WIR-KITAs gem. GmbH
Stiftsplatz 13, 59872 Meschede, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Roman Martin Hansen seit 2.9.2025 | Prokura |
Mareike Kotthoff seit 17.10.2024 | Prokura |
Sebastian Schrage seit 17.10.2024 | Geschäftsführer |
Eva Hempelt seit 17.10.2024 | Prokura |
Michael Stratmann seit 7.8.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (11)
| Name | Anteil |
|---|---|
Gemeindeverband Katholischer Kirchengemeinden Mitte im Erzbistum Paderborn | 70.00% |
Christian-Bartels-Stiftung | 5.00% |
| 5.00% | |
Katholische Kirchengemeinde St. Antonius von Padua und St. Vinzenz | 1.20% |
Katholische Kirchengemeinde Propsteipfarrei St. Walburga | 1.20% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
14 Gesellschafter
GmbH-Struktur
5 von 14 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kath. Kindertageseinrichtungen Hellweg gem. GmbHSoestJahresabschluss zum 31. Juli 2023Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. August 2022 bis 31. Juli 20231. Grundlagen der Gesellschaft Zweck der Kath. Kindertageseinrichtungen Hellweg gem. GmbH (im Folgenden auch "Gesellschaft" oder "Kita gem. GmbH" genannt) ist die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Bildung und Erziehung durch den Betrieb von Kindertageseinrichtungen. Die Gesellschaft hat seit ihrer Gründung zum 1. August 2010 die Betriebsträgerschaft der katholischen Kindertageseinrichtungen von den Kirchengemeinden im Verbandsgebiet des ehemaligen Gemeindeverbandes Katholischer Kirchengemeinden Hellweg sukzessive übernommen. Seit dem 1. August 2019 befinden sich alle Kindertageseinrichtungen im Verbandsgebiet Hellweg in Trägerschaft der Kita gem. GmbH. Hauptgesellschafter (Mehrheitsgesellschafter) ist der GemeindeVerband Mitte im Erzbistum Paderborn KöR. Der Gemeindeverband wurde am 1. Januar 2021 neu gegründet und die bisherigen Gemeindeverbände Hochsauerland-Waldeck, Hellweg und Siegerland Südsauerland wurden zugleich aufgelöst. Weitere Gesellschafter sind die Christian-Bartels-Stiftung des Erzbistums Paderborn, die CariPro-Gesellschaft zur Förderung caritativer Einrichtungen im Erzbistum Paderborn mbH und die 39 katholischen Kirchengemeinden. Die Katholische Kindertageseinrichtungen Hellweg gem. GmbH ist mit 66 Kitas größter Kita-Träger im Verbandsgebiet. Die Gesellschaft wurde mit notariellem Vertrag vom 29. Oktober 2009 errichtet und ist als gemeinnützig anerkannt. Die Kita gem. GmbH bedient sich im Hinblick auf die Tätigkeiten in der Verwaltung der Dienstleistungen und der vorhandenen Infrastruktur des Gemeindeverbandes. Für die Kita gem. GmbH sind aktuell zwei Geschäftsführer bestellt (ein Geschäftsführer ist beim Gemeindeverband angestellt, der zweite Geschäftsführer in der Gesellschaft). Die beim Gemeindeverband angestellten und für die Kita gem. GmbH tätigen Fachbereichsleiter (Finanzen, Personal, Zentrale Dienste) sind jeweils zum Prokuristen bestellt. Darüber hinaus beschäftigt die Gesellschaft eine Bereichsleitung und vier Regionalleitungen sowie darüber hinaus in erster Linie pädagogisches Personal in den Kitas. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung ist derzeit von vielen Unsicherheiten geprägt. Der Ukrainekrieg und die Nahostkrise wirken sich auf alle Bereiche der Gesellschaft und Wirtschaft aus. Energiekrise, Rezession und Inflation sind Stichworte, die als Folgen der genannten Ursachen erkennbar sind. Der Staat kompensiert einen Teil der negativen wirtschaftlichen bzw. finanziellen Auswirkungen durch Unterstützungsleistungen und Zahlungen, die durch staatliche Kreditaufnahmen finanziert werden. Ziel ist eine Stabilisierung der Wirtschaft und der Zusammenhalt der Gesellschaft in Deutschland. Die Länder sind hoheitlich für die Rahmenbedingungen und gesetzlichen Regelungen zuständig