ITS Intermodal Transport Solutions GmbH & Co. KG
Selbe AdresseGüterbeförderung im Schienenverkehr
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Axel Ziethe seit 22.8.2023 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ATERA GmbHLeutkirch im AllgäuJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022Bilanz zum 31. Dezember 2022Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022
Anhang für das Geschäftsjahr 2022A. Vorbemerkung Die ATERA GmbH mit Sitz in Leutkirch ist beim Amtsgericht Ulm unter Nr. HRB 552112 eingetragen. Die Gesellschaft gilt nach den Größenmerkmalen des § 267 Abs. 2 HGB als mittelgroße Kapitalgesellschaft. In Erweiterung der gesetzlichen Gliederungsschemata sind folgende Posten gesondert ausgewiesen:
Am 3. November 2008 wurde zwischen der ATERA GmbH, Leutkirch, und der B+O Holding GmbH, Ostfildern, ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Steuerlich besteht ein Organschaftsverhältnis zwischen der ATERA GmbH, Leutkirch, und der B+O Holding GmbH, Ostfildern. Die B+O Holding GmbH, Ostfildern, ist Organträgerin. Daher fallen ab dem Geschäftsjahr bzw. Veranlagungszeitraum 2008 keine Ertragsteuern bei der ATERA GmbH, Leutkirch, an. B. Rechnungslegungsgrundsätze Bei der Bilanzierung und Bewertung sind freiwillig die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften angewandt worden. Die Darstellung, Gliederung, Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Von den Erleichterungsvorschriften für den Anhang gemäß § 288 Abs. 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs-/Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen erfolgen nach der linearen und degressiven Methode auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Neuzugänge an beweglichem Sachanlagevermögen werden seit 2008 generell nach der linearen Methode (in Vorjahren degressiv) abgeschrieben. Abnutzbare bewegliche geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten über EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 werden gemäß § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt. Diese werden linear über einen Zeitraum von fünf Jahren abgeschrieben. Die geleisteten Anzahlungen sind ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Stellt sich in einem späteren Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe hierfür nicht mehr bestehen, so wird der Betrag dieser Abschreibungen im Umfang der Werterhöhung unter Berücksichtigung der Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, zugeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten oder niedrigeren Zeitwerten, wobei für Lager- und Verwertungsrisiken Abschläge in angemessenem Umfang vorgenommen wurden. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten der unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden neben den direkten Fertigungs- und Materialkosten anteilige Fertigungs- und Materialgemeinkosten einbezogen. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Herstellungskosten einbezogen. Es wurde verlustfrei bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko und für Erlösschmälerungen ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 0,5 % gebildet. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller Gläubiger entzogen, unbelastet und insolvenzsicher sind, sowie ausschließlich zur Erfüllung von Schulden aus der Verpflichtung aus der Umwandlung von Zeitkonten dienen (Deckungsvermögen) werden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB unmittelbar mit den korrespondierenden Schulden verrechnet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutsche Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. C. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung I. Bilanz 1. Anlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens ist integraler Bestandteil des Anhangs. 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind in Höhe von TEUR 15 (i. V. TEUR 63) Forderungen gegen Gesellschafter bzw. gegen den mittelbaren Gesellschafter ausgewiesen. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten in Höhe von TEUR 80 (i. V. TEUR 115) Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. 3. Flüssige Mittel Der Posten enthält den Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten. 4. Eigenkapital Im Bilanzgewinn ist ein Gewinnvortrag in Höhe von TEUR 551 (i. V. TEUR 551) enthalten. 5. Rückstellungen Angaben zur Verrechnung mit Deckungsvermögen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
