Wärme- und Kältehandel
Fensterbau Otto GmbH
Am Königsweg 25, 48599 Gronau (Westfalen), DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Dirk Kahla seit 23.5.2008 | Prokura |
Andreas Fischer seit 12.5.2005 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Fensterbau Otto GmbHGronauJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht1. Grundlagen des Unternehmens Die Fensterbau Otto GmbH mit Sitz in Gronau-Epe ist seit 1996 Ansprechpartner für Kunststofffenster und Haustüren und zählt regional zu den führenden Herstellern dieses Segments. Zu den Kunden zählen nahezu ausschließlich selbständige Montagebetriebe oder aber Anbieter schlüsselfertiger Objekte. 2. Wirtschaftsbericht a. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Das Bruttoinlandsprodukt der deutschen Volkswirtschaft ist im Gesamtjahr 2023 nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes preisbereinigt um insgesamt 0,3 % gefallen. Im Rahmen der „Fachtagung Statistik und Markt“ des Verbands Fenster + Fassade am 19. Oktober 2023 prognostizierte die Heinze Marktforschung GmbH einen Rückgang des Fenstermarktes in 2023 gegenüber dem Vorjahr um 7,8 % auf insgesamt 13,98 Millionen Fenstereinheiten (FE =1,3 x 1,3 m).1 b. Geschäftsverlauf Der allgemeine Branchentrend ging auch an der Fensterbau Otto GmbH nicht spurlos vorüber. Die Vorjahresgesamtleistung in Höhe von 16,929 Mio. € wurde mit 16,188 Mio. € um 4,4 % verfehlt. Der Jahresüberschuss liegt mit T€ 1.104 um 12,3 % unter dem Vorjahreswert von T€ 1.259. Aus Sicht der Geschäftsführung hat die Gesellschaft unter den gegebenen Rahmenbedingungen gleichwohl ein mehr als akzeptables Ergebnis erzielt. c. Wirtschaftliche Lage Ertragslage Die Umsatzerlöse gingen trotz höherer Verkaufspreise von 16,895 Mio. € im Vorjahr auf 16,130 Mio. € im Jahr 2023 zurück. Die geringere Absatzmenge dürfte auf die zuvor beschriebenen konjunkturellen Effekte zurückzuführen sein. Während die Umsatzerlöse um 4,5 % zurückgingen, sank der Materialaufwand lediglich von T€ 8.774 in 2022 auf T€ 8.471 in 2023 und damit um 3,4 %. Die Materialaufwandsquote im Verhältnis zur Gesamtleistung stieg leicht auf 52,3 % (Vorjahr 51,9 %). Das Rohergebnis sank um T€ 305 auf T€ 7.924 (Vorjahr: T€ 8.228). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sanken um T€ 107 bzw. 8,1% auf T€ 1.222, insb. aufgrund höherer Zuführungen zu Gewährleistungsrückstellungen im Vorjahr. Finanzlage Die Finanzlage der Fensterbau Otto GmbH ist nach wie vor als solide zu bewerten. Die Notwendigkeit einer Aufnahme von Krediten war zu keiner Zeit gegeben. Langfristiges Fremdkapital besteht lediglich aus Pensionsverpflichtungen, die saldiert mit ihrem Deckungsvermögen einen Betrag von T€ 145 (Vorjahr: T€ 149) erreichen. Zum Bilanzstichtag weist die Gesellschaft liquide Mittel in Höhe von T€ 2.800 (Vorjahr: T€ 2.329) aus. Der Liquiditätsgrad I zum 31. Dezember 2023 beträgt 144,0 % (Vorjahr: 85,9 %). Das Finanzergebnis wird nahezu ausschließlich durch die wieder erzielbaren Zinserträge auf Fest- und Tagesgeldkonten i. H. v. T€ 23 beeinflusst. Die Gesellschaft konnte und kann jederzeit ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Vermögenslage Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 332 auf T€ 5.448 erhöht. Bei einem Eigenkapital in Höhe von T€ 3.358 (Vorjahr: T€ 2.254) beträgt die Eigenkapitalquote im Geschäftsjahr 2023 61,6 % und liegt damit deutlich über dem Vorjahresniveau von 44,1 %. Der Buchwert des Anlagevermögens hat sich um T€ 21 auf T€ 427 erhöht. Die Veränderung ist insbesondere auf Investitionen in Höhe von T€ 132 (betreffend vor allem erworbene Transportmittel) und Abschreibungen in Höhe von T€ 110 zurückzuführen. Im Jahr 2024 sind weitere Investitionen geplant. Das Betriebsgrundstück wird gemietet. Nicht zuletzt deshalb beträgt die Anlagenintensität im Geschäftsjahr 2023 nur 7,8 % (Vorjahr: 7,9 %). Das Anlagevermögen ist zu 786,1 % durch Eigenkapital (Vorjahr: 554,9 %) gedeckt. Als reiner Auftragsfertiger ist der Wert der Vorräte grundsätzlich eher von untergeordneter bilanzieller Bedeutung. Der Wert des Vorratsvermögens zum 31.12.2023 lag mit T€ 608 leicht unter dem Vorjahresniveau von T€ 656. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gingen im Vergleich zum Vorjahr um 19,4 % auf T€ 1.118 zurück. 3. Prognose-, Chancen- und Risikobericht a. Prognosebericht Der andauernde Ukraine-Krieg, hohe Preise für Energie sowie das allgemein hohe Zinsniveau beeinflussen die Prognosen für 2024. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung prognostiziert für 2024 ein Wirtschaftswachstum von 0,2 % des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP). Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe geht von einem realen Umsatzrückgang für 2024 i. H. v. 3,0 % aus.2 Auch von Seiten der Kunden ist weiterhin ein Nachfragerückgang im Haus- und Wohnungsbau erkennbar. Die Lieferzeiten bewegen sich auf niedrigem Niveau. Die Fensterbau Otto GmbH ist mit einem guten Auftragsbestand in das Geschäftsjahr 2024 gestartet. Der bisherige Verlauf des Geschäftsjahres 2024 deckt sich annähernd mit den vorgenannten Konjunkturprognosen. Für das Geschäftsjahr 2024 rechnet die Geschäftsführung mit etwa 10 % geringeren Umsätzen als im Jahr 2023. Der Jahresüberschuss 2024 dürfte deutlich unter dem Vorjahresniveau liegen. b. Risikobericht Durch eventuelle Lieferengpässe und mögliche weitere Preiserhöhungen auf der Eingangsseite besteht ein grundsätzliches Beschaffungsrisiko. Auch die Fensterbau Otto GmbH könnte von einer Verknappung notwendiger Rohstoffe betroffen sein, wenn die Vorlieferanten ihrerseits nicht auf die notwendigen Ausgangsstoffe in gewohnter Art und Menge zugreifen können. Das aktuell nach wie vor hohe Zinsniveau im Vergleich zum Vorjahr dämpft die Konjunktur in der Bauwirtschaft deutlich. Da die Fensterbau Otto GmbH mit ihren Produkten unmittelbar an der Baukonjunktur teilnimmt besteht insoweit ein Absatzrisiko. Aufgrund schlanker Prozesse, relativ kurzer Liefertermine im Branchenvergleich und einer absoluten Serviceorientierung sieht sich die Fensterbau Otto GmbH jedoch in einer - verglichen mit den Wettbewerbern - guten Ausgangsposition. Die Liquiditätslage der Gesellschaft ist als sehr gut zu bezeichnen. Auch zukünftig sind keine finanziellen Engpässe zu erwarten. Aufgrund abgeschlossener Warenkreditversicherungen schätzt die Unternehmensleitung zudem das Risiko von Zahlungsausfällen als überschaubar und kontrollierbar ein. Forderungsausfälle traten bisher nur in unbedeutender Größe auf. Ziel des Finanz- und Risikomanagements ist es, die Gesellschaft gegen finanzielle Risiken jeglicher Art abzusichern. Der Fortbestand der Unternehmung ist nicht gefährdet. c. Chancenbericht Die deutsche Bundesregierung will bekanntlich weiterhin dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum schaffen. Durch das gestiegene Zinsniveau rückt das Ziel wieder weiter in die Ferne. Mit einer degressiven Gebäude-AfA versucht sie Investitionen in den Mietwohnungsneubau zu stimulieren. Zudem werden die ambitionierten CO2 -Klimaziele nur erreicht werden können, wenn im großem Umfang auch im Bestand saniert wird. Die Erneuerung von Fenstern ist bei der Sanierung von Gebäuden integraler Bestandteil. Hiervon dürfte die gesamte Fensterbranche und damit auch die Fensterbau Otto GmbH profitieren.
Gronau-Epe, den 27. September 2024 gez. Andreas Fischer, Geschäftsführer 1 Quelle: window.de/pressemeldungen/fachtagung-statistik-und-markt-des-vff 2 Quelle: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V.: Halbjahresbilanz Baukonjunktur 2024 BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften sowie der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Das Finanzanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Kassenbestände und Bankguthaben wurden zum Nennwert angesetzt. Ein aktiver Überhang latenter Steuern wurde nicht angesetzt. Die Rückstellungen wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen wurden berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden entsprechend der Restlaufzeit abgezinst. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von 800 EUR wurden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Sie werden im Anlagenspiegel als Zugang und Abgang ausgewiesen. Pensionsrückstellungen Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde die Methode der laufenden Einmalprämien (Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC)) angewendet. Für die Berechnungen wurden folgende Annahmen getroffen:
Der Unterschiedsbetrag im Sinne des § 253 Abs. 6 S. 1 HGB beträgt 4.770 EUR. Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden Für die Saldierung von Schulden aus Altersvorsorgeverpflichtungen (Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen) mit verrechnungsfähigen Vermögensgegenständen (Sonstige Vermögensgegenstände) wurden folgende Werte ermittelt:
Die verrechneten Vermögensgegenstände bestehen in Form einer Lebensversicherung. Die Bewertung der verrechneten Vermögensgegenstände erfolgt zum Aktivwert. Angaben und Erläuterungen zu Sonstigen Rückstellungen Im Posten sonstige Rückstellungen sind die nachfolgenden nicht unerheblichen Rückstellungsarten enthalten:
Angabe zu Restlaufzeitvermerken Von den sonstigen Vermögensgegenständen verfügt ein Teilbetrag i. H. v. 5.750 EUR (Vorjahr 4.150 EUR) über eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Sämtliche Verbindlichkeiten sind - wie im Vorjahr - innerhalb eines Jahres fällig. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Für die Gesellschaft ergeben sich finanzielle Verpflichtungen aus abgeschlossenen Miet- und Leasingverträgen i. H. v. insgesamt 441.121,03 €. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Geschäftsführer Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Person geführt: Andreas Fischer ausgeübter Beruf: Geschäftsführer Unterschrift der Geschäftsführung
Gronau-Epe, den 27. September 2024 gez. Andreas Fischer, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAnlagenspiegel zum 31.12.2023
Gronau, 27. September 2024 gez. Andreas Fischer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 30.09.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkAn die Fensterbau Otto GmbH, Gronau-EpePrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Fensterbau Otto GmbH, Gronau-Epe, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Fensterbau Otto GmbH, Gronau-Epe, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Langenfeld, 30. September 2024 INTEGRITAS Gesellschaft für Revision und Beratung mbH gez. Stippich, Wirtschaftsprüfer |
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