und insoweit ist die Situation der Träger von Kindertageseinrichtungen ist in NRW weitgehend determiniert durch das KiBiz (Kinderbildungsgesetz) und den Landesrahmenvertrag nach § 131 SGB IX. Die wesentlichen Rahmenbedingungen werden insoweit durch das Land NRW sowie das Landesjugendamt als Aufsichtsbehörde und die kommunalen Träger der Jugendhilfe und die Kommunen vor Ort beeinflusst. Insoweit kann man feststellen, dass Kita Träger in einem rechtlich gesicherten Finanzierungssystem arbeiten, gleichwohl sind unmittelbare Auswirkungen der Situation vorhanden. Positiv bewerten wir die indexzierte Dynamisierung der Finanzierungsbestandteile gemäß KiBiz, die sich auf den Kostensteigerungen des jeweiligen Vorjahres bezieht. Deutlich kritisch wirkt sich daraus der Effekt aus, dass die Kostensteigerung erst mit einer Verzögerung von bis zu 18 Monaten in der Finanzierung angepasst werden. Dies führt aktuell zu einer deutlichen Unterdeckung in der Kita-Finanzierung. Im Verbandsgebiet arbeitet die Kita gem. GmbH mit 5 Jugendämtern (Lippstadt, Hamm, Warstein, Stadt Soest, Kreis Soest) und 15 Kommunen zusammen. 2.2 Geschäftsverlauf Im Kita-Jahr 2022/2023 wurden 66 katholische Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Gesellschaft betrieben. In den Einrichtungen wurden in Summe 4.256 Kinder betreut. Die Platzzahl in den Kitas war mit 30 Plätzen geringer als im Vorjahr (4.286). Die Anzahl wurde bestimmt durch die örtliche Jugendhilfeplanung der Jugendämter und der heterogenen örtlichen Nachfrage in den Kommunen In der Gesellschaft waren neben der Bereichsleitung vier Regionalleitungen sowie durchschnittlich 1.021 (Vorjahr: 953) pädagogisch tätige Mitarbeiter, davon 65 (Vorjahr: 64) Leitungen von Einrichtungen, und 191 (Vorjahr: 186) nicht pädagogisch tätige Personen (Hauswirtschafts- und Reinigungskräfte, Hausmeister) sowie 38 (Vorjahr: 45) Praktikanten beschäftigt. 2.3 Ertragslage Das Geschäftsjahr schließt ab mit einem negativen Jahresergebnis in Höhe von 2.512 TEUR (Vorjahr: -1.256 TEUR). Der betriebliche Bereich inkl. Veränderungen der KiBiz-Rücklagen schließt mit einem Ergebnis in Höhe von -3.175 TEUR (Vorjahr: -224 TEUR). Hauptursachen des Rückgangs sind die um 15,3 % gestiegenen Personalaufwendungen gegenüber den nur um 5,1% höheren Umsatzerlösen. Die Umsatzerlöse sind im Berichtsjahr beeinflusst durch die allgemeine KiBiz-Landesförderung im Bereich der Kindpauschalen, die sich im Berichtsjahr gegenüber dem Vorjahr um 3,46 % fortgeschrieben hat. Zudem wirkte sich der für die Energiekosten gewährte Aufschlag auf die Kindpauschalen per Saldo mit 308 TEUR positiv auf die Erlössituation aus. Darüber hinaus sind im Berichtsjahr deutlich mehr Zuschüsse für Alltagshelfer und Qualifizierungen enthalten. Der Personalaufwand liegt mit einer Quote von 88,8 % deutlich über dem Vorjahresniveau mit einer Quote von 81,8 %. Dies bedingt sich durch die in diesem Jahr besetzten Flex- und Ausbildungsstunden, die über der Mindestbesetzung liegen und den Kita GmbHs unterjährig bei der Besetzung von kurzfristigen Personalausfällen oder zusätzlichen notwendigen Stunden durch z.B. Bewilligung von Inklusionsanträgen zur Verfügung standen. Daneben ist der Anstieg des Personalaufwands auf Tarifsteigerungen sowie auf die an die Mitarbeitenden gezahlte Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 1.1859 TEUR zurückzuführen. Die Sachkostensteigerung dagegen wird z.B. sichtbar in der um ein Prozentpunkt gestiegenen Materialaufwandsquote von 6,1 % auf 7,1 %. Kosten für Lebensmittel, Reinigung und Fortbildung sind gegenüber dem Vorjahr ebenfalls gestiegen. Gründe liegen in der allgemeinen Preissteigerung (Lebensmittel, Energie etc.), in Aktualisierung aller Reinigungsverträge auf aktuelle Anforderungen und Raumbedingungen und