Es ergibt sich ein Ertrag aus Deckungsvermögen in Höhe von TEUR 4 (i. V. TEUR 1). 6. Verbindlichkeiten Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen haben die Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bzw. dem mittelbaren Gesellschafter in Höhe von TEUR 372 (i. V. TEUR 1.244). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 1.361 (i. V. TEUR 1.366). Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen überwiegend Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 56 (i.V. TEUR 67) sowie Warenrechnungen nach Abschluss der Periode in Höhe von TEUR 26 (i.V. TEUR 0) und haben bzw. hatten eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. 7. Latente Steuern Aufgrund des ab dem Jahr 2008 gültigen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags und der damit verbundenen ertragsteuerlichen Organschaft mit der B+O Holding GmbH, Ostfildern, als Organträger sind auf Ebene der ATERA GmbH, Leutkirch, keine latenten Steuern zu bilden. II. Gewinn- und Verlustrechnung 1. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 95 (i. V. TEUR 341) enthalten. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 69; i.V. TEUR 235) sowie TEUR 15 (i.V. TEUR 0) aus der Bereinigung der Steuerverrechnungskonten aus Vorjahren. Die unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesenen periodenfremden Aufwendungen in Höhe von TEUR 171 bestehen im Wesentlichen aus Verlusten aus Anlagenabgang (TEUR 160). 2. Kursgewinne und Kursverluste Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten Kursgewinne in Höhe von TEUR 31 (i. V. TEUR 19). Davon entfallen auf nicht realisierte Kursgewinne EUR 31 (i. V. EUR 19). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Kursverluste in Höhe von TEUR 31 (i. V. TEUR 18). Davon entfallen auf nicht realisierte Kursverluste TEUR 27 (i. V. TEUR 18). 3. Personalaufwand Im Posten "Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung" sind Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 120 (i. V. TEUR 80) enthalten. 4. Finanzergebnis Zinsen und ähnliche Aufwendungen fielen im Berichtsjahr nicht an. Im Vorjahr betrafen die Zinsaufwendungen in Höhe von TEUR 48 den mittelbaren Gesellschafter. D. Sonstige Angaben 1. Personal Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer beträgt:
2. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen für fremde Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 157,7 (i. V. EUR 149,3 Mio.) und betreffen in voller Höhe verbundene Unternehmen. Dabei handelt es sich um die mittelbare Gesellschafterin. Für Kredite desselben Unternehmens wurden Bankguthaben zugunsten der Konsortialbanken der obersten Muttergesellschaft verpfändet. Da die Schuldner, für die gebürgt wird, bisher ihren Verpflichtungen uneingeschränkt nachgekommen sind, ist eine Inanspruchnahme aus den Bürgschaften höchst unwahrscheinlich. Eine Passivierung von Verbindlichkeiten war daher nicht erforderlich. Derzeit liegen uns keine Erkenntnisse vor, dass sich an dieser Einschätzung etwas ändern wird. Zwischen der B+O Holding GmbH, Ostfildern, und der ATERA GmbH, Leutkirch, besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Es besteht die Haftung gemäß § 73 AO für Steuerschulden, die der Organträger aufgrund der mit der B+O Holding GmbH, Ostfildern, bestehenden körperschaftsteuerlichen und gewerbesteuerlichen Organschaft schuldet. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von TEUR 511 (i. V. TEUR 86). 4. Konzernzugehörigkeit Die BOS GmbH & Co. KG mit Sitz in Ostfildern als oberstes Mutterunternehmen stellt den Konzernabschluss auf. 5. Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers Die Angaben zum Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB erfolgen im Konzernabschluss der BOS GmbH & Co. KG, Ostfildern. 6. Organe der Gesellschaft Geschäftsführer sind bzw. waren:
Auf die Angabe der Organbezüge (§ 285 Nr. 9a HGB) wurde gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 7. ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 551 auf neue Rechnung vorzutragen.
