Prosol
Spraytechnik GmbH
Kleinostheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
362.054,00 |
408.273,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.947,00 |
18,00 |
| II.
Sachanlagen |
360.107,00 |
408.255,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.218.602,14 |
1.669.973,58 |
| I.
Vorräte |
633.832,00 |
413.065,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.060.597,84 |
844.761,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
296.702,38 |
294.455,58 |
| davon
gegen Gesellschafter |
305.702,38 |
|
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
524.172,30 |
412.146,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
84.872,00 |
11.419,00 |
| Aktiva |
2.665.528,14 |
2.089.665,58 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.025.481,23 |
1.170.431,22 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.625,40 |
1.625,40 |
| III.
Gewinnrücklagen |
21.500,00 |
20.500,00 |
| IV.
Bilanzgewinn |
1.976.791,24 |
1.122.741,23 |
| B.
Rückstellungen |
453.512,84 |
478.842,17 |
| C.
Verbindlichkeiten |
186.534,07 |
440.392,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
186.534,07 |
440.392,19 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
32.272,77 |
2.928,14 |
| Summe
Passiva |
2.665.528,14 |
2.089.665,58 |
Anhang
Firma, Sitz, Register
Firma
|
Prosol Spraytechnik GmbH
|
Sitz
|
Kleinostheim
|
Registergericht
|
Aschaffenburg
|
Registernummer
|
HRB 2536
|
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Prosol Spraytechnik GmbH mit
Sitz in Kleinostheim (HRB 2536 Amtsgericht Aschaffenburg)
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend hierzu waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaften.
Bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses wurde von den in
den §§ 266, 274 a Nr. 1, 276 HGB vorgesehenen
Erleichterungen für die Gliederung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung kein Gebrauch gemacht. Im
übrigen wurden die für kleine
Kapitalgesellschaften vorgesehenen Erleichterungen für
die Rechnungslegung weitgehend in Anspruch genommen.
In einer für die
Offenlegung vorgesehenen Ausfertigung des
Jahresabschlusses werden sämtliche für die
Offenlegung vorgesehenen Erleichterungen für kleine
Kapitalgesellschaften in Anspruch genommen.
Ein Lagebericht ist von der Gesellschaft nicht
aufzustellen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und
degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer
höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche selbständig nutzungsfähige
Gegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungs-/Herstellungskosten bis zu EUR 800 wurden im
Jahr des Zugangs in vollem Umfang abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese
angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Die sonstigen Vermögensgegenstände haben
Forderungscharakter. Die Bewertung erfolgte zu den
Nennbeträgen, soweit der planmäßige
Stichtags-Barwert niedriger ist, zu diesem.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die
Rückstellungsbildung wurde auf der
Basis versicherungsmathematischer Berechnungen
durchgeführt. Zu Einzelheiten siehe weiter unten.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bei
Aufstellung des Jahresabschlusses noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
weitere ungewisse Verbindlichkeiten, andere Verpflichtungen
und Risiken gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren zu
diesem Posten bilanzierungspflichtigen Verpflichtungen und
Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Angaben und Erläuterungen zur
Gewinn- und Verlustrechnung erfolgen - wenn und
soweit in Betracht kommend - am Ende des Anhangs. Dies gilt
nicht für eine für die Offenlegung vorgesehene
Ausfertigung des Jahresabschlusses.
Pensionsrückstellungen
Die Pensionsverpflichtungen bestehen gegenüber
aktiven Anwärtern nach Erreichen des Pensionsalters.
Für die aktiven Anwärter
nach Erreichen des Pensionsalters wurde der
versicherungsmathematische Barwert der
Pensionsverpflichtung angesetzt.
Den Berechnungen liegen die folgende
versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde:
|
31.12.2023
|
31.12.2022
|
Rechnungszins
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1,82%
|
1,78%
|
Rentenerhöhung ab
Pensionsalter p.a.
|
1,50%
|
1,50%
|
Fluktuation
|
0,00%
|
0,00%
|
Die biometrischen
Annahmen erfolgten nach den Richttafeln 2018 G von
Klaus Heubeck.
|
|
|
Der Abzinsung wurde der durchschnittliche Marktzins
der vergangenen 10 Jahre bei einer angenommenen
Restlaufzeit von 15 Jahren zugrunde gelegt.
Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB
Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB
beträgt EUR 444.
Der Betrag unterliegt einer bedingten
Ausschüttungsperre.
Sicherheiten für Verbindlichkeiten
Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen bestehen Eigentumsvorbehalte im üblichen
Umfang.
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind die folgenden
Haftungsverhältnisse zu
vermerken:
Haftungsverhältnisse nach § 251
HGB
|
Betrag
|
|
EUR
|
aus Bürgschaften,
Wechsel- und
Scheckbürgschaften
|
305.702,38
|
Summe
|
305.702,38
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Gewinnvortrag
Der Jahresabschluss wurde nach teilweiser
Gewinnverwendung aufgestellt. In den Bilanzgewinn wurde ein
Gewinnvortrag von EUR 1.122.741,23 einbezogen.
Sonstige Pflichtangaben
Kredite an Geschäftsführer
Zu den zu Gunsten einzelner Geschäftsführer
vergebenen Krediten wird berichtet:
Kreditentwicklung
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Betrag
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|
EUR
|
Stand bisheriger Kredite
|
0,00
|
Veränderung im
Berichtsjahr (einschl.
Zinsberechnung)
|
305.702,38
|
= neuer
Kreditbestand
|
305.702,38
|
Kreditkonditionen neu vergebener Kredite
|
|
Zinssatz
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fest bis
31.12.2028
|
3,15%
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monatliche
Tilgung
|
|
EUR 1.000,00
|
Laufzeit
|
|
bis 01.03.2049
|
Sicherheiten
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|
keine
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Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
|
Betrag
|
Verbindlichkeiten
|
Euro
|
32.272,77
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Die Angaben beinhalten nicht diejenigen Beträge,
die gleichzeitig (auch) den
Gesellschafter-Geschäftsführern zuzurechnen sind
und über die bereits vorstehend bezüglich der
Geschäftsführer berichtet ist.
Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Während des Geschäftsjahres wurden
durchschnittlich 16 Arbeitnehmer beschäftigt.
sonstige Berichtsbestandteile
Aschaffenburg, den 20.
Februar 2025
gez.
Dr. Wolfgang Prosch, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.02.2025
festgestellt.
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