weiterhin einem Nachholbedarf an Fortbildungen durch Corona bedingten Ausfall in den Vorjahren. Der neutrale Bereich schließt mit einem positiven Ergebnis in Höhe von 474 TEUR (Vorjahr: -1.030 TEUR). Die Veränderung hier ist insbesondere mit der im Vorjahr erstmalig aufwandswirksam gebildeten Rückstellung für Integrationsförderung LWL (+974 TEUR) zu erläutern. Die Anpassung im Berichtsjahr fiel mit 141 TEUR deutlich geringer aus. Das Finanzergebnis beläuft sich auf 189 TEUR (Vorjahr: -2 TEUR). Hier wirkten sich die Zinserträge auf Termingelder positiv auf die Entwicklung des Finanzergebnisses aus. Insgesamt beurteilt die Geschäftsführung die Geschäftsentwicklung im abgelaufenen Geschäftsjahr unter den gegebenen Rahmenbedingungen als noch ausreichend. Die Abweichung des Ergebnisses 2022/2023 im betrieblichen Bereich von der Prognose des entsprechenden Geschäftsjahres resultiert im Wesentlichen aus der nicht geplanten Inflationsausgleichsabgabe in Höhe von 1.240 EUR pro Vollzeitkraft, die noch im Juni des Geschäftsjahres 2022/2023 gezahlt wurden. 2.4 Finanzlage Im Verlauf des Berichtsjahres war die Zahlungsfähigkeit jederzeit sichergestellt. Die Gesellschaft war jederzeit in der Lage, ihre Verbindlichkeiten zu erfüllen. Die liquiden Mittel betragen zum 31. Juli 2023 6.254 TEUR (Vorjahr: 10.414 TEUR). Zum Bilanzstichtag ergibt sich ein Liquiditätsgrad I von 46,7 % (Vorjahr: 85,5 %), ein Liquiditätsgrad II von 81,8 % (Vorjahr: 117,0 %) und ein Liquiditätsgrad III von 82,1 % (Vorjahr: 117,4 %). Somit ist die Liquidität im Vergleich zum Vorjahr deutlich gesunken. Weitere Liquiditätsreserven sind in Höhe von 10 Mio. EUR - in Termingeldern angelegt - verfügbar. 2.5 Vermögenslage und Investitionen Aus der Bilanzsumme von 28.364 TEUR (Vorjahr: 31.600 TEUR) und dem Eigenkapital von 11.082 TEUR (Vorjahr: 13.594 TEUR) errechnet sich eine Eigenkapitalquote I von 39,1 % (Vorjahr: 43,0 %) und eine Eigenkapitalquote II von 49,2 % (Vorjahr: 53 %). Die langfristigen Vermögenswerte sind durch langfristiges Kapital mit 86,7 % (Kennzahl "Anlagendeckung", Vorjahr: 112,7 %) gedeckt. Die Investitionsfinanzierungsquote lag im Berichtsjahr bei 39,4 % (Vorjahr: 43,7 %). Drei große U3- Baumaßnahmen an den Kitas St. Clemens in Rüthen, Maria Frieden Lippstadt und St. Cäcilia Westönnen mit einem Gesamtvolumen von 3,6 Mio. EUR wurden begonnen und führten zu Investitionskosten in Höhe von 281 TEUR. Weiter lagen große Investitionen besonders bei Betriebs- und Geschäftsausstattung und Außenspielgeräten vor. 2.6 Finanzielle Leistungsindikatoren Unter den Punkten 2.3 bis 2.5 zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wurden entsprechende Erläuterungen zu den Kennzahlen vorgenommen. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 3.1 Prognosebericht Die geopolitischen und weltwirtschaftlichen Risiken sind nicht konkret kalkulierbar. Ebenso ist die gesellschaftspolitische und wirtschaftliche Entwicklung bzw. die Auswirkungen kaum konkret bezifferbar außer bei konkreten Sachverhalten wie z.B. bei den deutlichen Kostensteigerungen (Tarif und allgemeine Inflation). Auswirkungen mit Blick auf Menschen auf der Flucht sind unter Grundlage der gesetzlichen Rahmenbedingungen und im Einvernehmen mit den örtlichen Jugendhilfeträgern zu lösen. Grundsätzlich ist die Basisstruktur der Finanzierung der Träger bzw. Einrichtungen unverändert. Strukturell ist die Situation gekennzeichnet durch zeitversetzte Dynamisierung der Kindpauschalen und somit ein signifikantes Defizit in der Refinanzierung. Aufgrund der Größenordnung insbesondere der Personalkosten aufgrund der Tarifvereinbarungen entsteht ein erhebliches finanzielles Defizit, welches derzeit durch Rückgriff auf die Substanz (Eigenkapital) beherrschbar ist. Ein angekündigtes Entlastungspaket des