Leutkirch, 3. August 2023 ATERA GmbH Leutkirch Marcel Lehmann Norbert Odendahl Angabe gemäß § 328 HGB Der Jahresabschluss der ATERA GmbH, Leutkirch, für das Geschäftsjahr 2022 ist durch Beschluss vom 2. Oktober 2023 festgestellt worden. Entwicklung des Anlagevermögens der ATERA GmbH, Leutkirch, im Geschäftsjahr 2022
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20221. Unternehmensstruktur und Geschäftstätigkeit Die ATERA GmbH wurde 1963 in Ravensburg von Eberhard Tittel gegründet und entwickelt und vertreibt Trägersysteme unter anderem für Fahrräder, Ski, Snowboards und Surfbrettern. Der Name Atera ist eine Abkürzung aus den Begriffen Autoteile Ravensburg. Im Jahre 2008 wurde die Firma Atera zum Mitglied der BOS-Gruppe und ist seitdem Tochter eines großen und international tätigen Konzerns der Automobilbranche. Im Jahre 2009 wurde das Unternehmen nach Leutkirch im Allgäu verlagert. Heute ist die ATERA GmbH als renommierter Entwicklungs- und Fertigungspartner der deutschen und internationalen Automobilindustrie bekannt. Zudem sind die Atera Trägersysteme auch im Fachhandel unter der Marke Atera vertreten. Sie stehen für höchste Ansprüche, technische Innovation und funktionelle Ästhetik. 2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen / Angaben zur Branche 2022 war für Atera ein sehr anspruchsvolles Jahr. Die erste Jahreshälfte war geprägt von hohem Umsatz und Ergebnis. Sämtliche Handelspartner haben sich auf Grundlage der starken Abverkaufszahlen der beiden Vorjahre entsprechend für den Verkaufsstart 2022 bevorratet. Bereits ab Ende Mai wurde jedoch sichtbar, dass die tatsächlichen Absätze in den Markt hinein deutlich hinter die Prognosen zurückfallen werden. Resultierend aus einer extremen Verunsicherung der Endverbraucher durch Inflation, gestiegene Energiepreise und einer deutlichen Eintrübung der wirtschaftlichen Gesamtlage, waren die Verkäufe an den Endkonsumenten wesentlich geringer, als die Umsätze mit den Handelspartnern im gleichen Zeitraum suggerierten. Diese Situation hat sich bis Ende des Jahres fortgesetzt, wobei die schwachen Umsätze im Markt meist durch Lagerabverkäufe der Handelspartner erfolgten, was zu drastischen Abweichungen der eigenen Umsatzplanung im zweiten Halbjahr führten. Diese Entwicklung wurde dabei sowohl im Heimatmarkt Deutschland als auch im europäischen Ausland und im Onlinehandel gleichermaßen beobachtet. Der Start ins Jahr 2023 war ebenfalls schwierig. Größere Vorbestellungen von Großkunden sind, im Vergleich zu den Jahren 2021/2022 ausgeblieben. Viele Handelspartner "sitzen" immer noch auf zu hohen Beständen. Qualifizierte Einschätzungen über den Saisonverlauf sind nicht zu bekommen. Aufgrund des gebundenen Kapitals ist davon auszugehen, dass sich Markteilnehmer veranlasst sehen, Ware zu stark reduzierten Preisen zu veräußern. Dieses niedrigere Preisniveau lässt sich bereits im Onlinehandel beobachten. Zusätzlich belastet den Ausblick die höheren Materialpreise aus 2022, die Anfang 2023 zu wesentlich höheren Intercompany Preisen geführt haben. 3. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Im Geschäftsjahr 2022 ist der Umsatz im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleichgeblieben. Im ausgewiesenen Umsatz in Höhe von TEUR 30.656 (i. V. TEUR 30.974) sind Projekterlöse mit TEUR 181 (i. V. TEUR 242) enthalten. Die Lieferfähigkeit hat sich im Vergleich zu den Vorjahren deutlich verbessert. Wir konnten deutlich mehr Produkte in den ersten Monaten ausliefern, um den Umsatz im 1. Halbjahr zu erreichen. Im 2. Halbjahr wurde die Fertigung der BOS Automotive Products Romania S.C.S. (RO- ARA) massiv zurückgefahren und dadurch auf die stark sinkende Nachfrage reagiert. Der Rohertragssatz liegt im Jahr 