.722,00 |
116.614,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.959.081,31 |
1.849.787,19 |
| I.
Vorräte |
995.360,00 |
1.150.628,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
363.515,78 |
297.001,51 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
600.205,53 |
402.156,98 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.214,42 |
13.081,86 |
| Aktiva |
2.038.165,73 |
1.979.488,05 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
799.778,54 |
760.217,22 |
| I.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
537.717,96 |
550.624,20 |
| III.
Jahresüberschuss |
249.560,58 |
197.093,02 |
| B.
Rückstellungen |
152.616,46 |
261.680,25 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.085.770,73 |
957.590,58 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.085.770,73 |
957.590,58 |
| Passiva |
2.038.165,73 |
1.979.488,05 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der reantec GmbH, Kempen, wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes und des Steuerrechtes zu beachten.
Die Gesellschaft erfüllt die gesetzlichen
Merkmale zur Einordnung als kleine Kapitalgesellschaft
gemäß den Kriterien des § 267 HGB.
Die Bilanz enthält sämtliche
Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und
Rechnungsabgrenzungsposten. Die Bilanz entspricht der
gemäß § 266 HGB vorgeschriebenen
Gliederung. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Bilanz ist nach
Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Bei der Bewertung von
Vermögensgegenständen, Verbindlichkeiten und
Rückstellungen sind die gesetzlichen Vorschriften
(§§ 252 bis 256 HGB und §§ 265 bis 283
HGB) beachtet worden. Sämtliche zu bilanzierende
Vermögenswerte und Schulden wurden einzeln bewertet.
Bewertungsvereinfachungen wurden nicht in Anspruch
genommen.
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldenposten
trägt allen erkennbaren Risiken nach den
Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer
Beurteilung Rechnung.
Angaben zu Positionen der Bilanz
a) Anlagevermögen
Die immateriellen Vermögensgegenstände und
das Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, vermindert um planmäßig
nutzungsbedingte Abschreibungen bilanziert. Der Umfang der
Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Die
Abschreibungen wurden im Rahmen der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer, wie sie für
steuerliche Zwecke gelten, linear vorgenommen.
b) Umlaufvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungskosten
bewertet. Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
bilanziert.
c) Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen tragen allen
erkennbaren Risiken nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung angemessen Rechnung.
d) Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
e) Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt der
Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss
auf neue Rechnung vorzutragen.
Sonstige Angaben
Zum alleinvertretungsberechtigten und von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreiten
Geschäftsführer wurde Herr Karl - Heinz Kleinen,
Kempen, bestellt.
sonstige Berichtsbestandteile
Kempen, den 24. Oktober
2024
gez.
Karl-Heinz Kleinen
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.10.2024
festgestellt.
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