Landes NRW soll die Situation für die Täger entschärfen, ist gleichwohl bei weitem nicht ausreichend. Für das kommende WJ ist eine deutliche (bis zu 10%) Erhöhung der Kindpauschalen angekündigt, die nach unserer Prognose ebenfalls nicht ausreichend ist. Grundsätzlich gehen wir davon aus, dass bis zu einer angekündigten KiBiz Novellierung (2026) eine vollständige Auskömmlichkeit der betrieblichen Notwendigkeiten incl. notwendiger Unterhaltung von Gebäuden etc. nur knapp oder gar nicht erreichbar ist. Aufgrund der demographischen Entwicklung, dem daraus resultierenden hohen Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen und dem hohen politischen Druck gehen wir von einer zumindest mittelfristig sicheren Zukunftsprognose für uns aus. Weiterhin greift seit dem 1. August 2018 für die sieben Kita gem. GmbHs im Erzbistum Paderborn eine Budgetierungsregelung. Sie fasst alle Mittel aus Kirchensteuern (Trägeranteile, Zuschüsse zu Baumaßnahmen etc.) zusammen und stellt diese Mittel den Trägern pauschal zur Verfügung. Ein wesentlicher Vorteil hieraus ist die eigenverantwortliche Gestaltung der Budgetmittel Ein für das Erzbistum Paderborn und die Kita Träger entwickelter Orientierungsrahmen soll zukünftig inhaltlich pastoral, strukturell und finanziell dafür sorgen, dass die katholischen Kitas in den Kita gem. GmbHs eine gute Zukunft haben und somit auch weiter im bisherigen Rahmen teilweise kirchensteuerfinanziert werden. Auf dieser Grundlage wurden mit den Verwaltungsräten der Kita gem. GmbHs im Gemeindeverband Mitte (Hochsauerland-Waldeck, Hellweg und Siegerland-Südsauerland) strategische Leitplanken erarbeitet. Die Leitplanken werden mittel- und langfristiger Entscheidungs- und Handlungsrahmen sein, um für die Zukunft gerüstet zu sein. Dies beinhaltet auch zukünftige Entscheidungsszenarien für den wahrscheinlichen Fall eines Rückgangs der Zuweisungen durch Kirchensteuern. Eine Fusion der GmbHs wird von den Gremien auf dieser Basis empfohlen und die notwendigen Schritte zur Bewertung und Umsetzung werden zurzeit in einem Businesspaper und entsprechend unterlegten Gutachten der Curacon erarbeitet. Ziel ist ein Fusionsbeschluss im Jahr 2025. Für das Geschäftsjahr 2023/2024 erwarten wir laut Wirtschaftsplanung einen Fehlbetrag im betrieblichen Bereich in Höhe von 3.645 TEUR. Nach Einschätzung der guten Vermögenslage der Kita gem. GmbH und der insgesamt vorsichtigen Planung incl. Einplanung von möglichen Risiken ist das Ergebnis tragbar. Hier ist eine tarifliche Erhöhung in Höhe von 7% eingeplant. Wir gehen heute davon aus, dass auch zukünftig bei möglicherweise aufgrund von tariflichen Erhöhungen deutlich steigenden Personalkosten eine Refinanzierung, wenn auch zeitversetzt, gesichert ist. Das Land NRW ist gefordert, die Kita-Finanzierung bis zur angekündigten Neuaufstellung des KiBiz in 2026 zu überbrücken. Hiervon wird wesentlich die Auskömmlichkeit und Entwicklung beeinflusst. Insgesamt spiegeln sich in der Planung der Instandhaltung und Investitionen die unterschiedlichen Herausforderungen/Aufgaben der Kita gem. GmbH im Bereich Bau/Beschaffung wider: - Erhalt des Gebäudebestandes - Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (Hygiene, Sicherheit, Datenschutz, etc.) - Strategische Planung und Betrachtung der Kitas (Ausbau, Umbau, Rückbau). Das geplante Investitionsvolumen beträgt 6.305 TEUR und setzt sich zusammen aus Ausgabenfür Ausstattung von Außenspielgeräten und Inneneinrichtungen und großen Anbauten (Anlagen im Bau) in Höhe von 5.660 TEUR. Diesen Kosten stehen allerdings öffentliche Zuschüsse in Höhe von 5.297 TEUR gegenüber. 