2022 bei 31,2% (i. V. 33,5 %) Die Personalkosten lagen im Jahr 2022 bei insgesamt TEUR 4.390 (i. V. TEUR 4.094). Aufgrund der am Anfang 2022 prognostizierten weiterhin positiven Marktentwicklung wurden zu Beginn 2022 weitere Mitarbeiter am Standort eingestellt. Das Ergebnis vor Gewinnabführung beträgt TEUR 372 (i. V. TEUR 2.939). Somit musste gegenüber dem Vorjahr eine Ergebnisverschlechterung um TEUR 2.567 auf 372 hingenommen werden. Für 2022 ist ein positives Betriebsergebnis (EBIT) in Höhe von TEUR 372 (i. V. TEUR 2.987) auszuweisen. Das Investitionsvolumen im Jahr 2022 betrug TEUR 379 (i. V. TEUR 756). Aufgrund der stark gesunkenen Nachfrage und den ausgebliebenen Umsätzen reduzierte sich der Cashflow besonders zum Ende des Geschäftsjahres 2022 auf TEUR -346. Kostendisziplin, Verschieben von Investitionsprojekten, Reduzierung von überfälligen Forderungen und eine restriktive Einstellungspolitik besonders im 2. Halbjahr konnten eine weitere Verschlechterung bis Ende des Jahres verhindern. Das positive Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2022 in Höhe von TEUR 372 (i. V. TEUR 2.939) wird aufgrund eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags an die B+O Holding GmbH, Ostfildern, abgeführt. Das Eigenkapital beträgt unverändert TEUR 1.351. Die Eigenkapitalquote beträgt zum Bilanzstichtag 22,4 % (i. V. 20,9 %) der Bilanzsumme. Die für 2022 vorgesehene Überarbeitung der Struktur der Gesellschaft ist erfolgt und umgesetzt. 4. Prognosebericht Trotz der stark eingetrübten Marktlage wird die Umstrukturierung des gesamten Unternehmens weiter vorangetrieben. Das bereits 2020 ins Leben gerufene Aktionsprogramm "Atera Value UP" ist weiterhin aktiv und arbeitet in den definierten Teilprojekten entsprechende Maßnahmen ab. Die für 2022 definierten Schwerpunktthemen: Verfügbarkeit, Qualität und Verbesserung der internen und externen Kommunikation wurden erfolgreich abgearbeitet. Für 2023 wurden neue Fokusthemen gewählt: Datenqualität: Die Anlage und Pflege von Stammdaten sowie die richtige Auswertung und Interpretation der Daten sind Grundlage für eine seriöse Steuerung der gesamten Gesellschaft. Prozesskenntnis und -verständnis: Aufgrund vieler neuer Mitarbeiter, hoher Fluktuation und Verlagerung ist in den letzten Jahren viel Wissen abgeflossen. Dies gilt es wieder aufzubauen, damit jeder Mitarbeiter sein Handeln versteht und die damit verbundenen Konsequenzen kennt. Klare Verantwortlichkeiten: Viele Prozesse und Aufgaben sind historisch gewachsen und ggf. aus heutiger Sicht falsch aufgehängt. Die Verantwortlichkeiten müssen unter den neuen Rahmenbedingungen betrachtet, bestätigt oder auch neu vergeben werden. Digitalisierung: Die Digitalisierung wurde zwar in einzelnen Bereichen vorangetrieben, es wird jedoch noch Jahre dauern, um hier eine befriedigende Situation herbeizuführen. Daher wird dieses Thema auch auf 2023ff übertragen. Die 2022 definierten Punkte: bessere Internetleitung, Ausweitung der VPN-Zugänge und MS Teams-Lizenzen, Einbindung einer externen Hotline konnte realisiert werden. Die angedachte SAP-Anwendung zur Auftragseingangsbearbeitung und der Aufbau eines eigenen B2B und B2C Webshops sind auf 2023 verschoben. Für das Geschäftsjahr 2023 rechnen wir mit einem insgesamt schwierigen Jahr für Atera und die gesamte Fahrradbranche. Auf Basis des verabschiedeten "Sales-Plans" in Höhe von TEUR 30.693 gehen wir maximal von einem Umsatz auf Vorjahresniveau aus. Die ständige Marktbeobachtung und das Reagieren auf Veränderungen kann dazu führen, dass wir die Jahresprognosen regelmäßig anpassen müssen. Dies gilt gleichermaßen für das Ergebnis vor Steuern und vor Ergebnisabführung, welches laut Budget TEUR 814 ausweist. Für neue Produkte, projektbezogene Werkzeuge, Marketingaktivitäten und das bevorstehende TISAX Audit sind im Budget Investitionen in Höhe von TEUR 1.601 vorgesehen. Um der schwachen Marktnachfrage entgegenzutreten, hat sich die Geschäftsführung und der Betriebsrat für ein temporäre Einführung von Kurzarbeit von Januar - Juni 2023 ausgesprochen. Die bis dato vorhandenen Konzern-Finanzierung in Form einer Kreditlinie ist zu erneuern, um ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung zu haben. 