Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 255137
Eingetragen
1.8.2023
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenVerwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteVerwaltung von Wohngrundstücken, Wohngebäuden und Wohnungen für Dritte
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Maik Franeck
seit 1.8.2023
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Maik Franeck
Berlin
50.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Imperio GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 29.06.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

0,00

0,00

50.000,00

50.000,00

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

50.000,00

50.000,00

0,00

0,00

B. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

800,00

800,00

Summe Aktiva

50.000,00

50.000,00

50.800,00

50.800,00



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

50.000,00

50.000,00

50.000,00

50.000,00

I. Jahresfehlbetrag

-2.800,00

-2.800,00

0,00

0,00

B. Rückstellungen

2.800,00

2.800,00

800,00

800,00

Summe Passiva

50.000,00

50.000,00

50.800,00

50.800,00

ANHANG

IMPERIO GMBH, BERLIN

ANHANG ZUM 31. DEZEMBER 2023

I. Geschäftsführung

Die Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Geschäftsjahr vom 29. Juni 2023 bis 31. Dezember 2023 Herr Maik Franeck, Kaufmann, Berlin.

II. Anwendung des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung wurden in der erweiterten Form gem. § 266 Abs. 2 und 3 HGB sowie § 275 Abs. 2 und 3 HGB aufgestellt.

Bei der Erstellung des Anhangs wurde von den größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB Gebrauch gemacht.

III. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Bei den Abschreibungen wird ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet.

Bei beweglichen Anlagegütern werden die Abschreibungen auf Zugänge des Berichtsjahres zeitanteilig verrechnet.

Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu € 1.000.- werden voll abgeschrieben.

Waren sind zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag angesetzt.

Die unfertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert bzw. zu Anschaffungskosten bilanziert; absehbare Risiken sind durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt.

Für das gesamte Umlaufvermögen wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

Die nach ihrer Höhe oder Fälligkeit ungewissen Verbindlichkeiten wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rückstellungen mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gebildet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst worden.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

IV. Erläuterungen zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft hat von der größenabhängigen Erleichterung des § 274a Nr. 1 HGB Gebrauch gemacht und auf die Erstellung eines Anlagegitters verzichtet.

Die Forderungen haben in Höhe von Euro 0,00 eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und in Höhe von Euro 0,00 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten in Höhe von Euro 0,00 Forderungen gegenüber den Gesellschaftern mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr werden jährlich mit 4% verzinst. Sicherheiten wurden dafür nicht herausgegeben.

Die Rechnungsabgrenzungsposten enthalten in Höhe von Euro 0,00 die Berufshaftpflicht, in Höhe von Euro 0,00 für Kfz-Steuern.

Unter den Steuerrückstellungen werden zum 31.12.2023 in Höhe von Euro 0,00 für Körperschaftsteuer 2023 und Solidaritätszuschlag 2023 in Höhe von Euro 0,00 sowie für Gewerbesteuer 2023 Euro 0,00 ausgewiesen.

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag belasten das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Geschäftsjahres 2023 mit Euro 0,00.

Die übrigen sonstigen Rückstellungen beinhalten in Höhe von Euro 2.000,00 für die Jahresabschlusskosten 2023, in Höhe von Euro 0,00 für Buchführungskosten und für die Archivierungskosten eine Rückstellung in Höhe von Euro 0,00.

Die Archivierungskosten wurden an den notwendigen Erfüllungsbetrag zum 31.12.2023 angepasst und entsprechend auf den 31. Dezember 2023 abgezinst.

Die Verbindlichkeiten enthalten aus Anzahlungen auf Bestellungen in Höhe von Euro 0,00 und aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von Euro 800,00 mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Euro 0,00 mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr, Euro 0,0 mit einer Restlaufzeit von mehr als einem und weniger als fünf Jahren und EUR 0,00 mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten enthalten EUR 0,00 mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und EUR 0,00 von mehr als einem Jahr und weniger als fünf Jahren

V. Sonstige Angaben

Die Bilanz der Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2023 einen Jahresfehlbetrag von Euro 2.800,00 aus.

Die Gesellschafterversammlung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von Euro 2.800.- in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.

Der Jahresabschluss wurde am 02. Juni 2025 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt, § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB n.F. .

Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der Kapitalgesellschaft nach § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB n.F. .

Berlin, 02. Juni 2025

…………………………………………….

Gez. Maik Franeck, Geschäftsführer

 

Berlin, den 02. Juni 2025

gez. Maik Franeck, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 02. Juni 2025

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