3.2 Risikobericht Das KiBiz ist durch seine Indexierung ausweislich der Zahlen in Zeiten mit "gewöhnlichen" Kostensteigerungen grundsätzlich auskömmlich. Das trifft nicht zu mit Blick auf die notwendigen Instandhaltungen und Sanierungen der Gebäude. Insoweit sind Sachkosten und Investitionen nicht ausreichend im Gesetz berücksichtigt. Die im Prognosebericht geschilderte Situation der Träger, die zu deutlichen betrieblichen Defiziten führt, ist grundsätzlich ein erhöhtes Risiko mit Blick auf Ertragslage bzw. Vermögensverzehr und die Liquidität. Hier gilt es, unterjährig einen permanenten Blick zu auf die Entwicklung zu behalten und proaktiv zu steuern. Eine Reduzierung der bisher freiwillig höheren Personalausstattung oberhalb des gesetzlich definierten sog. Mindeststandards birgt Risiken im Rahmen der angestrebten hohen Qualität und ebenfalls Indikationen für die Fachkräfterekrutierung. Die Kommunen zahlen, trotz ihrer teils schwierigen Haushaltslagen, weiter freiwillige Zuschüsse zum gesetzlichen Trägeranteil auf Basis örtlicher Vereinbarungen. Dies kann nach unserer Einschätzung zumindest flächendeckend nicht als dauerhaft gesichert angesehen werden. Dies bedeutet, dass sich mögliche Kürzungen in den Budgets zukünftig direkt auswirken und nicht refinanziert sind. Diese wirken sich direkt auf das Platzangebot in den Kommunen vor Ort aus. Aufgrund der gesetzlichen Änderungen mit Blick auf die Trägeranteile werden laufend Verhandlungen mit den Kommunen geführt werden. Festzuhalten ist, dass die Kita gem. GmbH im Hinblick auf Geschäftstätigkeit und die Auswirkungen auf die Ertragslage grundsätzlich einer deutlichen Abhängigkeit von gesetzlichen und somit politischen Regeln und Entscheidungen ausgesetzt bleibt. Der Fachkräftemangel führt allgemein bei der Rekrutierung von Personal in Kindertageseinrichtungen zu dem Erfordernis, sich mit inhaltlichen Mitteln und zusätzlichen Ressourcen als guter Arbeitgeber zu profilieren. Hierzu setzen wir verstärkt auf eigene Ausbildung und damit auf den Einsatz von Erzieherinnen/Erziehern im Anerkennungsjahr und auf die praxisintegrierte Ausbildung (PiA) in allen Kindertageseinrichtungen, um eine frühzeitige Bildung und Bindung von Nachwuchskräften zu erreichen. Mit dem Ziel der Mitarbeitergewinnung und -bindung bildet unsere Kita gem. GmbH gemeinsame mit ihren Schwestergesellschaften zukünftig die Arbeitgebermarke WIR-Kitas. Unter dieser Marke wird zukünfitg die interne und externe Kommunikation gestaltet. Zudem spielt die umfassende Qualifizierung von Leitungskräften (Programm "Leitung plus") und die berufliche Weiterbildung von Fachkräften eine wesentliche Rolle für die Zukunftssicherung. Abzuwarten bleibt es, in welchem Umfang dazu finanzielle Ressourcen aus der Kita-Finanzierung des Landes zur Verfügung stehen. Bestandsgefährdende Risiken sind für die folgenden zwölf Monate nicht zu erwarten, sofern die Landesregierung die angekündigten Maßnahmen und Überbrückungshilfen realisiert. 3.3 Chancenbericht Der hohe Bedarf an Plätzen in der Kindertagesbetreuung sichert die Belegung in unseren Kindertageseinrichtungen. Punktuell wird mit Kommunen und Jugendämtern über den Ausbau bzw. die Erweiterung einiger Kitas verhandelt. Auch eine Reduzierung unserer Angebote ist aufgrund der finanziellen Situation eine Option und wird punktuell geprüft. Wir erwarten, dass durch eine neue Kita-Gesetzgebung ab 2026 ein Planungshorizont entsteht, der die Trägervielfalt sichert und somit auch die Kita gem. GmbHs in die Lage versetzt, Qualität zu erhalten, zu verbessern und dafür die Finanzierung zu gewährleisten.