5. Produktentwicklung Schwerpunkte in der Entwicklung neuer Produkte liegen weiterhin in dem Ausbau des bestehenden Programms für den Aftermarket und den OEM-Kunden. Die für 2022 geplanten Produktlaunches: Strada Fold und Deichselträger sind auf 2023 verschoben. Hauptaugenmerk für 2023 sind die Aufnahme weiterer Handelsprodukte, sowie die Verstärkung der Zusammenarbeit der drei BOS Gesellschaften: Atera, BTS und ecoParts. 6. Chancen und Risiken Unternehmerisches Handeln ist immer mit Chancen, aber auch mit Risiken verknüpft. Wir identifizieren und beurteilen geschäftliche Chancen unternehmens- und weltweit. Gleiches gilt für Risiken. Ziel der Atera GmbH ist es, Risiken schnell zu identifizieren, genau zu analysieren und effektiv zu steuern. Unsere risikopolitischen Grundsätze orientieren sich am Risikoleitbild des obersten Mutterunternehmens BOS GmbH & Co. KG. Um potenziellen Schäden entgegenzuwirken, sind Risiken so gering wie möglich zu halten oder ganz zu vermeiden. Gefahren und Risiken, die im Betriebsablauf auftreten, müssen von jedem Mitarbeiter unverzüglich an den zuständigen Verantwortlichen mitgeteilt werden. Zudem findet in turnusmäßigen Sitzungen des Führungskreises eine Überprüfung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen statt. Das Ausfallrisiko unserer Kunden kontrollieren wir durch ein aktives Debitorenmanagement. Das Risiko unkontrolliert steigernder Material- und Frachtkosten sehen wir, im Vergleich zu 2022 in diesem Jahr nicht. Aufgrund der hohen Lagerbestände im Markt und des daraus resultierenden extremen Preisdrucks sehen wir nur sehr geringe Möglichkeiten Preiserhöhungen an die Kunden weiterzugeben. Vielmehr ist das Risiko von Preisnachlässen bei gleichzeitig steigenden Kosten für Personal und Energie gegeben. Die Materialpreiserhöhungen aus dem Vorjahr, die zu erwartenden Entgelterhöhungen und die gesamtwirtschaftliche Lage stellen uns demnach auch im Jahr 2023 vor entsprechende Herausforderungen. Die Planung 2023 ff. mit den zu Grunde gelegten Prämissen stellt kein Risiko für die Vermögens-, und Finanzlage des Unternehmens dar. Mit einer Erholung der Marktlage ist jedoch nicht vor dem 2. Halbjahr 2023 zu rechnen. Trotz des kurzfristigen negativen Ausblickes gehen wir weiter von einem grundsätzlich positiven Trend in der Branche, zumindest mittel - und langfristig aus. Mit dem eingeschlagenen Weg sehen wir uns gut aufgestellt.
Leutkirch, den 3. August 2023 ATERA GmbH Leutkirch Marcel Lehmann, Geschäftsführer Norbert Odendahl, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersFür Zwecke der Offenlegung wird der Jahresabschluss im Rahmen der Offenlegungserleichterungen nach § 326 ff. HGB verkürzt wiedergegeben. Der nachfolgende Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss und Lagebericht: "An die ATERA GmbH, Leutkirch Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ATERA GmbH, Leutkirch, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ATERA GmbH, Leutkirch, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2022 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Stuttgart, 7. August 2023 Ebner
Stolz GmbH & Co. KG
Matthias Spingler, Wirtschaftsprüfer Josua Weisser, Wirtschaftsprüfer |
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