SpreeFlanke gemeinnützige GmbHLiquidiert

10719 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 238230
Eingetragen
28.1.2022
Branche
Allgemeine und politische Erwachsenenbildung
Gegenstand
Zwecke der Gesellschaft sind die: Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 Abgabenordnung (AO)); Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO); Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO); die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO). Die Maßnahmen zur Zweckverwirklichung sind die nachfolgend genannten: a) Förderung der Jugendhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) - die Förderung von Bildung und Erziehung junger Menschen und Erwachsener durch ergänzende pädagogische Maßnahmen im Bereich der Jugendförderung und der Jugendhilfe insbesondere im Bereich der Prävention, Integration und gesellschaftlicher Teilhabe, - die Förderung erfolgt inklusiv, die Angebote der Gesellschaft stehen daher allen jungen Menschen offen. Im Sinne eines ganzheitlichen Inklusionsbegriffs gilt dies auch für Menschen mit körperlichen, seelischen und geistigen Behinderungen sowie für Menschen mit Sinnes- oder Lernbehinderungen, - eine barrierearme Gestaltung der vorgenannten Projekte und Angebote, - die Förderung von Maßnahmen und Angeboten im Kanon des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) und des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII), die insbesondere die Förderung und Hilfe für junge Menschen im Blick haben, - die Initiierung, Entwicklung und operative Umsetzung, Begleitung bei der Organisation von integrativen und präventiven insbesondere (Sport-)- Projekten und Angeboten in den Stadtteilen insbesondere mit erhöhtem Bedarf an Förderung; - das Angebot von Schulsozialarbeit als Handlungsfeld der Jugendhilfe unter Berücksichtigung der Sportpädagogik, auch als Projektträger im Rahmen des offenen Ganztags. Ebenso führt die Gesellschaft an allen Schulformen Projekte an, die insbesondere das soziale Lernen im Blickfeld haben. b) Förderung der Erziehung und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO) - die Entwicklung und Umsetzung von Angeboten der zertifizierten Weiterbildung und Qualifizierung von jungen Menschen und Erwachsenen, die der beruflichen und sozialen Integration dienen, - Entwicklung weiterführender Programme zur Erleichterung des Übergangs von Schule zu Ausbildung und zur Stärkung berufsspezifischer Kompetenzen, - die Entwicklung und Umsetzung von außerschulischen Lern- und Bildungsorten, die vor allem die persönliche und berufliche Reife im Blick haben. c) Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens (§ 52 Abs. 2 Nr. 13 AO) - nationale und internationale Veranstaltungen, Projekte und Angebote, die der Integration und dem internationalen Austausch dienen, - die Förderung des interkulturellen Lernens für junge Menschen auf der Grundlage eines europäischen Leitbildes soll zur Realisierung bilateraler Projekte für junge Menschen aktiv beigetragen werden. Zu diesem Zweck wird die Beteiligung und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Trägern auch im Ausland (nachfolgend zusammen "Institutionen") gesucht, wobei (i) die Gesellschaft diese Zwecke auch bei der möglichen Zusammenarbeit mit Institutionen selber verwirklichen wird und (ii) die Institutionen nur dann Mittel von der Gesellschaft erhalten dürfen, wenn die betreffende Institution selber gemeinnützig oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist. d) Die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes (§ 52 Abs. 2 Nr. 24 AO) - Zusammenarbeit mit anerkannten Stiftungen, die sich der Förderung des demokratischen Staatswesens verpflichtet haben, - Maßnahmen wie Seminare, Kurse, Ferienkurse sowie Veranstaltungen zur aktiven Aufklärung, Partizipation, Gesellschaftliche Teilhabe, Mitbestimmung sowie Politische Bildung, - Aufklärungsarbeit im direkten Umfeld von geflüchteten Menschen sowie sozialen Brennpunkten durch aufsuchende Sozialarbeit, - Präsenz- sowie Onlineformate zur grundsätzlichen Steigerung des Demokratieverständnisses. Die Zwecke der Gesellschaft werden auch dadurch verwirklicht, a) dass die Gesellschaft zur Zweckerreichung anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellt, wenn diese Stellen mit den Mitteln oben genannte Maßnahmen fördern, b) dass die Gesellschaft die Mittel für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke anderer Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch Körperschaften des öffentlichen Rechts nach Maßgabe des § 58 Nr. 1 AO akquiriert und beschafft.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Fink
seit 19.2.2024
Liquidator

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Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
12.500 €
50.00%
Germany
12.500 €
50.00%

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