Soest, 16. Februar 2024 gez. Josef Mertens, Geschäftsführer gez. Michael Stratmann, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Juli 2023AKTIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. August 2022 bis 31. Juli 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. August 2022 bis 31. Juli 20231. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Kath. Kindertageseinrichtungen Hellweg gem. GmbH hat ihren Sitz in Soest und ist eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Arnsberg unter der Nummer HRB 8920. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des HGB und des GmbHG. Das Gliederungsschema der Bilanz wurde unter Bezugnahme auf § 265 Abs. 5 Satz 2 HGB auf der Passivseite um den Posten "KiBiz-Rücklage" sowie zur Darstellung der bisher erhaltenen und verwendeten Investitionskostenzuschüsse um den Posten "Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens" erweitert. Darüber hinaus wurden gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG die Posten "Forderungen gegen Gesellschafter" und "Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern" hinzugefügt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände (Software) und das Sachanlagevermögen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Die Nutzungsdauer der Gebäude beträgt 20 Jahre, die der anderen abnutzbaren Vermögensgegenstände des Anlagevermögens entspricht im Regelfalle den steuerlichen Tabellen. Geringwertige Anlagegüter bis 800,00 EUR netto werden im Jahr ihres Zugangs in voller Höhe aufwandswirksam abgeschrieben. Die Finanzanlagen betreffen ausschließlich langfristige Geldanlagen bei Kreditinstituten, die mit ihrem Nennwert angesetzt sind. Die Vorräte betreffend Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bei Anwendung zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Unter den KiBiz-Rücklagen werden nicht zweckentsprechend verwendete Zuschüsse nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) ausgewiesen. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens werden in Übereinstimmung mit dem Anlagevermögen gebildet und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst. Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschlands (KZVK), Köln. Auf eine Bilanzierung der mittelbaren Pensionsverpflichtungen wurde in Ausübung des Wahlrechts des Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB verzichtet. Die Altersversorgung durch die KZVK wird über Beiträge finanziert. Als Beitrag werden 6,0 % des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts erhoben. Im Berichtsjahr betrug die Höhe der verbeitragten Löhne und Gehälter 36.591 TEUR. Zusätzlich zu dem zu zahlenden Beitrag wird in den Jahren 2020 bis 2026 ein Angleichungsbeitrag erhoben. Der Angleichungsbeitrag für das Geschäftsjahr vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 beträgt 284 TEUR. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Sonstige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Altersteilzeitverpflichtungen sind in Anlehnung an IDW RS HFA 3 gebildet und durch Bürgschaften des Gemeindeverbandes Mitte im Erzbistum Paderborn KöR, Meschede, gesichert. Die Rückstellungen wurden pauschal mit dem von der Deutschen Bundesbank im Monat Juli 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre von 0,86 % abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von drei Jahren ergibt (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB). Bei der Ermittlung der Altersteilzeitrückstellung wurden Gehaltssteigerungen von jährlich 5 % unterstellt. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck 2018G verwendet. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. 3. Angaben zu den Posten der Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagennachweis zu entnehmen. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen Gesellschafter betreffen wie im Vorjahr ausschließlich Lieferungen und Leistungen. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern entfallen wie im Vorjahr vollständig auf Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten sind nicht besichert. 4. Angaben zu den Posten der Gewinn- und Verlustrechnung In den Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen mit insgesamt 798 TEUR (Vorjahr: 381 TEUR) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen mit insgesamt 218 TEUR (Vorjahr: 442 TEUR) enthalten. 5. Sonstige Angaben 5.1 Geschäftsführung Geschäftsführer sind: Herr Josef Mertens, Sundern Herr Michael Stratmann, Meschede. Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer unterbleibt unter Anwendung der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB. 5.2 Verwaltungsrat Der Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen: Schröder, Georg, Dechant (Vorsitzender) Harrenkamp, Engelbert, Geschäftsführer Jochade, Michael, Elektromeister Mutz, Thomas, Betriebswirt Gallus, Anke, Dipl.-Kauffrau Noll, Doris, Referentin für Jugend und Familie Eilebrecht, Raimund, Leiter Referat Finanzabteilung Kirchengemeinden/Kindertageseinrichtungen und Baufinanzierung beim Erzbischöflichen Generalvikariat Deimel, Heike, Referatsleitung für das Referat Tageseinrichtungen für Kinder beim Caritasverband für das Erzbistum Paderborn e.V. Gmel, Lutz (Dipl.-Kfm.), Vorstand Caritasverband für den Kreis Soest e.V. Soest. Der Verwaltungsrat erhält für seine Tätigkeit keine Vergütung. 5.3 Personaleinsatz nach Köpfen im Jahresdurchschnitt Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 1.255 Arbeitnehmer beschäftigt. Sie verteilen sich wie folgt:
5.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Gesellschaft hat diverse längerfristige Verträge (Laufzeit 12 Monate mit automatischer Verlängerung um jeweils ein Jahr) abgeschlossen. Infolge der zum 31. Juli 2023 bestehenden Verträge summieren sich die Verpflichtungen auf jährlich 650 TEUR und betreffen Miet- und Leasingverträge. 5.5 Abschlussprüferhonorar Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beläuft sich auf 19 TEUR und schlüsselt sich auf in das Honorar für:
5.6 ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.511.508,53 EUR den Gewinnrücklagen zu entnehmen. 5.7 Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres mit Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, ausgenommen der bestehenden Auswirkungen infolge des Ukraine-Krieges, haben sich nicht ergeben. Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht absehbar. Ergänzend verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht.
Soest, 16. Februar 2024 Gez. Josef Mertens, Geschäftsführer gez. Michael Stratmann, Geschäftsführer Anlagennachweis zum 31. Juli 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Kath. Kindertageseinrichtungen Hellweg gem. GmbH, Soest Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Kath. Kindertageseinrichtungen Hellweg gem. GmbH, Soest, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Juli 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 sowie den Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Kath. Kindertageseinrichtungen Hellweg gem. GmbH, Soest, für das Geschäftsjahr vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung auf Grund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Juli 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. August 2022 bis zum 31. Juli 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zu Grunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zu Grunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zu Grunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, am 16. Februar 2024 CURACON
GmbH
Hoppe, Wirtschaftsprüfer Averbeck, Wirtschaftsprüfer ErgebnisverwendungsbeschlussDer Jahresabschluss zum 31. Juli 2023 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 19. März 2024 festgestellt. Die Gesellschafterversammlung beschließt, den Jahresfehlbetrag in Höhe von € 2.511.508,53 den Gewinnrücklagen zu entnehmen. |
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